Stefan Ziller

GRÜN für Marzahn, Biesdorf, Kaulsdorf, Mahlsdorf und Hellersdorf

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Mit der Elster-ID im digitalen Bürgeramt anmelden?

Alle Berlinerinnen und Berliner können sich seit 26. Februar 2018 über ihr persönliches Service-Konto Berlin beim Service- und Dienstleistungsportal der Berliner Verwaltung anmelden. Damals haben wir das digitale Bürgeramt auf den Weg gebracht. Ich habe das Jahresende zum Anlass genommen den Senat zu fragen, wie viele Berliner*innen das neue Angebot bereits nutzen. Dazu wollte ich wissen, ob das bundesweit funktionierende Identifizierungsverfahren zur Elster-Nutzung zukünftig auch eine Loginmöglichkeit für das Service- und Dienstleistungsportal der Berliner Verwaltung werden kann.

Das Ergebnis: Aktuell befindet sich das Onlinezugangsgesetz Bund (OZG Bund) in der Änderung. Es wird damit angestrebt, zur Identifizierung auf dem Vertrauensniveau „substanziell“ künftig die Authentifizierung mittels ELSTER-Zertifikate anzubieten.

Dazu haben sich bisher 21.207 Berliner*innen (Stand 29.10.2018) ein Service-Konto Berlin angelegt. Dies ist eine Verdreifachung seit Mai (6.810 Konten). Auf der anderen Seite haben sich 310.000 Berlinerinnen und Berliner für das Verfahren ELSTER angemeldet. Sobald es die Möglichkeit gibt, die Elster-ID auch für das Service-Konto Berlin zu nutzen, würde sich die Zahl der potentiellen Nutzer*innen also deutlich erhöhen.

1. Wie bewertet der Senat die Elster-ID für die elektronische Steuererklärung im Hinblick auf geeignete Identifizierungsverfahren für Online-Dienstleistungen des Landes Berlin?

Der Begriff der „ELSTER-ID“ ist im Verfahren ELSTER nicht gebräuchlich. Das im ELSTER-Verfahren genutzte Authentifizierungsverfahren basiert auf der Ausgabe eines Schlüsselzertifikats (Softwarezertifikat im Dateiformat pfx), welches der Anwender durch Registrierung auf „Mein ELSTER“ (früher: ElsterOnline-Portal) für eine natürliche Person mit Angabe der Identifikationsnummer gemäß § 139 b Abgabenordnung (AO) bzw. für eine juristische Person, Personengesellschaft oder natürliche Person, die wirtschaftlich tätig ist, unter Angabe der Steuernummer im Rahmen des Registrierungsprozesses online erzeugt, mit einem Passwort sichert und per Download erhält. Das Softwarezertifikat und das zugehörige Passwort sind erforderlich bei jedem Login in das mit der Registrierung erstellte Benutzerkonto für „Mein ELSTER“, welches auch den Zugang zu den eGovernment-Diensten und den Online-Steuerformularen von „Mein ELSTER“ ermöglicht.

Das ELSTER-Zertifikat kann nicht nur unmittelbar in Verbindung mit dem Benutzerkonto bei „Mein ELSTER“ genutzt werden, sondern wird auch in über 500 kommerziellen Steuersoftwareprodukten, die das ELSTER-Verfahren unterstützen, als Authentifizierungsmittel verwendet. Das ELSTER-Zertifikat wird bisher ausschließlich im Verfahren der Finanzverwaltung eingesetzt; es kann bundesweit verwendet werden.

2. Welche rechtlichen Voraussetzungen müssen geschaffen werden, um die Elster-ID ergänzend oder in Zusammenwirkung mit dem Berliner Servicekonto als Identifizierungsverfahren für OnlineDienstleistungen des Landes Berlin nutzen zu können?

Aktuell befindet sich das Onlinezugangsgesetz Bund (OZG Bund) in der Änderung. Es wird damit angestrebt, zur Identifizierung auf dem Vertrauensniveau „substanziell“ künftig die Authentifizierung mittels ELSTER-Zertifikate anzubieten. Hierzu soll im Sinne der Nutzerfreundlichkeit kein neues Identifizierungsmittel entwickelt und eingeführt werden, sondern es sollen die bereits im Steuerverfahren zur Identifizierung angebotenen und bei Bürgerinnen/ Bürgern und Unternehmen weit verbreiteten ELSTER-Zertifikate zum Einsatz kommen. Zur Klarstellung wird darauf hingewiesen, dass in den ELSTER-Zertifikaten die eindeutige Steuer-ID von Bürgerinnen/ Bürgern und Unternehmen nicht gespeichert ist.

