Stefan Ziller

GRÜN für Marzahn, Biesdorf, Kaulsdorf, Mahlsdorf und Hellersdorf

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Wie fair sind die Mäuse der Berliner Verwaltungen?

Die Berliner Verwaltung kauft pro Jahr etwa 5000 neue Mäuse für die IKT-Arbeitsplätze der Mitarbeiter*innen. Leider werden bei der Fertigung der von IT-Geräten und der dafür nötigen Gewinnung der Rohstoffe grundlegende Rechte von Arbeiter*innen missachtet. Das Zinn in den Lötverbindungen holen etwa Kinder aus indonesischen Minen – und gelötet wird für oft lächerliche Stundenlöhne.

Mein Kollege Georg Kössler und ich haben den Senat befragt, welche Möglichkeiten der Senat sieht, nach dem Beschluss Fairtrade Town zu werden, auch im Hardwarebereich fairer zu werden (Drucksache 18/19915). Die Antwort zeigt den Weg: einfach machen! Konkret sagt der Senat: “Bereits heute kann neben nicht fair produzierten Computermäusen auch eine faire, sozial nachhaltige Computermaus von der Firma Nager-IT (www.nager-it.de) über den ITDZ Webshop bestellt werden.

Die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie, Betriebe erklärte direkt nach Veröffentlichung der Anfrage bei Twitter: “In unserer Verwaltung werden zukünftig nur noch #Fairtrade Computer-🐭🐁🐭 angeschafft.

Ich hoffe, dass andere dem Beispiel folgen. Die nächste Aufgabe ist den Markt für faire Hardware zu erweitern. Das Fairphone, das Shiftphone oder andere faire Geräte wären ein weitere Baustein auf dem Weg als Fairtrade Town Berlin.

1. Welche Schritte sieht der Senat nach dem Beschluss von Berlin, Fairtrade Town zu werden, zur Umsetzung dieses Beschlusses?
Die Verleihung des Titels Fairtrade Town an Berlin markiert den Auftakt für weitergehende Aktivitäten im Bereich des Fairen Handels in Berlin. Der Titel wird für zwei Jahre vergeben. Zur Titelerneuerung muss Berlin die Erfüllung der Kriterien für die Auszeichnung zur Fairtrade Town nachweisen.

Es gehört zu den Kernaufgaben der Steuerungsgruppe Fairtrade Town, diesen Nachweis zu erbringen. Darüber hinaus koordiniert sie die Aktivitäten zum fairen Handel vor Ort, setzt Schwerpunktthemen und vernetzt die Akteurinnen und Akteure innerhalb Berlins. Die Landesstelle für Entwicklungszusammenarbeit der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe arbeitet aktiv in der Steuerungsgruppe mit.

Im Bereich faire Beschaffung befindet sich die Landesstelle für Entwicklungszusammenarbeit in einem intensiven Austausch mit dem Berliner FAIRgabe-Bündnis, um die faire Beschaffung in Berlin zu stärken.

In Zusammenarbeit mit der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie und dem Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg entwickelt die Landesstelle für Entwicklungszusammenarbeit Vorgaben für die neue Musterausschreibung für das Berliner Schulmittagessen. In der Ausschreibung sollen die Caterer pilothaft verpflichtet wer den, einzelne Produkte ausschließlich aus dem Fairen Handel oder vergleichbaren Handelsstrukturen zu beziehen.

Zusätzlich wird bei der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe/der Landesstelle für Entwicklungszusammenarbeit eine Dienstanweisung erarbeitet, die für den Bereich Catering den Bezug ausgewählter fair gehandelter Produkte ebenfalls verpflichtend einführt. Die Dienstanweisung wird interessierten Behörden/ Einrichtungen zur Verfügung gestellt werden.

Dem Senat von Berlin ist die Stärkung einer fairen und öffentlichen Beschaffung sehr wichtig und er wird sich weiter dafür einsetzen, dass die nachweisliche Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen sowie darüber hinausgehende Standards und Kriterien des fairen Handels in der öffentlichen Beschaffung weiter verankert werden.

2. An welchen Arbeitsplätzen werden in der Berliner Verwaltung und den Berliner Landesunternehmen Computermäuse verwendet? Um wie viele Arbeitsplätze handelt es sich insgesamt?

