Stefan Ziller

GRÜN für Marzahn, Biesdorf, Kaulsdorf, Mahlsdorf und Hellersdorf

Verwaltung

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Wann gibt es wieder Termine in unseren Standesämtern?

Ob Geburt, Eheschließung oder die Meldung eines Sterbefalles, alles läuft bei uns über das Standesamt. Doch ob es dort einen Termin gibt, hängt davon ab in welchem Bezirk sie leben. Ich habe beim Senat den aktuellen Kenntnisstand erfragt. Wie es scheint, werden die Berliner*innen sich auch in Zukunft gedulden müssen. Aus der ausführlichen Antwort (Drucksache 19/15343) geht hervor, dass die Wartezeiten weiterhin viel zu hoch sind. Spitze ist dabei der Bezirk Mitte mit 7 bis 8 Wochen Wartezeit auf den Termin zur Anmeldung einer Eheschließung. Dies wird nur getobt durch die Urkundenstelle in Spandau, welche 8 bis 10 Wochen für das Zusenden von Dokumenten benötigt. Aber auch die Wartezeit von 5 Wochen für den Termin beim Geburtenregister in Neukölln zeigt: so kann es nicht weiter gehen.

Dabei ist wichtig zu beachten, all diese Daten basieren nicht auf real erfassten Zahlen, sondern aus internen Umfragen – denn eine digitale Erfassung von Wartezeiten oder Anzahl erfolgreicher Termine gibt es nicht. Dadurch können auch keine Prognosen oder Bedarfspläne erstellt werden. Die Grundlage für verfügbare Termine ist folglich nur das verfügbare Personal. Allerdings sind von 156 Standesbeamtinnen und -beamtenstellen 27 im Februar 2023 unbesetzt. Außerdem werden Berlinweit zwischen 2023 und 2026 ca. 35 Mitarbeiter*innen in Standesämtern (Standesbeamte und nicht Beamte) durch Eintritt in Rente oder Ruhestand wegfallen. Klar ist: die aktuell unbesetzten Stellen müssen schnell besetzt werden und die durch Renteneintritt frei werdenden Stellen dürfen nicht erst nach dem Ausscheiden der aktuellen Mitarbeiter*innen besetzt werden.

Kritisch ist, dass es offenbar kein Personal oder Ausbildungskonzept gibt.

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ALLRIS – Update, Vernetzung und künstliche Intelligenz für Bezirksinformationen?

Ob Tagesordnung, Anträge oder schriftliche Anfrage, mittlerweile steht den Bürger*innen, Abgeordneten aber auch Verwaltung alles digital und online zur Verfügung. Ich habe den Senat gefragt (Drucksache 19/15317) welche Entwicklung für die Zukunft geplant ist, ob verschiedene Informationssysteme miteinander verbunden werden sollen und ob KI-Systeme in der Zukunft eingesetzt werden.

Für die Bezirke gibt es das sogenannte ALLRIS (Ratsinformationssystem von CC e-gov GmbH) welches Dokumente online stellt und durchsuchbar macht (Beispiel, Übersicht der Drucksachen in Marzahn-Hellersdorf). Aktuell besteht das Problem, dass die Zuständigkeit für ALLRIS unklar ist. Hilfsweise hat zuletzt das Büro der BVV Treptow-Köpenick eine koordinierende Rolle übernommen. Nach § 20 Absatz 3 Berliner E-Government-Gesetz obliegt die Verantwortung „den fachlich zuständigen Behörden, in der Regel, den fachlich zuständigen Senatsverwaltungen“.

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Geringe Akzeptanz der internetbasierten Fahrzeugzulassung (i-Kfz)

Die Online-Kfz-Zulassung (i-Kfz) wird in Berlin kaum genutzt. Aus aktuellen Zahlen des Senats geht hervor, dass die Anteile der i-Kfz Vorgänge auch in 2022 weit unter den Möglichkeiten liegen (Drucksache 19/15297). Bereits meine Anfrage vom Oktober 2022 ergab, dass die i-Kfz wird in Berlin kaum genutzt. Obwohl dies sowohl für die Antragsstellenden ohne Termin wesentlich einfacher wäre und die Verwaltung entlasten könnte.

