Stefan Ziller

GRÜN für Marzahn, Biesdorf, Kaulsdorf, Mahlsdorf und Hellersdorf

Berlin

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Perspektive Digitales Bürgeramt: Service Konto Berlin gestartet

Als Koalition haben wir in Berlin eine neue Struktur auf den Weg gebracht: Das Digitale Bürgeramt. Alle Berlinerinnen und Berliner können sich hier seit 26. Februar 2018 über ihr persönliches Service-Konto Berlin beim Service- und Dienstleistungsportal der Berliner Verwaltung anmelden, wie mir der Senat in der Fragestunde der heutigen Plenarsitzung mitteilte. Zum Start werden damit bestehende Online-Dienstleistungen gebündelt: der Kita-Gutschein-Online-Antrag, die Gewerbeanmeldung und 24 weitere Anliegen über den einheitlichen Ansprechpartner sowie der Online-Bewohner-Parkausweis. Die Anbindung der Beteiligungsplattform des Landes mein.berlin.de soll zeitnah folgen. Zukünftig sollen weitere Verwaltungsabläufe, wie die Beantragung des Wohngeldes, Anträge rund um die Geburt, für Sozialhilfe zur Jugendhilfe oder die Urkundenbestellung beim Standesamt, von der Antragsstellung bis zur Zustellung eines Bescheides komplett online abgewickelt werden können. Dies ist nicht eine deutliche Entlastung für die Bürger*innen, sondern hat auch einen Mehrwert für die Verwaltung.

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Abgeordnetenhaus Berlin Netzpolitik & Digitalisierung Open Source Senat 

Open-Source-Wahlsoftware im Land Berlin bis 2021?

Im Zuge der anhaltenden Diskussionen um die verschiedenen Software-Lösungen zur Erfassung und Auswertung von Wahlergebnissen durch die jeweiligen Wahlleitungen in Bund und Ländern wollte ich vom Berliner Senat wissen, ob wir in der Stadt eine Lösung nach Vorschlag des Chaos Computer Clubs umsetzen können: Wahlsoftware in Zukunft mit offenem Quellcode zu nutzen und so öffentlich und transparent zu machen.

Aus der Antwort geht hervor, dass in Berlin statt “PC-Wahl” das Programm “IVU.elect” genutzt wird und der laufende Vertrag mit dem Anbieter nach der Europawahl 2019 ausläuft. Eine Offenheit besteht für eine Umstellung bis 2021, wo voraussichtlich Bundestagswahl und Berlinwahl zusammenfallen. Es fehlt bisher schlichtweg an einem geeigneten Produkt.

Ich werde mich dafür einsetzen, dass Berlin seinen Beitrag leistet und eine mögliche Entwicklung der Open-Source-Community aktiv unterstützt. Das wäre nicht nur ein netzpolitischer Meilenstein, sondern auch demokratischer Gewinn: Wahlen transparent, sicher und modern gestalten.

Schriftliche Anfrage: Open-Source-Wahlsoftware für Berlin – 2019 oder erst 2021?.

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Preis für Sozialticket sinkt auf 27,50 Euro

Wir haben den Preis für das Berliner Sozialticket von 36 Euro auf 27,50 Euro gesenkt und die jährlichen Tariferhöhungen ausgesetzt. Damit liege Berlin noch unter dem vom Jobcenter maximal gezahlten Zuschuss von 34 Euro. Bisher konnten sich viele Sozialleistungsempfänger das Ticket nicht leisten, weil der Preis über dem Jobcenter-Zuschuss lag und sie die Differenz aus eigener Tasche zahlen mussten. Von dem Ticket profitieren rund 180 000 Empfänger von Arbeitslosengeld II und Sozialhilfe. Der neue Preis gilt ab Juli 2017. Langfristig werden wir eine Kommission ins Leben rufen, die das komplette Tarifgefüge überarbeitet und auch unsere Vision eines Bärentickets – also eines umlagefinanzierten ÖPNV – untersucht. Mobilität darf keine Frage des Geldbeutels sein.

