Stefan Ziller

GRÜN für Marzahn, Biesdorf, Kaulsdorf, Mahlsdorf und Hellersdorf

Soziale Gerechtigkeit und Armutsbekämpfung

Im Koalitionsvertrag von Rot-Rot-Grün für Berlin steht: „Die nachhaltige Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung ist Schlüsselaufgabe für die Zukunft Berlins“. An dieser Stelle berichte ich über meine politische Arbeit und werde aktuelle Analysen, Strategien und Konzepte mit Blick auf die Bekämpfung von Armut in Berlin sammeln.

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Mehr GUTE Arbeit: Berliner Erfahrungen mit der Tagesreinigung

Die Gebäudereinigung ist eine Branche, in der die geringfügige Beschäftigung und Teilzeit allgemein prägend ist. Gereinigt wird in Deutschland frühmorgens, spätabends oder auch nachts, anders als beispielsweise in den skandinavischen Ländern, wo Tagesreinigung üblich ist. Der Bezirk Treptow-Köpenick hat nun ein Pilotprojekt für bessere Arbeitsbedingungen für Reinigungskräfte initiiert. Ich habe dies zum Anlass genommen, beim Senat zu erfragen wie die Berliner Landesunternehmen mit dem Thema umgehen (Drucksache 18/14857). Das Fazit ist durchwachsen. Die positiven Erfahrungen in Treptow-Köpenick und Skandinavien sollten alle Beteiligten dazu bewegen, die eigenen Uhrzeiten der Gebäudereinigung kritisch zu überprüfen.

Ende letzten Jahres erschien dazu der Branchenreport Gebäudereinigung von Joboption Berlin. Dieser gibt Einblick in die Arbeitsverhältnisse der Branche in Berlin und erläutert Argumente für die tageszeitliche Reinigung im Kontext eines von Verdrängungswettbewerb und prekären Arbeitsverhältnissen geprägten Marktes, der Fach- und Arbeitskräfte sucht.

Die vollständige Antwort des Senates finden sie hier.

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Unterbringung von Unionsbürger*innen mit noch nicht geklärtem Sozialleistungsanspruch nach ASOG

Auch nach der Kältehilfesaison bleibt das Thema Obdachlosigkeit in Berlin auf der Tagesordnung. Eines der Probleme ist die Unterbringung von Unionsbürger*innen im Falle von Obdachlosigkeit. Ich habe den Senat zur Praxis in den Bezirken befragt. Die Antworten zeigen, wie viel Diskussionsbedarf wir noch haben. Ein Teil der Herausforderungen davon wird in der Strategiekonferenz Wohnungslosenhilfe besprochen. Aber auch der Berliner Senat muss sich hier seiner gesamtstädtischen Verantwortung stellen. Die Verantwortung allein auf die Berliner Bezirke zu schieben, ist zu einfach.

Ein Problem zieht sich durch die Antworten aus den Bezirken. Obdachlose Unionsbürger*innen erhalten viel zu selten Unterstützung, sich eine eigene Existenz aufbauen zu können. Der Senat beschreibt das Ziel so: “Zu den Maßnahmen des Clearingverfahrens gehört: u. a. die Anmeldung beim Bezirksamt, die Unterstützung bei der Antragstellung zur Sicherung des Lebensunterhaltes (SGB II und SGB XII sowie Kindergeld) und der Eröffnung eines Bankkontos, die Beratung bei der Arbeitssuche inklusive z. B. der Unterstützung bei der Erstellung von Bewerbungen, die Begleitung aller minderjährigen Kinder zum Kinder- und Jugendgesundheitsdienst und Anmeldung schulpflichtiger Kinder in der Schule.

Es muss unser aller Ziel sein längere Phasen von Obdachlosigkeit zu vermeiden. Gerade in der ersten Zeit ist ein “zurück” in eigenen oder gemeinschaftlich genutzten Wohnraum eine zentrale Aufgabe. Dies ist dann Grundlage erfolgreicher Arbeitssuche und damit der Vermeidung von zukünftigem Bezug von Sozialleistungen.

