Stefan Ziller

GRÜN für Marzahn, Biesdorf, Kaulsdorf, Mahlsdorf und Hellersdorf

Senat

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Fachtag: Landeskommission hat neue gesamtstädtischen Strategie gegen Kinder- und Familienarmut

Am 1. November 2021 hat die Landeskommission zum 2. Fachtag der Landeskommission „Berlin aktiv gegen Kinderarmut”  eingeladen und die neue gesamtstädtische Strategie zur Armutsprävention vorgestellt. Die 2017 eingerichtete Landeskommission hatte den Auftrag die Armutsprävention für Berlin grundlegend neu aufzustellen und in ihrem Schwerpunkt auf die Bedürfnisse der Kinder und Jugendlichen auszurichten. Unter dem Vorsitz der Staatssekretärin für Jugend und Familie arbeiteten Senatsverwaltungen, Vertretungen aus den Berliner Bezirken sowie zahlreiche weitere Akteure zusammen.

Das nun vorgelegte Strategiepapier sieht ein Zielesystem aus strategischen Zielen und einer Vielzahl von einzelnen Handlungszielen in den verschiedenen Ebenen vor. Die Strategie bezieht sich dabei auf die zentralen Handlungsfelder Teilhabe, Bildung, Gesund aufwachsen und Materielle Versorgung. Der Schwerpunkt liegt dabei auf dem kooperativen, ressort- und trägerübergreifendem Handeln, das eine funktionierenden Zusammenarbeit der verschiedenen Ebenen ermöglichen und verbessern soll. Im Mittelpunkt stehe, so die Landeskommision, der Auf- und Ausbau von Integrierten kommunalen Strategien: ein bedarfsgerechtes Angebot an Unterstützung für Familien vor Ort.

Dazu wurden fünf Strategieziele vereinbart.

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Abgeordnetenhaus Berlin Mobilität Senat 

ÖPNV-Apps – gegenseitigen Ticketverkauf auch mit Berlin?

Am zweiten Tag des VDV-Mobilitätskongresses unterzeichneten Branchenvertreter eine Absichtserklärung (PDF) für einen künftigen gegenseitigen Vertrieb. Dies habe ich zum Anlass genommen, beim Senat zu erfragen, ob sich Berlin daran beteiligt (Drucksache 18/28514).

Die Absichtserklärung sieht vor, dass der DB-Fernverkehrstarif, Verbund- und der SPNV-Nahverkehrstarif von allen Eisenbahnverkehrsunternehmen, Verbünden und weiteren Akteuren der Brancheninitiative bundesweit digital verkauft werden kann. Bedauerlicherweise haben sich (bisher) weder der VBB noch die BVG daran beteiligt.

Dabei liegen die Vorteile für die Fahrgäste auf der Hand: Ein Ticket für eine durchgängige Reisekette kann beim lokalen Verkehrsverbund oder -unternehmen erworben werden. Ich bin überzeugt, dass die Zukunft in einer gegenseitigen Verkaufbarkeit aller Tarife liegen sollte.

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Abgeordnetenhaus Berlin Netzpolitik & Digitalisierung Senat Verwaltung 

2. Umsetzungsbericht E-Government-Gesetz Berlin

Auch in diesem Jahr wieder mit ein wenig Verzögerung hat der Senat einen umfangreichen „2. Umsetzungsbericht EGovernment-Gesetz Berlin“ für die parlamentarischen Beratungen vorgelegt (Rote Nummer 2954 C). Ein erster Blick in den Bericht zeigt, dass es weiter (zu) viele Baustellen gibt.

Der zweite Umsetzungsbericht zum E-Government-Gesetz (kurz EGovG Bln) analysiert unter anderem die Wirksamkeit des IKT-Lenkungsrats zur Steuerung der Verwaltungsdigitalisierung. Im insgesamt 47-seitigen Bericht werden anschließend folgende Themen dargestellt: Migrationsreadiness / Einführung IKT-Arbeitsplatz, Berlin-PC, Einführung der IKT-Basisdienste inkl. der Digitalen Akte, Optimierung von Geschäftsprozessen, IKT-Benchmarking, Initiierung des Projektes Einführung IKT-Basisdienst Digitale Kollaboration sowie die geplante Neuvergabe und Neukonzeption als webbasiertes Controllinginstrument der IT-Bestands- und Planungsübersicht.

