Stefan Ziller

GRÜN für Marzahn, Biesdorf, Kaulsdorf, Mahlsdorf und Hellersdorf

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Digitalisierung: Netzanschlüsse und WLAN an Berliner Schulen

Gemeinsam mit meiner Kollegin Stefanie Remlinger habe ich den Senat um eine Stellungnahme zum Ausbau der digitalen Infrastruktur an den Berliner Schulen gebeten. Die übersendeten umfangreichen Antworten sind dabei sehr aufschlussreich und helfen uns, den politischen Steuerungsbedarf zu identifizieren. In Sachen WLAN besteht weiterhin eine unübersichtliche Lage, und ein erkennbarer Ausbaubedarf. Eine moderne Schule ohne eigenes WLAN-Angebot für Schüler*innen und Lehrer*innen ist schwerlich vorstellbar.

Link zur Anfrage: Netzanschlüsse und WLAN an Berliner Schulen in 2018 (18/16768)
Link zur Anfrage: Netzanschlüsse und WLAN an Berliner Schulen in 2018 (II) (18/16769)

1. Welche Behörden sind für den Netzanschluss der Berliner allgemein- und berufsbildenden Schulen im edukativen Bereich zuständig und bei welcher Stelle werden die diesbezüglichen Vorgänge bearbeitet?

Die Zuständigkeit für die Ausstattung der Schulen mit IT und IT-Peripherie sowie für deren technische IT-Betreuung („Wartung“) liegt in Berlin als Sachaufwandsträger grundsätzlich beim Schulträger (vgl. § 7 Absatz 5 Satz 2 Nr. 2 Schulgesetz). Dies bezieht sich auch auf den Netzanschluss.

2. Welche Behörden sind für den Netzanschluss der Berliner allgemein- und berufsbildenden Schulen im administrativen Bereich zuständig und bei welcher Stelle werden die diesbezüglichen Vorgänge bearbeitet?

Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie stattet im Rahmen des Projektes eGovernment@School alle öffentlichen Berliner Schulen über T-Systems mit einem Netzanschluss für die jeweiligen IT-Verwaltungsarbeitsplätze aus. Es findet zudem die einheitliche Informations- und Kommunikationstechnik (IKT)-Strategie der Berliner Verwaltung Anwendung.

3. Welche Behörden sind für die LAN-Verkabelung auf den Grundstücken der Berliner allgemein- und berufsbildenden Schulen im administrativen Bereich zuständig und bei welcher Stelle werden die diesbezüglichen Vorgänge bearbeitet?
4. Welche Behörden sind für die LAN-Verkabelung der Gebäude Berliner allgemein- und berufsbildenden Schulen im administrativen Bereich zuständig und bei welcher Stelle werden die diesbezüglichen Vorgänge bearbeitet?

T-Systems ist für den Netzanschluss bis zum zentralen Übergabepunkt des jeweiligen Standortes zuständig. Für die weitere Netzverteilung (passive LAN-Verkabelung) ist der jeweils zuständige Schulträger verantwortlich. Dies geschieht in Verantwortung der Bezirke in enger fachlicher Zusammenarbeit mit eGovernment@School.

5. Welche Behörden sind für das WLAN-Netz in Berliner allgemein- und berufsbildenden Schulen im administrativen Bereich zuständig und bei welcher Stelle werden die diesbezüglichen Vorgänge bearbeitet?

Die IT-Verwaltungsarbeitsplätze der öffentlichen Berliner Schulen sind in der Regel an feste Standorte gebunden und über Kabel mit dem zentralen Rechenzentrum des ITDZ Berlin verbunden, so dass eine WLAN-Verbindung nicht erforderlich ist. Aus Datenschutz- und Datensicherheitsaspekten wären zudem erhebliche zusätzliche Aufwände für die Installation und den Betrieb erforderlich. Aus diesem Grunde ist derzeit für diesen Bereich keine WLAN-Infrastruktur vorgesehen.

