Stefan Ziller

GRÜN für Marzahn, Biesdorf, Kaulsdorf, Mahlsdorf und Hellersdorf

Marzahn - Hellersdorf Mobilität Senat 

Radbahn U5: Nachgefragt – nächste Station: Machbarkeitsuntersuchung

Das Thema Radbahn U5 bleibt weiter auf der politischen Tagesordnung. Mein Kollege Stefan Taschner hat beim Senat nach den ersten Antworten nochmal nachgefragt. Die Antwort des Senats lässt das Interesse an Erweiterungen im Berliner Radwegenetz klar erkennen. Zur Frage der Finanzierung eines nächstes Schrittes (Untersuchung auf Machbarkeit) heißt es: Grundsätzlich können verkehrsplanerische Untersuchungen sowie auch Untersuchungen auf Machbarkeit für Radverbindungen durch die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz finanziert werden. Wir werden an dem Thema dran bleiben und weiter das Gespräch mit der Senatsverwaltung suchen.

Die vollständigen Antworten der Schriftliche Anfrage Nr. 18/16002 können sie folgend nachlesen

Frage 1: Ist dem Senat bekannt, dass ein Fördermittelantrag für die Radbahn U5 gestellt wurde?

Nein, dieser Sachverhalt ist der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz nicht bekannt.

Frage 2: Welche weiteren Möglichkeiten der Finanzierung einer Machbarkeitsstudie sieht der Senat für das Projekt Radbahn U5?

Grundsätzlich können verkehrsplanerische Untersuchungen sowie auch Untersuchungen auf Machbarkeit für Radverbindungen durch die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz finanziert werden.

Frage 3: Ist seitens der BVG eine Untersuchung möglich, wie die bereits bestehende Trasse für Radfahrende zwischen Tierpark und Biesdorf-Süd erweitert werden könnte?

Planung, Bau und Unterhaltung von Radverkehrsanlagen sind originäre Aufgaben, die durch die zuständigen bezirklichen Straßen- und Grünflächenämter bespielt werden und gehören nicht in das Zuständigkeitsgebiet der BVG. Die erfragte Untersuchung könnte somit durch den Bezirk ausgelöst und mit Mitteln der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz finanziert werden (vergleiche Antwort zu Frage 2).

Frage 4: In welchem Besitz befinden sich die auf der Strecke Biesdorf-Süd – Elsterwerdaer Platz – Wuhletal – Kaulsdorf-Nord bis U-Bhf Hönow angrenzenden Flächen und inwiefern sind diese für einen Rad(schnell)weg nutzbar?

Aussagen zum Grundstückseigentum beziehungsweise zu der allgemeinen Flächenverfügbarkeit können erst im Zuge von konkreten Untersuchungen und Planungsleistungen ermittelt werden, weshalb auch hierzu derzeit keine weiteren Aussagen getroffen werden können.

Frage 5: Wie bewertet der Senat die Möglichkeit einer Erweiterung der Radverbindung von Rummelsburg entlang der S3 zum Tierpark?

Die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz bewertet zunächst jede Erweiterung im Berliner Radwegenetz als sehr positiv. Ob jedoch die planerischen Gegebenheiten (insbesondere in Bezug auf die Realisierbarkeit) in dieser Wegerelation auch wirklich vorhanden sind, müsste eine weiterführende Untersuchung zeigen. In diesem Zusammenhang ist anzumerken, dass mit der Südspange (Tangentialroute 4 von Dahlem nach Biesdorf) genau in dieser Wegerelation bereits eine beschilderte Radverbindung zwischen Rummelsburg und Tierpark besteht. Diese folgt der Zobtener Straße und dem Hönower Weg, welche parallel zur S-Bahnlinie 3 verlaufen, und erreicht über den Versatz Friedenhorster Straße – Sewanstraße – Am Tierpark den parallel zur U-Bahnlinie 5 verlaufenden Geh- und Radweg. Für eine direkte Verbindung zwischen dem S- und U-Bahn begleitenden Geh- und Radweg unmittelbar parallel zu den Bahnlinien wäre eine Brücke über die Treskow-Allee bzw. Straße Am Tierpark erforderlich. Wegen der zu realisierenden Durchfahrtshöhe für die hier verkehrende Straßenbahn von mindestens 4,70 m und die damit erforderlichen Rampenlängen ist solch eine Brücke als schwer umsetzbar einzuschätzen.

Frage 6: Welche Routen werden als Radschnellweg nach Marzahn-Hellersdorf in Betracht gezogen und wie wird der Bezirk in die Planungen einbezogen?

Zum Thema Radschnellverbindungen in Berlin laufen derzeit die Vorbereitungen zu der zweiten Ausschreibung durch die Grün Berlin infraVelo GmbH. Die Aufgabenstellung der Ausschreibung sieht dabei für die jeweilig zu untersuchenden Trassenkorridore grundlegende Machbarkeitsuntersuchungen sowie die Durchführung von ersten bauvorbereitenden Planungsleistungen nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure vor. Ziel ist es, entsprechende Entwurfsvorschläge für rechtlich, planrechtlich und verkehrstechnisch machbare Routenverläufe von Radschnellverbindungen in den jeweiligen Trassenkorridoren darzustellen und damit belastbare Handlungsempfehlungen für das weitere Vorgehen auszuarbeiten.

Die zweite Ausschreibung beinhaltet dabei alle nach der Potenzialuntersuchung festgelegten in Ost-West-Richtung verlaufenden Trassenkorridore (vgl. https://www.berlin.de/senuvk/verkehr/politik_planung/rad/schnellverbindungen/). Zusätzlich wird noch ein weiterer Trassenkorridor berücksichtig, der auch im Bezirk Marzahn-Hellersdorf verlaufen wird. Dabei handelt es sich um Trassenkorridor Nummer 18 (Landsberger Allee – Marzahn) aus der vorherigen Potenzialuntersuchung. Dieser war zunächst nicht in die engere Auswahl gekommen. Jedoch im Sinne einer guten Anbindung des Berliner Ostens durch eine Radschnellverbindung und sogar einer eventuellen Möglichkeit der stadtweiten Durchbindung für den Radverkehr, wurde nachträglich die Entscheidung getroffen, diesen Trassenkorridor nun doch für die weiteren Untersuchungen vorzusehen. Ebenso Ausschlaggebend dafür ist das Bewertungsergebnis zur Infrastruktur (insbesondere in Bezug zur Realisierbarkeit) sowie der im Vergleich zu den anderen in Richtung Osten verlaufenden Trassenkorridoren möglichen großen Routenlänge, die somit mit einem hohen Pendlerinnen/Pendler-Potenzial einhergehen wird.

Nach erfolgreicher Submission werden dann im Zuge des jeweiligen Planungsprozesses zu den einzelnen Trassenkorridoren Gespräche mit den entsprechenden Bezirken aufgenommen.

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