Stefan Ziller

GRÜN für Marzahn, Biesdorf, Kaulsdorf, Mahlsdorf und Hellersdorf

Abgeordnetenhaus Kindergrundsicherung Senat Soziale Gerechtigkeit und Armutsbekämpfung Verwaltung 

Bürokratieabbau für „Bildung und Teilhabe“ (BuT) zu teuer

Die Umsetzung des Bildung und Teilhabe (BuT) verursacht ein Höchstmaß an Bürokratie bei allen Beteiligten. Dazu kommt es bei zu vielen Kindern- und Jugendlichen nicht an. Im Bereich Schule haben von den durchschnittlich 136.690 anspruchsberechtigten Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen 98.004 Personen die Leistungen des BuT in Anspruch genommen. Dies entspricht einer Quote von 71,7 %. Von den durchschnittlich 72.644 anspruchsberechtigten Kindern im Alter von 0 bis 5 Jahren haben gar nur 10.361 Kinder die Angebote im Rahmen des BuT genutzt. Dies entspricht einer Quote von 14,26 %. (Quelle: rote Nummern: 0451 B). Die Verwaltungskosten für die Gewährung der BuT – Leistungen betrugen im Land Berlin im Jahr 2017 ca. 16,9 Mio. Euro. Wie absurd das ganze ist, macht auch der folgende Fakt deutlich: “Wegen der komplexen Leistungsgewährung im Zusammenspiel zwischen Bezirken und Hauptverwaltung ist eine bezirksweise Aufteilung der Verwaltungskosten, die im Land Berlin in den Bezirken, den Jobcentern und in der Hauptverwaltung entstehen, nicht sinnvoll möglich.”

Seit 2013 gibt es nun den Versuch die schulnahen BuT-Leistungen durch ein IT-gestütztes Verfahren zu vereinfachen. “Die Entwicklung und Umsetzung eines IT-gestützten Verfahrens für die schulnahen BuTLeistungen (Lernförderung, Ausflüge, Mittagessen) wurde im Jahr 2013 im Rahmen einer Machbarkeitsstudie durch die Firma IMTB Consulting GMBH bereits geprüft.” Auf meine aktuelle Anfrage erklärt der Senat nun: “Die Entwicklung und Umsetzung eines elektronischen Verfahrens für die schulnahen BuT-Leistungen (Lernförderung, Ausflüge, Mittagessen) wird aus fachlicher Sicht befürwortet. Im Doppelhaushaltsplan 2018/2019 wurden Mittel hierfür aufgrund anderer Prioritätensetzung nicht vorgesehen.

Fazit: Das beste wäre das ganze BuT abzuschaffen und Ländern, Kommunen oder den Betroffenen das Geld direkt zur Verfügung zu stellen. Damit können dann die Schulen unbürokratischer unterstützt werden. Und am Ende kommt mehr Geld bei den Betroffenen Kindern und Jugendlichen an. Und ein IT-System braucht es dafür dann auch nicht mehr.

1. Wie bewertet der Senat den bürokratischen Aufwand in Bereich der Leistungen „Bildung und Teilhabe“ (BuT)?

Ein Großteil der Leistungen für Bildung und Teilhabe (BuT) sind gesetzlich als Sach- oder Dienstleistung ausgewiesen und daher auch als solche zu erbringen. Gleiches gilt für gesetzlich geregelte Verwaltungskostenzahlungen, hier die Erhöhung des kommunalen Finanzierungsanteils der Bezirke an die Jobcenter von 12,6 auf 15,2 % durch die Einführung
der Leistungen für Bildung und Teilhabe im Jahr 2011. Mit der Erbringung von Sach- oder Dienstleistungen entsteht zwangsläufig ein entsprechender Verwaltungsaufwand. Unabhängig
davon wurden und werden seitens des Senats Maßnahmen ergriffen, um Zugangshürden abzubauen und den Verwaltungsaufwand zu minimieren.

2. Welche IT-gestützten Verfahren kommen im Land Berlin bereits zum Einsatz, um den Verwaltungsaufwand und die damit verbundenen Verwaltungskosten zu reduzieren?

Liegt die Zuständigkeit für die Leistungserbringung bei den Leistungsstellen (Jobcenter, Sozialämter, Wohngeldstellen und Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten), erfolgt die Gewährung der Leistungen für Bildung und Teilhabe über die dort jeweils eingesetzten IT-Fachverfahren (ALLEGRO, OPEN/Prosoz und Diwo).

3. Welche Gründe sprechen dagegen, für die schulnahen BuT-Leistungen (Lernförderung, Ausflüge, Mittagessen), entsprechend der Machbarkeitsstudie aus dem Jahr 2013 das Fachverfahrens ISBJ (Integrierte Software Berliner Jugendhilfe) um ein sogenanntes BuT-Modul zu ergänzen?
4. Welches Finanzvolumen wäre mit einem solchen BuT-Modul verbunden und wie lange würde die Einführung eines solchen Moduls dauern?

Die Entwicklung und Umsetzung eines elektronischen Verfahrens für die schulnahen BuT-Leistungen (Lernförderung, Ausflüge, Mittagessen) wird aus fachlicher Sicht befürwortet.
Für die Entwicklung und Produktivsetzung würden voraussichtlich Kosten in Höhe von ca. 1,2 Millionen Euro für einen Zeitraum von drei Jahren entstehen; hinzu kämen ca. 170.000
Euro jährlich für Pflege, Weiterentwicklung und Betrieb des IT-Fachverfahrens. Im Doppelhaushaltsplan 2018/2019 wurden Mittel hierfür aufgrund anderer Prioritätensetzung
nicht vorgesehen.

5. In welchem Umfang ist durch ein BuT-Modul mit einer Entlastung von Schulen, Eltern und weiteren betroffenen Verwaltungen zu rechnen?

Für alle BuT-Leistungen ist neben der Erhöhung der Inanspruchnahme stets auch die Verwaltungsvereinfachung für alle beteiligten Personen und Institutionen Kern der Überlegungen und maßgebend bei der Gestaltung der Verfahren zur Gewährung der Leistungen für Bildung und Teilhabe. Der Umfang der Entlastung von Schulen, Eltern und anderen Beteiligten durch ein BuT-Modul in ISBJ lässt sich nicht konkret beziffern.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Durch die weitere Nutzung der Website stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. weitere Informationen

Die Cookie-Einstellungen auf dieser Website sind auf "Cookies zulassen" eingestellt, um das beste Surferlebnis zu ermöglichen. Wenn du diese Website ohne Änderung der Cookie-Einstellungen verwendest oder auf "Akzeptieren" klickst, erklärst du sich damit einverstanden.

Schließen