Stefan Ziller

GRÜN für Marzahn, Biesdorf, Kaulsdorf, Mahlsdorf und Hellersdorf

Abgeordnetenhaus Berlin IT‑Sicherheit Netzpolitik & Digitalisierung Verwaltung 

Beteiligungen von Stakeholdern in der Berliner IKT-Strategie

Wie entsteht die Berliner IKT-Infrastruktur? Wie wird sie weiterentwickelt und wer ist daran beteiligt. Diese Fragen habe ich dem Senat gestellt (Drucksache 18/20006).

Das IKT-Architekturboard Berlin ist mit der zentralen Verantwortung zur (Weiter-) Entwicklung der IKT-Architektur des Landes Berlin sowie der Prüfung und Erteilung von Ausnahmegenehmigungen beauftragt. Die Architekturvorgaben werden zweimal jährlich festgeschrieben. Das IKT-Architekturboard Berlin ist ein Gremium in der Linienverantwortung der IKT-Steuerung und setzt sich aus Mitgliedern der Senatsverwaltung für Inneres und Sport (IKT-Strategie, IKT-Sicherheit) und des IT-Dienstleistungszentrums Berlin (Unternehmenssteuerung) zusammen. Bei Bedarf können weitere beratende Mitglieder und Experten (sowohl der IKT-Steuerung als auch Ressort- und Bezirksvertretende) hinzugeladen werden.

1. Welche Stakeholder (Nutzer*innen / Arbeitnehmer*innen, Expert*innen, Kund*innen etc.). werden im IKT-Lenkungsrat beteiligt?
2. Welche Beteiligungsformate und -prozesse nutzt der IKT-Lenkungsrat, um Stakeholder in seine Entscheidungen einzubinden?

Die Aufgaben des IKT-Lenkungsrats bestehen im Wesentlichen in der Beratung der IKT-Staatssekretärin zu strategischen und ressort- und verwaltungsebenen übergreifenden Angelegenheiten des IKT-Einsatzes und des E-Government in der Berliner Verwaltung sowie der Verwaltungsmodernisierung und sind in § 22 EGovG Bln geregelt. An den Sitzungen des IKT-Lenkungsrats nehmen, unter Vorsitz der IKTStaatssekretärin, Staatssekretärinnen und Staatssekretäre aller Senatsverwaltungen und der Senatskanzlei, sowie Bezirksamtsmitglieder aller Bezirke teil. Darüber hinaus sind beratend und ohne Stimmrecht der Hauptpersonalrat, die Hauptschwerbehindertenvertretung, die Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit sowie das ITDienstleistungszentrum Berlin vertreten. Die Geschäftsordnung des IKTLenkungsrats (§ 5 Abs. 2 Ziff. 6) ermöglicht zudem, jederzeit weitere beratende Teilnehmer* innen zu den Sitzungen hinzuzuziehen.

Digitalisierungsvorhaben sowie Angelegenheiten des IKT-Einsatzes und des E-Government in der Berliner Verwaltung werden, nachdem sie Entscheidungsreife erreicht haben, von der IKT-Steuerung oder den Ressorts oder Bezirken zur Beratung in den IKT-Lenkungsrat eingebracht. Die Beteiligung von Stakeholdern erfolgt zuvor in den Projekten und Vorhaben der IKT-Steuerung und der Verwaltungen (s. hierzu Ziff. 3 – 8, insbesondere Ziff. 9).

3. Welche Stakeholder werden im IKT-Architekturboard beteiligt?

Das IKT-Architekturboard Berlin ist mit der zentralen Verantwortung zur (Weiter-) Entwicklung der IKT-Architektur des Landes Berlin sowie der Prüfung und Erteilung von Ausnahmegenehmigungen beauftragt. Die Architekturvorgaben werden zweimal jährlich festgeschrieben. Das IKT-Architekturboard Berlin ist ein Gremium in der Linienverantwortung der IKT-Steuerung und setzt sich aus Mitgliedern der Senatsverwaltung für Inneres und Sport (IKT-Strategie, IKT-Sicherheit) und des IT-Dienstleistungszentrums Berlin (Unternehmenssteuerung) zusammen. Bei Bedarf können weitere beratende Mitglieder und Experten (sowohl der IKT-Steuerung als auch Ressort- und Bezirksvertretende) hinzugeladen werden.

