Stefan Ziller

GRÜN für Marzahn, Biesdorf, Kaulsdorf, Mahlsdorf und Hellersdorf

Stadtentwicklung

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Bienen, Blumen und Bauten – was geht uns das an?

Das Bienen- und Insektensterben ist mittlerweile in vielfachen Studien belegt. Die vom Wissenschaftsjournal PLOS ONE veröffentlichte Studie „More than 75 percent decline over 27 years in total flying insect biomass in protected areas“ bestätigte Ende 2017 erstmals den Insektenschwund auch in Deutschland.

Zahlreiche Entomologen hatten dazu wissenschaftliche Daten der letzten 27 Jahre an über 60 Standorten bundesweit und u.a. in vielen Naturschutzgebieten gesammelt. Sie stellten einen Rückgang der Insekten um bis zu 75 % fest. Dafür sei, so die Wissenschaftler insbesondere eine Überdüngung und der Einsatz von Pestiziden in der industriellen Landwirtschaft als verantwortlich anzusehen. Dieser führe zu einem Mangel an Artenvielfalt bei Pflanzen. Den Insekten gehe so die Nahrungsgrundlage verloren.

Einen unmittelbaren Einfluss auf den Rückgang der Insekten wird dem Einsatz von Pestiziden wie den Neonikotinoide zugeschrieben. Diese führten zu einem verändertem Fortpflanzungsverhalten und zu Koordinationsstörungen. Die Bienen finden nicht zurück zu ihrem Volk und sterben. Da Wildbienenarten aus kleineren Völkern bestehen, sind sie dadurch weitaus stärker betroffen. Dazu wird den Insekten durch die zunehmende Bebauung und Versiegelung von Grünland, einer Entwässerung von Feuchtgebieten sowie durch aufgeräumte Gärten und Parks wertvoller Lebensraum entzogen.

Wer Lust bekommen hat gleich zur Tat zu schreiten, kann mit uns auf den diesjährigen Sommerfesten in Mahlsdorf aktiv werden. Am 01. Juni 2018 sind wir von 15-18 Uhr im Pestalozzi Treff sowie am 02. Juni 2018 von 15-18 Uhr auf dem Sommerfest in Mahlsdorf Süd im Park am Körnersee. Hier wollen wir Insektenhäuser bauen und über Insekten und Bienen aufklären. Dazu sind alle Generationen herzlich eingeladen mit zu machen. Für Kinder im Kindergarten- und Grundschulalter bietet unser Workshop die Möglichkeit eine eigene Nisthilfe zu bauen, das nachher natürlich mitgenommen werden kann.

Zum Nachzulesen:

Aber welche Relevanz hat dieses Insektensterben eigentlich für uns im Einzelnen?

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Abgeordnetenhaus Marzahn Marzahn - Hellersdorf Soziale Gerechtigkeit und Armutsbekämpfung Stadtentwicklung 

Quartiersmanagements in Marzahn: Senat darf Bezirks bei der Verstetigung nicht allein lassen

Das Fortbestehen der beiden Quartiersmanagementgebiete in Marzahn-Nord (Drucksache 18/14853) und Marzahn-Mitte (Drucksache 18/14854) stand seit einiger Zeit in Frage. Nun hat der Senat mir in einer Antwort bestätigt, dass die Förderung der beiden Gebiete zum 31.12.2020 beendet (verstetigt) werden soll.

Angesichts der weiter erschreckenden Werte bei den Einschulungsuntersuchungen 2016/17 darf der Bezirk bei einer solchen Verstetigung nicht allein gelassen werden. Die Bekämpfung von Armut und hier insbesondere Kinder- und Familienarmut muss eine gesamtstädtische Aufgabe bleiben. Insbesondere in den Großsiedlungen von Marzahn-Hellersdorf liegt der Anteil von Mädchen und Jungen aus sozial schwierigen Familien bei über 30 Prozent. Am höchsten ist er mit 34,4 Prozent in Hellersdorf-Nord, gefolgt von Marzahn-Nord (32,2 Prozent), Marzahn-Mitte (31,5 Prozent) und Hellersdorf-Ost (29,9 Prozent).

Der Senat macht es sich angesichts der angespannten Haushaltslage in Marzahn-Hellersdorf zu leicht, einfach zu sagen: “Gleichzeitig erscheint es wünschenswert, dass einige ausgewählte Leuchturmprojekte (z.B. Nachbarschaftseinrichtungen) in die Regelfinanzierung des Bezirkes überführt bzw. erfolgreich arbeitende Strukturen (z.B. Bildungsverbünde oder Runde Tische) durch die Bezirksverwaltung übernommen werden.” Ich werden mich im Rahmen des nächsten Landeshaushaltes 2019/2020 dafür einsetzen, dass der Bezirk die dafür notwendigen Mittel auch bekommt. Es wäre fatal wenn die mit den Quartiersmanagementgebieten aufgebaute soziale Infrastuktur wegfallen würde.

