Stefan Ziller

GRÜN für Marzahn, Biesdorf, Kaulsdorf, Mahlsdorf und Hellersdorf

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Personalgewinnung im IT-Bereich für die Berliner Verwaltung

Das Thema Personalgewinnung im IT-Bereich steht auch im Land Berlin weit oben auf der politischen Agenda. Denn die Digitalisierung der Berliner Verwaltung steht und fällt mit den Mitarbeiter*innen. Ich habe den Senat zu den Auswirkungen der geplanten Maßnahmen der Bundesregierung in diesem Bereich befragt (Drucksache 18/20526). Denn die Bundesregierung plant bis zu 80.000 Euro zu zahlen, um Fachkräfte etwa für Informationstechnik zu gewinnen.

Aus der Antwort geht hervor, dass Berlin das Thema in der Arbeitsgruppe IKT-Fachkräfte unter Federführung der Senatsverwaltung für Inneres und Sport bewertet und Vorschläge für das Land Berlin erarbeitet. Dazu treten mit dem neuen TV-L für IKT-Beschäftigte ab 2021 Verbesserungen ein. Hintergrund ist die geplante Anwendung der günstigen Regelungen aus dem TVöD (wie bei Sozialarbeiter*innen und Erzieher*innen). Die redaktionellen Arbeiten hierzu sind Anfang August abgeschlossen worden.

1. Wie bewertet der Senat den Entwurf der Bundesregierung des BesStMG in Hinblick auf die dort getroffenen Maßnahmen für Personalgewinnung? Welche Folgen erwartet der Senat für das Land Berlin in Hinsicht auf seine eigenen Personalgewinnungsstrategien, zumal am oftmals gleichen Standort?

Der Bund ist neben vielen anderen öffentlichen und privaten Organisationen ein Wettbewerber um IKT-Fachkräfte auf den Berliner Arbeitsmarkt. Bereits heute ist die Besoldungsstruktur des Bundes die dem Land Berlin bei der Rekrutierung und Bindung von Mitarbeitenden überlegen. Deshalb beobachtet der Senat sehr genau, wie sich der Bund als Arbeitgeber gegenüber IKTFachkräften darüber hinaus positioniert. Die folgenden Punkte aus dem vorliegenden Entwurf des Besoldungsstrukturenmodernisierungsgesetz (BesStMG) haben können Folgen für die Persoanlgewinnung im Land Berlin haben:

  • Erhöhung der Anwärterbezüge für den gehobenen und höheren Dienst,
  • Erhöhung der Stellenzulagen, die seit Jahrzehnten nicht mehr angepasst wurden,
  • Flexibilisierung und Erweiterung der Personalgewinnungs- und Personalbindungsinstrumente,
  • Wirkungsgleiche Übernahme der rentenrechtlichen Regelungen zur Anerkennung von Kindererziehungszeiten auch für vor dem 1. Januar 1992 geborenen Kinder („Mütterrente“).

In den Sitzungen der Arbeitsgruppe IKT-Fachkräfte unter Federführung der Senatsverwaltung für Inneres und Sport werden diese Maßnahmen in den kommenden Monaten bewertet und ggf. Vorschläge für das Land Berlin abgeleitet.

2. Plant der Senat eine eigene Gewinnungs- und Bindungsprämie für Stellen im IT-Bereich? Wenn ja, in welcher Höhe?

Der Senat prüft aktuell die Möglichkeiten zur Gewährung von Personalgewinnungs- und Personalbindungsmaßnahmen, u.a. für IKT-Fachkräfte.

3. Welche Herausforderungen sieht der Senat für die Personalgewinnung im ITDZ vor dem Hintergrund des BesStMG?

Das ITDZ entwickelt Maßnahmen und Programme, um seine Attraktivität als Arbeitgeber kontinuierlich zu steigern. Dabei muss jedoch auch sichergestellt sein, dass das ITDZ und die Behörden und Einrichtungen des Landes nicht in Konkurrenz zueinander stehen und darüber hinaus auch nicht in einem nachteiligen Wettbewerb gegenüber anderen Arbeitgebern treten.

4. Welche gesetzlichen Maßnahmen hat der Senat ergriffen oder plant der Senat für die Stärkung der Personalgewinnung im IT-Bereich?

Es sind aktuell keine gesetzlichen Maßnahmen speziell für IT-Fachkräfte geplant.

5. Welche Kampagnen des Senats adressieren spezifisch die Personalgewinnung im IT-Bereich?

Das Land Berlin vergibt zentral seit Oktober 2017 jährlich bis zu 20 Stipendien an Studierende des Studiengangs Verwaltungsinformatik an der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin (HWR). Im Zuge der zentral durch die Senatsverwaltung für Finanzen finanzierte Stipendienzahlung von monatlich 850 EUR und die Durchführung bezahlter Zwischenpraktika entsteht eine nachhaltige Bindung zwischen den Stipendiatinnen und Stipendiaten und den einzelnen Dienststellen des Landes Berlin.

Auf diesem Wege erfolgt eine passgenaue Qualifizierung von Nachwuchskräften im IT-Bereich. Die Auslobung der Stipendien wird durch vielfältige Marketingmaßnahmen begleitet und erzeugt dadurch einen erhöhten Bekanntheitsgrad des Studiengangs und signalisiert der Zielgruppe die guten Einstiegschancen von IKT-Fachkräften im Land Berlin. Darüber hinaus werden derzeit noch dezentral verschiedene Maßnahmen zur Aus-und Weiterbildung von IKT-Fachkräften unternommen:

  • Das ITDZ Berlin und verschiedene Verwaltungen bieten bereits heute passgenaue Karriere- und Personalentwicklungsmöglichkeiten für IKT-Fachkräfte. Diese Potentiale nutz das ITDZ bereits heute (Praktika, duale Studiengänge und Ausbildungen).
  • Die Verwaltungsakademie Berlin wird ab 2020 entsprechende Fort- und Weiterbildungsangebote für die Beschäftigten des Landes Berlin anbieten.
  • Die IKT-Steuerung erarbeitet aktuell in Zusammenarbeit mit der Hochschule für Wirtschaft und Recht ein Konzept zur Weiterbildung im Konsolidierungsmanagement.

6. Wie unterstützt das Land Berlin die Bezirke hinsichtlich der Personalgewinnung im IT-Bereich?

Durch die Migration der verfahrensunabhängigen IKT zum ITDZ ändert sich langfristig der künftige Bedarf an IT Fachkräften in den Bezirken. Gleichzeitig wird der Bedarf an ITFachkräften mit zunehmender Digitalisierung von Fachprozessen steigen. Der Senat setzt sich dafür ein, dass es zwischen den Behörden und Einrichtungen sowie dem landeseigenen ITDZ keinen nachteiligen Wettbewerb um die IT-Fachkräfte gibt.

Das unter 5. beschriebene Stipendienmodell wird auch von den Bezirken in Anspruch genommen.

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