Stefan Ziller

GRÜN für Marzahn, Biesdorf, Kaulsdorf, Mahlsdorf und Hellersdorf

Abgeordnetenhaus Berlin Netzpolitik & Digitalisierung Soziale Gerechtigkeit und Armutsbekämpfung Verwaltung 

IT-Fachverfahren für das geschützte Marktsegment und Schnittstelle zur GStU

Im Rot-Rot-Grünen Koalitionsvertrag haben wir vereinbart, das Geschützte Marktsegment auszuweiten, indem mehr private Vermieter dafür gewonnen werden. Ich habe den Senat mal nach den entsprechenden IT-Fachverfahren gefragt und dabei auch Informationen zu Schnittstellen zu den sozialen Wohnhilfen bzw. Gesamtstädtische Steuerung der Unterbringung (GStU) sowie privaten Vermieter*innen erbeten (Drucksache 18/17683).

Der Senat antwortet dazu nun: “Die Wohnungswirtschaft, hier aber vor allem die Privaten Wohnungsanbieterinnen und Wohnungsanbieter / Kooperationspartnerinnen und Kooperationspartner, signalisierten im Rahmen des derzeit durch die Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales und LAGeSo gemeinsam durchgeführten Prozesses zur Weiterentwicklung des GMS bereits, dass ein eigenständiges Einstellen der Wohnungsangebote auf eine onlinebasierte Datenbank nicht in deren Vermietungsprozess passe und damit der landesseitig erhoffte Nutzen eines digitalisierten Prozesses, wie in der Frage angesprochen, somit nicht eintreten würde.

1. Welche IT-Fachverfahren werden in Berlin (Land und Bezirke) eingesetzt, um Wohnungen im geschützten Marktsegment durch Verwaltungshandeln von der Akquise, über die Vermittlung bis zur Vermietung zu bringen?

Das Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo) als Zentrale Koordinierungsstelle (ZeKo) im Geschützten Marktsegment (GMS) stellt die Schnittstelle/Clearingstelle zwischen den Kooperationspartnerinnen und Kooperationspartnern der Wohnungswirtschaft auf der einen Seite und den bezirklichen Fachstellen auf der anderen Seite dar. Der aktuelle Kooperationsvertrag GMS (KoopV GMS) regelt eindeutige Strukturen und Verfahrensabläufe hinsichtlich des Vermittlungsverfahrens. Durch Geschäftsprozessoptimierungen in der Vergangenheit wurden Wege eines alternativen Vermittlungsverfahrens entwickelt. Diese finden ebenso im IT- Fachverfahren Berücksichtigung. Zur Gewährleistung der Registrierung, Umsetzung und Dokumentation aller Vermittlungen, wurde ein Rahmenvertrag für eine Datenbank – unter Microsoft – Access als Fachanwendung im GMS – mit der Firma Bitef abgeschlossen. Dieser wird seit vielen Jahren von dieser Firma betreut und nach Modifizierungen des Kooperationsvertrages auch laufend angepasst. Die Informationen über Angebote und Vermietungen gehen aktuell von Seiten der Wohnungswirtschaft per E-mail bei der ZeKo ein und werden in der Datenbank registriert. Ein Zugriff von Seiten der Bezirksämter ist aktuell nicht gegeben. Diese werden über das berlinweite tagesaktuelle Angebot zur Anmietung von Wohnungen online in Kenntnis gesetzt und fordern die konkreten Angebote bei Bedarf direkt bei der ZeKo ab. Somit ist die Steuerung für die ZeKo weiterhin gegeben.

2. Welche Schnittstellen sind zu der geplanten Lösung für die Belegungssteuerung durch die Gesamtstädtische Steuerung der Unterbringung (GStU) geplant?
3. Wie kann damit erreicht werden, dass die Mitarbeiter*innen der sozialen Wohnhilfen bzw. der zukünftigen Fachstelle für Wohnungsnotfälle jeweils ein passendes Unterbringungsangebot finden können (Wohnung im geschützten Marktsegment oder auch eine passende Gemeinschaftsunterkunft mit der jeweils benötigten Unterstützung)?

Bei den in der Frage angesprochenen „Finden passender Unterbringungsangebote“ (Wohnung im GMS / Gemeinschaftsunterkunft) handelt es sich um unterschiedliche Prozesse auf unterschiedlichen Rechtsgrundlagen und teilweise auch um unterschiedliche Personenkreise. Im Rahmen des Projektes zur Einführung einer gesamtstädtischen Steuerung der Unterbringung einschließlich Belegungssteuerung ist daher bislang auch keine Schnittstelle zur Wohnungsversorgung im Rahmen des geschützten Marktsegmentes geplant.

