Stefan Ziller

GRÜN für Marzahn, Biesdorf, Kaulsdorf, Mahlsdorf und Hellersdorf

Berlin

Abgeordnetenhaus Berlin Netzpolitik & Digitalisierung Senat Verwaltung 

IT-Fachverfahren und SoPart – Planungen zur Weiterentwicklung

Die Digitalisierung der Berliner Verwaltung hat viele Gesichter und Baustellen. Ein Baustein ist die Digitalisierung der so genannten Fachverfahren der Fachverwaltungen. Im Bereich der Jugendhilfe kommt dabei das Fachverfahren SoPart zum Einsatz. Ich habe den Senat mal zum Funktionsumfang und den Plänen für die Weiterentwicklung und Pflege der Software befragt.

Gemäß dem aktuellen Projektplan endet das Einführungsprojekt für das Modul 3 nach derzeitigem Planungs- und Kenntnisstand Ende diesen Jahres. Damit wird die Senatsverwaltung über die Abnahme des Gesamtsystems entscheiden. Die Pflege und fachliche Weiterentwicklung der Software erfolgt dann im Rahmen des aktuell bis 2021 gültigen Pflegevertrages.

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Berlin Biesdorf Marzahn - Hellersdorf Mobilität Senat TVO 

Pressemitteilung: Abgeordnete fordern die Deutsche Bahn auf, Zusagen zum Bau der Tangentialverbindung Ost (TVO) einzuhalten

Pressemitteilung: Abgeordnete fordern die Deutsche Bahn auf, Zusagen zum Bau der Tangentialverbindung Ost (TVO) einzuhalten

Seit Jahren beschäftigt uns die Debatte um die Verwirklichung der Tangentialen Verbindung Ost (TVO). Sie wird das Biesdorfer Siedlungsgebiet vom Durchgangsverkehr entlasten und das Marzahner Gewerbegebiet mit dem Süden Berlins verbinden. Die Koalitionsfraktionen von SPD, LINKE und Bündnis-Grünen haben die Realisierung der TVO im Koalitionsvertrag vereinbart.

Dementsprechend wütend macht uns die Nachricht, dass die DB Netz AG angezeigt hat, dass die Vereinbarung vom 28. Juni 2018 über die Planung und den Bau der vier Eisenbahnüberführungen (EÜ’s) nicht umgesetzt werden kann. Die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz versucht nun, die Ausschreibung der Planung bis Leistungsphase 4 (Genehmigungsplanung) selbst vorzunehmen. Dies führt zu einer erheblichen Zeitverzögerung, die mit ca. 1.5 Jahren anzusetzen ist. Die formelle Einleitung eines Planfeststellungsverfahrens wäre in diesem Fall nicht mehr vor 2021 denkbar.

Das wollen wir verhindern! Wir fordern die DB Netz AG deshalb auf, ihre früheren Zusagen einzuhalten. Die Probleme der Deutschen Bahn dürfen nicht auf dem Rücken der Biesdorferinnen und Biesdorfer ausgetragen werden.

Explizit rufen wir die Berliner Bundestagsabgeordneten der Regierungskoalition auf, sich gegenüber der Bundesregierung, dem Bundesverkehrsministerium und der Deutschen Bahn für die Einhaltung der Vereinbarungen einzusetzen. Wir werden alle uns zur Verfügung stehenden Möglichkeiten nutzen, um die Ziele des Koalitionsvertrages einzuhalten, in dem es heißt: „Die Planungen und der Bau der Tangentialverbindung Ost (TVO) als Stadtstraße mit einem parallelen Radschnellweg werden fortgesetzt. Gleichzeitig wird die Planung für die Schienen-TVO (Nahver- kehrstangente) begonnen. Die Trasse der Nahverkehrstangente ist frei zu halten für damit verbundene neue Bahnhöfe sowie den Umbau des Wuhlheider Kreuzes.“

Mit freundlichen Grüßen
Iris Spranger, MdA Regina Kittler, MdA Stefan Ziller, MdA

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Abgeordnetenhaus Berlin Jobcenter Senat Soziale Gerechtigkeit und Armutsbekämpfung 

Steuerung der kommunalen Eingliederungsleistungen

Im Jahr 2013 wurde die Arbeit der Jobcenter (Steuerung der kommunalen Eingliederungsleistungen) von der KGSt evaluiert. Die anstehenden Haushaltsberatungen habe ich zum Anlass genommen, die Umsetzung der Handlungsempfehlungen aus dem Bericht der Kommunale Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement (KGSt) zu hinterfragen. Die Antworten des Senats zeigen, dass weiter Handlungsbedarf besteht (Drs. 18/18905).

