Stefan Ziller

GRÜN für Marzahn, Biesdorf, Kaulsdorf, Mahlsdorf und Hellersdorf

Berliner Abgeordnetenhaus – das Berliner Parlament

Besuch im Abgeordnetenhaus

Du möchstes mich mit deiner Schulkasse oder interessierten Freunden einmal im Abgeordnetenhaus persönlich besuchen und einen Blick “Hinter die Kulissen” werfen? Dann wende dich gerne an mich. Nach einer Führung durch den geschichtsträchtigen Preußischen Landtag oder einem Besuch einer Vollversammlung des Hauses – dem sogenannten Plenum – stehe ich für Fragen in einem Gespräch gerne zur Verfügung.

Praktikum im Abgeordnetenhaus

Um den Parlamentsbetrieb kennen zu lernen sind Praktika in der bündnisgrünen Fraktion im Abgeordnetenhaus möglich. Wenn dich interessiert, wie ein Praktikum bei uns aussehen kann, du eine Plenarsitzung als BesucherIn miterleben möchtest, bestimmte Aufgaben im Abgeordetenhaus genauer kennen lernen möchtest oder sonst Fragen hast – schreib mir einfach eine Mail!

Parlament – wie funktioniert das?

Aktuelle Stunde
Zu Beginn jeder Plenarsitzung wird eine aktuelle Frage von übergeordnetem Interesse eine Stunde lang im Plenum behandelt. Meistens sind es Themen, die von den Koalitionsparteien vorgeschlagen wurden. 2 mal pro Jahr haben auch Bündnis 90/die Grünen als Oppositionsfraktion ein Recht darauf, dass Ihre Frage beraten wird.

Begründung der Aktualität
Hier begründen die Fraktionen zu Beginn der Plenarsitzung, warum Ihr Thema in der Aktuellen Stunde behandelt werden sollte. Dies ist ein sehr wichtiges Instrument für die Fraktionen, Aufmerksamkeit auf Ihre Themen zu lenken. Denn wenn der Vorschlag der grünen Fraktion für das Thema der Aktuellen Stunde nicht behandelt wird (was meistens der Fall ist), haben die Grünen hier die Möglichkeit, ihr Thema in 5 Minuten zu begründen und auf diese Weise der Presse und der Öffentlichkeit ihren aktuellen Schwerpunkt deutlich zu machen.

Spontane Fragestunde
Ohne sich vorher anzumelden, können die Abgeordneten hier nach dem Zufallsprinzip (also nicht nach Fraktionsgröße) aktuelle, konkrete Fragen an die Senatsmitglieder stellen.

Priorität
In jeder Plenarsitzung stehen Dutzende von Anträgen auf der Tagesordnung. Die Fraktionen haben die Möglichkeit, einen ihrer Anträge zur Priorität zu machen und ihn damit zu Beginn aufrufen zu lassen.Damit erhält dieser Antrag ein größeres öffentliches und mediales Interesse als Anträge, die ganz hinten auf der Beratungsliste stehen und erst zu nachtschlafender Stunde aufgerufen werden.

Mündliche Anfrage
Mündliche Anfragen müssen vor der Plenarsitzung schriftlich mitgeteilt werden. Sie haben eine kurze, sehr konkrete Fragestellung und bestehen aus 2 Teilen. Meistens sammeln sich ca. 20 Mündliche Anfragen von Abgeordneten an, die vom Senat in der Fragestunde zu Beginn der Plenarsitzung möglichst kurz und präzise beantwortet werden.

Große Anfrage
Parlamentarische Anfrage zu einem Thema von herausragendem Stellenwert. Besteht aus einem detaillierten Fragenkatalog, wird in der Plenarsitzung (meist lang und breit) beantwortet und debattiert. Der Senat kann vorab schriftlich Stellung nehmen. Die Fraktion, die die Große Anfrage gestellt hat, kann verlangen, dass die Besprechung in einem Ausschuss durchgeführt wird.

Kleine Anfrage
Anfrage mit konkreter, abgrenzbarer Fragestellung, wird schriftlich eingereicht und vom Senat schriftlich beantwortet, also nicht im Plenum behandelt.

Beschlussempfehlung
Nachdem sie über einen Antrag beraten haben, legen die Fachausschüsse dem Plenum ihre Beschlussempfehlung vor. Der Ausschuss kann empfehlen, dem überwiesenen Vorgang zuzustimmen, ihn abzulehnen oder mit Änderungen anzunehmen. Die Beschlussempfehlung enthält auch die Voten der einzelnen Fraktionen, die aus den Ausschussberatungen hervorgegangen sind. War ein Vorgang mehreren Ausschüssen übermittelt worden, so legt nur der “federführende Ausschuss” dem Abgeordnetenhaus die Empfehlung vor.

Antrag
Jede Fraktion kann Anträge ins Parlament einbringen, die von der Mehrheit des Parlaments angenommen oder abgelehnt werden können und dann in den Fachausschüssen weiterberaten werden. Der Text beginnt immer so: “Das Abgeordnetenhaus wolle beschließen…” und enthält Aufforderungen an den Senat, in bestimmten Politikfelder Initiative zu ergreifen. Meistens wird dann verlangt, dass nach z.B. 6 Monaten über die Fortschritte im Plenum berichtet werden soll. Anträge müssen eine Begründung enthalten.

Konsensliste
Nicht jeder Antrag und jede Beschlussempfehlung kann im Parlament ausführlich von allen Fraktionen beraten werden – dann würden die Sitzungen nicht bis 20 Uhr, sondern mindestens bis zum nächsten Morgen dauern. Zudem konzentriert sich das Interesse der JournalistInnen immer nur auf die ersten 2-4 Stunden der Plenarsitzung. Deswegen wird bei vielen Anträgen schon vorab festgelegt, dass sie nicht mündlich im Parlament (also für die Öffentlichkeit) behandelt werden, sondern ohne Beratung an die Ausschüsse weitergeleitet werden.

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