Stefan Ziller

GRÜN für Marzahn, Biesdorf, Kaulsdorf, Mahlsdorf und Hellersdorf

Netzpolitik & Digitalisierung

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Abschied vom berlinpass – Neuer Berechtigungsnachweis kommt automatisch

Der bisherige berlinpass wird abgeschafft und durch einen neuen automatischen Berechtigungsnachweis von den jeweils zuständigen Leistungsstellen ersetzt. Dies geht aus der Antwort des Senats auf eine schriftliche Anfrage hervor (Drucksache 19/10398). Demnach wird eine persönliche Vorsprache mit der Umstellung des Verfahrens der Ausgabe eines Berechtigungsnachweises zum 1. Juli 2022 von Amts wegen durch die jeweils zuständigen Leistungsstellen nicht mehr erforderlich sein. Das neue Verfahren wird aktuell technisch und organisatorisch dahingehend vorbereitet, dass alle anspruchsberechtigten Personen rechtzeitig vor dem 1. Juli 2022 im Besitz des neuen Berechtigungsnachweises sind.

Alle anspruchsberechtigten Personen erhalten von den zuständigen Leistungsstellen zusammen mit ihrem ersten Berechtigungsnachweis einen Informationsbrief, in dem das neue Verfahren hinreichend erläutert wird. Darüber hinaus geben die Berliner Bürgerämter schon jetzt eine Kurzinformation an die anspruchsberechtigten Personen aus, die dort einen berlinpass beantragen. Der berlinpass wird nur noch befristet bis zum 30. Juni 2022 ausgegeben. Zeitnah wird eine zusätzliche Information über eine entsprechende Pressemitteilung erfolgen und auch die Internetseiten, die über den berlinpass informieren, werden entsprechend angepasst.

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Bits & Berlin – Newsletter – 01/2022

Darf Ende Januar noch ein frohes Neues gewünscht werden? Egal, ich wünsche Euch ein frohes neues Jahr! Wir starten in ein spannendes (digital) politisches Jahr, mit der ersten Ausgabe “Bits & Berlin” – dem monatlichen Newsletter – in dem ich über meine parlamentarische Arbeit zu Verwaltungsmodernisierung, Digitalisierung und Datenschutz informiere.

In dieser Ausgabe geht es um die Einsetzung der Ausschüsse, Neuigkeiten aus der Fraktion und der Luca-App.

Viel Spaß beim Lesen!

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Breitbandausbau für Berliner Schulen

Das Thema Internet für unsere Schulen ist ein Dauerthema. Nach langem Ringen ist es im vergangenen Jahr gelungen, die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie zu überzeugen, das Heft des Handelns in die Hand zu nehmen. Danach wurde das IT-Dienstleistungszentrum Berlin (ITDZ) damit beauftragt, im Rahmen eines Ausschreibungsservices in Abstimmung mit der SenBildJugFam die Leistungsbeschreibung und die Ausschreibungsunterlagen für eine europaweite Ausschreibung zur Anbindung von 701 identifizierten Standorten allgemeinbildender Schulen zu erstellen und das Ausschreibungsverfahren durchzuführen. Mit der Roten Nummer 0098 liegt nun ein Zwischenbericht vor.

Wie geplant konnte am 14. September 2021 der Zuschlag an ein ausführendes Unternehmen erteilt werden. Der Anschluss aller Standorte allgemeinbildender Schulen soll innerhalb der vierjährigen Laufzeit des geschlossenen Rahmenvertrages erfolgen, beginnend im ersten Quartal 2022. Um unter der besonderen Herausforderung der Corona-Pandemie den akuten Bedarf von leistungsfähigeren Internetanbindungen in den Klassenräumen abzudecken, hat die SenBildJugFam als Interimslösung im April 2021 mobilfunkbasierte Router beschafft, die ein lokales WLAN im Klassenraum aufbauen. So konnten nach vorheriger Bedarfsabfrage kurzfristig 11.500 Geräte an die Berliner Schulen ausliefert werden. Im Rahmen der Haushaltsberatungen werden wir uns die Vorhaben genau anschauen und bewerten müssen, wie belastbar Zeitpläne und Finanzierung sind und welche Beschleunigungsmöglichkeiten existieren. Gut zu wissen: sämtliche beruflichen und zentralverwalteten Schulen sind mit einer leistungsfähigen Internetanbindung ausgestattet (63 Standorte).

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„Buntes“ Mahlsdorf durch Breitband für die grauen Flecken?

Ein leistungsstarker Internetanschluss ist heutzutage eine wichtige Voraussetzung für vieles, bspw. für das Homeoffice. In Mahlsdorf gibt es noch einzelne Bereiche, in denen die Leitungsanbieter noch keine adäquate Leistung anbieten. Hilfsweise wird dort auf das Mobilfunknetz zurück gegriffen. Ich habe mich daher im Dezember beim Senat erkundigt, welche Perspektive das “Graue Flecken Förderprogramm des Bundes” bieten könnte. Aus der Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 19/10349 geht hervor, dass damit frühstens ab 2023 Abhilfe geschaffen werden kann. Das ist recht spät, wenn Menschen heute Internet benötigen.

Eine Antwort der Telekom stellt eine schnellere Lösung in Aussicht. (Auch) durch die Nachfrage wurde erreicht, dass versorgende Kabelverzweiger an der Greifswalder Str. Ecke Dahlwitzer Str. dahingehend ertüchtigt wird, dass zukünftig eine spürbare höhere Bandbreite zur Verfügung steht. Zeitlich geht es hier um das erste Halbjahr 2022. Gut für Mahlsdorf. Und die angekündigte Grundsatzentscheidung zum Thema Partizipation des Landes Berlin am “Graue Flecken Förderprogramm des Bundes” schaue ich mir im Jahr 2022 in Ruhe an.

