SPENDEN für einen starken Wahlkampf
Wir haben zwar ein tolles Team, allerdings braucht man auch Geld, um einen bunten und präsenten Wahlkampf führen zu können.
Deshalb unterstützte unser Vorhaben auch in Marzahn-Hellersdorf viele BündnisGrüne Stimmen zu gewinnen mit einer Spende.
Steuerliche Informationen:
Steuerlich gesehen sind Parteispenden Sonderausgaben und können als solche beschränkt abgesetzt werden. Die steuerliche Abzugsfähigkeit von Parteispenden ist im Einkommensteuergesetz in § 34 g und § 10 b Abs. 2 geregelt:
Bis zu einer Spendenhöhe je Kalenderjahr von 1.650 EUR für Ledige und 3.300 EUR für Verheiratete werden Parteispenden unabhängig vom individuellen Steuersatz mit einem Satz von 50% steuerlich begünstigt. (Absetzbarkeit nach § 34 g EstG)
Darüber hinaus gehende Beträge sind bis zu einer Höhe von noch einmal 1.650 EUR für Ledige und 3.300 EUR für Verheiratete nach steuerlich absetzbar. Der steuerliche Vorteil hängt dabei vom individuellen Steuersatz ab. (Absetzbarkeit nach § 10 b Abs. 2 EstG)
Parteispenden von Kapitalgesellschaften sind steuerlich nicht begünstigt. Spenden von Personengesellschaften sind im Rahmen der o.g. Höchstbeträge absetzbar, wenn die Spende namentlich durch einen Gesellschafter erfolgt. (Kapitalgesellschaften)
Alle Spenderinnen und Spender erhalten selbstverständlich eine Spendenquittung von der Partei Bündnis 90/Die Grünen.
Weiter Info’s unter spende@buero-ziller.de !
Vielen Dank,
ihr Stefan Ziller