Stefan Ziller

GRÜN für Marzahn, Biesdorf, Kaulsdorf, Mahlsdorf und Hellersdorf

Soziale Gerechtigkeit und Armutsbekämpfung

Im Koalitionsvertrag von Rot-Rot-Grün für Berlin steht: „Die nachhaltige Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung ist Schlüsselaufgabe für die Zukunft Berlins“. An dieser Stelle berichte ich über meine politische Arbeit und werde aktuelle Analysen, Strategien und Konzepte mit Blick auf die Bekämpfung von Armut in Berlin sammeln.

Abgeordnetenhaus Berlin Jobcenter Senat Soziale Gerechtigkeit und Armutsbekämpfung 

Steuerung der kommunalen Eingliederungsleistungen

Im Jahr 2013 wurde die Arbeit der Jobcenter (Steuerung der kommunalen Eingliederungsleistungen) von der KGSt evaluiert. Die anstehenden Haushaltsberatungen habe ich zum Anlass genommen, die Umsetzung der Handlungsempfehlungen aus dem Bericht der Kommunale Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement (KGSt) zu hinterfragen. Die Antworten des Senats zeigen, dass weiter Handlungsbedarf besteht (Drs. 18/18905).

2013 hieß es: Die Evaluation hat gezeigt, dass eine optimale Ausnutzung des Potenzials, das durch eine Abstimmung der Leistungen der Arbeitsförderung mit den sozialintegrativen Leistungen möglich wäre, durch die nachfolgenden Aspekte behindert wird: “Unzureichende Regelungen der Zusammenarbeit zwischen Bezirksämtern und Jobcentern bezüglich der § 16a SGB II Leistungen”. […] Bisher existiert in Berlin kaum eine Datenbasis über die Kundinnen und Kunden, die § 16a SGB II-Leistungen beziehen. […] Eine bedarfs- und zielgruppengerechte Angebotsstruktur der § 16a SGB II-Leistungen ist ein entscheidender Faktor für den Erfolg der Leistungserbringung, d.h. die Beseitigung von Vermittlungshemnissen, wodurch eine Integration in den ersten Arbeitsmarkt erfolgen soll. […] Auf Grundlage der Evaluationsergebnisse empfiehlt die KGSt, die Organisation der Leistungserbringung zu modifizieren und ein Controlling der Inanspruchnahme der Leistungen nach § 16a SGB II einzuführen. […] Ansätze, die dies ermöglichen können, wären zum einen die Einführung von zentralen Lotsinnen oder Lotsen in den Jobcentern oder die Verortung von Beratungsleistungen in den Jobcentern.

Die Antworten zeigen Fortschritte, aber auch noch viele Aufgaben. So fehlt bis heute die personelle Verankerung zur SGB II-Steuerung in Bezirken und Senatsverwaltung. Die aktuelle Situation am Arbeitsmarkt stellt die Jobcenter in meinen Augen vor eine große Herausforderung. Nur wenn es endlich gelingt, die Lücken in den kommunalen Eingliederungsleistungen zu beseitigen, lässt sich das “Fördern” auch umsetzen. Ich werde das Thema in den Haushaltsberatungen nochmal aufrufen.

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Abgeordnetenhaus Berlin Flüchtlingspolitik Senat Soziale Gerechtigkeit und Armutsbekämpfung Verwaltung 

Dank an die engagierten Beschäftigten und ehrenamtlichen Helfer*innen in Ausnahmesituation der Jahre 2015 und 2016

In einer Ausnahmesituation wie in den Jahren 2015 und 2016 müssen besondere Maßstäbe gelten. Es muss eine Abwägung zwischen dem Gut der Unversehrtheit des Leib und Lebens
schutzbedürftiger Personen und den Regeln des Haushalts- und des Baurechts stattfinden. Dank an die engagierten Beschäftigten und ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer. Das Abgeordnetenhaus hat daher in seiner heutigen 43. Sitzung beschlossen.

“Das Abgeordnetenhaus erwartet, dass beim Abschluss von Mietverträgen auch in außergewöhnlichen Notsituationen die geltenden Regeln des Haushalts- und des Baurechts sowie ggf. bestehende Verwaltungsvorschriften des Landes Berlin eingehalten werden. Erforderliche Genehmigungen sind rechtzeitig einzuholen. Insbesondere ist – auch unter außergewöhnlichen Umständen – dafür Sorge zu tragen, dass bei mietvertraglichen Gestaltungen über Mieterumbauten die wirtschaftlichen Interessen des Landes berücksichtigt und gewahrt werden.

Das Abgeordnetenhaus erkennt an, dass Ausnahmesituationen ein unverzügliches Handeln erforderlich machen, insbesondere, wenn akute Gefahr für Leib und Leben Schutzbedürftiger besteht. Insofern können bei der Beurteilung solcher Notsituationen, bei deren Bewältigung auch Fehleinschätzungen auftreten können, nicht ohne weiteres und vollumfänglich die für Normalsituationen geltenden Maßstäbe angelegt werden.

