Stefan Ziller

GRÜN für Marzahn, Biesdorf, Kaulsdorf, Mahlsdorf und Hellersdorf

Demokratie Marzahn - Hellersdorf 

“Mischen Sie mit!” – Entscheiden tun andere!

Für die Aufstellung des Haushaltes 2014/2015 soll in Marzahn-Hellersdorf wieder ein “Bürger(Innen)haushalt” durchgeführt werden. Doch wie in den vergangenen Jahren bleibt von der Idee eines “Bürgerhaushaltes” nicht viel übrig.

Das Bezirksamt und der Bezirksbürgermeister haben mit dem einfachen weiter führen des bisherigen Verfahrens die Chance vertan den Bürgerhaushalt weiterzuentwickeln. Dabei machen die (bzgl der Umsetzung) unbefriedigenden Ergebnisse des Bürgerhaushaltes 2012/13 den Veränderungsbedarf deutlich. Ganze 8 Vorschläge sind bisher umgesetzt (Stand 5.10.2012).

Auch beim kommenden “Bürgerhaushalt” handelt es sich – wie in den vergangegen Jahren – im Wesentlichen um ein “Sammeln von Vorschlägen“. Die Entscheidung ob ein Vorschlag umgesetzt wird liegt beim Bezirksamt und der BVV. Eine reale Mitbestimmung der BürgerInnen findet nicht statt. Dagegen ist nix einzuwenden, doch bedarf es dafür einen solchen Aufwand?

Aus meiner Sicht sollen sich die politischen Parteien dafür einsetzen, das Instrument des EinwohnerInnenantrages zu vereinfachen. Die Idee dabei ist genau das, was mit dem so genannten “Bürgerhaushalt” realisiert wird. Und auf dem EinwohnerInnenversammlungen in den Stadtteilen, könnte das Bezirksamt bzw. die BVV über die Realisierung solcher “EinwohnerInnenanträge” berichten. Das durch den Verzicht auf den “Pseudo-Bürgerhaushalt” eingesparte Geld, kann darüber hinaus direkt als Kiezbudget in die Verantwortung der BürgerInnen gegeben werden. Das ist zwar auch kein Bürgerhaushalt, aber zumindest ermöglicht es den BürgerInnen echte Mitbestimmung.

Hintergrund

EinwohnerInnenantrag

Mit einem EinwohnerInnenantrag kann jedeR ab 16 Jahren die Bezirksverordnetenversammlung dazu „zwingen“ sich mit einem bestimmten Thema zu befassen. Voraussetzung ist ein schriftlicher Antrag bei der BVV, der aus dem Begehren und einer Begründung besteht. Außerdem müssen mindestens 1% der im Bezirk gemeldeten Personen unterschrieben sein. In Marzahn-Hellersdorf wären das 2215 Menschen.

Der Bürgerhaushalt ist eins der erfolgreichsten Partizipationsinstrumente der letzen beiden Jahrzehnte. Seine Geschichte begann 1989 in der südbrasilianischen Stadt Porto Alegre. Von dort breitete er sich zunächst in Brasilien, dann in Lateinamerika und schließlich in Europa aus. Mittlerweile gibt es derartige Verfahren auch seit fast zehn Jahren in Deutschland. Auch von grüner Seite aus hat man dieses Projekt stets mit Wohlwollen betrachtet. Sehr schnell wurde deutlich, dass es mitunter sehr unterschiedliche Interessen gibt: Während die einen den Bürgerhaushalt als „Haushalten“ verstehen, d.h. detaillierte Alternativen zu den von der Verwaltung vorzulegenden Haushaltsentwürfen und den eingeschliffenen Beratungsverfahren erarbeitet werden sollen, sahen die anderen in diesem Instrument einen Weg zur Finanzierung konkreter Projektvorschläge.

Was ist ein Bürgerhaushalt?

Der Bürgerhaushalt ist kein festgelegtes Verfahren. Eine Beteiligung von Bürger/-innen zu Haushaltsfragen ist auf verschiedenen Wegen möglich. Zur Unterscheidung von anderen Formen der Bürgerbeteiligung können jedoch einige Merkmale/Kriterien angeführt werden. Sind sie weitestgehend erfüllt, kann von einem Bürgerhaushalt gesprochen werden:

1. Im Zentrum der Partizipation stehen finanzielle Angelegenheiten, es geht um begrenzte Ressourcen;
2. Die Beteiligung findet auf der Ebene der Gesamtstadt oder auf der eines Bezirks mit eigenen politischen und administrativen Kompetenzen statt. Ein Stadtteilfonds allein, ohne Partizipation auf der gesamtstädtischen bzw. bezirklichen Ebene, ist kein Bürgerhaushalt;
3. Es handelt sich um ein auf Dauer angelegtes und wiederholtes Verfahren. Ein einmaliges Referendum zu haushaltspolitischen Fragen ist kein Bürgerhaushalt;
4. Der Prozess beruht auf einem eigenständigen Diskussionsprozess. Die Miteinbeziehung von Bürgern in bestehende Verwaltungsgremien oder Institutionen der repräsentativen Demokratie stellt keinen Bürgerhaushalt dar;
5. Die Organisatoren müssen Rechenschaft in Bezug darauf ablegen, inwieweit die im Verfahren geäußerten Vorschläge aufgegriffen und umgesetzt werden.

Quelle: Sintomer/Herzberg/Röcke 2005

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