Die vorliegende Gesetzesänderung zielt darauf ab, die Übermittlung der zur Identifizierung erforderlichen Daten aus der ID-Nr.-Datenbank des BZSt und aus den Steuerkonten der Finanzbehörden an das Nutzerkonto (Servicekonto) zu ermöglichen. Zu diesem Zweck ist es notwendig, das OZG und die Abgabenordnung (AO) entsprechend anzupassen:

Die vom BZSt gespeicherten Steuerdaten werden in § 139b Absatz 3 AO (natürliche Personen) und § 139c Absatz 4 und 5 AO (juristische Personen und Personengesellschaften) benannt. §§ 139b Absatz 4, 139c Absatz 6 AO legen die Zwecke der Speicherung abschließend fest. Soll davon ein Teil der Daten auch für Zwecke der Nutzerkonten gespeichert werden, ist eine Erweiterung der in §§ 139b Absatz 4, 139c Absatz 6 AO festgelegten Zwecke erforderlich. Ebenfalls zu ergänzen ist eine Rechtsgrundlage, die es im Hinblick auf das Steuergeheimnis erlaubt, die Identifizierungsdaten des Nutzers an das Nutzerkonto zu übermitteln (§ 30 Absatz 4 Nummer 2 AO).

Da bis zur Einführung der Wirtschafts-ID (§ 139c AO) die erforderlichen Daten für die Identifizierung von Unternehmen aus den Steuerkonten der Finanzbehörden übermittelt werden sollen, ist auch insofern eine gesetzliche Regelung im Sinne des § 30 Absatz 4 Nummer 2 AO erforderlich. Zugleich wird das OZG den Vorgaben der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung) und im Übrigen geringfügig redaktionell angepasst.

3. Wie viele Berliner*innen haben sich bisher für das Servicekonto angemeldet (bitte die Anzahl der Benutzerkonten zum Januar 2018, zum Mai 2018 sowie zum Oktober 2018 angeben)?

Das Service-Konto Berlin (SKB) wird erst seit dem März 2018 für die Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen bereitgestellt. Die angefragten Zahlen können daher erst ab dem März 2018 vorgelegt werden (registrierte SKB-Nutzerinnen bzw. Nutzer gesamt – umfasst Bürgerinnen bzw. Bürger sowie Unternehmensnutzerinnen bzw. Unternehmensnutzer):

  • März 2018 (15.03.2018): 1.053
  • Mai 2018 (28.05.2018): 6.810
  • Oktober 2018 (29.10.2018): 21.207

4. Wie viele Berliner*innen haben sich für das Verfahren Elster-ID angemeldet (bitte die Anzahl zum Januar 2018, zum Mai 2018 sowie zum Oktober 2018 angeben)?

ELSTER ist das eGovernment-Verfahren der Finanzverwaltungen des Bundes und der Länder. Die verfügbaren statistischen Werkzeuge unterstützen keine rückwirkenden Auswertungen. Auch sind die Möglichkeiten für differenzierte Auswertungen nur für die ELSTER-Benutzerkonten von Berliner Steuerpflichtigen eingeschränkt. Zahl der aktiven/gültigen ELSTER-Benutzerkonten (alle Bundesländer):

  • Januar 2018: 4.746.214
  • Mai 2018: 5.335.176
  • Oktober 2018: 6.248.781

Im Oktober 2018 betrug der Anteil der Benutzerkonten für Personenidentitäten 81 % und für Unternehmensidentitäten 19 %. Bundesweit ausgegebene ELSTER-Zertifikate lassen sich auch bei einem Zuzug nach Berlin verwenden. Zahl der aktiven/gültigen ELSTER-Benutzerkonten (nur Berlin):

  • Januar 2018: 285.573
  • Mai und Oktober 2018: Keine Ermittlung möglich
  • November 2018 (22.11.2018): 383.432

Eine Zählung der Berliner ELSTER-Benutzerkonten nur für natürliche Personen ist technisch nicht möglich. Es kann aber unterstellt werden, dass für Berlin die Anteile der Benutzerkonten für Personenidentitäten und für Unternehmensidentitäten in etwa den bundesweit ermittelten Anteilen entsprechen. Mithin haben sich rund 310.000 Berlinerinnen und Berliner für das Verfahren ELSTER angemeldet; dies entspricht 81% der Berliner Benutzerkonten.

Ein Gedanke zu „Mit der Elster-ID im digitalen Bürgeramt anmelden?

  • Mai 2020… und kein Elster in Sicht.

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