Stefan Ziller

GRÜN für Marzahn, Biesdorf, Kaulsdorf, Mahlsdorf und Hellersdorf

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Senat will Stellen der bezirklichen Amts-/SE-Leitungen aufwerten

Das Abgeordnetenhaus erwartet, dass die Senatsverwaltung für Finanzen die Stellen der Amtsleitungen landesweit bewertet gemeinsam mit den Bezirken Kriterien erarbeitet, die eine Bewertung zunächst, der Stellen der Fachbereichsleitungen nach einheitlichen Maßstäben ermöglichen und dem Hauptausschuss über den Sachstand berichtet.

Zu diesem Arbeitsauftrag gibt es nun erste Ergebnisse. Von März 2018 bis August 2018 hat die KGSt das Projekt „Bewertung der bezirklichen Amtsleitungsstellen in Berlin“ durchgeführt. Am 29. und 30.08.2018 hat die KGSt die Ergebnisse der von ihr erstellten Bewertungsgutachten zunächst den Bezirksbürgermeisterinnen und Bezirksbürgermeistern und dann den Amtsleitungen bekannt gegeben. Im Anschluss gab es Erörterungsund zum Teil Ergänzungsbedarf, der zu einer nochmaligen Anpassung von zwei Bewertungsgutachten führte. Mit Schreiben vom 5.10.2018 an die Bezirksbürgermeisterinnen und Bezirksbürgermeister sowie die Leiterinnen und Leiter der Serviceeinheiten Finanzen hat die KGSt im Einvernehmen mit der Senatsverwaltung für Finanzen das Ende des Projekts mitgeteilt.

Die abschließenden Ergebnisse der Bewertungsgutachten lauten wie folgt:

  • Für die Leitung von Gesundheitsamt, Jugendamt und die Kombination aus Steuerungsdienst, Personal und Finanzen BesGr. B 2
  • Für die Leitung des sehr großen Stadtentwicklungsamtes Pankow BesGr B 2
  • für die Leitung der anderen Stadtentwicklungsämter BesGr. A 16
  • Für die Leitung von Straßen- und Grünflächenamt, SE Facility Management und Sozialamt BesGr. A 16
  • Für die Leitung des Amtes für Bürgerdienste, Ordnungsamt, Amt für Weiterbildung und Kultur und Leitung des StD (allein), der SE Personal (allein) und der SE Finanzen (allein) BesGr. A 15
  • Für die Leitung der Kombination SE Personal und Finanzen BesGr. A 16
  • Für die Leitung des Rechtsamts BesGr. A 15

Die KGSt hat bei ihrer Entscheidungsfindung auch Unterschiede zwischen den Bezirken gewürdigt und in den Gutachten ausgeführt, ob diese bewertungsrelevante Auswirkungen haben. In einem Fall – Stadtentwicklungsamt – spiegelt sich die besondere Bevölkerungsstärke des Bezirks Pankow wieder. Die Senatsverwaltung für Finanzen wird den Bezirken in Kürze ein Schreiben zur Umsetzung der Ergebnisse zukommen lassen, dass sowohl die personalwirtschaftlichen als auch die beamten- und tarifrechtlichen sowie die haushaltsrechtlichen Fragen behandeln wird.

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