Stefan Ziller

GRÜN für Marzahn, Biesdorf, Kaulsdorf, Mahlsdorf und Hellersdorf

Klimaschutz Marzahn - Hellersdorf Senat Umwelt und Naturschutz 

Die saisonale Biotonne bleibt – jedenfalls teilweise

Im letzten Jahr wurde die flächendeckende verpflichtende Einführung der Biotonne in Berlin beschlossen. Für ganzjährig genutzte Grundstücke ist die Nutzung der Biotonne nun seit April 2019 verbindlich. Eine Ausnahme ist aber möglich, wenn der Biomüll ganzjährig auf dem eigenen Grundstück kompostiert wird. Die Möglichkeit seinen eigenen Biomüll zu kompostieren besteht damit weiterhin. Die Einzelheiten gehen aus einer schriftlichen Anfrage an den Senat hervor (Drucksache 18/20230).

Die Haushalte, die durch die Eigenkompostierung von der Biotonne befreit sind, können in den Monaten März bis Mai und/oder September bis November zusätzlich eine Laub- und Gartentonne oder Laubsäcke nutzen. Die Nutzung einer saisonalen Biotonne ist für reguläre Haushalte hingegen nicht mehr möglich. Eine Unterscheidung gibt es jedoch zwischen saisonalen und ganzjährig genutzten Grundstücken. Für saisonal genutzte Grundstücke ist weiterhin ganzjährig die Bestellung einer saisonalen Biotonne möglich. Damit sollen Haushalte, die eben auch nur saisonal genutzt werden, besser berücksichtigt werden können.

Mit diesen Veränderungen soll umweltfreundliches Verhalten gestärkt werden. Im Sinne eines Umweltschonenden Verhaltens ist so auch ein finanzieller Anreiz gegeben, die Biotonnen zu nutzen. Die Restmülltonne ist gegenüber der Biomülltonne fast dreimal so teuer: “Beispiel Tarif 120 l Tonne Biotonne = 12 € pro Quartal versus 34,76 € für die 120 l Restmülltonne pro Quartal”, so die Auskunft des Senats. Zusätzlich wurden die Entgelte für die Biotonne noch einmal um 13 % gegenüber der Tarifperiode 2017/2018 gesenkt. Auch kann durch die Leerung der Restmülltonne im vier Wochen statt zwei Wochen Rhythmus noch einmal bei den Kosten für die Müllentsorgung gespart werden. Wer Müll vermeidet, seinen Biomüll trennt und in die Biotonne oder auf dem eigenen Kompost entsorgt, erhält somit auch einen deutlichen finanziellen Vorteil.

Frage 1: Warum kann die saisonale Biotonne letztmalig 2019 bestellt werden?

Für saisonal genutzte Grundstücke ist, wie bereits in der Beantwortung der Schriftlichen Anfrage 18/19971 ausgeführt, weiterhin die Bestellung einer saisonalen Biotonne möglich. Für ganzjährig genutzte Grundstücke gelten die §§ 17 und 11 des Gesetzes zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen (KrWG), wonach Bioabfälle einer Überlassungspflicht an den öffentlichrechtlichen Entsorgungsträger (in Berlin die Berliner Stadtreinigungsbetriebe – BSR) unterliegen und getrennt zu sammeln sind. Diese Getrenntsammlungspflicht besteht nach dem Gesetz nicht nur saisonal, sondern ganzjährig. Eine Ausnahme ist nur für den Fall möglich, dass die entsprechenden Haushalte eine Eigenkompostierung aller anfallenden organischen Abfälle vornehmen und den Kompost auf ihrem eigenen Grundstück vollständig verwerten. Die Nutzung der Biotonne, die für eine Übergangzeit noch auf freiwilliger Basis möglich war, ist seit April 2019 verbindlich für alle Berlinerinnen und Berliner vorgegeben.

Frage 2: Welche Alternativen zu welchen Kosten stehen künftig für Haushalte zur Verfügung, die selbst kompostieren und bisher die Biotonne saisonal bestellt hatten?

Haushalte, die alle organischen Abfälle auf dem eigenen Grundstück ganzjährig kompostieren und dort verwerten und deshalb vom Anschluss- und Benutzungszwang an die Biotonne befreit sind, können in den Monaten März bis Mai und/oder September bis November die 660 l – Laub- und Gartentonne im 14-täglichen Rhythmus nutzen. Der Preis pro Entleerung beträgt 16 €. Alternativ bieten die BSR die Nutzung der 90 l fassenden Laubsäcke für 4 € pro Stück an.

Frage 3: Wie bewertet der Senat die aus dem Wegfall der saisonalen Biotonne resultierenden Mehrbelastungen für Haushalte?

Die Tarife für die Nutzung der Biotonne wurden im Sinne des Umwelt- und Klimaschutzes so gestaltet, dass ein finanzieller Anreiz zur Separierung besteht, d. h. die von den Berlinerinnen und Berlinern zu entrichtenden Entgelte decken nicht die Kosten (Beispiel: Tarif 120 l Tonne Biotonne = 12 € pro Quartal versus 34,76 € für die 120 l Restmülltonne pro Quartal). Zusätzlich wurden die Entgelte für die Biotonne noch einmal um 13 % gegenüber der Tarifperiode 2017/2018 gesenkt. Ausdifferenzierungen für Einzelfälle wären aus Sicht des Senats nicht angemessen, denn sie würden die Effektivität des Sammelsystems reduzieren und damit zu einer höheren Gebührenbelastung für alle Berliner Bürgerinnen und Bürger führen.

Darüber hinaus besteht seit dieser Tarifperiode die Möglichkeit, bei gleichzeitiger Nutzung eines Abfall- und Wertstoffbehälters für Biogut nach Antragstellung in Textform eine 4-wöchentliche Entleerung des 60 l Abfall- und Wertstoffbehälters für Hausmüll zu beauftragen, so dass sich die Restmüllgebühren bei konsequenter Abfallvermeidung und -trennung halbieren (Ersparnis 56,48 € pro Jahr). Durch entsprechendes Verhalten können Berlinerinnen und Berliner demnach ihre Kosten reduzieren.

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