2013 hieß es: Die Evaluation hat gezeigt, dass eine optimale Ausnutzung des Potenzials, das durch eine Abstimmung der Leistungen der Arbeitsförderung mit den sozialintegrativen Leistungen möglich wäre, durch die nachfolgenden Aspekte behindert wird: “Unzureichende Regelungen der Zusammenarbeit zwischen Bezirksämtern und Jobcentern bezüglich der § 16a SGB II Leistungen”. […] Bisher existiert in Berlin kaum eine Datenbasis über die Kundinnen und Kunden, die § 16a SGB II-Leistungen beziehen. […] Eine bedarfs- und zielgruppengerechte Angebotsstruktur der § 16a SGB II-Leistungen ist ein entscheidender Faktor für den Erfolg der Leistungserbringung, d.h. die Beseitigung von Vermittlungshemnissen, wodurch eine Integration in den ersten Arbeitsmarkt erfolgen soll. […] Auf Grundlage der Evaluationsergebnisse empfiehlt die KGSt, die Organisation der Leistungserbringung zu modifizieren und ein Controlling der Inanspruchnahme der Leistungen nach § 16a SGB II einzuführen. […] Ansätze, die dies ermöglichen können, wären zum einen die Einführung von zentralen Lotsinnen oder Lotsen in den Jobcentern oder die Verortung von Beratungsleistungen in den Jobcentern.

Die Antworten zeigen Fortschritte, aber auch noch viele Aufgaben. So fehlt bis heute die personelle Verankerung zur SGB II-Steuerung in Bezirken und Senatsverwaltung. Die aktuelle Situation am Arbeitsmarkt stellt die Jobcenter in meinen Augen vor eine große Herausforderung. Nur wenn es endlich gelingt, die Lücken in den kommunalen Eingliederungsleistungen zu beseitigen, lässt sich das “Fördern” auch umsetzen. Ich werde das Thema in den Haushaltsberatungen nochmal aufrufen.

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Abgeordnetenhaus Berlin Flüchtlingspolitik Senat Soziale Gerechtigkeit und Armutsbekämpfung Verwaltung 

Dank an die engagierten Beschäftigten und ehrenamtlichen Helfer*innen in Ausnahmesituation der Jahre 2015 und 2016

In einer Ausnahmesituation wie in den Jahren 2015 und 2016 müssen besondere Maßstäbe gelten. Es muss eine Abwägung zwischen dem Gut der Unversehrtheit des Leib und Lebens
schutzbedürftiger Personen und den Regeln des Haushalts- und des Baurechts stattfinden. Dank an die engagierten Beschäftigten und ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer. Das Abgeordnetenhaus hat daher in seiner heutigen 43. Sitzung beschlossen.

“Das Abgeordnetenhaus erwartet, dass beim Abschluss von Mietverträgen auch in außergewöhnlichen Notsituationen die geltenden Regeln des Haushalts- und des Baurechts sowie ggf. bestehende Verwaltungsvorschriften des Landes Berlin eingehalten werden. Erforderliche Genehmigungen sind rechtzeitig einzuholen. Insbesondere ist – auch unter außergewöhnlichen Umständen – dafür Sorge zu tragen, dass bei mietvertraglichen Gestaltungen über Mieterumbauten die wirtschaftlichen Interessen des Landes berücksichtigt und gewahrt werden.

Das Abgeordnetenhaus erkennt an, dass Ausnahmesituationen ein unverzügliches Handeln erforderlich machen, insbesondere, wenn akute Gefahr für Leib und Leben Schutzbedürftiger besteht. Insofern können bei der Beurteilung solcher Notsituationen, bei deren Bewältigung auch Fehleinschätzungen auftreten können, nicht ohne weiteres und vollumfänglich die für Normalsituationen geltenden Maßstäbe angelegt werden.

In akuten Ausnahmesituationen sind alle beteiligten Akteure und Behörden der zweistufigen Verwaltung der Einheitsgemeinde Berlin dazu aufgefordert, sich abzustimmen und durch eigene Beiträge und eigenes Handeln dafür Sorge zu tragen, die vorliegende Notsituation umgehend zu bewältigen und so schnell wie möglich in ein geregeltes Verfahren
zurückzukehren.

