Stefan Ziller

GRÜN für Marzahn, Biesdorf, Kaulsdorf, Mahlsdorf und Hellersdorf

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Transparenz in Berlin – warum wir ein Berliner Transparenzgesetz brauchen

Die Idee einer rechtlichen Regelung von Behördentransparenz ist nicht neu – aber sie ist gut. In Deutschland ist dabei das Bundesland Hamburg ein Vorreiter einer eigenen rechtlichen Regelung – dem Hamburger Transparenzgesetz. Für mich ist es wichtig, dass wir dieses Vorbild aufnehmen – und weiter denken! Hamburg hat hier – nach eigenem Bekunden – Maßstäbe für modernes, nachvollziehbares Verwaltungshandeln gesetzt – und wir müssen uns an diesem Maßstab messen lassen können.

Erst vor kurzem haben wir im Abgeordnetenhaus auf Antrag der FDP zur Notwendigkeit eines Berliner Transparenzgesetzes diskutiert – die Initiative dazu kam dankenswerterweise aus der aktiven netzpolitischen Zivilgesellschaft, die Open Knowledge Foundation ist hier mit einem Gesetzesentwurf an die Öffentlichkeit gegangen.

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Thema wird das Transparenzgesetz auch auf der nächsten Landesdelegiertenkonferenz der Berliner Grünen am 06. April 2019 sein, zu der ein entsprechender Antrag eingereicht wurde. Zur Zielrichtung des Transparenzgesetzes heißt es im Antrag:

Das Transparenzgesetz soll den rechtlichen Rahmen für den Zugang zu Informationen schaffen. Dieser Zugang ist umfassend, unmittelbar und barrierefrei zu gewährleisten, um die demokratische Meinungsbildung und die aktive Teilhabe der Bevölkerung am öffentlichen Diskurs zu fordern.

Außerdem soll das Gesetz eine bessere Kontrolle des staatlichen Handelns ermöglichen. Es muss den begonnenen Kulturwandel in der Verwaltung unterstützen: Wir wollen daher ausdrücklich diejenigen ermutigen, die sich schon heute für mehr Offenheit und Partizipation im Verwaltungshandeln einsetzen.

Als bündnisgrüne Fraktion im Abgeordnetenhaus haben wir hier schon eine praktische Voraussetzung für mehr Transparenz im Daten-Bereich geschaffen: der Datencheck für das Service-Konto Berlin wird die Bürger*innen automatisiert über die von Ihnen erhobenen Daten im Verwaltungsbereich aufklären.

Am Ende müssen wir uns aber in Sachen Transparenzgesetz entscheiden: wollen wir als Parlamentarier*innen die klaffende Lücke zu Hamburg bis zum Ende der Legislaturperiode schließen – oder werden die Berliner*innen diese Aufgabe selbst in die Hand nehmen und ein Transparenzgesetz per Volksentscheid umsetzen.

Meine Präferenz ist klar: als R2G haben wir uns im Koalitionsvertrag einen unmissverständlichen Arbeitsauftrag gegeben. Den sollten wir im Sinne von “Gutem Regieren” annehmen und hier ein deutliches Zeichen für eine transparente, offene und bürgernahe Verwaltung setzen.

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