Stefan Ziller

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Ordnungsamt Online wird auf Straßen- und Grünflächenämter ausgeweitet

Im letzten Jahr haben mich die Bearbeitungszeiten beim Ordnungsamt Online interessiert. Zum Start in das neue Jahr steht nun die Ausweitung auf andere Fachämter im Fokus. Hierzu hat der Senat bereits konkrete Planungen (Drs 18/12945). So werden zukünftig die bezirklichen Straßen- und Grünflächenämter – voraussichtlich ab dem II. Quartal 2018 – das IT-Fachverfahren „Ordnungsamt-Online“ nutzen. Das Verfahrens wird flexibel gestaltet und die für die Bearbeitung der Meldungen erforderlichen Prozessschritte in den Straßen- und Grünflächenämtern werden gerade in das Verfahren implementiert.

1. Welche Pläne hat der Senat zur technischen und konzeptionellen Weiterentwicklung von „Ordnungsamt Online“ und der dazugehörigen App?

Die Inbetriebnahme des Anliegenmanagementsystems „Ordnungsamt-Online“ hat sich seit der Einführung in den bezirklichen Ordnungsämtern im August 2015 bewährt. Dies belegen sowohl die gestiegenen Fallzahlen (in 2016 ca. 125.000 Meldungen, in 2017 ca. 180.000 Meldungen) als auch die hohe Benutzerfreundlichkeit des Verfahrens für die Mitarbeitenden in den Ordnungsämtern. Ziel ist es, das Internetportal „Ordnungsamt-Online“ künftig stärker zu bewerben und die Nutzbarkeit für die Bürgerinnen und Bürger noch attraktiver zu gestalten. Seitens des Senats wird hier auch weiterhin eine einheitliche Anwendung (Servicemanagement) des Systems in den zwölf Berliner Bezirken angestrebt. Darüber hinaus finden hinsichtlich der Realisierung eines Dashboards (Technik, mit denen Informationen übersichtlich dargestellt werden können) und der Einbindung in die Open-Data-Strategie des Landes Berlin Überlegungen statt.

2. Welche weiteren Fachämter werden in die geplanten Weiterentwicklungen einbezogen und auf welche Art und Weise wird die Einbindung gestaltet?

Als weitere Fachämter werden künftig die bezirklichen Straßen- und Grünflächenämter, voraussichtlich ab dem II. Quartal 2018, das IT-Fachverfahren „Ordnungsamt-Online“ nutzen. Die hier erforderlichen Änderungen am System werden gegenwärtig umgesetzt. Grundsätzlich wird diesbezüglich die Mandantenfähigkeit des Verfahrens flexibel gestaltet und die für die Bearbeitung der Meldungen erforderlichen Prozessschritte in den Straßen- und Grünflächenämtern werden in das Verfahren implementiert. Auch bei Nichtzuständigkeit der Ordnungsämter wird so künftig eine medienbruchfreie Bearbeitung der Meldungen innerhalb des IT-Fachverfahrens gewährleistet sein. Die Bearbeitung erfolgt dann in ausschließlicher Zuständigkeit der Fachämter. Hierzu gehörten auch die Rückmeldungen an die Bürgerinnen und Bürger sowie die Veröffentlichung der Meldungen und Sachstände in dem Portal. Die Einbindung weiterer bezirklicher Fachämter in das IT-Fachverfahren ist geplant.

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