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Dauerparkende Fahrzeuge im öffentlichen Raum

Da mich immer wieder Bürger*innen auf parkende Fahrzeuge ansprechen, habe ich den Senat um Informationen zur Rechtslage (Drucksache 18/13048) gebeten. Die ausführliche Antwort beschreibt die Herausforderung aber auch die Handlungsmöglichkeiten sehr gut. Ich möchte zwei Punkte aus der Antwort folgend darstellen.

Frage 6: Welche rechtlichen Möglichkeiten hat das Land Berlin (entsprechenden politischen Willen vorausgesetzt) das Zuparken durch große LKW bzw. Auflieger / Anhänger entlang ganzer Straßenzüge im Sinne der Anwohner*innen zu regulieren?

Unter Berücksichtigung aller verkehrlichen Interessen können bei einem vorliegenden zwingenden Gebot verkehrsbeschränkende Maßnahmen nach Maßgabe der StVO in bestimmten Straßen angeordnet werden, wenn durch parkende Lastkraftwagen die Verkehrssicherheit und -ordnung beeinträchtigt ist (beispielsweise in Gestalt eine Anordnung/Beschilderung des Fahrbahnrandes mit dem Verkehrszeichen „eingeschränktes Haltverbot“ und dem Zusatzzeichen „Pkw fei“). Die Voraussetzung eines „politischen Willens“ ist für die zuständige Straßenverkehrsbehörde zur Entscheidungsfindung und unter Berücksichtigung der verkehrsrechtlichen Vorgaben hingegen nicht relevant.

Frage 4: Welche rechtlichen Möglichkeiten gibt es für Polizei und Ordnungsämter, um parkende Autos, die vermeintlich Öl verlieren – auch wenn sie regelmäßig umgeparkt werden –, zu überprüfen? (Bitte Zuständigkeiten und Ablauf erläutern)

Je nach Einzelfall kann durch den technischen Ölverlust eine Ordnungswidrigkeit gemäß § 32 Abs. 1 StVO oder gar eine Umweltstraftat (z. B. § 324a Strafgesetzbuch) begründet sein, die polizeilich bzw. -im Rahmen ihrer Zuständigkeit- durch die Ordnungsämter zu bearbeiten sind. Gegebenenfalls kann es erforderlich sein, die Berliner Feuerwehr zur Abwehr konkreter Gefahren hinzuzuziehen. Die Fahrzeugverantwortlichen werden durch die Berliner Polizei bzw. durch die Ordnungsämter ermittelt und einzelfallabhängig zu erforderlichen Maßnahmen aufgefordert. Sie können aufgefordert werden (falls vom Schaden her vertretbar mit Setzung einer Frist von zehn Tagen), den Mangel zu beseitigen und das Fahrzeug instand zu setzen, die Instandsetzung gegenüber der Kraftfahrzeugzulassungsbehörde (LABO) nachzuweisen oder, wenn es sich um ein verkehrsuntüchtiges Fahrzeug handelt, das Fahrzeug zu entfernen. Wird dieser Aufforderung nicht nachgekommen, setzt die Tätigkeit des Amtes für regionalisierte Ordnungsaufgaben (Bezirksamt Lichtenberg) ein.

Bei sofortigem Handlungsbedarf werden – gegebenenfalls unter Einschaltung des Lichtenberger Amtes für regionalisierte Ordnungsaufgaben- Maßnahmen zur Entfernung oder Sicherstellung des Fahrzeuges ergriffen. Bei eingetretenen Verunreinigungen erfolgt ein Bericht/eine Anzeige an das bezirkliche Umweltamt. Darüber hinaus prüfen die Ordnungsämter das Vorliegen einer Ordnungswidrigkeit und einer Inanspruchnahme der Fahrzeughalterin bzw. des Fahrzeughalters für den Ersatz entstandener Schäden. Bei entsprechendem Prüfergebnis werden diesbezügliche Ahndungs- oder Inanspruchnahmemaßnahmen ergriffen.