In akuten Ausnahmesituationen sind alle beteiligten Akteure und Behörden der zweistufigen Verwaltung der Einheitsgemeinde Berlin dazu aufgefordert, sich abzustimmen und durch eigene Beiträge und eigenes Handeln dafür Sorge zu tragen, die vorliegende Notsituation umgehend zu bewältigen und so schnell wie möglich in ein geregeltes Verfahren
zurückzukehren.

Das Abgeordnetenhaus dankt ausdrücklich den Beschäftigten des Landes Berlin, insbesondere im Landesamt für Gesundheit und Soziales, den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der karitativen Dienste und Einrichtungen sowie den vielen freiwilligen und ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern für ihr großes Engagement bei der Bewältigung einer außerordentlichen Notsituation.“

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Abgeordnetenhaus Gesundheit Senat Soziale Gerechtigkeit und Armutsbekämpfung 

Leistungen der Eingliederungshilfe für Menschen in ASOG-Unterkünften

Die Eingliederungshilfe ist zurzeit (2019) noch eine Sozialleistung nach dem SGB XII. Sie soll Menschen mit einer Behinderung oder von Behinderung bedrohten Menschen helfen, die Folgen ihrer Behinderung zu mildern und sich in die Gesellschaft einzugliedern (§ 53 SGB XII). Mir sind Beispiele bekannt, in denen betroffene Menschen statt in einer angemessenen Einrichtung Unterstützung zu bekommen, in einem Obdachlosenwohnheim (ASOG) untergebracht wurden. Ich habe daher mal beim Senat nachgefragt, ob es sich dabei um Einzelfälle handelt, oder ein solches Vorgehen regelmäßig vorkommt (Drucksache 18/18904). Die Antwort des Senats zeigt, dass die Bezirksämter in solchen Fällen sehr intensiv prüfen, jedoch am Ende keine Handhabe mehr haben.

Ich finde das sollte sich ändern. Niemand mit Anspruch auf Eingliederungshilfe, darf in ein Obdachlosenwohnheim abgeschoben werden. Im Zuge einer umfassenden Reform ist die Eingliederungshilfe 2017 durch das Gesetz zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen neu geregelt worden. Die meisten Bestimmungen hierzu treten 2018 oder 2020 in Kraft. 2020 sollen Bestimmungen zur Eingliederungshilfe vollständig in den Kontext des SGB IX überführt worden sein, da Menschen mit Behinderungen nicht mehr als „Sozialfälle“ betrachtet werden sollen, mit denen sich das SGB XII im Allgemeinen befasst.

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Hellersdorf Mahlsdorf Marzahn - Hellersdorf Mobilität Soziale Gerechtigkeit und Armutsbekämpfung 

#Wahlkreistag: Freiwillige Feuerwehr, Streetworker*innen und Raddemo

An meinem Wahlkreistag am 10. April 2019 besuchte ich die Freiwillige Feuerwehr in Mahlsdorf und traf mich mit Hellersdorfer Streetworkern zum Austausch. Am Nachmittag nahm ich an der Brückendemo des ADFC Wuhletal teil.

In der alten Wache in der Donazettistraße 4 in Mahlsdorf sprach ich mit Herrn Kircher dem Leiter der Direktion Nord, mit dem Leiter der Feuerwache Mahlsdorf Herrn Scholz sowie dessen Stellvertreter Herrn Nagel. Dabei habe ich einiges über die Versorgungslage und die bemerkenswerten Aufgaben der (Freiwilligen) Feuerwehren in Berlin gelernt. Dazu sprachen wir über die Standortsuche für die benötigte neue größere Feuerwache.

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Abgeordnetenhaus Berlin Grundeinkommen Jobcenter Senat Soziale Gerechtigkeit und Armutsbekämpfung 

Sanktionen im Rechtskreis SGB II in Berlin im Jahr 2018

Seit vielen Jahren das gleiche Bild. Menschen werden von den Jobcentern sanktioniert, weil sie einen sich nicht fristgerecht melden (Meldeversäumnis). Dies hat in der Regel vielfältige Gründe. In der Folge fehlt den Betroffenen das Geld zum Leben. Das mag auf den ersten Blick gerecht erscheinen, aber die Sanktionen tragen offensichtlich nicht dazu bei, die Teilhabe von Langzeiterwerbslosen in den Arbeitsmarkt und zu verbessern. Im Gegenteil: sie gefährden gesellschaftliche Teilhabe – schlimmstenfalls auch von den im Haushalt lebenden Kindern. Damit muss Schluss sein. Unsere Gesellschaft braucht gerade in Zeiten des Fachkräftemangels neue Wege, Menschen zu motivieren, sich einen Weg in den Arbeitsmarkt zu suchen. Denn wir sollten die Ressourcen die heute Langszeiterwerbslose mitbringen können, nicht weiter verschenken.

