Stefan Ziller

GRÜN für Marzahn, Biesdorf, Kaulsdorf, Mahlsdorf und Hellersdorf

Berlin

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Evaluation des E-Government-Gesetzes: ohne Umsetzung hilft kein gutes Gesetz

Das Warten hat ein Ende. Die Evaluation des E-Government-Gesetzes liegt endlich vor (Rote Nummer 2765 E). Das rechtswissenschaftliche Gutachten beinhaltet auch eine Befragung nach Auswirkungen auf Senats- und Bezirksebene. Im Vergleich zu anderen Bundesländern und zum Bund „erweist sich das E-Government-Recht im Land Berlin als bereits sehr fortschrittlich, durchweg ambitioniert und zukunftsgerichtet. Das Gesamturteil, so man ein solches überhaupt bilden kann, fällt positiv aus“ (S.7).

Bei allem Lob bleibt jedoch die schleppende Umsetzung. Wie schon im Vorfeld der Evaluation bekannt wurde, kann die im Gesetz vorgesehene Einführung der E-Akte zum 1. Januar 2023 nicht erreicht werden. Ein ähnlicher Befund der teilweise fehlenden Umsetzung findet sich auch beim Open-Data Ansatz.

Weiterhin finden sich in dem vorliegenden Bericht Empfehlungen für Anpassungen an die DSGVO und zum Smart-eID-Gesetz, Mehrbedarfe im Haushalt für die Sicherstellung der Medienbruchfreiheit sowie Überlegungen zur Rolle IT-Staatssekretärin. Ich teile die geäußerten Zweifel an der Doppelrolle als Vorsitzende des IKT-Lenkungsrats bei zeitgleicher Aufsicht über das ITDZ (S.155). Nicht zuletzt regt das Gutachten aufgrund der schnellen technischen wie gesetzgeberischen Änderungen auf Bundes- und EU-Ebene auch eine Gesetzes-Evaluation im 2-Jahres Takt an.

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Bericht der Landeskommission zur Prävention von Kinder- und Familienarmut

Die Landeskommission wurde 2017 eingerichtet mit dem Auftrag, die Armutsprävention in Berlin grundlegend neu aufzuziehen. Dabei sollen die Bedürfnisse der Kinder und Jugendlichen im Mittelpunkt stehen. Im August 2021 hat diese nun einen ersten Bericht zur Prävention von Kinder- und Familienarmut vorgelegt (Drucksache 18/3965). Im Folgenden einige der Ergebnisse und Empfehlungen zusammengefasst.

Allgemein hat Berlin eine der höchsten Armutsquoten im Land. Betroffen sind vor allem Familien mit Alleinerziehenden und Mehrkinderfamilien. Es ist auch ein Zusammenhang mit Bezug auf SGB II-Leistungen beobachtbar. Die Problemsituation besteht weiterhin und muss deshalb adressiert werden. Im Bezug auf Kinderarmut gibt es zudem eine starke Heterogenität – mit der Zeit konnte beobachtet werden, dass sich die Armut auf bestimmte Planungsräume verteilt.

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Zukunftspakt Verwaltung und die Änderung des Bezirksverwaltungsgesetzes

In der Plenarsitzung am 19. August 2021 haben wir mit dem Gesetz zur Änderung des Bezirksverwaltungsgesetzes und zur Änderung anderer Gesetze inklusive eines Änderungsantrages aus den Reihen des Parlamentes das Gesetzespaket des Zukunftspakt Verwaltung endgültig beschlossen.

In meinen Augen das wichtigste Vorhaben ist, dass mit dem Gesetz eine Rechtsgrundlage für den Abschluss von Zielvereinbarungen zwischen Hauptverwaltung und Bezirken geschaffen wird. (Projektsteckbrief Nr. 5). Zielvereinbarungen sollen ein zentrales Instrument des gesamtstädtischen Steuerungssystems der Berliner Verwaltung werden. Bisher sind zwei fertige Zielvereinbarungen aus den Pilotvorhaben bekannt. Die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz hat hier beispielhaft in Sachen Baumpflege und Grünflächenpflege gezeigt, wie es laufen kann.

Mit dem Gesetzespaket wird für die Bezirksämter ein zusätzlicher Stadtrat ermöglicht. Damit werden die zur Erfüllung der zunehmenden Aufgaben der wachsenden Stadt Berlin erforderlichen Kapazitäten auch auf Ebene der politischen Leitung des Bezirksamts geschaffen. Die Erweiterung des Bezirksamtes trägt insgesamt zur Optimierung der bezirklichen Handlungsfähigkeit und zur Sicherung der Qualität des bezirklichen Handelns und der politischen Führung bei. So kann im Ergebnis auch der gewachsenen Aufgabenfülle besser Rechnung getragen und die Bürgernähe besser gewährleistet werden.

