Stefan Ziller

GRÜN für Marzahn, Biesdorf, Kaulsdorf, Mahlsdorf und Hellersdorf

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Hiergeblieben – Asylrecht menschenwürdig gestalten

Medizinische Versorgung

Oft bekommen Illegalisierte dringend notwendige medizinische Versorgung nicht, weil eine nichtanonyme Behandlung eine Abschiebung für den/die Betroffenen nach sich ziehen würde oder weil finanzielle Mittel fehlen. Erkrankte Flüchtlinge brauchen (Rechts-)Sicherheit, um medizinische Versorgung und die Behandlung von Krankheiten in Anspruch nehmen zu können.

Zwar liegt bei schwerer Krankheit „Reiseunfähigkeit“ vor, welche nach § § 60a Abs. 2 AufenthG eine Duldung begründet. Sobald der/die Illegalisierte wieder „reisefähig“ ist, droht jedoch die Abschiebung. Teilweise wurde auch schon versucht die „Reiseunfähigkeit“ durch medizinsiche Begleitung während der Abschiebung zu umgehen. Damit wird der Sinn der Duldung konterkariert.

Ernsthaft erkrankte Menschen sollten deshalb legalisiert werden, um ihnen die Behandlung zu ihrer Krankheit zu ermöglichen, sowie eine Übernahme der Behandlungkosten durch das Sozialamt, welche momentan erst mit Legalisierung möglich ist.

Anonymer Krankenschein

Um eine medizinische Versorgung aller Menschen ohne Aufenthaltsstatus in Berlin sichern zu können, bietet das Konzept des „Anonymisierten Krankenscheins“ des Flüchtlingsrat Berlin e.V. eine Lösung. Der anonymisierte Krankenschein bietet die Möglichkeit reguläre medizinsiche Versorgung ohne die Erhebung der persönlichen Daten der Illegalisierten. In Gesundheitsämtern werden die anonymisierten Krankenscheine durch SozialarbeiterInnen und ÄrztInnen, welche alle unter Schweigepflicht stehen, ausgegeben. Sie können auch bei der Vereinbarung von Terminen helfen und als Vermittlungsstelle dienen. Die Daten, die bei der Ausgabe der Krankenscheine erhoben werden, verlassen die Ausgabestelle nicht unterliegen der Schweigepflicht. Die Abrechnung der anonymisierten Krankenscheine kann gleich der Abrechnung der Sozialämter nach dem AsylbLG organisiert sein.

Residenzpflicht abschaffen!

Asylsuchende müssen sich in Deutschland der „Residenzpflicht“ beugen. Das bedeutet, dass sie sich ohne „Urlaubsschein“ nur innerhalb eines Landkreises bewegen dürfen. In Berlin wurde diese Residenzpflicht ein wenig gelockert. In Berlin geduldete Flüchtlinge und AsylbewerberInnen dürfen nun auch „vorübergehend“ nach Brandenburg. Ein kleiner Schritt in die richtige Richtung, doch noch lange nicht genug!

Die Residenzpflicht gehört ganz abgeschafft! Sie ist eines der am lautesten kritisieren Schikaneinstrumente des Aufenthalts- und Asylverfahrensgesetzes. Die Bewilligung eines „Urlaubsscheins“ einem demütigenden Antragsverfahren verbunden, die Entscheidung darüber willkürlich. Dabei ist die Begründung für die angebliche Notwendigkeit fadenscheinig: der/die AsylbewerberIn solle für die Behörden erreichbar sein. Schwerwiegende Argumente gibt es nicht, sind jedoch auch nicht zu erwarten, wurde die Residenzpflicht doch als „Abschreckungsmaßnahme“ eingeführt.

Indem sie AsylbewerberInnen und Geduldete kriminalisiert wenn sie sich, wie eigentlich im Grundgesetz „garantiert“, innerhalb Deutschlands bewegen, erschafft die Residenzpflicht Abschiebegründe selbst. Sie ist menschenverachtend und Ausdruck institutionalisierten Rassismusses. Eine Lockerung in Berlin-Brandenburg ist deshalb der richtige Schritt – zu einerlängst überfälligen bundesweiten Abschaffung!

Asylheime abschaffen!

Die als „zentrale Geschmeinschaftsunterkunft“ bezeichneten Asylheime sind unzumutbare Zwangsheime. Bei der Stellung einen Asylantrags gibt es einen Zwang dort zu wohnen. Die meist versteckt und abgelegen liegenden Wohnheime verhindern jede Partizipation an kulturellen Strukturen der Gesellschaft und fördern die Isolation der AntragstellerInnen. Sie dienen als Druck- und Beugemittel und der Kontrolle. Wir brauchen die Bereitstellung von dezentralen Unterkünften, die gesellschaftliche Teilhabe ermöglichen, jedoch ohne Zwang funktionieren.

Abschiebehaft abschaffen – Grünau schließen

Der „Polizeiabschiebegewahrsam Köpenick“, eine altes DDR-Gefängnis, wurde in den 90er Jahren eröffnet, in ihm leben gerade knapp 100 Menschen. Die eigentliche Verwahranstalt ist faktisch ein Gefängnis, in dem die Illegalisierten oft monate- oder jahrelang während der Verfahren unter menschenrechtswidrigen Bedingungen leben müssen. Ungenügende medizinische Versorgung, fehlende psychologische Betreuung, kaum Freigang zeichnen die Einsperrung von Menschen aus, die keine Verbrechen begangen haben, sondern deren Asylgesuch schlicht abgelehnt wurde. Hierzu gehören auch Menschen, die wegen Behinderungen oder Krankheit nicht abgeschoben werden können, außerdem Kinder und Schwangere. Abgeschirmt von Berichterstattung und öffentlicher Wahrnehmung finden hier immer wieder Selbstverletzung, Suizidversuche und Hungerstreiks statt.

Menschen, die in Berlin Schutz gesucht haben, werden selektiert und unter menschenunwürdigen Bedingungen eingesperrt. Die einzige vernünftige Lösung kann nur sein, Grünau zu schließen!

Danke an zeitrafferin für das Foto unter creative commons-Lizenz auf flickr.de!

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