Stefan Ziller

GRÜN für Marzahn, Biesdorf, Kaulsdorf, Mahlsdorf und Hellersdorf

Senat

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Notunterkünfte für wohnungslose Familien

In Berlin existieren gegenwärtig zwei Notunterkünfte für wohnungslose Familien mit Kindern. Dies geht aus einer Antwort auf meine Anfrage hervor (Drucksache 18/26639). Diese Notübernachtungen können von Familien mit minderjährigen Kindern unabhängig ihrer Herkunft genutzt werden, die mittel- oder unmittelbar von Wohnungslosigkeit betroffen sind. Da sich die Angebote durch ihre Niedrigschwelligkeit auszeichnen, ist ein Leistungsanspruch auf Sozialleistungen keine Voraussetzung für eine Aufnahme in den Notunterkünften. So müssen für die Aufnahme beispielsweise keine gültigen Ausweispapiere vorgelegt werden.

Dazu gibt es das Projekt „Vorübergehende Unterbringung von wohnungslosen Familien mit Kindern – berlinweit (Nostel)“. Es handelt sich um ein Modellprojekt, welches einen erfolgversprechenden Weg darstellt, die Lage von wohnungslosen Roma-Familien zu verbessern.

Problematisch ist, dass an immer mehr Tagen Familien, die ein Dach über dem Kopf suchen, nicht aufgenommen werden können. Dieser Trend lässt sich in der folgenden Tabelle (für das Jahr 2019) ablesen. Hier muss das Angebot bedarfsgerecht ausgebaut werden.

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Die Zwei-Klassen-Videokonferenzsysteme der Berliner Verwaltung

Das Thema Videokonferenzsysteme der Berliner Verwaltung ist ein Dauerbrenner. Bis heute gelingt es der Berliner Verwaltung nicht eine grundlegende Arbeitsfähigkeit sicherzustellen. Die Antwort auf meine aktuelle Anfrage zeigt den Wildwuchs in den verschiedenen Senatsverwaltungen und Bezirken (Drucksache 18/26308). Es wäre gut, wenn der IT-Senator und seine IKT-Steuerung endlich für allen Verwaltungen ein funktionierendes Videokonferenztool zur Verfügung stellt. Das Versagen von IT-Senator Geisel und seiner IKT-Steuerung macht er selbst in seiner Antwort deutlich.

SenInnDS: In der Senatsverwaltung für Inneres und Sport wurden bisher ausschließlich für den Senator, Staatssekretärin und Staatssekretäre Lizenzen für „Cisco WebEx über Telekom“ beschafft.

Währenddessen wird allen anderen Verwaltungen in Rundschreiben und sogar den Büros der Bezirksverordnetenversammlungen (BVVen) folgendes empfohlen.

Das Produkt Nextcloud können Sie mit den dargestellten möglichen technischen Einschränkungen für die BVV-Arbeit nutzen, da es den datenschutzrechtlichen Anforderungen und denen der IT-Sicherheit genügt.

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IT-Sicherheitsvorfälle in Berlin 2020

Wie viele IT-Sicherheitsvorfälle wurden 2020 durch Behörden und Institutionen der Berliner Verwaltung gemeldet? Das habe ich den Senat befragt (Drucksache 18/26378). Aus der Antwort geht hervor, dass gem. § 23 Abs. 2 EGovG Bln 20 Sofort-Meldungen zu IKT-Sicherheitsvorfällen im Zeitraum vom 01. Januar 2020 bis 31. Dezember 2020 gegenüber dem Berlin-CERT gemeldet wurden.

Im Zeitraum 01. Januar 2020 bis 31. Dezember 2020 wurden keine IKT-Sicherheitsvorfälle durch landeseigene Betriebe gem. § 23 Abs. 2 EGovG Bln gegenüber dem Berlin-CERT gemeldet. Im Landesbeschäftigtenportal wurden in 2020 insgesamt 56 Meldungen und Hinweise veröffentlicht. Im Warn- und Informationsdienst wurden in 2020 über 2950 Schwachstellen informiert.

