Stefan Ziller

GRÜN für Marzahn, Biesdorf, Kaulsdorf, Mahlsdorf und Hellersdorf

Marzahn - Hellersdorf Mobilität Senat 

Radbahn U5: Ein Rad(schnell)weg entlang der U5

Die Initiative Radbezirk Marzahn-Hellersdorf hat vorgeschlagen einen Radweg entlang der U5 zu schaffen. Ich finde die Idee spannend und habe den Senat zu den Realisierungschancen befragt (Drucksache 18/14859). In der Antwort hat mir der Senat sehr transparent dargelegt, was für den Radverkehr getan wird und warum die “Radbahn U5” aktuell nicht untersucht wird. Die weiteren Fragen könnten erst im Rahmen tiefergehender Untersuchungen (z. B. im Zuge von Machbarkeitsuntersuchungen) beantwortet werden. Solche Untersuchungen wären jedoch frühestens erst nach Abschluss der laufenden Planungen zu den Radschnellverbindungen des Senats möglich.

Ich werde mich weiter für neue Radwege in Marzahn-Hellersdorf einsetzen. Der Vorschlag Radbahn U5 muss dabei im Rahmen der Diskussion für die Radschnellverbindung „Schlossplatz-Wuhletal“ diskutiert werden, die der BUND Berlin mit seinen Vorschlägen für Radschnellverbindungen und Berliner Rad-Vorrangrouten vorgelegt hat.

Ganz grundlegend muss zunächst zwischen normalen Radwegen und besonderen Radschnellwegen unterschieden werden. Ein Radschnellweg beinhaltet immer sehr großzügig ausgelegte Verkehrsinfrastruktur-Elemente (Breite, Belag, Signalisierung, Beleuchtung, Brücken etc.) und liegt somit weit über den qualitativen Standards einer normalen Radverkehrsanlage. Um diese hohe infrastrukturelle Qualität vorhalten zu können, werden vor allem entsprechende (Verkehrs-)Flächen benötigt und dies in einer deutlich höheren Größenordnung, als bei normalen Radverkehrsanlagen.

Der Vorschlag der Initiative Radbezirk Marzahn-Hellersdorf für einen Rad(schnell)weg entlang der U5 – als Erweiterung des vorhandenen Radwegs – ist dem Senat leider nicht bekannt gewesen, so dass dieser in der jetzt abgeschlossenen Potenzialuntersuchung des Senats nicht bewertet werden konnte. Die weiteren Fragen könnten erst im Rahmen tiefergehender Untersuchungen (z. B. im Zuge von Machbarkeitsuntersuchungen) beantwortet werden. Solche Untersuchungen wären jedoch frühestens erst nach Abschluss der laufenden Planungen zu den Radschnellverbindungen des Senats möglich (siehe Pressemitteilung vom 22.09.2017).

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