Stefan Ziller

GRÜN für Marzahn, Biesdorf, Kaulsdorf, Mahlsdorf und Hellersdorf

Abgeordnetenhaus Berlin Senat Soziale Gerechtigkeit und Armutsbekämpfung 

VBB65plus auch bei Berufsunfähigkeit?

Rentner*innen können mit dem VBB65plus-Ticket günstig im VBB-Gesamtnetz reisen. Mich hat die Frage erreicht, warum dies nicht auch für Menschen, die eine Rente wegen verminderter oder voller Erwerbsfähigkeit beziehen, gilt. Diese Frage habe ich an den Senat weiter gereicht. Die Antwort stellt mich nicht zufrieden. Der Senat sagt: “Das VBB-Abo 65plus ist kein Sozialtarif, für den Ausgleichszahlungen zur Kompensation von Mindereinnahmen gezahlt werden. […] Würde für dieses Zeitkartenangebot der Kreis der Nutzungsberechtigten erweitert werden, würde die Kalkulationsgrundlage verlassen werden” (Drucksache 18/17490).

Ich wünsche mit, dass der Senat das Thema in der AG-Tarife nochmal auf die Tagesordnung nimmt. Eine Gleichbehandlung aller Rentner*innen in dieser Frage überzeugt mich mehr.

Frage 1: Wer ist berechtigt ein VBB 65+ Ticket zu erwerben?

Im Tarif des Verkehrsverbundes Berlin-Brandenburg (VBB) ist der Kreis der Nutzungsberechtigten des VBB-Abo 65plus definiert: „Zur Nutzung berechtigt sind alle Personen, die am 1. Geltungstag des VBB-Abo 65plus mindestens 65 Jahre alt sind“ (vgl. VBB-Tarif, Teil B. Kap. 5.2.6).

Frage 2: Welche Argumente sprechen dafür eine Berechtigung für Berliner*innen zu schaffen, die eine Rente wegen verminderter oder voller Erwerbsfähigkeit beziehen, aber das entsprechende Alter von 65 Jahren noch nicht erreicht haben?
Frage 3: Welche Argumente sprechen dagegen eine Berechtigung für Berliner*innen zu schaffen, die eine Rente wegen verminderter oder voller Erwerbsfähigkeit beziehen, aber das entsprechende Alter von 65 Jahren noch nicht erreicht haben?

Die Fragen 2 und 3 werden wegen des Sachzusammenhanges zusammen beantwortet. Das VBB-Abo 65plus ist kein Sozialtarif, für den Ausgleichszahlungen zur Kompensation von Mindereinnahmen gezahlt werden. Bei diesem Zeitkartenangebot handelt es sich vielmehr um ein kaufmännisch kalkuliertes „normales“ Tarifangebot. Würde für dieses Zeitkartenangebot der Kreis der Nutzungsberechtigten erweitert werden, würde die Kalkulationsgrundlage verlassen werden. Für das VBB-Tarifgebiet Berlin AB wird weiterhin das Berlin-Ticket S angeboten. Nutzungsberechtigt sind Inhaberinnen und Inhaber des „berlinpass“. Für dieses Tarifprodukt werden entsprechende Ausgleichszahlungen geleistet. Falls eine Erweiterung des Kreises der Berechtigten des „berlinpass“ gewünscht sein sollte, sind hierfür die entsprechenden Mittel zum Ausgleich der Mindereinnahmen bereitzustellen.

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