Das IT-Dienstleistungszentrum Berlin (ITDZ Berlin) ist für die Infrastruktur im Bereich der Informationstechnik (IT) der Berliner Verwaltung verantwortlich. Das ITDZ Berlin führt eine IT–Bestands- und Planungsübersicht über den aktuellen Stand der ITEndgeräte (verfahrensabhängig + verfahrensunabhängig). Insgesamt wurden dort für Berlin im IV. Quartal 2018 eine Anzahl von 86.420 Endgeräten gemeldet, wovon 9.558 Notebooks sind. Somit sind 76.862 Computer definitiv mit einer Maus ausgestattet (die Notebooks sind nur teilweise damit ausgestattet). Genauere Angaben zu den in diesem Zusammenhang eingesetzten Computermäusen sind nicht hinterlegt. Es wird angenommen, dass an allen Büroarbeitsplätzen in der Berliner Verwaltung mindestens eine Maus pro Arbeitsplatz eingesetzt wird.

Die Senatsverwaltung für Finanzen berichtet, dass in dreizehn Beteiligungsunternehmen (BEHALA Berliner Hafen- und Lagerhausgesellschaft mbH GmbH, Berliner Bäder-Betriebe AöR, Berliner Stadtreinigungsbetriebe AöR, Berliner Verkehrsbetriebe AöR, Berliner Wasserbetriebe AöR, Berlinovo Immobilien Gesellschaft mbH, degewo AG, GESOBAU AG, Gewobag Wohnungsbau AG, Grün Berlin GmbH, Investitionsbank Berlin AöR, STADT UND LAND Wohnbauten Gesellschaft mbH, WBM Wohnungsbaugesellschaft Berlin-Mitte mbH) ca. 22.720 Arbeitsplätze mit Computermäusen ausgestattet sind.

Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie berichtet, dass neben den Arbeitsplätzen in der Verwaltung, noch rd. 5.950 Arbeitsplätze in den Verwaltungsbereichen der allgemeinbildenden Schulen und rd. 16.000 Schüler-PCs und rd. 600 Mitarbeiter-PCs in den beruflichen und zentralverwalteten Schulen dazu kommen.

Innerhalb der Bezirksverwaltungen werden ebenfalls Computermäuse an den PC-Arbeitsplätzen verwendet (die Zahlen sind in den o.g. Zahlen des ITDZ enthalten, da sie grundsätzlich seit 1.1.2018 über das ITDZ beschafft werden müssen):

  • Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf: 1.800,
  • Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg: ca. 1.800,
  • Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf: 1820,
  • Bezirksamt Mitte: knapp 3.000,
  • Bezirksamt Neukölln: 1.962,
  • Bezirksamt Pankow: ca. 2.200 Arbeitsplätze,
  • Bezirksamt Reinickendorf: 1.351,
  • Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf: ca. 1.550,
  • Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg: ca. 2.100 und
  • Bezirksamt Treptow-Köpenick: ca. 1.500 Stück.

3. Wer ist dabei für die Beschaffung von Computermäusen im Land Berlin zuständig?
Das IT-Dienstleistungszentrum Berlin (ITDZ Berlin) ist der zentrale IT-Dienstleister des Landes Berlin und bietet IT-Technik – also auch Computermäuse – über den Webshop/IT-Selling an. Gem. § 24 Abs. 2 EGovG Bln (E-Government-Gesetz Berlin) sind die Behörden und Einrichtungen zur Abnahme beim ITDZ-Berlin verpflichtet. Bereits heute kann neben nicht fair produzierten Computermäusen auch eine faire, sozial nachhaltige Computermaus von der Firma Nager-IT (www.nager-it.de/) über den ITDZ Webshop bestellt werden.

In den meisten Fällen werden die billigeren Computermäuse aus nicht fairem Handel aus Gründen der Sparsamkeit und des finanziellen Spielraums gewählt. Ein Bezirk hat z.B. 2018 insgesamt 245 Mäuse gekauft, davon 8 faire Nager-IT-Mäuse. Die im ITDZ Shop angebotene Maus der Firma Cherry kostet in der besseren Ausführung 12,09 € (sonst 8,88 €). Die USB-Maus Nager IT grau, die unter fairen Bedingungen regional in einer Integrationswerkstatt in Regensburg produziert wird, hat einen Preis von 33,97 €.

4. Wie viele Mäuse wurden für die Berliner Verwaltung und Berliner Landesunternehmen in den Jahren 2017 und 2018 eingekauft?