Anlässlich unseres Antrags zur Abschaffung einiger Sanktionen im SGB II habe ich für 2018 die Zahlen für Berlin abgefragt (Drucksache 18/18090). Demnach wurden in Berlin im Jahr 2018 134.665 Sanktionen verhängt. Davon waren 50.250 Personen betroffen. Durchschnittlich 17% oder 103€ fehlten den Betroffenen damit zum Leben. Von den daraus resultierenden Klageverfahren (714 in 2018) wurde allein 358 stattgegeben. Nur 174 wurden abgewiesen. Dies bestätigt das Bild, dass etwa 50% der Sanktionen vor Gericht nicht standhalten. Die Zahl der ungerechtfertigten Sanktionen, die nicht beklagt werden, ist leider nicht rauszufinden.

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Abgeordnetenhaus Marzahn - Hellersdorf Soziale Gerechtigkeit und Armutsbekämpfung Stadtentwicklung 

Bevor es zu spät ist: Milieuschutz auch in Marzahn-Hellersdorf

Berlins Bezirke stellen immer mehr Kieze unter Schutz. Da stellt sich die Frage, ob auch Marzahn-Hellersdorf Milieuschutz braucht, um seine Mieter*innen in einzelnen Gebieten vor stark steigende Mieten zu schützen? Diese Frage hat der Tagesspiegel zuletzt aufgeworfen. Ich habe den Senat und das Bezirksamt nach einer aktuellen Bewertung gefragt (Drucksache 18/18089). Aus der Antwort wird deutlich, dass es derartige Planungen bisher nicht gibt. Die Anzahl der Umwandlungen von Miet- in Eigentumswohnungen hat sich auf bisher niedrigem Niveau aber vervierfacht (von 52 auf 230 Wohnungen). Auch die Anzahl der Abgeschlossenheitsbescheinigungen haben sich vervielfacht. Diese ist die Grundlage für die Bildung von Wohnungs- bzw. Teileigentum.

Bei der aktuellen Situation am Mietmarkt, finde ich nur Abwarten zu wenig. Das Bezirksamt sollte wie andere Bezirke auch ein Grobscreening als Voruntersuchung in Auftrag geben. Auf der Basis kann dann über die Einführung einer Milieuschutzsatzung in einzelnen Gebieten entschieden werden. Die Erfahrungen anderer Bezirke zeigt: es ist besser mit dem Schutz der Mieter*innen früher als später zu beginnen.

Welche Vorteile hat ein Milieuschutz?

Die sozialen Erhaltungsverordnungen haben gemäß Paragraf 172 Abs.1 Satz 1 Nr. 2 Baugesetzbuch zum Ziel, die Zusammensetzung der Wohnbevölkerung in einem Gebiet aus besonderen städtebaulichen Gründen zu erhalten und einer sozialen Verdrängung entgegenzuwirken bzw. vorzubeugen.

  • Milieuschutz statuiert einen Genehmigungsvorbehalt für bauliche Vorgänge (Rückbau, bauliche Änderung, Nutzungsänderung).
  • Nach § 24 Abs. 1 Nr. 4 BauGB hat der Bezirk darüber hinaus ein gesetzliches Vorkaufsrecht in Erhaltungsgebieten.
  • In Milieuschutzgebieten ist die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen gemäß Umwandlungsverbotsverordnung genehmigungspflichtig und nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig.

Frage 1: Wie viele Wohnungen wurden seit 2013 in Marzahn-Hellersdorf als Mietwohnungen neu errichtet?
Frage 2: Wie viele Wohnungen wurden im gleichen Zeitraum in Marzahn-Hellersdorf als Eigentumswohnungen neu errichtet?

Im Zeitraum 2013 bis 2017 wurden 2.964 Miet- und 202 Eigentumswohnungen neu errichtet.

Frage 3: Wie viele Umwandlungen und wie viele Anträge auf Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen gab es in Marzahn-Hellersdorf in den Jahren 2013-2018? Bitte aufschlüsseln nach Jahren und der kleinsten verfügbaren Planungseinheit (PLR) im Bezirk, wenn möglich unter Zuordnung der Planungseinheit zu den Ortsteilen.

In der folgenden Tabelle ist die Entwicklung der über Grundbuchumschreibungen vollzogenen Umwandlungen von ehemaligen Mietwohnungen nach Planungsräumen dargestellt. Angegeben sind die Wohnungszahlen.

Eine Genehmigungspflicht und entsprechende Anträge für die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen gibt es im Bezirk Marzahn-Hellersdorf nicht, da es kein soziales Erhaltungsgebiet nach § 172 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 Baugesetzbuch gibt.

