Stefan Ziller

GRÜN für Marzahn, Biesdorf, Kaulsdorf, Mahlsdorf und Hellersdorf

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Bits & Berlin – Newsletter – 11/2019

Herzlich Willkommen, zur neuen und vollgepackten. Ausgabe von „Bits & Berlin“ – dem monatlichen Newsletter über meine parlamentarische Arbeit zur Verwaltungsmodernisierung, Digitalisierung und Datenschutz. Es war viel los in den letzten Tagen, mit starken Meldungen und interessanten Entwicklungen. Ich wünsche Ihnen viel Spaß beim Lesen!

Bericht aus der 26. Sitzung im Ausschuss für Kommunikationstechnologie und Datenschutz

Schwerpunkt der heutigen Sitzung war eine umfangreiche Anhörung zum Transparenzgesetz. Anlass der Anhörung war eine Gesetzesinitiative der FDP, die viele Punkte der Vorlage der Volksinitiative übernommen hat. Parallel dazu wurde auf netzpolitik.org die Eckpunkte des Senats veröffentlicht – als R2G haben wir im Koalitionsvertrag 2016 vereinbart, dass wir das IFG zu einem Transparenzgesetz weiterentwickeln. Die Situation hat also gerade viele Initiativen zur Einführung eines solchen Transparenzgesetzes, die in die gleiche Richtung stoßen – aber sich in Umfang und Ausgestaltung unterscheiden.

Als Anzuhörende waren folgende Expert*innen im Ausschuss anwesend:

  • Frau Victoria Boeck, Wissenschaftliche Mitarbeiterin Open Data von der Technologie Stiftung Berlin
  • Herr Dominic Panić, Leitung FL Transparenzportal Hamburg
  • Herr Dr. Florian Schwill, Vorsitzender Richter am Landgericht, Justizbehörde Freie und Hansestadt Hamburg
  • Herr Arne Semsrott, Projektleiter des Portals FragDenStaat.de, Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.

Betont wurde durch die Anzuhörenden insbesondere die großen Chancen für die Verwaltungsmodernisierung und die Effektivität von behördenübergreifenden Prozessen. Die Offenheit der Daten würde die langen Kommunikationswege aufheben, Sachbearbeiter*innen könnten einfach auf die vorhandenen Datenquellen zugreifen. Angeführt wurde auch die Stärkung von Bürger*innen-Beteiligung und die Akzeptanz von politischen Projekten und Prozessen durch die Offenheit der Umsetzung. Auch zur Aufdeckung von Korruption sei eine solche starke Ausweitung zur Transparenz dienlich. Insgesamt sei laut Studien mit einem Nutzwert von 22 Mio. bis 54 Mio.€ im Jahr durch die Einführung eines Transparenzgesetzes zu rechnen.

Sehr interessant war dabei der Blick nach Hamburg. Hier wurde nach der Einführung des Transparenzgesetzes das entsprechende Portal zusammen mit der Universität Hamburg aufgebaut – eine gutes Beispiel für die Nutzung von starkem Wissen in der Stadt. Viele Dokumente aus der Verwaltung sind innerhalb von 48 Stunden verfügbar. Während der Aufbau des Portals selbst ein vergleichsweise einfacher Aufwand war, ist die Aufbereitung der zugelieferten Daten ressourcenintensiv und muss gut geplant werden. In Hamburg entstanden dadurch ca. 5 Mio € an Kosten, zusätzlich mussten entsprechende Personalstellen geschaffen werden. Die Lehre aus Hamburg ist wohl, dass es wichtig ist, zwischen der veröffentlichungspflichtigen Behörde und dem Portal sich explizit um die technische Aufbereitung der Daten zu bemühen, um die Qualität der Datenbestände zu optimieren. Relevante stadtpolitische Projekte werden in Hamburg durch die im Transparenzportal veröffentlichten Informationen diskutiert und begleitet. Insgesamt wurde in Hamburg ein Kulturwandel durch das Transparenzgesetz in der Verwaltung festgestellt.