Seit 2015 bietet das ITDZ Berlin seinen Kunden auch Computermäuse vom Typ Nager an. Die nachstehende Klassifizierung reduziert sich zur Vereinfachung auf Computermäuse vom Typ Nager IT und sonstige Computermäuse:

JahrGesamtmenge
(Verkauf)
Computermäuse
Typ Nager IT
Sonstige
Computermäuse
20164.764244.740
20176.010 86.002
20189.128549.074
Summe (seit 2016)19.9028619.806

 

5. Wie viele der in den Jahren 2017 und 2018 für Berlin beschafften Computermäuse sind fair (u.a. gemäß der ILO-Kernarbeitsnorm) und wurden ohne die Verwendung von Konfliktrohstoffen hergestellt?

Die Anzahl der über das ITDZ bezogenen fairen Computermäuse Typ Nager IT ist der o.g. Tabelle in der Antwort zu Frage 4 zu entnehmen.

Der Hersteller der Computermäuse vom Typ Nager IT strebt die Erfüllung der Anforderungen an eine faire bzw. sozial nachhaltige Herstellung an. Dazu versucht Nager IT die Produktion von Komponenten und die Lieferkette bis zu den Rohstoffen zu dokumentieren.
Bis auf Zinn (teilweise) ist es derzeit nicht möglich, die Rohstoffe bis zum Abbau oder dem Recycling zurück zu verfolgen, d.h. Konfliktrohstoffe können nicht vollständig ausgeschlossen werden.

Alle Bieter haben wie im Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz vorgesehen, eine Eigenerklärung über die Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen (ILO: Internationale Arbeitsorganisation) abgeben müssen. Über die Produktionsbedingungen (z.B. Einhaltung von Arbeitsnormen, Herkunft der verwendeten Rohstoffe) der restlichen Computermäuse liegen dem ITDZ keine Informationen vor.

Nager IT hat eine Darstellung herausgegeben, in der versucht wird, die Produktion von Komponenten und die Lieferkette bis zu den Rohstoffen zu dokumentieren: www.nager-it.de/static/pdf/lieferkette.pdf

Bezüglich der Berliner Landesunternehmen sind die Angaben zusammengefasst.
Aus dreizehn Beteiligungsunternehmen (siehe Antwort zu Frage 2) wurde der Einkauf von ca. 6.380 Computermäusen mitgeteilt. Von den Computermäusen wurden mindestens 4.700 entsprechend den ILO-Kernarbeitsnormen beschafft. Zu den darüber hinausgehenden Käufen konnten keine eindeutigen Aussagen getroffen werden.

6. Sind dem Senat andere Städte oder Kommunen bekannt, die faire (also gemäß der ILOKernarbeitsnormen und ohne Konfliktrohstoffe) IT nutzen?

Dem Berliner Senat sind insbesondere folgende Praxisbeispiele bekannt:

  • Der Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e.V. (Bitkom) und das Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Inneren (vertreten durch die Kompetenzstelle für nachhaltige Beschaffung) haben 2019 eine Erklärung herausgegeben, die darauf abzielt die Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen in allen Stufen der Wertschöpfungskette besser zu verfolgen. Die Verpflichtungserklärung zur Einhaltung der Arbeits- und Sozialstandards wurde entsprechend weiterentwickelt.
  • Dataport ist der Informations- und Kommunikations-Dienstleister der öffentlichen Verwaltung für die vier Bundesländer Hamburg, Schleswig- Holstein, Bremen und Sachsen-Anhalt sowie für die Steuerverwaltungen in Mecklenburg-Vorpommern und Niedersachsen. Dataport nutzt diese Marktmacht, um ökologische und sozial-verantwortliche Kriterien auch bei der Beschaffung von IT-Hardware zu berücksichtigen. Dataport hat verschiedene zielführende Maßnahmen eingeleitet, z.B. wurde ein Bieterkonzept für sozial verantwortliche Produktion eingefordert. Durch eine Zusammenarbeit mit Electronics Watch e.V. (http://electronicswatch.org/de) kann gegen Verstöße in den Lieferketten vorgegangen werden.
  • Das ITDZ Berlin und u.a. Dataport berücksichtigen Aspekte sozialer Nachhaltigkeit bei der Beschaffung von PC, Monitoren und Druckern als Bewertungskriterium in der Ausschreibung.
  • Die Polizei in Niedersachsen hat 2017 und 2018 in größeren Mengen Computermäuse vom Typ Nager IT beschafft (www.nagerit. de/static/pdf/PMs/PM_Nager_IT_Polizei Ausstatten_1117.pdf)
  • Weitere Praxisbeispiele finden sich in der Publikation von WEED e.V.: www2.weedonline. org/uploads/praxisleitfaden_it_beschaffung_2_auflage_web.pdf

7. Welche Möglichkeiten sieht der Senat, den Einsatz von fairen Computermäusen zu fördern und dem FairTrade Stadt gerecht zu werden?