Zu 1. bis 5.: Im Sinne der §§ 105 Abs. 5 i. V. m. 109 Abs. 1 Schulgesetz ist die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie dafür zuständig, die äußeren Angelegenheiten der beruflichen und zentral verwalteten Schulen zu verwalten. Dazu zählen Maßnahmen zur Schaffung der äußeren Voraussetzungen für das Lehren und Lernen in der Schule, insbesondere im Bau und der Ausstattung. Hierzu zählen auch die Maßnahmen der Vernetzung und der Verkabelung der Berliner Berufsschulen, sofern die Maßnahmen analog der Regelungen der IT-Gebäudestandards nicht den Angelegenheiten des Eigentümers, dem Sondervermögen Immobilien des Landes Berlin (SILB) verwaltet durch die BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH (BIM GmbH), zuzuordnen sind. Hinsichtlich der Umsetzung werden die betreffenden Maßnahmen teilweise durch das IT-Dienstleistungszentrum Berlin (ITDZ Berlin) oder durch Rahmenvertragspartner der BIM GmbH sowie im Ausnahmefall durch direkte Beauftragung umgesetzt.

6. Welche Ansätze hat der Senat, physische Doppelungen des IKT-Bereichs durch die Trennung in edukative und administrative Ressourcen zu vermeiden?

Eine physikalische Trennung des edukativen Netzes vom eGovernment-Netz ist notwendig, so dass Doppelungen zum Teil in Kauf genommen werden müssen, aber auf ein Minimum beschränkt werden, da sich das eGovernment-Netz auf den räumlich kleinen Bereich der Schulleitung beschränkt, während sich das edukative Netz über das gesamte Schulgelände erstreckt.

7. Wie viele Schulen nutzen in Berlin aktuell das Angebot „Telekom @ School“?

Nach der IT-Ausstattungsstatistik nutzen zurzeit 530 Schulen in bezirklicher Trägerschaft den Telekom@School-Anschluss. Zudem nutzen 20 berufliche sowie 3 zentral verwaltete Schulen das Angebot.

8. Welche Bundesmittel können zum Netzausbau und -anschluss der Berliner Schulen genutzt werden? Mittel in welchem Umfang aus Bundes- oder Europaprogrammen werden dafür aktuell genutzt?

Zurzeit kann nach aktueller Förderrichtlinie des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) nur ein Schulstandort in Marzahn-Hellersdorf von der Breitbandförderung profitieren. Eine aktuelle Übersicht über die Gewährung von Bundesmitteln zum Breitbandausbau entsprechend der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur bietet die interaktive Karte des zuständigen Projektträgers, die unter folgender Internetadresse abrufbar ist. Im Rahmen des Netzausbaus und -anschlusses der Berliner Schulen werden bei den beruflichen Schulen Mittel aus der GRW-Förderung (GRW=Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“) genutzt. Für drei aktuelle Vernetzungsmaßnahmen werden Mittel in Höhe von 1.547.081,04 € verausgabt. Die Summe der Bundesmittel beläuft sich in diesem Zusammenhang auf 696.186,47 €. Generell können die Mittel des Digitalpaktes genutzt werden, sobald der Anmeldeprozess für die beruflichen Schulen freigegeben ist.

9. Welche konkreten Erwartungen hat der Berliner Senat an den geplanten „Digitalpakt“ der Bundesregierung und wie viel der angekündigten Mittel plant der Senat für den Netzausbau und -anschluss ein? Wie werden die Berliner Schulen auf die Beantragung vorbereitet?

Gemäß aktuellem Stand der Bund-Länder-Vereinbarung im Rahmen des „DigitalPakt Schule“ wird der Bund hauptsächlich in die IT-Infrastruktur der Schulen investieren und keine Förderung des Breitbandausbaus über diesen Pakt ermöglichen. Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie prüft derzeit, inwieweit im Rahmen der vorhandenen personellen und finanziellen Ressourcen eine Beratungsund Unterstützungsstruktur für die Schulträger und Schulen im Haus aufgebaut werden kann.

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