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Auslastung der Notunterkünfte für wohnungslose Familien

In Berlin existieren gegenwärtig zwei Notunterkünfte für wohnungslose Familien mit Kindern. Diese Notübernachtungen können von Familien mit minderjährigen Kindern unabhängig ihrer Herkunft genutzt werden, die mittel- oder unmittelbar von Wohnungslosigkeit betroffen sind. Da sich die Angebote durch ihre Niedrigschwelligkeit auszeichnen, ist ein Leistungsanspruch auf Sozialleistungen keine Voraussetzung für eine Aufnahme in den Notunterkünften. So müssen für die Aufnahme beispielsweise keine gültigen Ausweispapiere vorgelegt werden.

Ich habe beim Senat die Belegung für das vergangene Jahr abgefragt (Drucksache 18/28039). Bereits in einer früheren Anfrage habe ich die Zahlen für frühere Jahre erfahren. Problematisch ist, dass an immer mehr Tagen Familien, die ein Dach über dem Kopf suchen, nicht aufgenommen werden können. Dieser Trend lässt sich auch im Jahr 2020 ablesen.

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Ausschussanhörung: Wie weiter mit der Schulreinigung

Fast jede:r ist in seinem Leben bereits direkt oder indirekt mit Gebäudereinigung oder Reinigungsfirmen in Kontakt gekommen. Sie sorgen schließlich im optimalen Fall dafür, dass Schulen, Arbeitsplätze und andere Einrichtungen gewissen Hygienestandards entsprechen. Jedoch sind leider genau in diesem Bereich auch Mängel anzutreffen, die sich verständlicherweise kein:e Arbeitgeber:in, -nehmer:in oder Schüler:in wünscht. Die oft prekären Arbeitsbedingungen in der Branche sind nichts neues und nach wie vor keine Basis für zufrieden stellende Arbeit.

Unbefriedigende Ergebnisse der Reinigungsarbeit können unterschiedlich aussehen und haben demnach unterschiedliche Ursachen. Dass bspw. der Klassenraum zu Beginn des Schultags nicht sauber vorgefunden wird, ist unerfreulich, doch ob die Ursache hierfür ein Personalmangel seitens der Reinigungsfirma, ein hoher Zeitdruck bzw. zu große zu säubernde Bereiche für das wenige Personal, eine mangelnde Wertschätzung der Arbeit von Seiten der Schüler:innen oder einfach schlecht verrichtete Arbeit ist, lässt sich im Nachhinein oft schwer sagen. Auch der simple verbale Kontakt zwischen Schüler:innen, Lehrer:innen, Hausmeister:innen und dem Reinigungspersonal oder eine Rückmeldung zur erledigten Reinigungsarbeit ist aufgrund der hauptsächlich nachmittags und abends vorliegenden Arbeitszeiten sehr schwierig oder gar nicht möglich.

In der Juni-Sitzung des Unterausschuss Bezirke fand nun eine Anhörung zum Thema “Aktueller Stand der Überlegungen zur Umsetzung der Rekommunalisierung der Schulreinigung” statt. Sie kann im folgenden Video noch einmal gesehen werden.

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#Digitaltag2021: Online-Angebot der Volkshochschule Marzahn-Hellersdorf

Heute findet der Bundesweite #Digitaltag 2021 statt. Mit zahlreichen Aktionen und einem breiten Veranstaltungsprogramm werden die unterschiedlichen Aspekte der Digitalisierung beleuchtet und diskutiert, um digitale Technologien für möglichst viele Menschen in allen Altersgruppen verständlich, erlebbar und zugänglich zu machen. Dies möchte ich zum Anlass nehmen, auf das digitale Angebot unserer Volkshochschulen aufmerksam zu machen. Während der Pandemie haben die Berliner Volkshochschulen zahlreiche Kurse angepasst und bieten sie als Online-Format an. Es gibt Online-Sprachkurse, Sport-und Bewegungsangebote und in Marzahn-Hellersdorf sogar einen Onlinekurs Improvisationstheater.

Seit dem 01.06.2021 finden auch wieder Kurse im Präsenzunterricht an der Volkshochschule Marzahn-Hellersdorf statt. Die neuen Online-Angebote sind eine Erweiterung, die auch nach der Pandemie eine flexible Alternative für das Lernen bieten können. Denn sie haben den Vorteil das der Kurs orts-und zeitunabhängig von den Lernenden genutzt werden kann.

