Stefan Ziller

GRÜN für Marzahn, Biesdorf, Kaulsdorf, Mahlsdorf und Hellersdorf

Abgeordnetenhaus Senat Verwaltung 

Sonderprogramme des Landes – was kommt in welchen Bezirken an?

Gemeinsam mit meiner Kollegin Stefanie Remlinger habe ich den Senat zu den vielen Sonderprogrammen des Landes für die Berliner Bezirke befragt (Drucksache 18/17489). In der umfangreichen Antwort hat der Senat die verschiedenen Programme dargestellt.

Politischen sollten wir neue Wege gehen, um die Handlungsfähigkeit der Bezirke zu erhöhen, Doppelzuständigkeiten abzubauen und bürokratischen Aufwand zu reduzieren. Wir wollen ein Ende der immer neuen Sonderprogramme. Statt die bezirklichen Mittel zu erhöhen werden bezirkliche Aufgaben oft durch Landesprogramme finanziert und lösen erhebliche Verwaltungsvorgänge aus, z. im Kita- und Spielplatzsanierungsprogramm (KSSP), im Schul- und im Sportanlagen- oder auch beim „Schlagloch“-Programm usw.. Mit dem kommenden Doppelhaushalt wollen wir damit beginnen, bestehende Sonderprogramme wieder in die bezirkliche Globalsumme oder zumindest in den Einzelplan 27 (Zuweisungen an und
Programme für die Bezirke) zurückzuführen. Zukünftig findet die Steuerung, wo vom Land gewünschte Schwerpunkte zu setzen sind, unter anderem im Rahmen von Zielvereinbarungen
statt.

Die Schriftliche Anfrage bezieht sich laut Überschrift auf die „Sonderprogramme des Landes“. Allerdings sind nicht alle Ausgabeansätze im Einzelplan 27 Teil von Sonderprogrammen im Sinne der Anfrage. Insbesondere die Investitionsmaßnahmen, die in Kapitel 2712 etatisiert sind, fallen nicht hierunter (Ausnahme: Titel 72004 – Umgestaltung von Stadtplätzen).

Hintergrund der Veranschlagung des zentralen Schulneubaus durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen (SenStadtWohn) im Kapitel 2712 ist, dass im Rahmen der Berliner Schulbauoffensive sowohl der Neubau von Schulen als auch Großsanierungen mit Gesamtkosten ab 10 Mio. € von den Bezirken auf die SenStadtWohn und die HOWOGE Wohnungsbaugesellschaft mbH (HOWOGE) verlagert wurde. Die Zentralisierung des Neubaus war erforderlich, da aufgrund der Kurzfristigkeit des Bedarfs an neuen Schulen und Schulsporthallen die Gebäude in modularer und standardisierter Bauweise errichtet werden müssen. Insoweit handelt es sich bei dem Schulbau im Kapitel 2712 nicht um ein Sonderprogramm, sondern um die haushaltsmäßige Abbildung der Zentralisierung des Schulneubaus, soweit dieser nicht von der HOWOGE außerhalb des Landeshaushalts finanziert wird.

Die Anfrage thematisiert alle Sonderprogramme, die im Einzelplan 27 etatisiert sind. Die fachliche Zuständigkeit für die einzelnen Kapitel des Einzelplans 27 liegt bei den betroffenen Senatsverwaltungen. Diese haben die Fragen jeweils für ihr eigenes Fachkapitel beantwortet: Drucksache 18/17489.

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