Stefan Ziller

GRÜN für Marzahn, Biesdorf, Kaulsdorf, Mahlsdorf und Hellersdorf

Abgeordnetenhaus Berlin Senat Verwaltung 

Umgang mit Beschreibung des Aufgabenkreises (BAK) für Beschäftigte des öffentlichen Dienstes

Den Aufgabengebieten der Beschäftigen des öffentlichen Dienstes in Berlin liegen so genannte BAK zu Grunde. Doch immer wieder gibt es um diese Beschreibung des Aufgabenkreises (BAK) Streit. Da es in Berlin an einem Konzept zur Personalentwicklung mangelt, erstellt jede Senatsverwaltung und jedes Bezirksamt eigene BAK’s. Diese sind nicht ohne weiteres vergleichbar und führen zu unterschiedlichen Bezahlungen und Einstufungen für vergleichbare Tätigkeiten. Dies muss sich ändern.

Die Erstellung von standardisierten Beschreibungen für standardisierte Aufgaben muss einheitlich erfolgen. Verantwortlich dafür ist die Senatsverwaltung für Finanzen (SenFin). Dabei muss Transparenz zwischen den Bezirken und auch den Senatsverwaltungen hergestellt werden. In einer Antwort auf meine Anfrage erklärt der Senat, dass in einer Veröffentlichung der standardisierten Beschreibungen kein Mehrwert gesehen wird (Drucksache 18/16764). Klar ist aber: so wie bisher lässt sich Personalentwicklung und Gewinnung für den öffentlichen Dienst in Berlin nicht erfolgreich gestalten. Bündnis 90/Die Grünen erwarten von Senat zeitnah ein entsprechendes Konzept vorzulegen.

1. Wie stellt der Senat sicher, dass für vergleichbare Aufgabengebiete verschiedener Beschäftigter des öffentlichen Dienstes in der Senatsverwaltung für Finanzen (SenFin) eine vergleichbare BAK vorliegt?

Eine zentrale Bewertungsstelle in der Zentralabteilung der Senatsverwaltung für Finanzen (SenFin) wirkt für alle Aufgabengebiete des Hauses (Ministerialbereich), der Landeshauptkasse Berlin (LHK) und der Zentralen Datenstelle der Finanzminister bzw. der Geschäftsstelle der Finanzministerkonferenz (ZDL/GFMK) im Rahmen der Prüfung von Aufgabenkreisbeschreibungen (BAKs) bei vergleichbaren Aufgabengebieten auf das Vorliegen vergleichbarer BAKs hin und erstellt in Zusammenarbeit mit den Fachbereichen Standard-BAKs.

Im Landesverwaltungsamt Berlin (LVwA), das als nachgeordnete Behörde der Dienst- und Fachaufsicht der SenFin unterliegt, wird in eigener Zuständigkeit entsprechend verfahren. Die Berliner Finanzämter unterliegen als weitere nachgeordnete Einrichtungen ebenfalls der Dienst- und Fachaufsicht der SenFin. Verantwortlich für die Prüfung der BAKs in den Finanzämtern und die anschließende Stellenbewertung ist hier zentral die Steuerabteilung. Für vergleichbare Aufgabengebiete innerhalb des Zuständigkeitsbereichs werden einheitliche BAKs, sogenannte Standard-BAKs beschrieben. Die Erarbeitung dieser Standard-BAKs erfolgt in Arbeitsgruppen unter der Leitung der Steuerabteilung in Zusammenarbeit mit den Finanzämtern. Die zentral zuständigen Bereiche achten neben der Einhaltung der rechtlichen Vorgaben und den zur Verfügung stehenden Stellenrahmen auf die Vergleichbarkeit sowie die einheitliche Anwendung der Bewertungsgrundsätze.

2. Wie viele BAK gibt es bei SenFin, die für mehr als sieben Beschäftigte mit vergleichbaren Arbeitsinhalten gelten?

Für den Bereich der SenFin einschließlich LHK und ZDL/GFMK liegen neun BAKs vor, die vergleichbare Arbeitsgebiete betreffen und von jeweils mehr als sieben Beschäftigten wahrgenommen werden. Das LVwA nimmt zentral zu erledigende Aufgaben für das Land Berlin in Fachbereichen mit überwiegend identischen Arbeitsgebieten wahr. Zwölf vorhandene StandardBAKs beschreiben mehr als die Hälfte der dortigen Arbeitsgebiete. Auch in den Berliner Finanzämtern gibt es überwiegend vergleichbare Aufgabengebiete, welche jeweils von einem größeren Personenkreis wahrgenommen werden. Derzeit bilden ca. 100 Standard-BAKs bzw. Entwürfe einen Großteil der Arbeitsgebiete in den Finanzämtern ab, wobei der Prozess der Erstellung von standardisierten Beschreibungen noch nicht abgeschlossen ist.

3. In welcher Form sind diese BAK amtsintern dokumentiert und sind diese für Beschäftigte, Personalverantwortliche oder Personalräte zugänglich?

Die BAKs sind Bestandteil der Stellenbewertung und werden in entsprechenden Sachakten bzw. in einem Dokumentenmanagementsystem abgelegt. Den Personalvertretungen der SenFin werden die BAKs im Rahmen der Beteiligung zur Bewertungsentscheidung übermittelt. Die Stelleninhaberinnen bzw. Stelleninhaber erhalten die BAK über die zuständigen Personalverantwortlichen zur Kenntnisnahme nach Abschluss des Bewertungsverfahrens oder z. B. im Zuge von Einstellungen, Versetzungen bei Aufgabenübertragungen.

Das LVwA stellt die BAKs den Personalverantwortlichen und Beschäftigtenvertretungen ebenso, ggf. auch auf Nachfrage, zur Verfügung. Die Beschäftigten erhalten eine Kopie der maßgeblichen BAK bei Aufgabenübertragung. In den Berliner Finanzämtern werden die Standard-BAKs nach der Bewertungsentscheidung den jeweiligen Amtsleitungen und Personalvertretungen zur Verfügung gestellt. Bei Bedarf (z.B. Aufgabenübertragung) werden die BAKs den Stelleninhaberinnen bzw. Stelleninhabern ausgehändigt.

4. Welche Sachgründe sprechen gegen eine Veröffentlichung der benannten BAK‘s, die für mehr als drei Beschäftigte gelten, im Rahmen der Berliner OpenData-Strategie (drei um keinen Rückschluss auf personenbezogene Daten zuzulassen, wenn dazu mehr als drei nötig sind, bitte die entsprechende Zahl nehmen)?

Aufgrund der besonderen Stellung der Berliner Finanzverwaltung mit ihren speziellen Arbeitsgebieten und Ressortzuständigkeiten sowie einer von anderen Verwaltungseinrichtungen des Landes abweichenden Organisationstruktur ergeben sich keine gesamtstädtisch relevanten Daten. Eine Vergleichbarkeit ist im Regelfall nicht gegeben. Die Standard-BAKs sind Daten, die zur rein verwaltungsinternen Verarbeitung genutzt werden. Sie enthalten u. a. Datensätze und Kennziffern, die oft ein komplexes Verständnis von organisationsstrukturen und Arbeitsabläufen voraussetzen. Eine Veröffentlichung bzw. Auswertung von Daten ohne den beschriebenen Zusammenhang generiert aus Sicht der SenFin keinen Mehrwert.

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