Das Abgeordnetenhaus dankt ausdrücklich den Beschäftigten des Landes Berlin, insbesondere im Landesamt für Gesundheit und Soziales, den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der karitativen Dienste und Einrichtungen sowie den vielen freiwilligen und ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern für ihr großes Engagement bei der Bewältigung einer außerordentlichen Notsituation.“

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Abgeordnetenhaus Berlin Netzpolitik & Digitalisierung Senat Verwaltung 

Transparenz und Kontrolle – Entwicklung des Datenchecks in Berlin

Erst vor einigen Tagen wurde an dieser Stelle über die Zielrichtung des Koalitionsantrages zur Schaffung eines Datenchecks für die Bürger*innen in Berlin berichtet: “Er verpflichtet die Berliner Verwaltung, die über mich als Bürger gespeicherten Daten, die in den künftigen E-Akten der digitalen Verwaltungsdienstleistungen erhoben und verarbeitet werden, in meinem Kundenkonto (Servicekonto Berlin) darzustellen.” – und schafft damit einen Ansatz für mehr Datenschutz und informationelle Selbstbestimmung.

Der Senat hat dazu nun einen ersten Zwischenbericht vorgelegt (Drs. 18/1927). Dabei stellt er zwei Faktoren in den Mittelpunkt: einerseits die Schaffung einer gesetzlichen Grundlage; andererseits der Einsatz für eine einheitliche Regelung und technische Umsetzung auf Bundesebene. Es ist erfreulich, dass der Senat hier einen schnelle und ganzheitliche Aktivität an den Tag lehnt.

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Abgeordnetenhaus Berlin Datenschutz Europa 

Ein Jahr EU-Datenschutzgrundverordnung in Berlin

Heute ist die EU-Datenschutzgrundverordnung seit einem Jahr in Kraft. In diesem Jahr hat die gesellschaftliche Sensibilität für das Thema Datenschutz deutlich zugenommen. Dies zeigt sich unter anderem in dem enorm erhöhten Aufkommen an Anfragen an die Berliner Datenschutzbeauftragte. Ihr, ihrer Behörde und ihren Mitarbeitern gebührt besonderer Dank für die geleistete Arbeit zur Bewältigung dieser Herausforderung.

Im Rahmen der kommenden Haushaltsverhandlungen werden wir über die angemessene Ausstattung für die Berliner Datenschutzbehörde sprechen müssen. Ziel ist, das Arbeitspensum der Mitarbeiter*innen wieder auf ein normales Maß zu bringen. In einem Erfahrungsbericht hat die Datenschutzbeauftragte das erste Jahr beleuchtet.

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Abgeordnetenhaus Berlin Bits & Berlin Datenschutz Netzpolitik & Digitalisierung 

Bits & Berlin – Newsletter – 05/2019

Willkommen zur neuen Ausgabe von „Bits & Berlin“ – dem monatlichen Newsletter über meine parlamentarische Arbeit zur Verwaltungsmodernisierung, Digitalisierung und Datenschutz. In dieser Ausgabe beschäftige ich mich insbesondere mit der Umsetzung des E-Government-Gesetzes, dem vom Senat zuletzt beschlossenen “Zukunftspakt Verwaltung” sowie den Verwaltungsvorschriften in den Berliner Behörden – und ihrer freien Zugänglichkeit. Viel Spaß beim Lesen!

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Abgeordnetenhaus Berlin Europa Netzpolitik & Digitalisierung Verwaltung 

Estland: Europäisches Vorbild für eine Digitalisierung der Verwaltung?

Unter dem Motto “Wir für Europa” zeigen wir Landespolitiker*innen Flagge für eine klar proeuropäische Haltung. Mein Beitrag widmet sich dem Thema Digitalisierung in Estland. Kann das Land Vorbild für die Modernisierung der Berliner Verwaltung sein?