Funktional bestehen keine Hindernisse, bei künftigen Abrufen nur noch die im Angebot des ITDZ Shop enthaltenen fair hergestellten/gehandelten Computermäuse zu beschaffen. Dies setzt allerdings eine entsprechende Korrektur der Berechnungsgrundlage/ Budgetierung pro Arbeitsplatz voraus.

Gemäß § 7 LHO (Landeshaushaltsordnung) haben alle Behörden bei Aufstellung und Ausführung des Haushaltsplans die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit zu beachten. Fair gehandelte Produkte sind erheblich teurer und haben keinen Mehrwert in Ergonomie und Bedienung.

Um fair gehandelte Produkte zu fördern, wäre ein entsprechender Beschluss erforderlich, der das ITDZ verpflichtet, mehr solcher Produkte anzubieten.

Das ITDZ prüft bei der Weiterentwicklung des IKT-Arbeitsplatzes, ob u.a. die verbindliche Aufnahme der Nager IT-Maus in den Standard möglich ist.

Einen Überblick über Gütesiegel und IT-Produkte, die bereits mit Nachweisen verfügbar sind, findet sich hier: www2.weedonline.org/uploads/weed_infoblatt_it_beschaffung_guetezeichen_web.pdf

8. Werden im IT-Bereich andere fair (also gemäß der ILO-Kernarbeitsnormen und ohne Konfliktrohstoffe) hergestellte Produkte beschafft? Wenn ja, welche und in welchem Umfang, wenn nein, warum nicht?

Das ITDZ berücksichtigt einzelne Aspekte der sozialen Nachhaltigkeit bei verschiedenen Ausschreibungen (Bsp.: PC, Monitore, Drucker). So sind z.B. die Produktionsstätten der angebotenen Produkte und deren Komponenten anzugeben. Weiterhin werden bestimmte Zertifikate, die Aspekte der sozialen Nachhaltigkeit beinhalten wie z.B. TCO, als Bewertungskriterium in einzelnen Ausschreibungen verlangt.

Das ITDZ Berlin ist bisher bei der Aufnahme von Kriterien der sozialen Nachhaltigkeit zurückhaltend gewesen, da die rechtliche Zulässigkeit dieser Anforderungen noch nicht umfassend geklärt war. Weiterhin ist die Überprüfung der Einhaltung dieser Anforderungen vor Ort in den Produktionsstätten dem ITDZ nur schwer möglich. Dies und eine fehlende Handreichung für Ausschreibungen hält Vergabestellen noch von der Aufnahme von Kriterien der sozialen Nachhaltigkeit in ihren Ausschreibungen ab.
Es gibt eine Vielzahl unterschiedlicher Erklärungen und Zertifikate zur sozialen Nachhaltigkeit. Sie reichen von Eigenerklärungen bis zu Audits von unabhängigen Prüfeinrichtungen. Eine Vergleichbarkeit dieser Unterlagen ist nicht möglich.

Zukünftig wird die gemeinsame Erklärung von der Bitkom und dem Beschaffungsamt des BMI vom 7.5.2019 zum Bestandteil von Ausschreibungen des ITDZ als Mindestanforderung werden.

Die Verpflichtungserklärung von Bitkom und BMI erweitert die Pflichten der Anbieter von ITK-Produkten und ITK-Dienstleistungen zur Beachtung von fairen Arbeitsbedingungen. Bei der Produktion sind seit längerem die ILO-Kernarbeitsnormen, etwa das Verbot von Kinder- und Sklavenarbeit, Diskriminierungsverbote und das Recht auf Tarifverhandlungen, zu beachten. Nun gelten zusätzlich Standards zum Arbeitsschutz, bei der Verwendung von chemischen Stoffen, zu Mindestlöhnen, zur Begrenzung der wöchentlichen Arbeitszeit und zur sozialen Sicherheit. Die Verpflichtungserklärung findet sich hier: http://www.nachhaltige-beschaffung.info/SharedDocs/DokumenteNB/Verpflichtungserklärung_ILO_BeschA_Bitkom_2019.html.

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