Die vollständigen Antworten des Senats finden sie hier.

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Exkursion nach München: Obdachlosenhilfe und Kälteschutzprogramm Vorbild für Berlin?

Spätestens seit sich im Oktober 2017 die Nachrichten rund um obdachlose Menschen im Berliner Tiergarten überschlugen, steht fest: Das Berliner System der Obdachlosenhilfe funktioniert so nicht mehr. Die Novellierung der Wohnungslosenpolitik für die Menschen, die auf der Straße leben, hat sich die rot-rot-grüne Koalition als Aufgabe fest vorgenommen. Auch die grüne Fraktion aus dem Berliner Abgeordnetenhaus unterstützt diesen Prozess aktiv. Aus diesem Grund haben wir uns auch angeschaut, wie die Situation in anderen deutschen Großstädten ist.

In München wird ein sehr differenziertes System der Wohnungslosenhilfe angeboten. Am 9. März verbrachte daher eine kleine Delegation der grünen Fraktion einen Tag in München und besuchte verschiedene Stationen der Obdachlosenhilfe für nicht anspruchsberechtigte Menschen. Insgesamt nehme ich viele Impulse aus München für Berlin mit.

„Die Stadt München übernimmt Verantwortung für alle Menschen, die auf der Straße leben. Die vielseitigen Beratungsmöglichkeiten und die professionelle Umsetzung des Kälteschutzprogramms ist beispielhaft. Auch die Nutzung von digitalen Lösungen zur Registrierung der Menschen in Notschlafplätze ist spannend für uns.“

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Preis für Sozialticket sinkt auf 27,50 Euro

Wir haben den Preis für das Berliner Sozialticket von 36 Euro auf 27,50 Euro gesenkt und die jährlichen Tariferhöhungen ausgesetzt. Damit liege Berlin noch unter dem vom Jobcenter maximal gezahlten Zuschuss von 34 Euro. Bisher konnten sich viele Sozialleistungsempfänger das Ticket nicht leisten, weil der Preis über dem Jobcenter-Zuschuss lag und sie die Differenz aus eigener Tasche zahlen mussten. Von dem Ticket profitieren rund 180 000 Empfänger von Arbeitslosengeld II und Sozialhilfe. Der neue Preis gilt ab Juli 2017. Langfristig werden wir eine Kommission ins Leben rufen, die das komplette Tarifgefüge überarbeitet und auch unsere Vision eines Bärentickets – also eines umlagefinanzierten ÖPNV – untersucht. Mobilität darf keine Frage des Geldbeutels sein.

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Günstiges Sozialticket jetzt auch für Wohngeldempfangende

Nach der Senkung des Preises für das Berliner Sozialticket von 36 Euro auf 27,50 Euro im Juli 2017, hat der Senat heute beschlossen, den anspruchsberechtigten Personenkreis auf den berlinpass und das vergünstigte Berlin-Ticket S auf Empfängerinnen und Empfänger von Wohngeld sowie von Opferrenten nach den SED-Unrechtsbereinigungsgesetzen zum 1. Februar 2018 zu erweitern. Mit der Vorlage, die gemeinsam von der Senatorin für Integration, Arbeit und Soziales, Elke Breitenbach, und der Senatorin für Wirtschaft, Energie und Betriebe, Ramona Pop, eingebracht wurde, wird zukünftig mehr einkommensschwachen Menschen die Möglichkeit eröffnet, am sozialen und kulturellen Leben in Berlin teilzunehmen.

