Stefan Ziller

GRÜN für Marzahn, Biesdorf, Kaulsdorf, Mahlsdorf und Hellersdorf

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Bits & Berlin – Newsletter – 12/2018

Mit „Bits & Berlin“ erscheint heute die dritte Ausgabe des monatlichen Newsletters über meine parlamentarische Arbeit zur Verwaltungsmodernisierung, Digitalisierung und Datenschutz in Berlin – und damit auch die letzte für das Jahr 2018. Ich wünsche eine gute Lektüre und eine gemütliche Winter- und Adventszeit sowie allen Leser*innen einen guten Rutsch ins neue Jahr.

(1) Datencheck für Berlin – Grüne Initiative wird zum Koalitionsantrag

Eine datenschutzfreundliche und transparente Verwaltung, das ist mein Anspruch an ein modernes und digitales Berlin. Darum haben die Koalitionsfraktionen einen Antrag ins Abgeordnetenhaus eingebracht, der dafür die technischen Grundlagen und die Themen Datenschutz und Digitalisierung ganzheitlich denkt.

Mit dem von mir entworfenen Antrag „Volle Kontrolle für Bürger*innen – Einführung eines Online-Datenchecks für Berlin“ liegt damit eine landesweit einzigartige Initiative vor, den den Datencheck als zentrale Übersicht für Bürger*innen über die über sie bei der Verwaltung gespeicherten Daten aufbaut.

Mehr Informationen finden Sie hier.

(2) Sitzung des Ausschuss für Kommunikationstechnologie und Datenschutz

In der 17. Sitzung des KTDat-Ausschuss im Berliner Abgeordnetenhaus ging es zunächst um die fortgesetzte Besprechung des Berichts der Berliner Datenschutzbeauftragten zum Jahr 2017.

Im weiteren Verlauf der Sitzung berichtete dann die IKT-Staatssekretärin, Frau Smentek, zur übergreifenden Herausforderung der IKT-Steuerung und dem aktuellen Sachstand in der Umsetzung des E-Government-Gesetzes in Berlin. Entscheidend dabei ist der Strukturaufbau: mit dem Architekturboard der IKT-Steuerung des Landes Berlin gibt es die Einrichtung der notwendige Vorbereitungen, um hier in den kommenden Jahren auch effektiv standardisieren zu können.

Zwei Projekte haben in der konkreten Umsetzung dabei herausragende Bedeutung: die Einführung der E-Akte bis zum Jahr 2023 und die sukzessive Umstellung der Berliner Verwaltung auf den Basisdienst des einheitlichen Arbeitsplatzes „Berlin-PC“. Die E-Akte alleine ist dabei ein wirkliches Großprojekt, dass aktuell in der zweiten Ausschreibung ist – in einem halben Jahr wird mit einer Vergabe gerechnet. Daneben braucht die elektronische Akte umfangreiche organisationspolitische Vorarbeiten in den Verwaltungen, die ihre Arbeitsabläufe auf die digitale Neuerungen umstellen müssen – hier hilft ein externer Projektsteuerer. Auch der „Berlin-PC“ ist eine große Herausforderung für die Digitalisierung der Berliner Verwaltung. Wichtig ist aus meiner Sicht dabei, dass schon in dem Prozess die „Modernisierung der Modernisierung“, also die ständige Aktualisierung der verwendeten Standards, im Auge behalten wird und parallel zum laufenden Roll-Out überarbeitet und aktualisiert wird. Sonst kommen wir mit dem Abbau unserer technologischen Altschulden nicht voran.

Insgesamt kann man feststellen, dass die IKT-Steuerung und Umsetzung des EGovGBln zusammen mit der personellen und strukturellen Verwaltungsmodernisierung wohl eine der größten Herausforderungen an die interne Struktur des Landes Berlin seit Jahrzehnten ist – entsprechend wichtig ist die volle politische Unterstützung aller Beteiligten. Parlament, Behörden, Beschäftigte, ITDZ, … es geht darum, die Stadt gemeinsam in das 21. Jahrhundert zu bringen.

(3) WhatsApp hat keinen Platz im Berliner Schulbetrieb

Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie hat auf einen Berichtsauftrag aus dem Ausschuss für Kommunikationstechnologie und Datenschutz nach Kritik im Datenschutzbericht eine allgemeine rechtliche Einschätzung von Messengerdiensten im Schulbetrieb übermittelt:

  • WhatsApp erfüllt die rechtlichen Anforderungen an einen Messengerdienst im Schulbereich nur unzureichend und ist damit nicht zulässig.
  • Schutzbedürftige Daten der Schüler*innen (wie z.B. Noten) dürfen nicht per Messenger übermittelt werden.
  • Die Nutzung des Angebotes einer Messengergruppe von Eltern ist jederzeit freiwillig und optional.
  • Die Nutzung von privaten Smartphones durch Lehrer*innen für den Schulbereich muss durch die Schulleitung genehmigt werden.
  • Die Senatsverwaltung prüft die Umsetzung eines eigenen Messengerdienstes unter Beauftragung des ITDZ Berlin.

Mehr Information und Dokumente finden sich hier.

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