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Abgeordnetenhaus Bits & Berlin Netzpolitik & Digitalisierung Senat Verwaltung 

Bits & Berlin – Newsletter – 09/2021

Ich darf ganz herzlich zur neuen Ausgabe von Bits & Berlin begrüßen. In der letzten Ausschusssitzung dieser Legislatur war die Tagesordnung besonders voll und vielfältig. Viel Spaß beim Lesen!

Auf der Tagesordnung der Ausschusssitzung stand unter anderem die Änderung des Berliner Datenschutzgesetzes und des Verfassungsschutzgesetzes (für das Löschmoratorium für Untersuchungsausschüsse) sowie eine Anhörung zur Digitalisierung in Krankenhäusern.

Weitere Themen dieser Ausgabe sind die weiter unbefriedigende Lage der Bürgerämtersowie der Zukunftspakt Verwaltung.

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Abgeordnetenhaus Berlin Netzpolitik & Digitalisierung Senat Verwaltung 

Lage der Bürgerämter: Personalsituation und organisatorische Maßnahmen

Über die Lage der Bürgerämter und die Probleme Termine zu bekommen habe ich in der Vergangenheit immer wieder informiert. Der Senat berichtet dazu jährlich und hat den aktuellen Bericht zum letzten Hauptausschuss vorgelegt. Daraus geht hervor, dass die Lage weiterhin schwierig ist und das Ziel einer Terminvereinbarung innerhalb von 14 Tagen im Moment nicht erreicht wird.

Doch Maßnahmen, wie die Ausweitung der Öffnungszeiten, zusätzliches Personal, erhöhte Kundenzahl und ein neuer Standort in der Klosterstraße 71 weisen darauf hin, dass sich die Lage demnächst bessern wird.

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Abgeordnetenhaus Berlin Netzpolitik & Digitalisierung Senat Verwaltung 

Evaluation des E-Government-Gesetzes: ohne Umsetzung hilft kein gutes Gesetz

Das Warten hat ein Ende. Die Evaluation des E-Government-Gesetzes liegt endlich vor (Rote Nummer 2765 E). Das rechtswissenschaftliche Gutachten beinhaltet auch eine Befragung nach Auswirkungen auf Senats- und Bezirksebene. Im Vergleich zu anderen Bundesländern und zum Bund „erweist sich das E-Government-Recht im Land Berlin als bereits sehr fortschrittlich, durchweg ambitioniert und zukunftsgerichtet. Das Gesamturteil, so man ein solches überhaupt bilden kann, fällt positiv aus“ (S.7).

Bei allem Lob bleibt jedoch die schleppende Umsetzung. Wie schon im Vorfeld der Evaluation bekannt wurde, kann die im Gesetz vorgesehene Einführung der E-Akte zum 1. Januar 2023 nicht erreicht werden. Ein ähnlicher Befund der teilweise fehlenden Umsetzung findet sich auch beim Open-Data Ansatz.

Weiterhin finden sich in dem vorliegenden Bericht Empfehlungen für Anpassungen an die DSGVO und zum Smart-eID-Gesetz, Mehrbedarfe im Haushalt für die Sicherstellung der Medienbruchfreiheit sowie Überlegungen zur Rolle IT-Staatssekretärin. Ich teile die geäußerten Zweifel an der Doppelrolle als Vorsitzende des IKT-Lenkungsrats bei zeitgleicher Aufsicht über das ITDZ (S.155). Nicht zuletzt regt das Gutachten aufgrund der schnellen technischen wie gesetzgeberischen Änderungen auf Bundes- und EU-Ebene auch eine Gesetzes-Evaluation im 2-Jahres Takt an.

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Bericht der Landeskommission zur Prävention von Kinder- und Familienarmut

Die Landeskommission wurde 2017 eingerichtet mit dem Auftrag, die Armutsprävention in Berlin grundlegend neu aufzuziehen. Dabei sollen die Bedürfnisse der Kinder und Jugendlichen im Mittelpunkt stehen. Im August 2021 hat diese nun einen ersten Bericht zur Prävention von Kinder- und Familienarmut vorgelegt (Drucksache 18/3965). Im Folgenden einige der Ergebnisse und Empfehlungen zusammengefasst.

Allgemein hat Berlin eine der höchsten Armutsquoten im Land. Betroffen sind vor allem Familien mit Alleinerziehenden und Mehrkinderfamilien. Es ist auch ein Zusammenhang mit Bezug auf SGB II-Leistungen beobachtbar. Die Problemsituation besteht weiterhin und muss deshalb adressiert werden. Im Bezug auf Kinderarmut gibt es zudem eine starke Heterogenität – mit der Zeit konnte beobachtet werden, dass sich die Armut auf bestimmte Planungsräume verteilt.