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Günstiges Sozialticket jetzt auch für Wohngeldempfangende

Nach der Senkung des Preises für das Berliner Sozialticket von 36 Euro auf 27,50 Euro im Juli 2017, hat der Senat heute beschlossen, den anspruchsberechtigten Personenkreis auf den berlinpass und das vergünstigte Berlin-Ticket S auf Empfängerinnen und Empfänger von Wohngeld sowie von Opferrenten nach den SED-Unrechtsbereinigungsgesetzen zum 1. Februar 2018 zu erweitern. Mit der Vorlage, die gemeinsam von der Senatorin für Integration, Arbeit und Soziales, Elke Breitenbach, und der Senatorin für Wirtschaft, Energie und Betriebe, Ramona Pop, eingebracht wurde, wird zukünftig mehr einkommensschwachen Menschen die Möglichkeit eröffnet, am sozialen und kulturellen Leben in Berlin teilzunehmen.

Mobilität darf keine Frage des Geldbeutels sein. Mit dem berlinpass können Menschen mit dem Bezug von Hartz IV-Leistungen, von Sozialhilfe, von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz und zukünftig auch von Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz und Opferrenten nach den SED-Unrechtsbereinigungsgesetzen bei den Berliner Verkehrsbetrieben das kostengünstige Berlin-Ticket S zu einem Preis von 27,50 € erwerben. Mit diesem Instrument werden für Menschen mit geringem Einkommen die erforderliche Mobilität, die gesellschaftliche Teilhabe und der Zugang zu Freizeit- und Kulturangeboten gesichert und erweitert.

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Ordnungsamt Online wird auf Straßen- und Grünflächenämter ausgeweitet

Im letzten Jahr haben mich die Bearbeitungszeiten beim Ordnungsamt Online interessiert. Zum Start in das neue Jahr steht nun die Ausweitung auf andere Fachämter im Fokus. Hierzu hat der Senat bereits konkrete Planungen (Drs 18/12945). So werden zukünftig die bezirklichen Straßen- und Grünflächenämter – voraussichtlich ab dem II. Quartal 2018 – das IT-Fachverfahren „Ordnungsamt-Online“ nutzen. Das Verfahrens wird flexibel gestaltet und die für die Bearbeitung der Meldungen erforderlichen Prozessschritte in den Straßen- und Grünflächenämtern werden gerade in das Verfahren implementiert.

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Schwerpunkt Armutsbekämpfung und neue Stadtbäume im Berliner Doppelhaushalt 2018/2019

Die Beratungen für den Berliner Landeshaushalt für die Jahre 2018 und 2019 gehen in die Endphase, am 14. Dezember wird das Parlament über den Haushaltsplan entscheiden. Die Rot-Rot-Grüne Koalition in Berlin setzt dabei einen Schwerpunkt auf die Bekämpfung von Armut. Den Berlinpass gibt es zukünftig auch mit Wohngeldberechtigung und für Kinder mit Berlinpass wird es das Schüler*innen-Ticket kostenlos geben. Mit dem Ausbau der Mieter*innen- und Schuldnerberatung in den Bezirken sowie Weiterentwicklung der bezirklichen Wohnhilfen zu Fachstellen zur Vermeidung von Wohnungslosigkeit stärken wir die soziale Infrastruktur noch einmal deutlich. Auch die Gesundheitsversorgung bspw. für wohnungslose Menschen wollen wir mit einer Clearingstelle für nichtkrankenversicherte verbessern.

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Bearbeitungszeiten beim “Ordnungsamt Online”

Wie schnell werden die Meldungen beim Ordnungsamt Online (per App oder Website) bearbeitet? Diese Frage habe ich dem Senat bereits im April gestellt (Drucksache 18/10900). Nun hat meine Nachfrage erste Antworten hervor gebracht (Drucksache 18/12478). Dabei bleibt die Frage der Bearbeitungszeit trotz klarer Beschlusslage unklar. Einen einheitlichen Umgang der Bezirke gibt es offenbar nicht. Laut dem Senat vorliegenden Zahlen soll im September 2017 die durchschnittliche Bearbeitungszeit knapp 5 Tage betragen haben.