Wenn wir über die Vorbilder der Verwaltungsdigitalisierung in Europa reden, dann sprechen wir oft über Schweden, über Dänemark – aber unangefochten an der Spitze steht der kleine Staat im Baltikum: Estland. Kein europäischer Staat hat eine so umfassende Digitalisierung des Verhältnisses zwischen Bürger und Staat geschaffen: den Ausweis online beantragen, online in die Krankenakte schauen und per Online-Wahl von jedem Ort der Welt sein Wahlrecht ausüben. Estland bleibt nicht stehen, sondern experimentiert mit neuen Technologien. So werden Blockchain-Methoden zur Reformierung der Landeswährung getestet. Abgesichert wird das durch ein starkes Datenstrafrecht und umfangreiche Einsichtsrechte.

Einen direkten Vergleich zwischen Estland und Deutschland zu ziehen, das wäre trotzdem vermessen. Die Bundesrepublik ist mit Abstand das bevölkerungsreichste Land der EU. Knapp 83 Millionen Einwohner*innen greifen hier auf umfangreiche Verwaltungsdienstleistungen von Bund, Ländern und Kommunen zu. Demgegenüber stehen 1,3 Millionen Einwohner Estlands. Allein dieser Unterschied macht deutlich, dass es in Deutschland nicht ganz so schnell gehen kann. Hinzu kommt unser föderales System, das aus gutem Grund keine zentrales Roll-Out ermöglicht. Wir sollten uns also zwei zentrale Fragen stellen:

  1. Wie können wir von den estländischen Erfahrungen lernen?
  2. Wie lässt sich das estländische System für bevölkerungsreiche Staaten übertragen?

Die Antwort auf beide Fragen ist zunächst die Europäische Union und die mit ihr verbundene europäische Partnerschaft. Wir schaffen mit dem Rückgriff auf Erfahrungen von verschiedenen Regionen und Mitgliedsstaaten ein Kompetenznetzwerk, das innovativen Ideen den Raum gibt sich zu entfalten und einen Wissenstransfer ermöglicht.

Auch ist es wichtig, eine Übertragung der Innovationen mit Rücksicht auf die verschiedenen Rahmenbedingungen der Staaten zu diskutieren. Dafür kann der europäische Rahmen eine Grundlage sein, um einheitliche Standards und Grundlagen für die Mitgliedsstaaten zu schaffen, die sich wiederum aus Erfahrungen von Best Practice-Beispielen speist. Das Ziel ist ein europäischer Rahmen, der für die Mitgliedsstaaten umsetzbar ist.

Damit stärken wir die Freiheiten der europäischen Bürger*innen, die – egal, wo sie sich in Europa niederlassen – den gleichen Zugang zu Verwaltungsdienstleistungen und Angeboten erwarten dürfen und sollen. Wenn sich alle in demokratische Prozesse des Heimatlandes von jedem Ort aus in Europa einbringen können, stärkt das die europäische Demokratie.

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Abgeordnetenhaus Berlin Netzpolitik & Digitalisierung 

Berlin in der FITKO – Föderale IT-Kooperation

Mit der FITKO – die Förderale IT-Kooperation – möchte der Bund die Digitalisierungs-Bestrebungen der Länder vernetzen und in gemeinsame Abstimmung bringen. Dafür soll eine eigene FITKO-Institution mit Sitz in Frankfurt/Main geschaffen werden. “FITKO als schlanke, mit gemeinschaftlichen Ressourcen ausgestattete, spezialisierte Unterstützungseinheit soll die Handlungs- und die politisch strategische Steuerungsfähigkeit des IT-Planungsrats stärken”, so die offizielle Stellungnahme.

Ich wollte auf dieser Grundlage vom Berliner Senat wissen, welche Rolle das Land Berlin hier einnimmt und welche Kosten damit verbunden sind. Die Antwort des Senats zeigt, dass insbesondere die zentralisierte Zusammenführung der bisherigen Koordinierungsstellen bei einer effektiven Bündelung der Aufgaben helfen kann. Wichtig ist für mich dabei, dass neben einer Standardisierung und Vereinheitlichung von IT-Infrastruktur und -Architektur auch die Schnittstellenfähigkeit der Länder-Systeme gestärkt wird. Eine “API der öffentlichen Hand”, so mein Gedanken, kann die Verfahren und Prozesse deutlich entlasten.

Hier die Anfrage und Antwort im Wortlaut [PDF-Version]:
Schriftliche Anfrage Nr. 18/18531 vom 09. April 2019: “Beitrag Berlins zu FITKO (Föderale IT-Kooperation)”

1. Welche Rolle spielt die FITKO (Föderale IT-Kooperation) für die Digitalisierung und Modernisierung der Berliner Verwaltung?

