Stefan Ziller

GRÜN für Marzahn, Biesdorf, Kaulsdorf, Mahlsdorf und Hellersdorf

Jobcenter

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Durchschnittliches Wohngeld auf 156€ gestiegen – Reform der Grundsicherung überfällig

Die Gesamtzahl der Menschen in Berlin, die Wohngeld empfangen haben ist im Jahr 2020 wieder angestiegen. Dies ergibt eine Antwort auf meine schriftliche Anfrage an den Senat (Drucksache 18/26642). Dazu ist nach Inkrafttreten des Wohngeldstärkungsgesetzes zum 01. Januar 2020 auch der durchschnittliche Wohngeldbetrag eines Wohngeldempfängerhaushaltes in Berlin von 139 € im Dezember 2019 um rund 12 % auf 156 € im Dezember 2020 gestiegen. Die Zahl der Berliner:innen, die Wohngeld empfangen haben war von 2018 auf 2019 (vor Corona) stark gesunken.

Auch im Jahr 2021 ist mit einem Anstieg zu rechnen. Wir werden die Folgen von Corona weiter im Blick behalten müssen. Der Anstieg des durchschnittliche Wohngeldbetrag bestätigt die Forderung nach einer Neugestaltung des Hartz-IV-Regelsatzes. Hier ist jede neue Bundesregierung in der Verantwortung die offenkundigen Mängel im Grundsicherungssystem zu korrigieren.

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Jobcenter übernimmt Kosten für digitale Endgeräte für Homeschooling

Digitale Endgeräte sind eine der Voraussetzungen für die Teilnahme am Fernunterricht und für das aktuelle Homeschooling. Die Finanzierung war aber bisher insbesondere für Familien die Grundsicherung beziehen ein Problem, da sich die Jobcenter dem oftmals verweigerten. Anfang 2021, also fast ein Jahr nach Beginn der Coronapandemie, hat der Bund nun die Jobcenter angewiesen, auf Antrag Laptops oder Tablets für diese Schülerinnen und Schüler zu finanzieren. Dieser Schritt ist richtig und längst überfällig.

Weitere Informationen und Musteranträge finden sich auf der Seite des Erwerbslosenverein Tacheles.

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Positive Erfahrungen mit der Jobcenter-Mitte-App

Nachdem die „JC  Berlin  Mitte  mobil“-App seit dem 04.07.2020 genutzt werden kann, liegen erste positive Erfahrungen durch Nutzer vor. Dies geht aus einer Antwort auf eine schriftlichen Anfrage hervor.

Die Themen der App sind Arbeit und Ausbildung, Fragen rund um das Thema Grundsicherung sowie kommunale Geldleistungen. Dazu werden Informationen angeboten. Weiterhin wird über Kontaktmöglichkeiten informiert und es steht die Möglichkeit zur Vereinbarung von Telefonterminen zur Verfügung. Die App verweist auch aktiv auf das schon bestehende eService Webportal der Bundesagentur für Arbeit “JC.digital“. Zudem ist geplant, die App auch über die Covid-19-Pandemie hinaus bereitzustellen.

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Familien und Kinder absichern – 60€ pro Kind und Corona-Elterngeld

Heute hat der Senat eine Corona-Prämie von bis zu 1.000 Euro für einige Menschen in Jobs beim Land Berlin mit hohen Infektionsrisiko mit dem Coronavirus beschlossen. Warum nun einzelne Menschen mehr “Helden” sind als andere, mag wohl ewig das Geheimnis des Senats bleiben. Ich finde auch eine einmalige finanzielle Anerkennung nicht im Grundsatz verkehrt. Aber die Auswahl der “Helden*innen” ist doch fragwürdig.

Was der Senat leider nicht beschlossen hat, ist, sich für umfassendere Maßnahmen zur finanziellen Absicherung von Bedürftigen in der Krise einzusetzen. Besonders Hartz IV-Empfänger*innen und Alleinerziehende werden von den bisher ergriffenen Maßnahmen nicht wirksam unterstützt. Von den Auswirkungen ist Marzahn-Hellersdorf besonders betroffen.

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Meldeversäumnisse versus Terminwahrnehmungsquote der Jobcenter

83% der in Berlin im vergangenen Jahr verhängten Hartz-IV-Sanktionen beziehen sich auf sogenannte Meldeversäumnisse (114.000; Quelle: schriftliche Anfrage 18/18090). Wir sind davon überzeugt, dass sich viele dieser Sanktionen durch eine andere Terminvergabe in den Jobcentern vermeiden lassen. Derzeit werden Termine von den Integrationsfachkräften der Jobcenter häufig einseitig ohne Beteiligung der Betroffenen vorgegeben. Wenn die Betroffenen bei der Terminvergabe nicht beteiligt werden, ist eine Berücksichtigung der persönlichen Lebensumstände (z.B. die Pflege von Angehörigen) nicht möglich. Eine neue Praxis der Terminvergabe der Jobcenter ist daher zwingend geboten, um die Wahrnehmungsquote von Einladungen durch die Betroffenen zu erhöhen.

Ich habe den Senat zur “Wahrnehmungsquote” bei den Berliner Jobcentern befragt (Drucksache 18/22419). Es ist erschreckend, dass es bei 83% Meldeversäumnissen keine Analyse der Ursachen gibt. Demnach wird die Anzahl der von Kundinnen und Kunden der Berliner Jobcenter wahrgenommenen und nicht wahrgenommenen Termine statistisch nicht erfasst.

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Heute: Minijobs in Berlin – Zukunft: negative Einkommensteuer

Die Rot-Rot-Grüne Koalition hat sich vorgenommen, die Umwandlung von Minijobs in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung zu befördern. Ich habe den Jahreswechsel zum Anlass genommen, den Senat zum aktuellen Stand und der Situation bei den Senatsverwaltungen und Landesbetrieben zu befragen (Drucksache 18/22205).

