Stefan Ziller

GRÜN für Marzahn, Biesdorf, Kaulsdorf, Mahlsdorf und Hellersdorf

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Umgang mit Übergroßen Lauben in Kleingärten

In der heutigen Plenarsitzung steht auch das Thema “Umgang mit übergroßen Lauben” auf der Tagesordnung (Antrag der CDU siehe unten). Mit den anderen Fraktionen ist abgesprochen die entsprechenden Reden zu Protokoll zu geben. Dies möchte ich nutzen, meine Position hier zur Kenntnis zu geben.

Sehr geehrter Präsident, meine Damen und Herren,

die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen begrüßt das mit dem Antrag das Thema der übergroßen Lauben diskutiert wird. Zu prüfen ist, ob die Bezirksverbände der Gartenfreunde dieses allein lösen können. Auch eine Regelung die Kosten für den Rückbau einzig neuen PächterInnen zu überlassen scheint hier keine Lösung zu bieten, denn damit bestünde die Gefahr von großem Leerstand. Kaum jemand wird sich einen Kleingarten pachten, auf dem zuerst die Laube abgerissen werden muss. Dazu lässt sich durch die zu erwarteten hohen Kosten für neue PächterInnen gerade die soziale Funktion der Kleingärten kaum erfüllen.

Es ist allerdings zu bezweifeln, dass der Antrag der CDU in der Sache etwas zur Lösung beiträgt. Er schlägt vor, Lauben bis zu einer Größe von 60 m² als bestandsgeschützt zu erklären. Wir werden diesen Vorschlag im Fachausschuss intensiv prüfen. Nach meinem Rechtssverständnis genügt dies aber nicht, um das Bundeskleingartengesetz außer Kraft zu setzen. Damit bleibt die Gefahr, dass der Kleingartenstatus von Berliner Gartenanlagen gerichtlich aufgehoben wird, bestehen. Den PächterInnen droht dann der Verlust der vergünstigten Pacht. Beispiele in früheren Jahren insbesondere im Bezirk Pankow haben die Probleme deutlich gemacht.

Im Bundesverband der Gartenfreunde Deutschland wird diskutiert die Aufgabe durch Mittel aus dem Stadtumbau zu unterstützen. Der Berliner Senat hält dies laut einer Antwort auf eine kleine Anfrage für Berlin für nicht möglich.

Wir werden in der Diskussion im Fachausschuss und gemeinsam mit den Berliner Gartenfreunden darüber reden, wie wir das Ziel der Erhöhung der Rechts- und Planungssicherheit für Berliner KleingärtnerInnen erreichen.

Vielen Dank für ihre Aufmerksamkeit.


Stärkung des Berliner Kleingartenwesens durch Erhöhung der Rechts- und Planungssicherheit für Kleingärtner und Zwischenpächter durch verbesserten Schutz der Baulichkeiten (Antrag der CDU)

Das Abgeordnetenhaus wolle beschließen:

Der Senat wird aufgefordert, die Rechts- und Planungssicherheit für Kleingärten mit Lauben größer als 24 m² (übergroße Lauben) auf landeseigenen Grundstücken dadurch zu erhöhen, dass der Geltungsbereich von begründeten Abriss-
und Rückbauforderungen weiter eingeschränkt wird.

Dieser Zielstellung dienen folgende Maßnahmen:

1. Der Senat soll den Vorschlag ernsthaft prüfen, alle Baulichkeiten in Berliner Kleingärten, die größer als 24 m² sind und vor dem 3.10.1990 entstanden sind und länger als 5 Jahre von den Behörden geduldet wurden, bis zu einer Größe von 60 m² als bestandsgeschützt zu erklären und diesen Bestandsschutz objektbezogen auch bei Pächterwechsel zu erhalten.

2. Der Senat soll für alle Baulichkeiten, insbesondere ehemalige Wohnlauben, die aufgrund einer Vereinbarung aus dem Jahr 1966 zwischen der Landesbauverwaltung und der Landeskleingartenorganisation in ihrer tatsächlichen Größe anstelle der damals – im ehemaligen Westteil Berlins – geltenden 18 plus 6 m² im Unterpachtvertrag festzuschreiben waren, auf einen Rückbau verzichten und sie ebenfalls als bestandsgeschützt erklären.

3. Der Senat muss die Verwaltungsvorschriften über Dauerkleingärten und Kleingärten auf landeseigenen Grundstücken vom 15. Dezember 2009 den oben genannten Vorschlägen entsprechend verändern.

Dem Abgeordnetenhaus ist bis zum 31. Dezember 2010 zu berichten.

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