Stefan Ziller

GRÜN für Marzahn, Biesdorf, Kaulsdorf, Mahlsdorf und Hellersdorf

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Bits & Berlin – Newsletter – 02/2019

Die Februarsitzung des Ausschusses für Kommunikationstechnologie und Datenschutz und die heutigen Ausgabe von „Bits & Berlin“ – dem monatlichen Newsletter über meine parlamentarische Arbeit zur Verwaltungsmodernisierung, Digitalisierung und Datenschutz – hat diverse Themen. Es geht um digitale Jobcenter, IT-Sicherheit, einen Online-Datencheck sowie einen aktuellen Sachstand zur Umsetzung des Berliner E-Government-Gesetzes und der Optimierung von Verwaltungsabläufen.

Koalitionsanträge zu IT-Sicherheit und einen Online-Datencheck

Sicherheit im Digitalen ist zu einer zentralen Herausforderung unserer Infrastrukturen und Kommunikationssysteme geworden ist. Dies gilt auch für die Berliner Verwaltung. Mit einem Antrag im Berliner Abgeordnetenhaus (Drucksache 18/1587) fordern wir den Berliner Senat auf, eine Awareness-Strategie für Informationssicherheit zu erarbeiten und als kontinuierlichen Informationssicherheitssensibilisierungsprozess zu etablieren. In dem Antrag haben wir fünf konkrete Maßnahmen benannt, die dabei berücksichtigt werden sollen.

Eine datenschutzfreundliche und transparente Verwaltung, das ist mein Anspruch an ein modernes und digitales Berlin. Darum haben die Koalitionsfraktionen einen Antrag ins Abgeordnetenhaus eingebracht, der dafür die technischen Grundlagen und die Themen Datenschutz und Digitalisierung ganzheitlich denkt. Mit dem von mir entworfenen Antrag „Volle Kontrolle für Bürger*innen – Einführung eines Online-Datenchecks für Berlin“ (Volltext als PDF) liegt damit eine landesweit einzigartige Initiative vor, den den Datencheck als zentrale Übersicht für Bürger*innen über die über sie bei der Verwaltung gespeicherten Daten aufbaut.

Digitale Jobcenter in Berlin

Die Berliner Jobcenter werden digitaler. Ab voraussichtlich Mai 2019 wird für den Bereich der Leistungsgewährung für Jobcenter-Kundinnen und Jobcenter-Kunden eine Onlineplattform (jobcenter.digital) als zusätzlicher Eingangskanal zur Verfügung gestellt werden. Über diese Plattform können dann Weiterbewilligungsanträge und weitere leistungsrelevante Unterlagen und Anliegen, z. B. Veränderungsanzeigen, an die Jobcenter übermittelt werden. Damit zeigen die Berliner Jobcenter der Berliner Verwaltung wie es geht. Aber auch diese wird langsam aber sicher digitaler, wie die Antwort des Senats auf meine Anfrage zeigt (Drucksache 18/17402).

Umsetzung des Berliner E-Government-Gesetzes und der Optimierung von Verwaltungsabläufen

Aufgrund der doch recht langen Tagesordnung wurde der Tagesordnungspunkt auf eine der nächsten Sitzungen vertagt. Zuletzt hatte der Senat in einer Roten Nummer für die Sitzung des Hauptausschusses am 13.02.2019 über den Stand des gesamtstädtischen Geschäftsprozessmanagement berichtet.

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