Ob die 4. Umsetzungsstufe der i-Kfz in diesem Jahr etwas daran ändern wird? Diese soll zum 01.09.2023 in Berlin zur Verfügung stehen. Mit dieser Stufe können auch Großkunden i-Kfz nutzen. Das bedeutet, dass Autohäuser aber auch Versicherungen Zugriff auf das i-Kfz Portal haben und so die Zulassung vor Ort beim Kauf abgewickelt werden kann. Besonders wichtig für die Verwaltung, alle Vorgänge finden medienbruchfrei statt – es müssen also keine Dokumente mehr gedruckt und gestempelt werden. Vielleicht wird dies zu einer breiten Akzeptanz der i-Kfz führen. Wünschenswert wäre ein wenig Öffentlichkeitsarbeit im September für das neue Angebot. Dann klappt das auch mit der Nutzung – und entlastet die Mitarbeiter*innen vor Ort.

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Vision: Einheitliche Zahlungsmöglichkeiten in allen Berliner Ämtern?

Einheitliche Zahlungsmöglichkeiten in allen Berliner Ämtern? Schön wäre es. Millionen Deutsche setzen im Alltag auf das bargeldlose Bezahlen mit der Girocard (ehemals EC-Karte). Doch viele Banken nutzen inzwischen Debit- oder Kreditkarten. Doch insbesondere mit den neuen Kreditkarten lässt sich aktuell aber nicht mehr in allen Ämtern in Berlin bezahlen, wie mir der Senat bestätigt (Drucksache 19/15260). Eine Übersicht in welchem Bezirk was möglich ist, finden sie weiter unten.

Meine Forderung an den Senat: Genau wie für die Onlinezahlung braucht Berlin einen Basisdienst für alle Ämter. Dazu könnte der Basisdienst “E-Payment” auf die Zahlung vor Ort erweitert werden. Vorteil: ein zentraler Vertrag statt heute acht Verträge allein für Friedrichshain-Kreuzberg. Bürger*innen können dann in allen Berliner Behörden auf einheitliche Zahlungsmöglichkeiten zurück greifen.

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Bits & Berlin – Newsletter – 04/2023

Mit meinem Newsletter “Bits & Berlin” möchte ich Sie wie gewohnt über meine parlamentarische Arbeit zu Verwaltungsmodernisierung, Digitalisierung und Datenschutz informieren.

In diesem Newsletter geht es um den Koalitionsvertrag von SPD und CDU, die Zukunft des ITDZ, den Stand der OZG Umsetzung in Berlin und um IT-Sicherheitsvorfälle (2022) in Berlin.

Die Ausschüsse werden voraussichtlich ab Mai wieder tagen, dann werde ich davon auch wieder wie gewohnt berichten.

Viel Spaß beim Lesen!

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Wie viel Digitalisierung und Verwaltung steckt im Koalitionsvertrag 2023?

Am 27. April 2023 soll der neue Regierende Bürgermeister im Berliner Abgeordnetenhaus gewählt werden. Zeit sich den Koalitionsvertrag von SPD und CDU mal mit Blick auf die Themen Digitalisierung und Verwaltung anzuschauen. Was steht drin, was fehlt und was wird davon umgesetzt?

Ein zentraler Satz ist sicherlich ganz am Ende auf Seite 135 zu finden: “Die Zuständigkeiten für Verwaltungsmodernisierung und Digitalisierung sowie für Europa werden dem Regierenden Bürgermeister zugeordnet.” Dies ist eine richtige Entscheidung, für die wir uns in den letzten Jahren immer wieder eingesetzt haben. Glückwunsch an die CDU, dass gegen die SPD durchgesetzt zu haben.

Beim Blick auf das Inhaltsverzeichnis fällt auf: Digitalisierung gibt es nicht als eigenständiges Kapitel. Wesentliche Teile finden sich unter “Digitale Verwaltung” im Kapitel Funktionierende Verwaltung gleich zu Beginn des Koalitionsvertrages. Es fällt auf, dass viele Vorhaben der Rot-Rot-Grünen Koalition fortgesetzt werden sollen. An einigen Stellen fehlen konkrete zeitliche Einordnungen.