Ich habe mir heute morgen eine willkürliche Meldung rausgesucht. Dabei wird ersichtlich, wo das gefühlte Problem ist: Ein Zustand “Die Störung wurde am 13.11.2017 zur Bearbeitung an die Berliner Stadtreinigung weitergeleitet.” klingt für mich und die Bürger*innen die sich an mich wenden nicht als “erledigt”. Doch ist dies so im Verfahren hinterlegt. Hier müssen die Regelungen entsprechend geändert werden. Erledigt ist ein Anliegen, wenn es erledigt ist.

Gemäß einer gemeinsamen Beschlusslage der Bezirke, ist es vorgesehen, Meldungen, die zuständigkeitshalber an ein anderes bezirkliches Fachamt weitergeleitet werden, in dem Fachverfahren mit dem Status „in Bearbeitung“ zu versehen. Erst nach der Erledigung der jeweiligen Meldung seitens des Fachamtes und der Rückmeldung an das Ordnungsamt soll die Meldung den Status „erledigt“ erhalten. Diese Beschlusslage wird gleichwohl nicht einheitlich umgesetzt. So kennzeichnen einige Bezirke bereits nach der Weiterleitung einer Meldung an ein Fachamt diese mit dem Status „erledigt“.

Gegenwärtig finden Überlegungen statt, wie eine anonymisierte und zusammenfassende Auswertung von Meldungen im Rahmen von Ordnungsamt Online rechtssicher erfolgen kann, um eine Veröffentlichung im Webportal des Fachverfahrens oder auch über das Berliner Datenportal zu ermöglichen. Damit könnten z.B. Fallzahlen nach Zeitraum, Status, Stadtraum, Bezirk und Kategorie vorgefertigt abrufbar oder auch durch die Bürgerinnen und Bürger selbst erstellbar gemacht werden. Voraussetzung für diese Art der Veröffentlichung sind bezirksübergreifende valide und
vergleichbare Dateninhalte.

Spannend auch, dass ein Bezirk bisher fehlt (“Gegenwärtig stellen elf Berliner Bezirke den Bürgerinnen und Bürgern den Service des Internetportals „Ordnungsamt Online“ zur Verfügung. Ziel des Senats ist weiterhin die Anbindung aller zwölf Bezirke.“) Wie können sie sich selbst einen Überblick verschaffen? Im Status Quo sind veröffentlichte Meldungen für die Bürgerinnen und Bürger im Internet unter ordnungsamt.berlin.de einsehbar. Der jeweilige Bearbeitungstand der Meldungen ist erkennbar.

Eine Übersicht zeigt eingegangene Meldungen für den Zeitraum Januar 2017 – September 2017, aufgeteilt nach Bezirken, sowie der jeweilige (Bearbeitungs-)Status am Monatsende aufgeführt (in Bearbeitung oder erledigt). Erkennbar ist ein Anstieg der Meldungen “in Bearbeitung” von knapp 500 im Januar auf ca. 2000 im September 2017.

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Digitale Zukunft der Berliner Justiz

Das Sozialgericht Berlin ist das Pilotprojekt der Berliner Justiz zur Einführung des Elektronischen Rechtsverkehrs. Alle Kammern des Gerichts sind in der Lage, elektronische Post zu empfangen und zu versenden. Am Mittwoch Vormittag besuchte der Berliner Senator für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung, Dr. Dirk Behrendt, das Sozialgericht Berlin, um die Fortschritte auf dem Gebiet der Digitalisierung vorzustellen. Der Senator fasste seinen Besuch mit folgenden Worten zusammen: „Das Sozialgericht Berlin erlaubt uns einen Blick in die Zukunft der Justiz im 21. Jahrhundert. In den kommenden Jahren wird es die Herausforderung sein, diese Erfahrungen auf die gesamte Berliner Justiz zu übertragen.

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Der Senator präsentierte bei seinem Besuch unter anderem zwei Hochleistungs-Scanner, mit deren Hilfe die nach wie vor in Papierform eingehenden Schriftstücke digital erfasst werden. Eine besondere Arbeitserleichterung ist, dass die Scanner die Aktenzeichen auf den Briefen selbst erkennen und die Post somit automatisch zuordnen können.

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