Stefan Ziller

GRÜN für Marzahn, Biesdorf, Kaulsdorf, Mahlsdorf und Hellersdorf

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Kartenmaterial in Online-Angeboten des Landes Berlin

Ich habe eine Bürgeranfrage zum Anlass genommen, den Senat zu fragen, welches Kartenmaterial in Online-Angeboten des Landes Berlin genutzt wird. Demnach nutzt der Senat auf seinen Seiten vor allem Karten des Anbieters Google sowie offene Karten von OpenStreetMap. Früher genutztes Kartenmaterial anderer Anbieter kommen aktuell nicht mehr zum Einsatz. Ein entsprechender Kooperationsvertrag mit der EuroCities AG wurde zum 31.12.2016 gekündigt. Die vollständigen Antworten des Senats finden sie hier.

1. Welche Online-Angebote des Landes Berlin nutzen aktuell Kartenmaterial, und welche Anbieter stellen das Kartenmaterial zur Verfügung?

Auf dem vom Land Berlin zu verantwortenden Angeboten auf Berlin.de kommen folgende Kartendienste zum Einsatz:

  • Google Maps auf Verwaltungsseiten (Senatsverwaltungen, Bezirksämter etc.), die mit dem Content-Management-System Imperia gepflegt werden, und auf dem Serviceportal.
  • OpenStreetMaps bei mein.berlin.de sowie im Bereich der Kartenanwendung zur einheitlichen Darstellung von Bebauungsplänen.
  • Im Bereich der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen kommt der FIS-Broker zum Einsatz.
  • Weiteres verwendete Kartenmaterial in Online-Anwendungen / Webauftritte im Land Berlin siehe Anlage 1 – Abfrageergebnisse.

Google Maps wird dabei direkt von Google bezogen, OpenStreetMaps laufen entweder über die Kartenserver des Betreibers der BerlinOnline Stadtportal GmbH & Co. KG (im Folgenden kurz BerlinOnline genannt) oder in Einzelfällen direkt von OpenStreetMaps.

2. Kartenmaterial welcher Anbieter wird aktuell auf berlin.de eingebunden bzw. genutzt und welche Bedingungen gelten für die Nutzung; welche Vereinbarungen wurden mit der Betreiberin von berlin.de zur Einbindung, Nutzung und Darstellung von Kartenmaterial geschlossen und wie sollen entsprechende Vereinbarungen nach Vorstellung des Senats in Zukunft gestaltet sein?

Auf den durch den Betreiber- BerlinOnline – zu verantwortenden Angeboten kommen die folgenden Kartendienste zum Einsatz:

  • Google Maps
  • OpenStreetMaps im Bereich des Stadtplans

Die Bedingungen von Google Maps lassen sich hier nachlesen, diese AGB sind aus den Karten heraus verlinkt. Für OpenStreetMaps gilt, soweit in der Karte nicht anders vermerkt, das Copyright von OpenSteetMaps. Weitere spezielle Vereinbarungen zur Einbindung, Nutzung oder Darstellung von Kartenmaterial wurden nicht getroffen. Grundsätzlich sind die jeweiligen AGB zu beachten.

6. Welche der oben genannten Kartenmaterialen nutzen offene Kartendaten und welche der Kartendaten wurden davon durch das Land Berlin zur Verfügung gestellt?

Das Kartenmaterial der OpenStreetMaps nutzt offene Kartendaten. Teilweise gibt es in den Angeboten des FIS-Brokers offene Datensätze, die auch im
Datenportal des Landes Berlin auffindbar sind. Dabei handelt es sich in der Regel aber um Daten, nicht um Kartendarstellungen. Alle Karten, die durch das Land Berlin einschließlich durch die Bezirke bereitgestellt werden, sind unter offenen Nutzungsbestimmungen verfügbar. Die Abteilung III – Geoinformation der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen hat die Nutzungsbestimmung unter dem folgenden Link bereitgestellt. In den Metadaten sind die Nutzungsbestimmungen zu den einzelnen Karten veröffentlicht.

7. Welche offenen Kartendaten werden durch das Land Berlin generell zur Verfügung gestellt und welche Entwicklung ist im Rahmen der Open-Data-Strategie des Landes Berlin zu verzeichnen?

Grundlage der Veröffentlichung der Kartendaten als Open Data ist das Geodatenzugangsgesetz (nicht die Open-Data-Strategie). Die offenen Geodaten sind im Geoportal mit dem Begriff „OpenData“ verschlagwortet und im Metadatenkatalog des Geoportals sowie über einen Suchdienst (CSW) auffindbar. Laut dem Berliner Geodatenzugangsgesetz und der Open-Data-Initiative der Abteilung III – Geoinformation der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen werden alle Geodaten, die von der INSPIRE-Richtlinie betroffen sind, und alle Geobasisdaten offen zur Verfügung gestellt, soweit keine datenschutzrechtlichen Hinderungsgründe bestehen.

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