Die Zahl der geringfügig Beschäftigten in Berlin ist in den letzten 10 Jahren insgesamt um 14,2 % auf 229.328 gestiegen. Eine differenziertere Betrachtung zeigt dabei, dass die Zahl der ausschließlich geringfügig entlohnt Beschäftigten im Vergleich zu vor 10 Jahren um 7,6 % auf 139.906 Personen gesunken ist. Im Gegensatz hierzu sind deutliche Zuwächse bei im Nebenjob geringfügig entlohnten Beschäftigten als auch bei kurzfristig Beschäftigten zu verzeichnen. Der Anteil von ausschließlich geringfügig entlohnt Beschäftigten an der Gesamtbeschäftigung (= sozialversicherungspflichtig Beschäftigte + ausschließlich geringfügig entlohnt Beschäftigte) lag im Juni 2019 mit einem Anteil von 8,3 % deutlich unterhalb des Bundesdurchschnitts (12,1 %). Demnach sind ausschließlich geringfügig entlohnte Beschäftigungsverhältnisse in Berlin von geringerer Bedeutung als in anderen Bundesländern.

Minijobs rangieren häufig im Niedriglohnbereich und sind nicht existenzsichernd ausgestaltet. Sie sind meist verbunden mit fehlender oder einer unzureichenden eigenständigen sozialen Absicherung. Für mich erfüllt dies nicht die Mindestvoraussetzung an “Gute Arbeit”, für die die Berliner Koalition eintritt. Die Abgabenprivilegierung schafft dauerhafte Anreize für zusätzliche Kleinstjobs anstelle von mehr sozialversicherungspflichtiger (Vollzeit-) Beschäftigung. Dafür spricht auch die stetig wachsende Zahl von in Nebentätigkeit ausgeübten Minijobs in Berlin. Ich setze mich dafür ein, Minijobs auf Bundesebene zugunsten von echten sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungen zu ersetzen. Modell kann hier eine negative Einkommensteuer sein, die einheitliche Garantiesicherung mit der Einkommensteuer in einem einheitliches Steuer- und Transfersystem verbindet.

Im Koalitionsvertrag haben wir uns folgendes vorgenommen: „Die Koalition wird im Rahmen der Wirtschaftsförderung geringfügige Beschäftigungsverhältnisse und sachgrundlose Befristung von Arbeitsverhältnissen begrenzen. Darüber hinaus wird die Koalition die Umwandlung von Minijobs in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung über den Ausbau der Kampagne „Warum Minijob? – Mach mehr draus!“ fördern.” (S. 92)

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Neue AV Wohnen: Berlin als soziale Stadt erhalten

Mit der Anpassung der AV Wohnen reagiert der Senat auf die weiter prekäre Lage auf dem Wohnungsmarkt. Insbesondere die neuen Beratungspflichten der Sozialämter und die Übernahme der Beiträge für die Mitgliedschaft in einer Mieterorganisation stärken die Rechte der Mieter*innen. Bei der Neugestaltung der Richtwerte für die Bruttokaltmiete und Heizkosten führen wir einen Klimabonus ein, um die notwendige energetische Sanierung sozialverträglich umzusetzen.

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Steuerung der kommunalen Eingliederungsleistungen

Im Jahr 2013 wurde die Arbeit der Jobcenter (Steuerung der kommunalen Eingliederungsleistungen) von der KGSt evaluiert. Die anstehenden Haushaltsberatungen habe ich zum Anlass genommen, die Umsetzung der Handlungsempfehlungen aus dem Bericht der Kommunale Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement (KGSt) zu hinterfragen. Die Antworten des Senats zeigen, dass weiter Handlungsbedarf besteht (Drs. 18/18905).

2013 hieß es: Die Evaluation hat gezeigt, dass eine optimale Ausnutzung des Potenzials, das durch eine Abstimmung der Leistungen der Arbeitsförderung mit den sozialintegrativen Leistungen möglich wäre, durch die nachfolgenden Aspekte behindert wird: “Unzureichende Regelungen der Zusammenarbeit zwischen Bezirksämtern und Jobcentern bezüglich der § 16a SGB II Leistungen”. […] Bisher existiert in Berlin kaum eine Datenbasis über die Kundinnen und Kunden, die § 16a SGB II-Leistungen beziehen. […] Eine bedarfs- und zielgruppengerechte Angebotsstruktur der § 16a SGB II-Leistungen ist ein entscheidender Faktor für den Erfolg der Leistungserbringung, d.h. die Beseitigung von Vermittlungshemnissen, wodurch eine Integration in den ersten Arbeitsmarkt erfolgen soll. […] Auf Grundlage der Evaluationsergebnisse empfiehlt die KGSt, die Organisation der Leistungserbringung zu modifizieren und ein Controlling der Inanspruchnahme der Leistungen nach § 16a SGB II einzuführen. […] Ansätze, die dies ermöglichen können, wären zum einen die Einführung von zentralen Lotsinnen oder Lotsen in den Jobcentern oder die Verortung von Beratungsleistungen in den Jobcentern.

Die Antworten zeigen Fortschritte, aber auch noch viele Aufgaben. So fehlt bis heute die personelle Verankerung zur SGB II-Steuerung in Bezirken und Senatsverwaltung. Die aktuelle Situation am Arbeitsmarkt stellt die Jobcenter in meinen Augen vor eine große Herausforderung. Nur wenn es endlich gelingt, die Lücken in den kommunalen Eingliederungsleistungen zu beseitigen, lässt sich das “Fördern” auch umsetzen. Ich werde das Thema in den Haushaltsberatungen nochmal aufrufen.

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