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Zukunftspakt Verwaltung und die Änderung des Bezirksverwaltungsgesetzes

In der Plenarsitzung am 19. August 2021 haben wir mit dem Gesetz zur Änderung des Bezirksverwaltungsgesetzes und zur Änderung anderer Gesetze inklusive eines Änderungsantrages aus den Reihen des Parlamentes das Gesetzespaket des Zukunftspakt Verwaltung endgültig beschlossen.

In meinen Augen das wichtigste Vorhaben ist, dass mit dem Gesetz eine Rechtsgrundlage für den Abschluss von Zielvereinbarungen zwischen Hauptverwaltung und Bezirken geschaffen wird. (Projektsteckbrief Nr. 5). Zielvereinbarungen sollen ein zentrales Instrument des gesamtstädtischen Steuerungssystems der Berliner Verwaltung werden. Bisher sind zwei fertige Zielvereinbarungen aus den Pilotvorhaben bekannt. Die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz hat hier beispielhaft in Sachen Baumpflege und Grünflächenpflege gezeigt, wie es laufen kann.

Mit dem Gesetzespaket wird für die Bezirksämter ein zusätzlicher Stadtrat ermöglicht. Damit werden die zur Erfüllung der zunehmenden Aufgaben der wachsenden Stadt Berlin erforderlichen Kapazitäten auch auf Ebene der politischen Leitung des Bezirksamts geschaffen. Die Erweiterung des Bezirksamtes trägt insgesamt zur Optimierung der bezirklichen Handlungsfähigkeit und zur Sicherung der Qualität des bezirklichen Handelns und der politischen Führung bei. So kann im Ergebnis auch der gewachsenen Aufgabenfülle besser Rechnung getragen und die Bürgernähe besser gewährleistet werden.

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Umgang mit Periodenarmut in Berlin

“Rund 20.000 Euro gibt eine Person im Leben durchschnittlich für die Menstruation aus. Allerdings können sich das längst nicht alle leisten. Manche Menschen können sich nicht mal die absoluten Basics kaufen, also Tampons oder Binden. Sie müssen mit Klopapier oder Stoffresten improvisieren. Periodenarmut oder Period Poverty ist ein weltweites Problem.” (Quelle: Podcast Eine Stunde Liebe vom 15. Januar 2021)

Gemeinsam mit meiner Kollegin Fatos Topas und Social Period e.V. habe ich den Senat zum Umgang mit der Periodenarmut in Berlin gefragt (Drucksache 18/28115). Aus der Antwort geht hervor, dass es in einigen Bezirken entsprechende Debatten und Beschlüssen in den BVVen gibt.

Aus Tempelhof-Schöneberg enthält die Antwort auch Zahlen: “Für eine entsprechende Ausstattung aller Frauentoiletten in den vorbezeichneten Einrichtungen sind Ausgaben für Automaten (Erstausstattung) sowie Verbrauchartikel im ersten Haushaltsjahr in Höhe von rd. 90.000 € zu erwarten; die jährlichen Aufwendungen für Verbrauchartikel allein werden auf 60.000 €/Jahr prognostiziert.”

Bedenkenswert ist die Antwort zum Thema HousingFirst: “Grundsätzlich besteht eine solche Möglichkeit, diese wird aber vom Senat, in Abstimmung mit den Expertinnen der Housing First Projekte als wenig zielführend betrachtet. Auch wenn der für Housing First in Frage kommende Personenkreis obdachlose Frauen sind, ist mit der Vermittlung einer Wohnung der Leistungsbezug für Regelbedarfsleistungen nach dem SGB II oder SGB XII verbunden. Die Regelbedarfe nach § 20 SGB II, bzw. § 27 a SGB XII umfassen unter anderem auch Bedarfe für Hygieneprodukte, so dass – wenn von den Frauen gewünscht – eher Beratung zur wirtschaftlichen Haushaltsführung im Vordergrund stehen, welche auch den Bedarf an Menstruationsprodukten umfasst. Die Housing First Projekte sind im Übrigen sehr gut vernetzt und können den Frauen bei Bedarf Hinweis geben, wo kostenfreie Hygieneprodukte erhältlich sind, bzw. geben diese auch in geringem Umfang aus.”

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