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Probleme und Weiterentwicklung von Ordnungsamt Online in 2021

Auch im Jahr 2020 hat der Berliner Senat das Ordnungsamt-Online weiterentwickelt. Aus der Antwort auf meine Anfrage gehen die weiter bestehenden Probleme der einheitlichen Erledigungsmeldungen, aber auch die Fortschritte und die Planungen für 2021 hervor (Drucksache 18/26211). So gab es im Jahr 2020 insgesamt 199.667 Meldungen über das Internet und die mobilen Endgeräte. Problem bleibt weitere die Handhabung der Einstufung “Erledigt”. Eine tatsächliche Statusmeldung ist schon immer möglich gewesen. Die Bezirke haben im Rahmen der Einführung des IT-Verfahrens verschiedene Service-Level-Agreements vereinbart, u.a. auch, dass bei der Weiterleitung von Meldungen diese nicht auf den Status „erledigt“, sondern auf den Status „in Bearbeitung“ gesetzt werden. Dieser Standard wird aber weiter nicht in allen Bezirken einheitlich umgesetzt.

Ich fordere den Senat auf im Sinne einer gesamtstädtlschen Umsetzung aktiv zu werden. Mindestens muss eine Zielvereinbarung für die kommenden Haushaltsberatungen vorbereitet werden. Im Rahmen des Haushaltsbeschlussen werden wir dann über Konsequenzen des fortdauernden Verweigerns einheitlicher Standards in der Aufgabenerledigung sprechen müssen. Es ist nicht nachvollziehbar, dass für berlineinheitliche Onlinedienste keine einheitliche „Bedienung“ der Bezirke möglich sein soll.

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Berliner Bürgerämter: IT-Ausstattung und fast 50 unbesetzte Stellen

Über die Bürgerämter und die Terminverfügbarkeit wird immer wieder diskutiert. Ich habe den Senat nach unbesetzten Stellen und der IT-Ausstattung befragt (Drucksache 18/26210). Aus der Antwort geht hervor, dass berlinweit immer noch fast 50 Stellen unbesetzt sind. Dies ist weiter ein großes Problem, da das Serviceversprechen innerhalb von 14 Tagen einen Termin beim Bürgeramt zu bekommen so nicht erreicht werden kann. Immer wieder hat Senator Geisel mit den Bezirken über Wege aus der Krise im Bürgeramt beraten. Die Zahlen machen deutlich, dass diese bisher keinen Erfolg haben.

Ich fordere Senator Geisel auf, sich zeitnah mit den Bezirken über wirksame Lösungen zu verständigen. Den Vorschlag Sammelausschreibungen für den Bereich Bürgerdienste auf den Weg zu bringen, erscheint angesichts der Problemlage weiter überzeugend. Ziel muss sein, die Zahl der unbesetzten Stellen bis zum Sommer auf ein Minimum zu reduzieren.

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Mahlsdorf Marzahn - Hellersdorf Senat Stadtentwicklung 

Freiwillige Feuerwehr Mahlsdorf: Senat muss Finanzierung sichern

Mit der planerischen Sicherung des Grundstück für neue Mahlsdorfer Feuerwehr hat das Bezirksamt inzwischen seine Hausaufgaben gemacht (Drucksache 2387/VIII). Dies geht aus der Vorlage zur Kenntnisnahme für die Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung am 25.02.2021 hervor, die gestern im Ausschuss für Stadtentwicklung besprochen wurde. Offen ist weiter die Finanzierung des Senatsverwaltung für Inneres.

Ich erwarte, dass der zuständige Innensenator im Rahmen der Investitionsplanung und der anstehenden Haushaltsberatungen Planungssicherheit schafft. Sollten die Verhandlungen und somit der Erwerb der Teilfläche scheitern, stellt dies langfristig eine Gefahr für die Einsatzbereitschaft der Freiwillige Feuerwehr Mahlsdorf dar.

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Organisationseinheiten Geschäftsprozessmanagement in den Senatsverwaltungen

Mit dem Beschluss für einen Zukunftspakt Verwaltung am 20. November 2018 hat sich der Berliner Senat dem Ziel der Verwaltungsmodernisierung verschrieben. Ich habe nun reichlich zwei Jahr später mal nachgefragt, wie der Aufbau der Organisationseinheiten Geschäftsprozessmanagement, als ein Baustein der Verwaltungsmodernisierung, fortgeschritten ist (Drucksache 18/26068). Die Ergebnisse folgend als Überblick. Bereits nach einem Jahr hatte ich den Senat befragt. Die Ergebnisse von Dezember 2019 finden sich hier.