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Kaulsdorf Marzahn - Hellersdorf Stadtentwicklung Wernerbad 

Die Renaturierung des Wernerbades beginnt jetzt wirklich

Das Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf informierte vor kurzem über den weiteren Zeitplan für die Renaturierung des Wernersees (KA-255/VIII). Demnach wurde nach Rücksprache mit den Berliner Wasserbetrieben, die die Renaturierung durchführen, bereits mit den vorbereitenden Maßnahmen in der 5. Kalenderwoche 2018 begonnen:

“Dies betrifft insbesondere vorbereitende Maßnahmen des Artenschutzes wie das Aufstellen eines Amphibienzaunes. Damit soll vor allem die Umsiedlung und der Schutz von Wechselkröte und Moorfrosch während der Renaturierungsmaßnahmen sichergestellt werden. Die Maßnahmen am Gewässer selbst beginnen im August 2018 unter Berücksichtigung der Brut- und Laichzeiten und werden im Februar 2019 vor der darauffolgen-den Brut- und Laichzeit abgeschlossen.”

Die Maßnahmen hatten sich verzögert, weil während der Brut- und Laichzeiten in 2017 keine entsprechenden Firmen gebunden werden konnten.

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Berlin Marzahn Marzahn - Hellersdorf Mobilität Stadtentwicklung 

Dauerparkende Fahrzeuge im öffentlichen Raum

Da mich immer wieder Bürger*innen auf parkende Fahrzeuge ansprechen, habe ich den Senat um Informationen zur Rechtslage (Drucksache 18/13048) gebeten. Die ausführliche Antwort beschreibt die Herausforderung aber auch die Handlungsmöglichkeiten sehr gut. Ich möchte zwei Punkte aus der Antwort folgend darstellen.

Frage 6: Welche rechtlichen Möglichkeiten hat das Land Berlin (entsprechenden politischen Willen vorausgesetzt) das Zuparken durch große LKW bzw. Auflieger / Anhänger entlang ganzer Straßenzüge im Sinne der Anwohner*innen zu regulieren?

Unter Berücksichtigung aller verkehrlichen Interessen können bei einem vorliegenden zwingenden Gebot verkehrsbeschränkende Maßnahmen nach Maßgabe der StVO in bestimmten Straßen angeordnet werden, wenn durch parkende Lastkraftwagen die Verkehrssicherheit und -ordnung beeinträchtigt ist (beispielsweise in Gestalt eine Anordnung/Beschilderung des Fahrbahnrandes mit dem Verkehrszeichen „eingeschränktes Haltverbot“ und dem Zusatzzeichen „Pkw fei“). Die Voraussetzung eines „politischen Willens“ ist für die zuständige Straßenverkehrsbehörde zur Entscheidungsfindung und unter Berücksichtigung der verkehrsrechtlichen Vorgaben hingegen nicht relevant.

Frage 4: Welche rechtlichen Möglichkeiten gibt es für Polizei und Ordnungsämter, um parkende Autos, die vermeintlich Öl verlieren – auch wenn sie regelmäßig umgeparkt werden –, zu überprüfen? (Bitte Zuständigkeiten und Ablauf erläutern)

Je nach Einzelfall kann durch den technischen Ölverlust eine Ordnungswidrigkeit gemäß § 32 Abs. 1 StVO oder gar eine Umweltstraftat (z. B. § 324a Strafgesetzbuch) begründet sein, die polizeilich bzw. -im Rahmen ihrer Zuständigkeit- durch die Ordnungsämter zu bearbeiten sind. Gegebenenfalls kann es erforderlich sein, die Berliner Feuerwehr zur Abwehr konkreter Gefahren hinzuzuziehen. Die Fahrzeugverantwortlichen werden durch die Berliner Polizei bzw. durch die Ordnungsämter ermittelt und einzelfallabhängig zu erforderlichen Maßnahmen aufgefordert. Sie können aufgefordert werden (falls vom Schaden her vertretbar mit Setzung einer Frist von zehn Tagen), den Mangel zu beseitigen und das Fahrzeug instand zu setzen, die Instandsetzung gegenüber der Kraftfahrzeugzulassungsbehörde (LABO) nachzuweisen oder, wenn es sich um ein verkehrsuntüchtiges Fahrzeug handelt, das Fahrzeug zu entfernen. Wird dieser Aufforderung nicht nachgekommen, setzt die Tätigkeit des Amtes für regionalisierte Ordnungsaufgaben (Bezirksamt Lichtenberg) ein.

Bei sofortigem Handlungsbedarf werden – gegebenenfalls unter Einschaltung des Lichtenberger Amtes für regionalisierte Ordnungsaufgaben- Maßnahmen zur Entfernung oder Sicherstellung des Fahrzeuges ergriffen. Bei eingetretenen Verunreinigungen erfolgt ein Bericht/eine Anzeige an das bezirkliche Umweltamt. Darüber hinaus prüfen die Ordnungsämter das Vorliegen einer Ordnungswidrigkeit und einer Inanspruchnahme der Fahrzeughalterin bzw. des Fahrzeughalters für den Ersatz entstandener Schäden. Bei entsprechendem Prüfergebnis werden diesbezügliche Ahndungs- oder Inanspruchnahmemaßnahmen ergriffen.