Fragen, Anregungen und Anträge können von den Berliner Behörden sowohl zur Fortschreibung eines bestehenden Standards als auch zu Ausnahmegenehmigungen, die aus fachlichen oder finanziellen Gründen eine zeitlich befristete Abweichung von der IKT-Architektur benötigen, gestellt werden. Das IKT Architekturboard entscheidet entweder auf Basis der Aktenlage oder nach mündlicher Anhörung und fachlicher Diskussion mit der antragstellenden Behörde sowie des ITDZ Berlin. Die Festsetzungen der IKT-Architektur erfolgen nach Vorbereitung durch das IKTArchitekturboard durch die IKT-Staatssekretärin auf der Grundlage des § 21 Abs. 2 Satz 2 Nr. 3 EGovG Bln.

4. Welche Beteiligungsformate und -prozesse nutzt das IKT-Architekturboard, um Stakeholder in seine Entscheidungen einzubinden?

Zur Beteiligung holt das IKT-Architekturboard schriftliche und mündliche Stellungnahmen ein, führt themenbezogene Workshops durch, bildet Unter Arbeitsgruppen (z.B. zur Abstimmung des Leistungsumfangs des BerlinPC mit den nutzenden Behörden) und bei Bedarf weitere Arbeitsgruppen, wenn dies themenbezogen erforderlich ist. Die benannten Beteiligungsformate dienen der Vorbereitung von Beschlüssen. Im Übrigen siehe 3.)

5. Welche Stakeholder werden in der Entwicklung von ITDZ-Produkten für die Berliner Verwaltung beteiligt?

Zur Berücksichtigung von Hinweisen, Anregungen und Ideen, aber auch Kritikpunkten der nutzenden Berliner Behörden hat das IT-Dienstleistungszentrum Berlin (ITDZ) am 18. Oktober 2017 den ITDZ-Nutzerbeirat gebildet. Neben der Leitung des ITDZ Berlin und Vertreterinnen und Vertretern der IKT-Steuerung sind dort Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus allen Senatsverwaltungen und allen Bezirken, vertreten. Themenbezogen werden Gäste (z.B. aus der Wissenschaft) eingeladen.

6. Welche Beteiligungsformate und -prozesse nutzt das ITDZ, um Stakeholder in seine Entscheidungen und Produktentwicklung einzubinden?

Zur Einbindung der Nutzenden werden in der Regel Fachgruppen auf Arbeitsebene mit Behördenvertretenden sowie Gremien auf Senatsebene (Entscheidungsinstanz) gebildet. Neuerungen bzw. Änderungen an der bestehenden IKT-Architektur werden abschließend dem IKT-Architekturboard Berlin vorgestellt und im Anschluss festgeschrieben.

7. Welche der oben genannten Beteiligungen sind durch gesetzliche Vorgaben bedingt, welche Beteiligungen werden über die gesetzlichen Vorgaben hinaus ermöglicht.

Die unter 1.) sowie die unter 3.) beschrieben Beratungs-, Festsetzungs- bzw. Genehmigungsprozesse sind durch das EGovG Bln (§ 20, Abs. 3; § 21 Abs. 2 Satz 3; § 22) vorgegeben, die übrigen unter 3.) und 4.) beschriebenen Maßnahmen und Formate operationalisieren diese.

8. Umfasst die IT-Strategie des Landes Berlin oder ihre Umsetzungspraxis eine strategische Einbindung von Beteiligungen von internen und externen Stakeholdern?

Eine strategische Einbindung in die Entwicklung der IT-Strategie findet derzeit nur mit internen Stakeholdern aus der Berliner Verwaltung statt, siehe hierzu auch Frage 3.

9. Wie plant der Senat, die hohe IT-Fachkompetenz von Zivilgesellschaft, Wissenschaft, Start-Ups und Digitalunternehmen in Berlin für die Bewältigung der Digitalisierungsherausforderungen zu aktivieren und zu nutzen?

Siehe hierzu den Antworten zu 1. bis 8..Es ist grundsätzlich gängige Praxis des Senats, bei Digitalisierungsvorhaben bzw. – Projekten auf externe Ressourcen zurück zu greifen; sowohl bei der Konzepterstellung z.B. durch Beratungsunternehmen als auch bei der Realisierung bzw. Bereitstellung von IT Lösungen durch Softwareunternehmen. Auch von der Einbeziehung der Wissenschaft wird zunehmend Gebrauch gemacht, zuletzt mit sichtbarem Ergebnis in Form des in Kooperation mit der TU Berlin bereitgestellten Chatbot „Bobbi“ (https://service.berlin.de/chatbot/chatbot-bobbi-606279.php). Die Intensivierung der Einbeziehung der Zivilgesellschaft und von Start-ups soll zukünftig u.a. verstärkt unter Nutzung des CityLAB als Experimentierlabor für die Stadt der Zukunft erfolgen, in dem ein ständig wachsendes Netzwerk aus Verwaltung, Zivilgesellschaft, Wissenschaft und Start-ups gemeinsam an neuen Ideen arbeiten.

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