Mein kurzes Fazit: Der personelle und organisatorische Aufbau der Organisationseinheiten ist soweit geschafft. Dies ist Grundlage für die Optimierung der verwaltungsinternen Prozesse und die anschließende Digitalisierung.

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Abgeordnetenhaus Berlin Mobilität Netzpolitik & Digitalisierung Senat Verwaltung Wirtschaft 

Immer mehr Nutzer:innen von i-Kfz in Berlin

Die Online-KFZ-Zulassung (i-KFZ) nimmt in Berlin weiter zu. Im Jahr 2020 wurden insgesamt 14.820 Online-Anträge bearbeitet, allein im November und Dezember zusammen über 5.000. Dies geht aus einer Antwort des Senats hervor (Drucksache 18/26069). Voraussichtlich zum Juli 2021 wird die grundsätzlich vorgesehene Authentifizierung mittels nPA wieder als obligatorische Authentifizierungsmethode aktiviert, da die zugrundeliegende Ausnahmeregelung aufgrund der Corona-Pandemie bis zum 30.06.2021 befristet ist.

Aus der Antwort geht auch hervor, dass die Umsetzung der 4. Stufe i-Kfz ist für 2021 vorgesehen. Dabei geht es um die Ausweitung der internetbasierten Kfz-Zulassung auf juristische Personen. Insbesondere Unternehmen werden hiervon profitieren. Es liegen jedoch noch keine verlässlichen Aussagen zum Datum des Inkrafttretens vor. Die Berliner Verwaltung ist hierbei auf das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) angewiesen, die das Projekt „i-Kfz“ (internetbasierte Fahrzeugzulassung) umsetzt.

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Eine moderne Verwaltung für Berlin: Gesetzliche Umsetzung des Zukunftspakt Verwaltung

In der heutigen Plenarsitzung stand mit dem Gesetz zur Änderung des Bezirksverwaltungsgesetzes und zur Änderung anderer Gesetze (Drucksache 18/3283) die gesetzliche Umsetzung von Teilen des Zukunftspakt Verwaltung in erster Lesung auf der Tagesordnung. Damit erreicht der lang ersehnte Entwurf zur Verbesserung der Leistungsfähigkeit der Berliner Verwaltung endlich das Parlament. Der Senat hat das Thema Verwaltungsmodernisierung in den letzten vier Jahren zuerst im Rahmen der Alt-Kommission und im Anschluss in einem Prozess mit den Bezirksbürgermeister*innen im Rahmen des Zukunftspakt Verwaltung voran gebracht. Nun liegt es an uns in den parlamentarischen Beratungen den vorliegenden Entwurf umfassend zu prüfen und an den Stellen nachzujustieren, wo Senat und Rat der Bezirksbürgermeister*innen noch nicht mutig genug waren.

In meinen Augen das wichtigste Vorhaben ist, dass mit dem Gesetz eine Rechtsgrundlage für den Abschluss von Zielvereinbarungen zwischen Hauptverwaltung und Bezirken geschaffen wird. (Projektsteckbrief Nr. 5). Zielvereinbarungen sollen ein zentrales Instrument des gesamtstädtischen Steuerungssystems der Berliner Verwaltung werden. Bisher sind zwei fertige Zielvereinbarungen aus den Pilotvorhaben bekannt. Die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz hat hier beispielhaft in Sachen Baumpflege und Grünflächenpflege gezeigt, wie es laufen kann. Meine Erwartung ist nun, dass auch die anderen Zielvereinbarungen, die im Senat in Arbeit sind, noch im ersten Halbjahr fertiggestellt werden. Nach dem Gastbeitrag der Sozialverwaltung zum Masterplan im Kampf gegen Obdachlosigkeit bis 2030, gehe ich davon aus, dass die Hausaufgaben – also die zugesagte Zielvereinbarung für die sozialen Wohnhilfen – zeitnah vorliegt.

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