Stefan Ziller

GRÜN für Marzahn, Biesdorf, Kaulsdorf, Mahlsdorf und Hellersdorf

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Kinderzuschlag – wie kann Berlin verdeckte Armut reduzieren?

Der Kinderzuschlag ist dazu da, um den Fall in Arbeitslosengeld II bzw. Sozialgeld zu vermeiden. Falls ihr also nur ein geringes Einkommen habt und immer etwas mehr Ausgaben als Einnahmen habt bzw. zwar eure eigenen Ausgaben aber nicht die eures Kindes abdecken könnt, dann könntet ihr Anspruch auf den Kinderzuschlag haben. Ähnliches gilt übrigens für das Wohngeld, welches euch dabei unterstützt, die Kosten für eure Miete abzudecken.

Leider funktioniert das in der Praxis zu schlecht. Aus Schätzungen geht hervor, dass das Ausmaß verdeckter Armut groß ist. Dazu zeigt eine Bewilligungsquote beim Kinderzuschlag von nur 12% einen im Verhältnis zur Transfergewährung unverhältnismäßig hohen Aufwand. Ich habe den Senat nach Berliner Zahlen befragt (Drucksache 18/16721). In Berlin profitieren im Dezember 2017 9577 Kinder von der Familienleistung. Zahlen zur Anzahl der Kinder, die trotz Berechtigung nichts bekommen, gibt es offenbar nicht. Ich sehr hier dringenden Handlungsbedarf. Um Kinderarmut wirksam zu bekämpfen, braucht es eine echte Reform des Kinderzuschlages (aber auch des Kinderregelsatzes, des Bildungs- und Teilhabepaketes) hin zu einer armutsfesten Kindergrundsicherung.

1. Welche Informationen hat der Senat über die Inanspruchnahme des Kinderzuschlages von anspruchsberechtigten Familien/Kindern in Berlin?

Im Dezember 2017 haben 3956 Berechtigte in Berlin den Kinderzuschlag erhalten, damit haben zugleich 9577 Kinder von der Familienleistung profitiert. Gegenüber dem Vorjahr ist die Zahl der Kinder deutlich gestiegen, 1078 Kinder mehr als in 2016 (insges. 8499 Kinder) sind mit dem Kinderzuschlag erreicht worden.

2. Welche Möglichkeiten hat das Land Berlin auf Basis bestehender bundesgesetzlichen Regelungen, die Anzahl anspruchsberechtigten die keinen Antrag stellen oder am Antragsverfahren scheitern zu reduzieren und damit verdeckter Kinderarmut entgegenzutreten?

Der Senat hat in seinen Regierungsrichtlinien die Absicht festgeschrieben, die Rahmenbedingungen für unterschiedliche Familienmodelle zu verbessern. Dazu zählen auch die verbesserte Inanspruchnahme von Leistungen, eine zielgenaue Beratung und die zügige Bearbeitung von Anträgen. Vor diesem Hintergrund unterstützt der Senat das Vorhaben der Bezirke sogenannte Familienbüros einzurichten bzw. auszubauen, in denen (werdende) Eltern zu Leistungen und zu ihrer Antragstellung beraten werden und bei der Antragstellung konkrete Unterstützung erfahren. Zudem erhalten Familien über das Berliner Familienportal Informationen und weiterführende Links zum Kinderzuschlag, die kontinuierlich aktualisiert und beworben werden. Darüber hinaus unterstützen an verschiedenen Stellen Lotsen, wie Stadtteilmütter, Integrationslotsen, Elternbegleiter und Fachkräfte in der Familienbildung Eltern bei Fragen zu Familienleistungen, helfen bei der Beantragung und begleiten bei Behördengängen.

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