Stefan Ziller

GRÜN für Marzahn, Biesdorf, Kaulsdorf, Mahlsdorf und Hellersdorf

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IGA 2017: Bauvorhaben ohne Naturschutz?

Sind Gartenschauen Wegbereiter für die Schaffung von neuen interstädtischen Grünzonen? Das Wuhletal ist ein bereits renaturiertes Landschaftsgebiet mit einem hohen Stellenwert im Biotopverbund Berlin-Brandenburg. Diese renaturierte Landschaft soll nun in eine Parkerlebnislandschaft mit diversen Einbauten und technischen Anlagen umgewandelt und für den Tourismus erschlossen werden. Wie verträgt sich diese Perspektive mit einer nachhaltigen, ökologischen Stadtentwicklung im Hinblick auf Klimawandel, Feinstaubbelastung, Flächenversiegelung und Lärmbelastungen?

In Anfragen hat Turgut Altug den Berliner Senat dazu befragt. Folgend einige wichtige Aussagen aus den Antworten:

“Die Maßnahmen der Internationalen Gartenausstellung (IGA) erfolgen unter Berücksichtigung dieser Prämissen und sind eingebettet in ein Pflege- und Entwicklungskonzept einschl. eines Waldentwicklungskonzeptes, welches von Fachbüros, unter intensiver Beteiligung von Naturschutzverbänden und der Universität Dresden erstellt wird. Der Planung liegen umfangreiche Kartierungen von Flora und Fauna zugrunde.

Im Wuhletal sind durch die IGA keine Einrichtungen oder technischen Anlagen vorgesehen. Die sensiblen Flächen im Wuhletal werden in den Planungen berücksichtigt. Zwei Maßnahmen queren das Wuhletal. Zum einen die geplante Seilbahn, die einer Überprüfung durch ein Planfeststellungsverfahren unterzogen wird, und die schonendste Möglichkeit der Querung darstellt. Die geplanten Stützen liegen außerhalb des Talbereiches und außerhalb geschützter Biotope. Zum anderen der städtebaulich bedeutsame Verbindungssteg zwischen Hellersdorf und Marzahn, der sowohl eine barrierefreie Erschließung des Areals sowie eine Anbindung an den schienengebundenen ÖPNV gewährleistet. Bei der Festlegung des Stegverlaufes wurden die in der Biotoptypenkartierung ermittelten geschützten Biotope berücksichtigt. Der Verlauf wurde intensiv mit den Berliner Naturschutzverbänden abgestimmt.”

Die frei zugänglichen Flächen des Wuhletals und des Kienbergs sind nicht eintrittspflichtig. Von daher verzichtet der Bezirk nicht auf Einnahmen. Die Grün Berlin ist hier mit Fördermitteln tätig, mit einer damit verbunden Bindefrist von 15 Jahren.”

Es ist nicht vorgesehen, den Wolkenhain durchgehend nachts zu beleuchten. Primär dient der Wolkenhain der Information über den Natur- und Stadtraum. Eine mögliche Beeinträchtigung nachtaktiver Tiere wird gutachterlich geprüft und die Bauausfühung daraufhin optimiert.”

“Der Kienberg ist geprägt durch eine artenarme Struktur, die überwiegend aus invasiven Neophyten wie z.B. dem Götterbaum besteht. Im Rahmen der geplanten Maßnahmen werden Waldrandstrukturen und Offenbereiche geschaffen, die zur Erhöhung der Artenvielfalt beitragen. Insbesondere im Bereich der Südwest ausgerichteten Kienbergterrassen entstehen durch Pflanzung von Obstbäumen, den Bau von Trockenmauern und die Schaffung offener Wiesen artenreiche Biotope als Habitate für geschützte Arten.”

Quelle: IGA 2017: Quo vadis? – Bauvorhaben IGA-2017 ohne Naturschutz? (I), Schriftliche Anfrage vom 20.06.2014 Dr. Turgut Altug (Grüne), Drucksache 17/14050

“Entlang der Uferbereiche des Biesdorf-Marzahner-Grenzgrabens entstehen keine Pflanzungen, die einer Düngung bedürfen. Es wird geprüft, inwieweit der Obstbaumbestand durch geeignete Pflegemaßnahmen erhalten werden kann. Die dort vorhandenen Obstbäume bilden das Grundgerüst für weitere thematische Neupflanzungen, z.B. Neupflanzungen alter Sorten.”

“Im Rahmen des pädagogischen Konzeptes des ‚IGA-Campus‘, dem zentralen Umweltbildungsprojekt der Internationale Gartenausstellung (IGA), wird ökologisches Gärtnern gemeinsam mit Kindern und Jugendlichen praktiziert.”

Frage: Woher bezieht die IGA 2017 das Pflanz- und Saatgut? Werden lokale und ökologische Gärtnereien ausreichend einbezogen?
Antwort: Lokale und ökologisch orientierte Gärtnereien können sich im Rahmen der öffentlichen Ausschreibungen beteiligen. Im Bereich der Parkwiesen der Gärten der Welt werden unterschiedliche Wiesentypen entstehen, die in Absprache mit den Berliner Naturschutzverbänden aus regionalem Saatgut gewonnen werden.