Das Land Berlin als Mitgliedsland des IT-Planungsrats (IT-PLR) profitiert direkt von der durch den IT-PLR koordinierten IT-Zusammenarbeit und IT-Standardisierung von Bund und Ländern. Bei der Umsetzung der IT-PLR-Beschlüsse bedarf es aufgrund der hohen Komplexität und Heterogenität der bestehenden IT-Strukturen, Prozesse und rechtlichen Regelungen im föderalen Kontext einer effektiven und zielgerichteten Steuerung und einer Bündelung der bestehenden organisatorischen, personellen und finanziellen Ressourcen des IT-PLR. Da dies aktuell noch nicht hinreichend gegeben ist, soll mit FITKO in Form einer Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR) in gemeinsamer Trägerschaft aller Länder und des Bundes, mit Sitz in Frankfurt am Main, eine entsprechende effektive organisatorische Struktur geschaffen werden, um diesen Notwendigkeiten gerecht zu werden. FITKO als schlanke, mit gemeinschaftlichen Ressourcen ausgestattete, spezialisierte Unterstützungseinheit stärkt damit die Handlungs- und Steuerungsfähigkeit des IT-PLR.

2. Welchen Beitrag will und wird Berlin zur FITKO leisten? Welche Maßnahmen sind davon im Hin- blick auf die anstehenden Haushaltsberatungen relevant?

Finanzielle Auswirkungen für das Land Berlin entstehen zum einen durch den Betrieb der gemeinsamen AöR FITKO, zum zweiten durch die Vereinbarung eines Digitalisierungsbudgets und zum dritten mittelbar durch die Festlegung eines verbindlichen einheitlichen Finanzierungsschlüssels für die Projekte und Produkte des IT-PLR. Für die gemeinsame Anstalt ergibt sich nach vorläufigen Planungen aufgrund des Aufgabenumfangs und des ermittelten Personalbedarfs ein jährlicher finanzieller Mehrbedarf gegenüber der bisherigen Geschäftsstelle des IT-PLR von insgesamt bis zu 2,7 Mio. Euro (laufende Mehrkosten). Der Erste IT-Änderungsstaatsvertrag sieht hierfür einen einheitlichen Finanzierungsschlüssel vor: 25 Prozent Anteil Bund und 75 Prozent Anteil Länder, aufgeteilt nach dem sog. Königsteiner Schlüssel. Das Sitzland Hessen trägt vorweg eine Sitzlandquote. Das Land Hessen geht derzeit von einem Kostenanteil für das Sitzland in der Höhe von 500.000 Euro aus. Nach derzeitiger Planung ergibt sich für das Land Berlin nach Abzug der Sitzlandquote aktuell ein Mehrbedarf i. H. v. ca. 85.000 € jährlich.

Im Ersten IT-Änderungsstaatsvertrag verpflichten sich Bund und Länder zudem für die Jahre 2020 bis 2022 ein Digitalisierungsbudget im Umfang von bis zu 180 Mio. Euro zur Verfügung zu stellen. Der Bund trägt einen Anteil von 35 Prozent und die Länder einen Anteil von 65 Prozent, aufgeteilt nach Königsteiner Schlüssel. Für das Land Berlin entsteht ein jährlicher Anteil in Höhe von ca. 2,0 Mio. Euro.

3. Welche gemeinschaftlichen Ressourcen bei der FITKO können Berlin auf dem Weg in die digitale Verwaltung unterstützen und entlasten? 

Die bestehenden Geschäfts- und Koordinierungsstellen werden mit Übergang der Aufgaben in die FITKO aufgelöst und die vorhandenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in die AöR FITKO überführt. Zusätzlich zu den o.g. Aufgaben soll die AöR FITKO weitere Aufgaben insbesondere in den Bereichen föderale IT-Strategie, strategisches Bedarfsmanagement und föderales Architekturmanagement wahrnehmen. Damit soll der IT-PLR zukünftig in die Lage versetzt werden, gemeinsam mit den IT-Bedarfsträgern von Bund, Ländern und Kommunen sowie den Fachministerkonferenzen, IT- Bedarfe systematisch zu erheben und entsprechende Angebote bereit zu stellen. Auf diese Weise kann ein übergreifendes strategisches Zielbild einer föderalen IT-Land- schaft erarbeitet und eine kontinuierliche föderale IT-Planung durchgeführt werden.

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