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Bits & Berlin – Newsletter – 12/2021

Ich darf ganz herzlich zur neuen Ausgabe von Bits & Berlin begrüßen. Heute starten SPD, LINKE und Bündnis 90/Die Grünen mit der Wahl der neuen Regierenden Bürgermeisterin in die neue Legislatur. Daher werde ich in dieser “ersten” Ausgabe einen Blick auf den Koalitionsvertrag werfen. Die Einsetzung der Ausschüsse wird vermutlich Anfang des kommenden Jahres erfolgen, so dass nach einer konstituierenden Ausschusssitzung im Januar 2022 die inhaltliche Ausschussarbeit im Berliner Abgeordnetenhaus im Februar wieder richtig los geht.

Bis dahin erstmal viel Spaß beim Lesen und ein paar schöne Wintertage zum Jahreswechsel!

Zukunftshauptstadt Berlin. Sozial. Ökologisch. Vielfältig. Wirtschaftsstark.

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2. Umsetzungsbericht E-Government-Gesetz Berlin

Auch in diesem Jahr wieder mit ein wenig Verzögerung hat der Senat einen umfangreichen „2. Umsetzungsbericht EGovernment-Gesetz Berlin“ für die parlamentarischen Beratungen vorgelegt (Rote Nummer 2954 C). Ein erster Blick in den Bericht zeigt, dass es weiter (zu) viele Baustellen gibt.

Der zweite Umsetzungsbericht zum E-Government-Gesetz (kurz EGovG Bln) analysiert unter anderem die Wirksamkeit des IKT-Lenkungsrats zur Steuerung der Verwaltungsdigitalisierung. Im insgesamt 47-seitigen Bericht werden anschließend folgende Themen dargestellt: Migrationsreadiness / Einführung IKT-Arbeitsplatz, Berlin-PC, Einführung der IKT-Basisdienste inkl. der Digitalen Akte, Optimierung von Geschäftsprozessen, IKT-Benchmarking, Initiierung des Projektes Einführung IKT-Basisdienst Digitale Kollaboration sowie die geplante Neuvergabe und Neukonzeption als webbasiertes Controllinginstrument der IT-Bestands- und Planungsübersicht.

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Bits & Berlin – Newsletter – 09/2021

Ich darf ganz herzlich zur neuen Ausgabe von Bits & Berlin begrüßen. In der letzten Ausschusssitzung dieser Legislatur war die Tagesordnung besonders voll und vielfältig. Viel Spaß beim Lesen!

Auf der Tagesordnung der Ausschusssitzung stand unter anderem die Änderung des Berliner Datenschutzgesetzes und des Verfassungsschutzgesetzes (für das Löschmoratorium für Untersuchungsausschüsse) sowie eine Anhörung zur Digitalisierung in Krankenhäusern.

Weitere Themen dieser Ausgabe sind die weiter unbefriedigende Lage der Bürgerämtersowie der Zukunftspakt Verwaltung.

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Lage der Bürgerämter: Personalsituation und organisatorische Maßnahmen

Über die Lage der Bürgerämter und die Probleme Termine zu bekommen habe ich in der Vergangenheit immer wieder informiert. Der Senat berichtet dazu jährlich und hat den aktuellen Bericht zum letzten Hauptausschuss vorgelegt. Daraus geht hervor, dass die Lage weiterhin schwierig ist und das Ziel einer Terminvereinbarung innerhalb von 14 Tagen im Moment nicht erreicht wird.

Doch Maßnahmen, wie die Ausweitung der Öffnungszeiten, zusätzliches Personal, erhöhte Kundenzahl und ein neuer Standort in der Klosterstraße 71 weisen darauf hin, dass sich die Lage demnächst bessern wird.

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Evaluation des E-Government-Gesetzes: ohne Umsetzung hilft kein gutes Gesetz

Das Warten hat ein Ende. Die Evaluation des E-Government-Gesetzes liegt endlich vor (Rote Nummer 2765 E). Das rechtswissenschaftliche Gutachten beinhaltet auch eine Befragung nach Auswirkungen auf Senats- und Bezirksebene. Im Vergleich zu anderen Bundesländern und zum Bund „erweist sich das E-Government-Recht im Land Berlin als bereits sehr fortschrittlich, durchweg ambitioniert und zukunftsgerichtet. Das Gesamturteil, so man ein solches überhaupt bilden kann, fällt positiv aus“ (S.7).

Bei allem Lob bleibt jedoch die schleppende Umsetzung. Wie schon im Vorfeld der Evaluation bekannt wurde, kann die im Gesetz vorgesehene Einführung der E-Akte zum 1. Januar 2023 nicht erreicht werden. Ein ähnlicher Befund der teilweise fehlenden Umsetzung findet sich auch beim Open-Data Ansatz.

Weiterhin finden sich in dem vorliegenden Bericht Empfehlungen für Anpassungen an die DSGVO und zum Smart-eID-Gesetz, Mehrbedarfe im Haushalt für die Sicherstellung der Medienbruchfreiheit sowie Überlegungen zur Rolle IT-Staatssekretärin. Ich teile die geäußerten Zweifel an der Doppelrolle als Vorsitzende des IKT-Lenkungsrats bei zeitgleicher Aufsicht über das ITDZ (S.155). Nicht zuletzt regt das Gutachten aufgrund der schnellen technischen wie gesetzgeberischen Änderungen auf Bundes- und EU-Ebene auch eine Gesetzes-Evaluation im 2-Jahres Takt an.

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