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Digitales Bürgeramt: 44 SDG-Verwaltungsleistungen sind bereit online

Nach dem Onlinenzugangsgesetz (OZG) sollten bis Ende 2022 über 6.000 Verwaltungsleistungen in 575 OZG-Leistungsbündeln, digitalisiert sein – dieses Ziel wurde Bundesweit verfehlt. Aber auch die EU hat mit der Single Digital Gateway Verordnung (SDG-VO) das Ziel Verwaltungsleistungen europaweit online Zugänglich zu machen. Hierzu sind in der Verordnung (EU) 2018/1724 insgesamt 88 Bereiche benannt, die für eine reibungslose Teilhabe von Bürgerinnen, Bürgern und Unternehmen am europäischen Binnenmarkt relevant sind. Dazu gehören u. a. Themen wie „Arbeit und Ruhestand innerhalb der Union“; „Verbraucherrechte“ und „Gründung, Führung und Schließung eines Unternehmens“.

Ich habe den Senat mal gefragt, welche dieser Verwaltungsleistungen in Berlin bereits online verfügbar (Drucksache 19/15168)? Es sind demnach 44 SDG II – relevante Verwaltungsleistungen über das Berliner Service-Portal online durchführbar. Eine Übersicht findet sich am Ende des Beitrags mit dem sogenannten LeiKa-Schlüssel (Leistungskatalog). Zur Zeit gibt es in Berlin noch keine Plattform auf der die Leistungen online eingesehen werden können. Dies ist entweder, mit einem Login mit der BundID, auf der Website des Bundes zum OZG möglich oder oder auf dem NRW Portal Kommunal ohne Login.

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Debatte zum Transparenzregister für Künstliche Intelligenz

Spätestens mit ChatGPT und Stable Diffusion sind Künstliche Intelligenz, maschinelles Lernen und Algorithmen Debattenthema. So viele Möglichkeiten wie uns diese Techniken bieten, so viele Fragen müssen geklärt werden, wenn diese innerhalb der Verwaltung eingesetzt werden.

Anfang diesen Jahres hat der Deutsche Ethikrat seine Stellungnahme zu den “Herausforderungen durch Künstliche Intelligenz” veröffentlicht. Auch auf EU Ebene wird zur Zeit der “Artificial Intelligence Act” (AI Act) debattiert, was wiederum von der Zivilgesellschaft aufgegriffen wird. Bereits 2022 hatte ich im Rahmen der Haushaltsdebatte um eine Liste von KI Systemen und Algorithmen gebeten, welche in der Berliner Verwaltung eingesetzt werden. Zu der Zeit wurden in vier Senatsverwaltungen bzw. Behörden KI Systeme und Algorithmen eingesetzt (Details hier im Beitrag). Leider konnte die Verwaltung damals noch keine einheitlichen Kriterien zur Auswahl und Prüfung nennen.

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Aktueller Stand der Digitalisierung des Wohnberechtigungsschein (WBS)

2021 erkundigte ich mich, wann der Wohnberechtigungsschein als Online-Antrag zur verfügung steht, es wurde auf Ende 2022 verwiesen. Dann wurde auf Januar 2023 verwiesen. Eine erneute Anfrage (Drucksache 19/14831) zeigt, im Februar 2023 soll der Abnahmetest stattgefunden haben und im März 2023 soll der Online-Antrag für den Wohnberechtigungsschein (WBS) zur verfügung stehen. Ich bin gespannt ob dieses Mal der Zeitplan eingehalten werden kann.

Während der Online-Antrag für den Wohnberechtigungsschein (WBS) seit 2022 auf sich warten lässt, ist der Antrag für auf das Wohngeld seit diesem Jahr online. Im Februar diesen Jahres soll die Funktion des eWBS-Antrags getestet werden. Dazu kommen die Anbindungen an die Antragsassistenten und Anbindungen an die Fachverfahren.

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