Stefan Ziller

GRÜN für Marzahn, Biesdorf, Kaulsdorf, Mahlsdorf und Hellersdorf

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Überzeugungsarbeit nötig: Radverkehr auf der Marzahner Brücke braucht mehr Sicherheit

Die Antwort des Senats zur Sicherheit des Radverkehrs auf der Marzahner Brücke ist ernüchternd. Genau wie das Bezirksamt es bisher plant, sollen Radler*innen in den kommenden Jahren bis zum großen Umbau weiter lebensgefährlichen Gefahren ausgesetzt bleiben.

Ich werde mich weiter dafür einsetzen, dass hier kurzfristig gehandelt wird. Selbst wenn der Baugebinn 2021 erfolgt, sind dies noch 3 Jahre. Bei leichten Verzögerungen werden es leicht 5 Jahre. Für diesen Zeitraum lohnen sich auch kleine Investitionen – das Leben von Radfahrer*innen sollte es uns wert sein.

Mobilitätsgesetz macht es möglich: Schutzstreifen für den Radverkehr an den Marzahner Brücken

Frage 1: Wer ist für die Umsetzung des in Gesprächen vor Ort gewünschten und vorgeschlagenen Schutzstreifens für Radfahrer*innen auf der Auffahrt zu den Marzahner Brücken verantwortlich?
Die Aufgaben der Baulastträgerschaft für das Land Berlin nehmen im Bereich der Marzahner Brücken die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz (SenUVK) sowie das Straßen- und Grünflächenamt Marzahn-Hellersdorf wahr. Gemäß Allgemeinem Zuständigkeitsgesetz der Berliner Verwaltung (AZG) ist für die planerischen Vorgaben ebenfalls SenUVK zuständig. Die Verkehrslenkung Berlin ist die anordnende Behörde.

Frage 2: Welche Möglichkeit hat der Senat insbesondere nach Inkrafttreten des Mobilitätsgesetzes die Sicherheit der Radfahrer*innen auch gegen den Willen des Bezirksamtes zu verbessern?
Aufgrund der jeweiligen Zuständigkeit für diesen Bereich werden Lösungsansätze erarbeitet und Planungen gemeinsam abgestimmt und je nach Umsetzbarkeit und Finanzierungsmöglichkeiten realisiert. Hier gibt es bisher keinen Dissens zwischen Senats- und Bezirksverwaltung.

Frage 3: Welche Kosten werden für die Umsetzung einer solche Maßnahme (Schutzstreifen) zum Schutz der Radfahrer*innen entstehen?
Im betroffenen Straßenraum ist die Anordnung von Schutzstreifen oder anderen Radverkehrsanlagen über den Bestand hinausgehend leider nicht möglich. Insofern können hierzu auch keine Kosten angegeben werden.

Frage 4: Wie ist der aktuelle Zeitplan für die Umsetzung der Neugestaltung der Kreuzungspunkte der Landsberger Allee mit der Märkischen Allee (B 158) und der Anbindung der Gewerbegebiete über Georg-Knorr-Straße und Frank-Schweitzer- Straße?
Hier gilt weiterhin die Antwort auf Ihre Schriftliche Anfrage vom 5. April 2017. Die Vorplanungsunterlagen liegen vor, das Vorhaben befindet sich nunmehr in der Entwurfsplanung, ein frühestmöglicher Baubeginn ab 2021 wird weiterhin angestrebt.

Frage 5: Nach welchen Kriterien wird dabei entschieden, ob ein planrechtliches Verfahren erforderlich ist und wann wird darüber verbindlich entschieden?
Inwiefern ein Planrechtsverfahren für den Neubau der Marzahner Brücken notwendig ist, hängt von den Betroffenheiten und möglichen sich ändernden Randbedingungen ab. Die begleitenden umweltrelevanten Untersuchungen laufen parallel, eine abschließende Einschätzung liegt noch nicht vor.

Frage 6: Welche Auswirkungen hätte die Notwendigkeit eines planrechtlichen Verfahrens auf den in Drucksache 18 / 10 895 benannten frühestmöglichen Baubeginn ab 2021?
Sollte ein Planrechtsverfahren für den Neubau der Marzahner Brücken notwendig werden, kommt es zu Verzögerungen des Baubeginns.

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