Stefan Ziller

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Ein Jahr neue AV Wohnen – Angemessenheit, Härtefälle und Hostelgutscheine

Seit fast einem Jahr gibt es in Berlin eine neue AV Wohnen. Zeit zu fragen, ob die damit verbundenen Ziele erreicht wurden. Ziel war zu erreichen, dass die Mieten von 86.000 Bedarfsgemeinschaften wieder angemessen werden. Die Erwartung war, dass insbesondere für 18.000 Familien und ca. 16.000 Alleinerziehende mit einem oder mehreren Kindern die Miete nicht mehr aus dem Kühlschrank bezahlt werden muss. Der Umzugsvermeidungszuschlag“ sollte Umzüge vermeiden und die soziale Mischung in unseren Kiezen sichern. Auch die Rechte der Betroffenen in den Kostensenkungsverfahren wurden gestärkt.

Aus der Antwort des Senats geht nun hervor, dass inzwischen 172.551 Bedarfsgemeinschaften (BG) innerhalb des Grenzwertes der AV Wohnen liegt, aber immer noch 83.369 BG’s über diesem (Stand Juni 2018). Noch im Juni 2017 lagen ca. 139.502 BG unter sowie 131.928 BG über dem damaligen Grenzwert. Es ist also eine deutliche Verbesserung zu sehen. 83.000 Bedarfsgemeinschaften die ihre Miete nicht aus den entsprechenden Kosten der Übernahme heraus bezahlen können, sind aber weiter zu viel. Darunter sind aktuell auch 7.340 Alleinerziehende mit Kind.

Zwischen Januar und September 2018 wurden in fast 14.000 Fälle ein Härtefälle und Ausschlusstatbestände sowie Verzicht aus Wirtschaftlichkeitstatbeständen/ Umzugsvermeidungszuschlag anerkannt. Im Jahr 2017 waren es 26.000 Fälle. Vom neuen Neuvermietungszuschlag profitierten bis September 1941 Menschen. Im gesamten Jahr 2017 waren es 2582. Die Ablehnung von Anträgen auf Übernahme von Mietschulden ist mit 1618 Fällen in 2018 in meinen Augen zu hoch.

Alle Antworten und die Zahlen finden sie in Drucksache 18/16922.

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