Stefan Ziller

GRÜN für Marzahn, Biesdorf, Kaulsdorf, Mahlsdorf und Hellersdorf

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Wo werden wie viele Strafzettel verteilt? – OpenData bald auch bei den Ordnungsämtern?

Wie weit ist das Thema OpenData in der Berliner Ordnungsämtern? Dazu habe ich Senat befragt (Drucksache 17728). Unter anderem wollte ich wissen: ob aus den gespeicherten Daten regionalisierte Informationen über die Häufigkeit der Ausstellung von Strafzetteln erzeugt werden können?

Hierzu sagt der Senat: “Die Veröffentlichung von Falldaten der Bußgeldstelle der Polizei als Open-Data wird derzeit geprüft. Dazu sollen die Datensätze so bereinigt werden, dass auch aus datenschutzrechtlicher Sicht keine Bedenken bestehen. Der erforderliche Abstimmungs- und Entscheidungsprozess ist jedoch noch nicht abgeschlossen.

Ich werde mir das Thema also merken und zu gegebener Zeit nochmal nachfragen.

1. Welche Daten werden direkt oder mittelbar durch die von Mitarbeiter*innen des Ordnungsamtes im Außendienst mitführten Geräten zur Erfassung von Strafzetteln (Bußgeld aufgrund einer Ordnungswidrigkeit für eine Verfehlung im Verhalten eines Verkehrsteilnehmers) erhoben und gespeichert?

Die Außendienstkräfte der bezirklichen Ordnungsämter erfassen mit ihren mobilen Datenerfassungsgeräten (MDE) bei von ihnen festgestellten Verstößen im ruhenden Verkehr nur die für die anschließende Bußgeldsachbearbeitung notwendigen Daten. Dazu gehören alle Informationen, die die Bußgeldstelle der Polizei zur Ermittlung des Fahrzeughalters benötigt und alle Daten und Informationen die zur zweifelsfreien Beweissicherung des Tatvorwurfes der in Rede stehenden Ordnungswidrigkeit zwingend notwendig sind. Im Einzelnen handelt es sich um folgende in der Einzelanzeige erfassten Daten:

  • zur Halterermittlung:
    • KfZ-Kennzeichen
    • Fahrzeugart
    • Fabrikat
  • zur Beweissicherung:
    • Angabe des Tatorts: Straße, vor Hausnummer, Postleitzahl
    • Angaben zur Tatzeit: Datum, Uhrzeit
    • Tatvorwurf (Katalog möglicher Verkehrsordnungswidrigkeiten ist im IT-Fachverfahren hinterlegt): Eingabe der Kennnummer der Ordnungswidrigkeit, ergänzende Angabe zur Konkretisierung des Tatvorwurfs
    • Ventilstellung der Reifen
    • Beweissichernde Fotos bei bestimmten Tatvorwürfen (z.B. behinderndes Parken)

Im Falle des Antreffens des/der Fahrzeugführenden am Tatort durch die im Allgemeinen Ordnungsdienst (AOD) eingesetzten Außendienstkräfte des Ordnungsamtes werden im Falle einer nichtgegebenen Personenidentität mit dem Fahrzeughalter auch dessen/deren Personaldaten (Vorname, Familienname, Geburtsname, Geburtsdatum, Geburtsort, Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Wohnort) erfasst. Die von den Außendienstkräften der bezirklichen Ordnungsämter erfassten Daten werden im zur Zeit noch genutzten IT-Fachverfahren MDE 2.0 nur solange in den mobilen Datenerfassungsgeräten gespeichert, bis die Daten nach Dienstende der Außendienstkräfte im Dienstgebäude beim Aufladen der Geräteakkus automatisch in einen zentralen Server ausgelesen und dann einmal täglich gebündelt vom fachverfahrensverantwortlichen Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (LABO) zur Bußgeldstelle der Polizei zur weiteren Veranlassung weitergeleitet werden.

Im ab Frühjahr 2019 im Probeechtbetrieb eingesetzten nachfolgenden IT-Fachverfahren MDE 3.0 werden die verkehrsrechtlich erfassten Ordnungswidrigkeiten unmittelbar nach Abschluss des Erfassungsvorgangs im Außendienst online an einen zentralen Server weitergeleitet. Einmal täglich werden schließlich die gesamten von den bezirklichen Ordnungsämtern erfassten Datensätze vom für das Fachverfahren verantwortlichen Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (LABO) zentral an die Bußgeldstelle der Polizei zur weiteren Veranlassung weitergeleitet.

2. In welcher Struktur liegen die Daten vor, wer hat darauf Zugriff und in welcher Form werden die Daten bspw. zur Prävention genutzt?

Die Struktur der Daten richtet sich nach den Vorgaben des bundeseinheitlichen Tatbestandskataloges für Verkehrsordnungswidrigkeiten, um die Datenmigration für die anschließende automatisierte Bußgeldsachbearbeitung in der Bußgeldstelle der Polizei medienbruchfrei durchführen zu können. Solange die Anzeigen-Datensätze noch nicht an die Bußgeldstelle der Polizei weitergeleitet worden sind, können Datensätze noch storniert werden, eine Löschung ist nicht möglich. Da es sich bei dem IT-Fachverfahren MDE 3.0 genau wie bei dem Vorgängermodell MDE 2.0 um ein automatisiertes IT-Fachverfahren handelt, werden gemäß der datenschutzrechtlichen Zustimmung die erfassten Daten nur zweckgebunden erhoben und automatisiert weitergeleitet. Das IT-Fachverfahren MDE 3.0 sieht genau wie das Vorgängerfachverfahren MDE 2.0 keine darüber hinausgehenden Auswertungsstrukturen vor.

3. Können aus den gespeicherten Daten regionalisierte Informationen über die Häufigkeit der Ausstellung von Strafzetteln erzeugt werden?
4. Wenn ja, werden diese Berichtsformate auch im maschinenlesbaren Format erzeugt?

Da im IT-Fachverfahren MDE 3.0 keine dauerhafte bzw. längerfristige Datenspeicherung vorgesehen ist, kann auch keine Auswertung zu bestimmten Fragestellungen erfolgen.

5. Welche Pläne hat der Senat, die entsprechenden Daten zur Ausstellung von Strafzetteln von Ordnungsamt und ggf. auch der Polizei in die Open-Data-Strategie des Landes Berlin (bspw. auf daten.berlin.de) zu integrieren und damit in Kombination mit modernen Geoinformationssystemen für Interessierte visuell darzustellen?

Die Veröffentlichung von Falldaten der Bußgeldstelle der Polizei als Open-Data wird derzeit geprüft. Dazu sollen die Datensätze so bereinigt werden, dass auch aus datenschutzrechtlicher Sicht keine Bedenken bestehen. Der erforderliche Abstimmungs- und Entscheidungsprozess ist jedoch noch nicht abgeschlossen.

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