Mittellose Obdachlose erhalten zur Abwendung akut drohender Obdachlosigkeit einen Unterkunftsplatz in einer behördlich vermittelten Unterkunft im Land Berlin. Die Maßnahme dient der Behebung der mit der Obdachlosigkeit verbundenen Gefahr für Leib oder Leben der Person. Der Rechtsanspruch wird durch das für die Aufgabe der Unterbringung zuständige Bezirksamt gemäß Allgemeinem Zuständigkeitsgesetz (AZG) bzw. nach dem Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetz (ASOG Berlin) umgesetzt. Diesen Prozess gesamtstädtisch zu steuern ist Inhalt des o. g. Projektes. Im Landesinstrument „Geschütztes Marktsegment“ hingegen werden mittels Kooperationsvertrag „GMS“ zwischen dem Land Berlin, vertreten durch das Landesamt für Gesundheit und Soziales, den Bezirken und den Wohnungsunternehmen die Bedingungen geregelt, unter denen Wohnungen angeboten, vermittelt und für Marktsegment-Mieterinnen und Marktsegment-Mieter dauerhaft gesichert, sowie Schadensfälle reguliert werden.

Gleichzeitig regelt der Vertrag den berechtigten Personenkreis. So richtet sich das geschützte Marktsegment an Menschen die wohnungslos oder von Wohnungslosigkeit bedroht sind und die u. a. eine positive sozialpädagogische Prognose hinischtlich der Fähigkeit zur Führung eines eigenen Haushaltes und zum Leben in einer Hausgemeinschaft erhalten haben. Dies stellen die Bezirklichen Sozialen Wohnhilfen fest. Diese Unterschiede zwischen ASOG-Unterbringungserfordernis und Wohnraumversorgung im Rahmen des geschützten Marktsegmentes bestimmen die unterschiedlichen Geschäftsprozesse.

Aktuell unterrichtet im Rahmen des GMS die ZeKo des LAGeSo die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der sozialen Wohnhilfestellen über das abrufbare Vermittlungsangebot von Wohnungen zur Anmietung mittels Hauptmietverträgen per E-mail. Ein erster Überblick über Wohnlage und Ausstattungsmerkmale ist damit für die zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gegeben, um so ein optimales „Matching“ zwischen Marktsegmentberechtigten und Wohnungsangebot zu gewährleisten. Im Rahmen der Wohnungsvermittlung handelt es sich nicht um die oben beschriebene „Unterbringung“ im klassischen Sinne nach dem Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetz (ASOG). Wohnung, Mieterin/Mieter und Wohnungsunternehmen müssen „passen“ und sollten die Voraussetzungen für ein dauerhaftes bzw. längerfristiges und zufriedenstellendes Mietverhältnis für beide Vertragspartnerinnen und Vertragspartner prognostizieren.

4. Welche Möglichkeiten gibt es (bzw. sind geplant) für Wohnungseigentümer*innen auf digitalem Wege (Onlineformular / Onlineantrag etc.) eine Wohnung für das geschützte Marktsegment zu melden und auf digitalem Wege alle Schritte bis zur Vermietung abwickeln zu können?

Wohnungsanbieterinnen/Wohnungsanbieter erhalten derzeit ausschließlich auf Anfrage die Anlage 2 zum KoopV GMS, Vordruck zur Unterbreitung von Wohnungsangeboten, durch die ZeKo. Dadurch wird ein erster persönlicher Kontakt zur Gewinnung weiterer Wohnungsanbieterinnen/Wohnungsanbieter hergestellt. Die Angebote werden im Anschluss per E-mail unterbreitet. Aktuell hat die ZeKo erste Kontakte für eine zukünftige Installierung einer WEB-basierten Datenbank aufgenommen. Es wurde für die bestehende Datenbank ein Konzept zur Entwicklung einer webbasierten Datenbank (Pflichtenheft) erstellt und bereits Kontakt zur Möglichkeit der Umsetzung mit der zuständigen betreuenden Firma Zufgenommen. Ebenso stellt die ZeKo aktuell weitere Kontakte mit Firmen her, die bereits in anderen Bereichen der Berliner Verwaltung onlinebasierte Datenbanken nutzen.

Die Wohnungswirtschaft, hier aber vor allem die Privaten Wohnungsanbieterinnen und Wohnungsanbieter / Kooperationspartnerinnen und Kooperationspartner, signalisierten im Rahmen des derzeit durch die Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales und LAGeSo gemeinsam durchgeführten Prozesses zur Weiterentwicklung des GMS bereits, dass ein eigenständiges Einstellen der Wohnungsangebote auf eine onlinebasierte Datenbank nicht in deren Vermietungsprozess passe und damit der landesseitig erhoffte Nutzen eines digitalisierten Prozesses, wie in der Frage angesprochen, somit nicht eintreten würde.

Es wird die Möglichkeit eines Downloads der Anlage 2 zum Kooperationsvertrag GMS, vor allem für private Wohnungsanbieterinnen und Wohnungsanbieter, in Erwägung gezogen. Hierzu ist jedoch eine Abstimmung im Steuerungsausschuss unter Teilnahme von Vertreterinnen/Vertretern aller Kooperationspartnerinnen und Kooperationspartner notwendig.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Durch die weitere Nutzung der Website stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. weitere Informationen

Die Cookie-Einstellungen auf dieser Website sind auf "Cookies zulassen" eingestellt, um das beste Surferlebnis zu ermöglichen. Wenn du diese Website ohne Änderung der Cookie-Einstellungen verwendest oder auf "Akzeptieren" klickst, erklärst du sich damit einverstanden.

Schließen