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Kinderarmut: Landeskommission zur Prävention von Kinder- und Familienarmut

Die Landeskommission zur Prävention von Kinder- und Familienarmut hat mit ihrer Gründung den Auftrag erhalten, eine gesamtstädtische Strategie zur Verbesserung der Teilhabe und zur Prävention von Kinder- und Familienarmut zu entwickeln. Kurz vor Ende der Legislaturperiode habe ich die Senatsverwaltung nach den Ergebnissen gefragt (Drucksache 18/27565).

Aus der Antwort geht hervor, dass ein umfassendes Zielesystem aus strategischen Zielen und einer Vielzahl von Handlungszielen entwickelt wurde. In einem zweiten Schritt sind für eine nachhaltige Umsetzung der vereinbarten Ziele fünf sogenannte Strategische Leitlinien entwickelt worden. Dieses Strategiegerüst, bestehend aus den beiden Teilen Zielesystem und Strategische Leitlinien, wurde von den Mitgliedern der Landeskommission umfassend diskutiert und soll zukünftig Grundlage einer ressortübergreifenden Armutsprävention im Land Berlin sein.

Auftragsgemäß hat die Landeskommission einen Bericht erstellt, um ihre Arbeitsergebnisse transparent zu machen. Dieser Bericht wird dem Senat vor der Sommerpause vorgelegt werden. Sobald dieser vorliegt, muss die Umsetzung auf die politische Agenda.

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OpenData-Nutzung 2019 und 2020 und Leitfaden für qualitativ hochwertige Daten

Mit der Open-Data-Rechtsverordnung hat der Berliner Senat im Jahr 2020 einen Meilenstein auf dem Weg der Öffnung von Verwaltungsdaten für Bürger*innen, Institutionen und für den behördeninternen Austausch vereinbart. Auf Initiative der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe hat Berlin damit das Fundament für eine umfangreiche Transparenzinitiative von Rot-Rot-Grün gelegt. Die Rechtsverordnung wird nun vor Erlass durch den Senat dem Rat der Bürgermeister zur Stellungnahme unterbreitet.

Ein Jahr nach dem Start habe ich beim Senat nach der Nutzung des Berliner Datenportals sowie nach Unterstützung oder Leitfäden für die Mitarbeter*innen der Verwaltung gefragt (Drucksache 18/27515). Aus der Antwort geht eine leichte Zunahme der Nutzung in 2020 im Vergleich zu 2019 hervor. Seit dem Beschluss der Verordnung nimmt die Veröffentlichung trotz der Pandemie zu. Auch die Anzahl der veröffentlichenden Stellen hat sich erhöht, allerdings eher moderat. Insbesondere die Unterstützung der Open Data Informationsstelle des Landes Berlin (ODIS) ist wohl ein wichtiger Baustein, mehr Datensätze als OpenData bereit zu stellen.

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Die Folgen des Mietendeckelurteils für die AV Wohnen

Nach dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts, das den Berliner Mietendeckel aufgrund der mangelnden Gesetzgebungskompetenz des Landes für nichtig erklärt hat, habe ich den Senat zu den Folgen für die AV Wohnen befragt (Drucksache 18/27466). Die AV-Wohnen regelt bis zu welchem monatlichen Richtwert monatliche Kosten der Unterkunft und Heizung als angemessen gelten und im Rahmen eines Leistungsbezuges berücksichtigt werden können.

Im Raum stehen nun Kostensenkungsverfahren für Menschen die Sozialleistungen beziehen und deren Miete nach dem Gerichtsurteil nun über den Mietendeckel hinaus erhöht wird. Das Gute: Aktuell sind Kostensenkungen aufgrund der Regelungen im Sozialschutzpaket gem. § 67 Abs. 3 SGB II und § 141 Abs. 3 SGB XII noch bis 31.12.2021 ausgesetzt. Die nun wieder auf den alten vertraglichen Stand erhobenen Mieten werden bei der Leistungsberechnung berücksichtigt und sofern ein leistungsrechtlicher Bedarf besteht nachgezahlt.

Nach dem 31.12.2021 wird individuell in jedem Einzelfall zu prüfen sein, ob die zu tragenen einmaligen Kosten durch einen Umzug wirtschaftlicher als die dauerhafte Übernahme der über den Richtwerten liegenden Mieten sind. Nur dann und soweit keine individuellen Gründe vorliegen, wäre ein Kostensenkungsverfahren einzuleiten. Da bereits eine Aktualisierung der AV-Wohnen zum Ende des Jahres geplant ist, müssen hier alle Möglichkeiten genutzt werden, Mieter*innen vor Verlust der Wohnung zu schützen.

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