“Darüber hinausgehend werden die Seilbahnstationen in Holzbauweise ausgeführt und erhalten sowohl eine Dach- wie auch eine Fassadenbegrünung. Wuhlesteg und Tälchenbrücke werden in Cortenstahl ausgeführt, der keinen chemischen Korrosionsschutz benötigt. Dadurch werden Sanierungsarbeiten, bei denen giftige Stoffe in die Umwelt gelangen könnten, vermieden. Der geplante Spielplatz am Kienberg entsteht als Spielbereich mit deutlichem Naturbezug.

“Es ist eine Umweltbildungsstation vorgesehen, in der während des Baus und der Durchführung der IGA Berlin 2017 Programme zur Umweltbildung und Information vor Ort durchgeführt werden. Ausstellungsbeiträge des IGA–Campus werden Umweltbildungsprogramme mit internationaler Beteiligung sein. Für die Zeit nach der IGA werden gemeinsam mit dem Bezirk Marzahn-Hellersdorf Möglichkeiten für ein Umweltinformationszentrum gesucht.”

Quelle: IGA 2017: Quo vadis? – Bauvorhaben IGA-2017 ohne Naturschutz? (II), Schriftliche Anfrage vom 20.06.2014 Dr. Turgut Altug (Grüne), Drucksache 17/14051

“Die bereits durchgeführten Renaturierungen im Wuhletal sind nicht von Maßnahmen der Internationalen Gartenausstellung (IGA) betroffen. Mit den vorgesehenen Maßnahmen am Wuhleteich werden dort Betonversiegelungen entfernt und Flachwasserbereiche hergestellt. Diese Maßnahmen ergänzen die bereits hergestellten Renaturierungen. Insgesamt profitiert die weitere Entwicklung des Wuhletals und des Kienbergs von den umfangreichen ökologischen Untersuchungen, die für die IGA Berlin 2017 durchgeführt werden, aus denen in verschiedenen Bereichen Maßnahmen abgeleitet werden. Die Umsetzung der Gewässerrichtlinie ab 2020 wird durch diese Maßnahmen nicht beeinflusst.

Es ist nicht vorgesehen, als Grünland gewidmete Flächen in Bauland umzuwandeln.

“Eine Einschätzung der Umweltverträglichkeit des Gesamtprojekts ist planungsrechtlich nicht erforderlich. Die Einzelmaßnahmen werden abschließend im Baugenehmigungsverfahren unter Berücksichtigung der umweltrelevanten gesetzlichen Regelungen geprüft. Für die Seilbahn wird ein Planfeststellungsverfahren durchgeführt. Im Rahmen dieses Planfeststellungsverfahrens erfolgt eine Öffentliche Auslegung.

“Eine Biotoptypen- und floristische Kartierung wurde von Mai bis Oktober 2013 durchgeführt. Es erfolgten mehrere Begehungen. Dadurch wurde eine vollständige Vegetationsperiode erfasst. Die Beauftragung einer umfassenden faunistischen Kartierung erfolgte im Februar 2013. Der Untersuchungszeitraum erstreckte sich auf ein Jahr. Es wurden u.a. folgende Artengruppen untersucht: Fledermäuse, terrestrische Säugetiere, Brutvögel, Reptilien und Amphibien, Fische, Tag- und Nachtfalter, Wildbienen, Heuschrecken, Wassermolusken, Libellen und weitere Gruppen des Makrozoobenthos.”

Quelle: IGA 2017: Quo vadis? – Bauvorhaben IGA-2017 ohne Naturschutz? (III),Schriftliche Anfrage vom 20.06.2014 Dr. Turgut Altug (Grüne), Drucksache 17/14052

“Die Markierungen der Bäume vor Ort sind Vermessermarken der Kartierung. Im Rahmen des Waldentwicklungskonzeptes, das zurzeit unter Beteiligung von Fachbüros, Umweltverbänden und der Universität Dresden erarbeitet wird, ist neben der Herstellung von Lichtungsbereichen und der Beseitigung von Neophyten insbesondere die Herstellung von Waldsaumbereichen mit umfangreichen Gehölzpflanzungen zur Erhöhung der Artenvielfalt vorgesehen. Im gesamten IGA-Gelände und den angrenzenden Straßenbereichen sind ebenfalls zahlreiche Baumpflanzungen vorgesehen.

“Durch die Einbeziehung des Wuhletals als Kulisse für die IGA Berlin 2017 stehen wild lebenden Tierarten sehr große Flächen zur Verfügung. Auch auf den Flächen der jetzigen Gärten der Welt leben bereits wild lebende Tiere, die durch die Öffnung des Zaunes zum Kienberg und Wuhletal weitere Rückzugsgebiete erhalten.

“Nach dem Rückbau der Einrichtungen der IGA wird die zur IGA notwendige Umzäunung wieder vollständig zurückgebaut. Dies entspricht der zwischen dem Bezirk und der Grün Berlin GmbH getroffenen vertraglichen Vereinbarung.”

Frage: Auf welcher gesetzlichen Grundlage basiert die Genehmigung für die geplante Einzäunung des öffentlichen Landschaftsgebietes Kienberg/Wuhletal-Jelena-Santic-Friedenspark?
Antwort: Der Nutzungsvertrag lässt als öffentlich-rechtliche Grundlage eine temporäre Einzäunung des Geländes zu.”

Quelle: IGA 2017: Quo vadis? – Bauvorhaben IGA-2017 ohne Naturschutz? (IV), Schriftliche Anfrage vom 20.06.2014 Dr. Turgut Altug (Grüne), Drucksache 17/14053

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