Durch die Expert*innen wurde hervorgehoben, dass sich die allgemeine Digitalisierung der Verwaltung und der Erfolg des Transparenzgesetzes bedingen würden. Durch die Einführung der E-Akte reduziert sich der Arbeitsaufwand für die Datenveröffentlichung auf ein Minimum. Das bedeutet für Berlin: wir müssen die Umsetzung des E-Government-Gesetzes und die Einführung eines Transparenzgesetzes zusammen denken und in der Planung berücksichtigen. So modernisieren wir Verwaltung, schaffen transparente Abläufe und machen das landespolitische System zukunftsfähig. Der Senat gab in der Sitzung an, sich weiterhin im Abstimmungsprozess zu befinden und sich deswegen nicht zu aktuellen Plänen äußern zu können – die Anregungen aus der Anhörung sollten aber auch hier auf offene Ohren für eine zeitgemäße Umsetzung eines Transparenzgesetzes in Berlin sorgen.

Datenschutz-Bußgeldverfahren gegen die Deutsche Wohnen

Es ist wohl eines der größten Bußgelder, die je im deutschen Datenschutzbereich verhangen wurden: 14,5 Mio € muss die Deutsche Wohnen wegen eklatanter Datenschutzmängel, die auch nach Aufforderung der Berliner Datenschutzbeauftragten nicht abgestellt wurden. Dabei geht es um die sachgrundlose Speicherung von Mieterdaten:

Es habe sich dabei um Daten zu den persönlichen und finanziellen Verhältnissen der Mieter gehandelt. Darunter seien etwa Gehaltsbescheinigungen, Selbstauskunftsformulare, Auszüge aus Arbeits- und Ausbildungsverträgen, Steuer-, Sozial- und Krankenversicherungsdaten sowie Kontoauszüge gewesen.

Das Unternehmen gibt an, dass das Archivierungsverfahren inzwischen abgelöst wurde. Weiterhin wird dargestellt, dass keine Daten weitergegeben wären – eine Einlassung, die vor dem Hintergrund der angemahnten Verstöße der rechtswidrigen Speicherung, am Thema komplett vorbeiführt.

Das Bußgeldverfahren ist ein wichtiges und starkes Signal, das eine branchenübergreifende Strahlwirkung haben könnte. Der Umgang mit Nutzer-, Kunden- und Mieterdaten ist oft sorglos gestaltet. Die Berliner Datenschutzbeauftragte äußert die Befürchtung, dass es noch viele weitere “Datengräber” in Berliner Unternehmen geben könnte. Die aktuelle Berichterstattung und das Bußgeld sollten für die Unternehmen deutlicher Anlass sein, ihre eigenen Datenbestände und Verfahren zu überprüfen.

Auch für die Datenschutzregulierung selbst ist der Fall der Deutsche Wohnen ein Kristallisationspunkt: sollte es nach dem Widerspruch des Unternehmens zu einem Gerichtsverfahren kommen, ist eine gerichtliche Klarstellung der Auslegung der DSGVO als auch der Bußgeldhöhe zu erwarten.

Als Abgeordnetenhaus werden wir uns im KTDAT-Ausschuss im Dezember mit dem Fall beschäftigen. Geplant ist, die Deutsche Wohnen in einer Anhörung zu befragen.

IT-Sicherheitslage in Berlin – Humbolt-Universität und Kammergericht

Weiterhin ist die IT-Sicherheitslage in Berlin angespannt. Nach einem schwerwiegenden Befall des Kammergerichts mit dem Emotet-Trojaner gab es nun Infizierungen von neun Nutzern an der Humboldt-Universität. Anders als im Kammergericht, wo die schrittweise Inbetriebnahme langsam anläuft, gab es an der HU keine Beeinträchtigung der Funktionen.

Die Vorfälle zeigen, dass wir dringend und konsequent die Handlungsfähigkeit unserer IT-Sicherheit im Land Berlin ausbauen und verbessern müssen. Nur so ist es möglich, auch bei schweren Sicherheitsvorfällen angemessen und kurzfristig reagieren zu können. Wir setzen als grüne Fraktion dabei auf Verhütung und Vorsorge – so steht es auch in unserem Eckpunkte-Papier zur IT-Sicherheit.

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