Stefan Ziller

GRÜN für Marzahn, Biesdorf, Kaulsdorf, Mahlsdorf und Hellersdorf

Abgeordnetenhaus Berlin Netzpolitik & Digitalisierung Senat Verwaltung 

Transparenz und Kontrolle – Entwicklung des Datenchecks in Berlin

Erst vor einigen Tagen wurde an dieser Stelle über die Zielrichtung des Koalitionsantrages zur Schaffung eines Datenchecks für die Bürger*innen in Berlin berichtet: “Er verpflichtet die Berliner Verwaltung, die über mich als Bürger gespeicherten Daten, die in den künftigen E-Akten der digitalen Verwaltungsdienstleistungen erhoben und verarbeitet werden, in meinem Kundenkonto (Servicekonto Berlin) darzustellen.” – und schafft damit einen Ansatz für mehr Datenschutz und informationelle Selbstbestimmung.

Der Senat hat dazu nun einen ersten Zwischenbericht vorgelegt (Drs. 18/1927). Dabei stellt er zwei Faktoren in den Mittelpunkt: einerseits die Schaffung einer gesetzlichen Grundlage; andererseits der Einsatz für eine einheitliche Regelung und technische Umsetzung auf Bundesebene. Es ist erfreulich, dass der Senat hier einen schnelle und ganzheitliche Aktivität an den Tag lehnt.

  • Dort, wo das Berliner Datenschutzgesetz (BlnDSG) eine Ergänzung braucht, freuen wir uns über entsprechende Vorschläge des Senats für eine gesetzliche Grundlage. Die EU-Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) steht einer Erweiterung des Datenschutzes nicht entgegen; sie ist eine Grundverordnung, die auch als Basis für weitere, auf sie aufbauende Regelungen gedacht werden kann. Dazu zählt auch eine automatisierte Transparenz über die Existenz der erhobenen Daten.
  • Eine ganzheitliche Lösung auf Bundesebene und in Abstimmung mit den anderen Ländern erscheint sinnvoll. Es ist gut, wenn der Senat die Entwicklungen im Blick hat und sich im Sinne des Datenchecks einbringt. Sofern das Warten auf das Bundesministerium des Inneren keinen Erfolg zeigt, werden wir das Thema in Berlin wieder auf die Tagesordnung setzen. Aber ich hoffe, dass der Bund den Prozess nicht unnötig verzögern wird. Wenn der Bund am Ende von einem Berliner Modell lernt und es in seine Planungen implementiert, dann wäre das ein Erfolg.

Die Stellungnahme des Senats im Wortlaut:

Schaffung einer gesetzlichen Regelung

Um mit einer gesetzlichen Regelung der Erfüllung der von den Regierungsfraktionen SPD, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen formulierten Anforderungen zu genügen, muss zunächst der einzuhaltende Rechtsrahmen ermittelt werden. Dieser bestimmt sich zum einen nach europäischem Recht, konkret der Verordnung (EU) 2016/679, sogenannte Datenschutz-Grundverordnung. Zum anderen ist das Berliner Datenschutzgesetz, BlnDSG, zu berücksichtigen.

Sondierung einer Umsetzungsmöglichkeit auf Bundesebene

Mit Inkrafttreten des OZG im August 2017 stehen die Verwaltungen vor der Herausforderung, zunächst die am wichtigsten und am häufigsten genutzten Dienstleistungen für Bürgerinnen und Bürger und Unternehmen auch online anzubieten. Als Umsetzungsgrundlage hierzu wurde im Auftrag des BMI – unter breiter Beteiligung von Vertreterinnen und Vertretern aus Bund, Ländern und Kommunen – ein priorisierter Umsetzungskatalog mit insgesamt 575 digitalisierungsfähigen Verwaltungsleistungen erarbeitet, der nach Themenfeldern (Politikfeldern) und Lebens- bzw. Geschäftslagen geordnet ist.

Geburtsurkunde, Meldebescheinigung und eine Reihe weiterer Leistungen sind als Nachweise für viele dieser Verwaltungsleistungen erforderlich. Sie haben demnach Querschnittscharakter und sind deshalb im Themenfeld „Querschnittsleistungen“ (QSL) gebündelt, für die das Land Berlin die Federführung übernommen hat. Voraussetzung, um hierfür digitale Lösungen zu schaffen ist es auch, die datenschutzrechtlichen Aspekte und Sorgen der Bürgerinnen und Bürger ernst zu nehmen. Deshalb engagiert sich das Land Berlin bereits im Rahmen der OZG- Umsetzung dafür, eine IT-Lösung zu schaffen, die einen einfachen, schnellen und vollständigen Überblick über den Datenaustausch gewährleistet und zur Entlastung jeder einzelnen Behörde des Landes Berlin führt.

Diese Entwicklungen sollten zunächst abgewartet werden, um auf deren Grundlage sinnvolle rechtliche Vorgaben zu prüfen, die über den oben aufgezeigten bereits existierenden Rechtsrahmen hinausgehen und perspektivisch auch Verwaltungsverfahren jenseits von Onlineverwaltungsverfahren einbeziehen.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Durch die weitere Nutzung der Website stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. weitere Informationen

Die Cookie-Einstellungen auf dieser Website sind auf "Cookies zulassen" eingestellt, um das beste Surferlebnis zu ermöglichen. Wenn du diese Website ohne Änderung der Cookie-Einstellungen verwendest oder auf "Akzeptieren" klickst, erklärst du sich damit einverstanden.

Schließen