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Hellersdorf Marzahn - Hellersdorf Stadtentwicklung 

Abriss der Kaufhalle auf dem Kastanienboulevard nun im Frühjahr 2018?

Das Jahr neigt sich dem Ende zu und die Kaufhalle auf dem Kastanienboulevard steht immer noch. Auf meine Nachfrage erklärt der Senat nun, dass der Abriss für das Frühjahr 2018 vorgesehen sei (Drs. 18/12673). Ich finde so kurz vor Weihnachten ein schöner Wunsch für’s neue Jahr.

Frage 1: Wie bewertet der Senat die aktuelle Situation des Kastanienboulevards in Hellersdorf in Bezug auf die leerstehende und noch immer nicht abgerissene Kaufhalle?

Antwort zu 1: Das Grundstück befindet sich im Eigentum eines privaten Bauträgers. Nach Auskunft des Eigentümers soll auf der Grundlage des positiven Vorbescheids eine Wohnbebauung erfolgen. Der Abriss der Kaufhalle sei für das Frühjahr 2018 vorgesehen. Die Beseitigung der seit langer Zeit leerstehenden ehemaligen Kaufhalle für einen Wohnungsneubau wird als positive Entwicklung für den Bereich Boulevard Kastanienallee angesehen.

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Hellersdorf Marzahn - Hellersdorf Stadtentwicklung 

Freifläche am U Cottbusser Platz: Kunstprojekt auch für 2018 gesichert

Die große Freifläche am U-bahnhof Cottbusser Platz wurde in diesem Jahr intensiv genutzt. Formal war diese Zwischennutzung nur bis Ende diesen Jahres gesichert. Nun hat mir der Senat (Drucksache 18/12672) mitgeteilt, dass der Nutzungsvertrag mit der Neuen Gesellschaft für bildende Kunst e. V. aktuell bis zum 31.12.2018 verlängert wurde.

Mittelfristig soll dort ein „Kunst-Campus“ mit Ateliers und Wohnungen für Künstlerinnen und Künstler im Rahmen eines Genossenschaftsmodells entstehen. Damit soll die Kulturlandschaft im Marzahn-Hellersdorf weiter entwickelt werden und das Gebiet Boulevard Kastanienallee bereichert werden.

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Mahlsdorf Marzahn - Hellersdorf Mobilität Stadtentwicklung 

#Wahlkreistag: Unterwegs in Mahlsdorf und Kaulsdorf

Mein letzter Wahlkreistag im Jahr 2017 führte mich am vergangenen Freitag (24.11.) durch Mahlsdorf und Kaulsdorf. Zu Beginn habe ich mir Beschwerden von Bürger*innen vor Ort angeschaut.

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Kaulsdorf Marzahn - Hellersdorf Senat Stadtentwicklung Wernerbad 

Verkauf gescheitert? Wernerbad als öffentliche Grünfläche erhalten!

Die Debatte um die Zukunft des Wernerbades geht weiter. Ich habe den Senat zu den laufenden Verkaufsverhandlungen befragt (Drucksache 18/12604). Diese scheinen bisher wenig erfolgreich zu verlaufen. Aktuell soll die Abgabefrist der indikativen Angebote am 06.11.2017 beendet worden sein. Die formelle Prüfung der Angebote ist nach Auskunft des Senats noch nicht abgeschlossen. Da der Verkauf seit Jahren in Arbeit ist, halte ich die Aussagen für wenig plausibel. Es fehlt die Begründung für die ewige Verzögerung oder das Nichtstun der zuständigen Betriebe (BIM sowie BBB Infrastruktur GmbH & Co. KG).

Für Mahlsdorf und Kaulsdorf halte ich das Festhalten an der Idee das Grundstück als Standort für die speziellen Bedürfnisse von Demenzkranken zu entwickeln für falsch. Die Unterversorgung von Frei- und Grünflächen ist offensichtlich und in Anbetracht der weiteren Bebauung in der Umgebung erscheint eine Entwicklung als öffentliche Grünfläche dringend nötig.

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Marzahn - Hellersdorf Mobilität Stadtentwicklung 

Halteverbote sollen Verkehrssicherheit am S/U-Bahnhof Wuhletal erhöhen

Am S/U-Bahnhof Wuhletal werden zur Erhöhung der Verkehrssicherheit nun doch Halteverbote genehmigt. Die Gefahr von Unfällen, wie sie zuletzt vorgekommen sind, soll so verringert werden.

Der Vorgang zeigt, dass sich gute Argumente am Ende durchsetzen. So hat die Verkehrslenkung Berlin nach Gesprächen mit Politiker*innen diverser Parteien aus Marzahn-Hellersdorf am 17. November die Zweckmäßigkeit von Haltverboten nochmals vor Ort geprüft und ist zu dem Schluss gekommen, dass deren Einsatz zur Erhöhung der Verkehrssicherheit geeignet ist.

Trotz regelgerechter Ausstattung der beiden Fußgängerüberwege (Zebrastreifen) können die Sichtbeziehungen zwischen Fahrzeugführern und Fußgängern durch Haltverbote relevant verbessert werden und Kraftfahrer so zeitgerechter auf Querende reagieren.

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