Frage 4: Wie viele Abgeschlossenheitsbescheinigungen wurden in den Jahren 2013-2018 beantragt und wie viele wurden davon bisher ausgestellt? Bitte aufschlüsseln nach Jahren und der kleinsten verfügbaren Planungseinheit (PLR) im Bezirk, wenn möglich unter Zuordnung der Planungseinheit zu den Ortsteilen.

Nach Angabe des Bezirks entspricht die Anzahl der von der Bauaufsichtsbehörde ausgestellten Abgeschlossenheitsbescheinigungen (AB) in den Jahren 2013 bis 2018 der Anzahl der beantragten AB. Die Zuordnung der AB nach Bezirksregionen kann der nachfolgenden Tabelle entnommen werden. Eine Zuordnung nach Planungsräumen erfolgt durch die Bauaufsichtsbehörde nicht.

Frage 5: Wann wird das Bezirksamt ein Grobscreening als Voruntersuchung in Auftrag geben, das die Einführung einer Milieuschutzsatzung möglich macht? Falls keine Planungen dazu bestehen, aus welchen Gründen sieht das Bezirksamt keinerlei Notwendigkeit dieses Instrument des Mieterschutzes zu nutzen?
Frage 6: Welche Maßnahmen werden aktuell im Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf auf der Basis von welchen Zielen hinsichtlich der Vorbereitung zur Prüfung von sozialen Erhaltungssatzungen getroffen und mit welchen vorläufigen Ergebnissen?
Frage 7: Welche sonstigen Maßnahmen sind geplant, um einer möglichen Verdrängung sowie starken Mietsteigerungen entgegenzuwirken?

Der Bezirk sieht aus folgenden Gründen keinen Bedarf für den Einsatz von Milieuschutzsatzungen bzw. einer Voruntersuchung:

  • Marzahn-Hellersdorf ist der Bezirk mit den niedrigsten Mieten, dem höchsten Anteil an belegungsgebundenen Wohnungen und der niedrigsten Verkaufsquote des Mietwohnungsbestandes (Quelle: IBB-Wohnungsmarktbericht 2018).
  • Zwischen den Jahren 2014 und 2018 wurden fast 1.800 geförderte Wohnungen gebaut, das sind nach Lichtenberg die meisten.
  • Aus den Wanderungsdaten für das Jahr 2018 geht hervor, dass der Bezirk die höchste Wohnortbindung aller Bezirke hat (geringster Zuzug, geringster Fortzug).
  • Aus dem Sozialbericht 2017 geht hervor, dass sich die soziale Lage in der Großsiedlung zum Teil verbessert hat.
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Abgeordnetenhaus BündnisGrüne Marzahn - Hellersdorf Soziale Gerechtigkeit und Armutsbekämpfung 

Robert Habeck und Silke Gebel im ORWOhaus in Marzahn

Am Mittwoch hatten Bündnis 90/Die Grünen zu einer Debatte mit dem Bundesvorsitzenden Robert Hakeck sowie der Berliner Fraktionsvorsitzenden Silke Gebel ins ORWOhaus eingeladen. Etwa 150 Besucher*innen diskutierten über die Frage “Was machen wir mit Hartz IV?” und über “Wege zu einer solidarischen Grundsicherung”.

Der grüne Bundesvorsitzende Robert Habeck hatte sich Ende 2018 mit einem detaillierten Vorschlag an die Öffentlichkeit gewandt. Die lebhafte Debatte darüber hat uns gezeigt, dass es hierfür viel Unterstützung gibt. Sehr deutlich wurde: Hartz IV braucht grundlegende Änderungen. Robert Habeck schlägt bspw. vor die Sanktionen vollständig anzuschaffen und durch ein neues Anreizsystem zu ersetzen. Auch der Zuverdienst soll gerechter gestaltet werden. Das Ziel “wer mehr arbeitet, soll am Ende auch mehr Geld haben” soll damit endlich erreicht werden.

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Abgeordnetenhaus Netzpolitik & Digitalisierung Senat Soziale Gerechtigkeit und Armutsbekämpfung 

Wohnberechtigungsschein (WBS): wie lange dauert es und geht’s auch online?

Welche Planungen gibt es, einen Online-Antrag auf einen Wohnberechtigungsschein (WBS) über das Service-Portal / Service-Konto des Landes Berlin zu ermöglichen? Dies und die aktuellen Bearbeitungszeiten habe ich vom Senat erfragt (Drucksache 18/17727).

Aktuell wird im Bereich Wohnungswesen im Rahmen des von SenInnDS erarbeiteten Konzeptes „Basisdienst Digitaler Antrag – BDA“ am Pilot-Projekt „eWohngeld“ gearbeitet. Ein konkreter Zeitplan liegt hierfür im Augenblick noch nicht vor.

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