Stefan Ziller

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BündnisGrüne Fraktion setzt Zeichen gegen Nazis – Aufruf zur Blockade am 13.02.2010 in Dresden

Am Rande der heutigen Plenarsitzung habe ich mit vielen KollegInnen der bündnisgrünen Fraktion auf dem Vorplatz des Abgeordnetenhauses mit Plakaten dazu aufgerufen, sich an der Anti-Nazi-Demo am 13. Februar 2010 in Dresden zu beteiligen. An diesem Tag soll dort der leider zur jährlichen Tradition gewordene größte Nazi-Aufmarsch Europas stattfinden.

Die Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen solidarisiert sich mit dem Bündnis, das am 13. Februar in Dresden ein Zeichen gegen Nazis setzen will. Die Plakate, die wir hochgehalten haben, sind die gleichen, wegen denen die sächsische Staatsanwaltschaft Ermittlungen gegen Menschen und Organisationen aufgenommen hat, die diese Plakate aufgehängt haben. Auch Büros wurden durchsucht, und die Internetseite des Bündnisses ‘Nazifrei! Dresden stellt sich quer’ wurde gesperrt. Die sächsischen Sicherheitsbehörden führen als Begründung für die Ermittlungen die Plakataufschrift “Gemeinsam blockieren” an. Dies sei ein Aufruf zur Gewalt.

Das ist absurd. Statt Nazi-Gegner zu kriminalisieren muss es darum gehen, die Würde der NS-Opfer zu schützen – und nicht darum, Nazis ihre menschenverachtende Ideologie verbreiten zu lassen. Wir unterstützen friedliche Blockaden und rufen dazu auf, sich mit uns gemeinsam am 13. Februar in Dresden an der Anti-Nazi-Demo zu beteiligen. Der Protest gegen rassistisches Gedankengut hört nicht an den Grenzen unserer Stadt aufhört!”

Ein Gedanke zu „BündnisGrüne Fraktion setzt Zeichen gegen Nazis – Aufruf zur Blockade am 13.02.2010 in Dresden

  • peter lunau

    zum kriminellen verhalten von personen in staatlichen positionen.
    die durchsuchung mit der begründung war rechtswidrig.eine strafanzeige wegen amtsnmißbrauch und begünstigung einer menschenrechtswidrigen organisation…
    (naziorganisationen sind m.r. widrig)das unser verfassungsgericht dies und andere verfassungswidrigkeiten nicht feststellen will, ist die kriminalität der juristisch beteiligten…und derer die zwar die mittel haben,aber die sachen nicht zu klage bringen.
    eine klage vor dem internat.gerichtshof wäre für ein naziverbot angezeigter.mit einer
    regierung die nicht nur korrupt sondern auch latent mit verfassungsverstößen spekuliert,kann man ja wohl keine verfassungswidrige organisationen verbieten,
    wie die realität zeigt.die v-leute lüge können sie nicht mal mehr 12 jährigen erzählen.
    das die atomverträge nicht als verfassungswidrig oder zumindest jetzt von verfassungsgerichtssprechern als verfassungsrechtlich bedenklich eingestuft werden…
    ist ein weiteres zeichen staatlicher kriminalität.
    das steuerhinterzieher straflos werden bei selbstanzeige ist ebenso absurd.
    das strafmaß herrunter setzen wäre richtig nicht aber aufheben.das kommt ebenfalls
    der begünstigung nahe.und so kann die criminelle partei deutschland ihr klientel
    denn auch nur dringend auffordern sich selbst anzuzeigen.allzu lang kann man
    den ankauf nicht mehr hinauszögern und die ermittlungen werden einmal begonnen auch durchgeführt…so ist das in der brd nun mal.wir sind ja nicht in hessen beim
    quandt bückling koch..da kann man die steuerfahndung geschlossen entlassen,
    wenn sie trotz unterbesetzung und anderen behinderungen fündig worden sind.
    da sind wir auch schon bei den nazi-altlasten und der menschenrechtswidrigen nicht ahndung der quandtsache durch die verfassungsorgane.um es genau zu sagen.das ganze
    verfassungsgericht und die bundesstaatsanwaltschafft sind mir in ihrer menschenrechts
    kohärenz äußerst suspekt.wegen u.a. diesen fällen.
    wir haben auch festzustellen,daß es im internationalen recht eine selbstverständlichkeit ist beganngenen schaden zu entschädigen,und daß es keine freiwilligkeit sein kann dies zu tun.sondern eine ethische pflicht im sinne der menschenrechte.und zwar zuerst nach bedürftigkeit der opfer…nicht nach der bedürftigkeit internationaler konzerne.das verfassungsgericht mag wohl ohrfeigen verteilen,zu recht.aber mit verlaub es ist zu fragen ob es nicht selber welche verdient.
    der ermittelnde staatsanwalt der die durchsuchung veranlaßt hat,hat m.ea. nach gewalt
    aus geübt und zwar nicht legale.das ist gewalttätigkeit.das ist grundrechtsverletzung.
    das sollte die amtsenthebung zur folge haben.das sollte nicht außer acht gelassen werden.es muß endlich schluß sein mit den braunen mittätern in politik und justiz.
    darum sollte es auch gehen..um die vollständige und permanente aufarbeitung.
    es geht um recht nicht um klüngelpolitik mit schweigender justiz.
    das es länderregierungen gibt die steuerkriminalität begünstigen ist ein organisierter
    krimineller akt gegen diese länder…das geht ja schon seit weimarer oder kaiserszeiten so.welche naziorganisationen mögen dort ihre milliarden für welche vorhaben auf eis gelegt haben…und man kassiert kräftig mit.besser hätte es die maffia auch nicht gekonnt.so sieht der sachverhalt im “jurathickpark” aus.
    die cdu war vor nicht allzu langer zeit pleite…zur erinnerung.nu hat sie wieder
    genug geld…mit atommaffifilzgelder,nazimilliadärsspenden?,kapitalautoritäre juristen,koch günstlinge und andere schmieren komödiantengelder.
    also selbst den juristischen weg beschreiten.juristen verklagen,
    politiker verklagen,das verfassungsgericht verklagen..
    wenn man nazis verhindern will..das gerichturteil welches nazis erlaubt
    propaganda cds vor schulen zu verteilen…in die berufung und die richter
    verklagen wegen schlechter juristischer arbeit…jugendgefährdung durch menschenrechts
    gefährdendes propagandamaterial..soll erlaubt sein. wer hat denn da recht gesprochen.
    da kann man nichts weg juristizieren.die richter scheinen selbst kriminell.
    währet den anfängen…schlaft nicht wenn die macher der welt die welt machen wollen
    wie sie sie haben wollen…..m.b.g.peter lunau

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