Mobilität darf keine Frage des Geldbeutels sein. Mit dem berlinpass können Menschen mit dem Bezug von Hartz IV-Leistungen, von Sozialhilfe, von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz und zukünftig auch von Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz und Opferrenten nach den SED-Unrechtsbereinigungsgesetzen bei den Berliner Verkehrsbetrieben das kostengünstige Berlin-Ticket S zu einem Preis von 27,50 € erwerben. Mit diesem Instrument werden für Menschen mit geringem Einkommen die erforderliche Mobilität, die gesellschaftliche Teilhabe und der Zugang zu Freizeit- und Kulturangeboten gesichert und erweitert.

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Schwerpunkt Armutsbekämpfung und neue Stadtbäume im Berliner Doppelhaushalt 2018/2019

Die Beratungen für den Berliner Landeshaushalt für die Jahre 2018 und 2019 gehen in die Endphase, am 14. Dezember wird das Parlament über den Haushaltsplan entscheiden. Die Rot-Rot-Grüne Koalition in Berlin setzt dabei einen Schwerpunkt auf die Bekämpfung von Armut. Den Berlinpass gibt es zukünftig auch mit Wohngeldberechtigung und für Kinder mit Berlinpass wird es das Schüler*innen-Ticket kostenlos geben. Mit dem Ausbau der Mieter*innen- und Schuldnerberatung in den Bezirken sowie Weiterentwicklung der bezirklichen Wohnhilfen zu Fachstellen zur Vermeidung von Wohnungslosigkeit stärken wir die soziale Infrastruktur noch einmal deutlich. Auch die Gesundheitsversorgung bspw. für wohnungslose Menschen wollen wir mit einer Clearingstelle für nichtkrankenversicherte verbessern.

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Wohnungsbaugesellschaften müssen Mieter*innen vor Kündigung beraten

Berlin hat neben Bremen bundesweit die meisten Bürger*innen mit Schulden. Dazu ist der Wohnungsmarkt offenkundig angespannt. Wenn die Betroffenen ihre Wohnung erstmal verloren haben, ist es in Berlin nur schwer möglich im Wohnumfeld eine neue Wohnung zu finden. Im Fall von Mietschulden trägt ein aufsuchendes Beratungsangebot wirksam zur Vermeidung von Wohnraumverlust bei. Dazu sollten die Wohnungsbaugesellschaften in ihre Mustermietverträge eine Regelung aufnehmen, um Falle eines Zahlungsverzuges durch den Mieter die sozialen Wohnhilfen der Bezirke, eine Beratungsstelle oder vergleichbare Institution informieren zu dürfen, um effektive Hilfe zu gewährleisten.

Die städtischen Wohnungsbaugesellschaften müssen sicherstellen, dass Mieter*innen im Falle von Mietrückständen VOR einer Kündigung ein aufsuchendes Beratungsangebot erhalten. Das bisherige Verfahren, welches der Senat in einer Antwort auf meine Anfrage (Drucksache 18/12561) beschreibt, kann den Wohnungsverlust nicht wirksam verhindern. Demnach “werden die betroffenen Mieter und Mieterinnen nach ausgesprochener fristloser Kündigung von Mietschuldnerberatern aufgesucht, um spezifisch beraten zu können und Lösungen für den Abbau der Mietschulden zu besprechen“.

Neben den Wohnungsbaugesellschaften spielen auch die Jobcenter bei der Prävention von Wohnraumverlust eine wichtige Rolle. Folgend die vollständige Antwort des Senates.

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Neue AV Wohnen: entlastet einkommensschwache Mieter*innen

Die gemeinsame Pressemitteilung zur heute vom Senat beschlossenen Neufassung der Ausführungsvorschrift Wohnen gibt es hier.

Die heute beschlossene Neufassung der AV-Wohnen ist ein wichtiger Meilenstein im Kampf gegen die soziale Spaltung der Stadt. Durch die Einbeziehung der in der Single-Hauptstadt Berlin besonders begehrten kleinen Wohnungen unter 40 Quadratmeter sowie der mittleren Wohnlagen sind die Richtsätze der AV-Wohnen spürbar angestiegen und entsprechen jetzt eher den Realitäten in Berlin.

Durch die neuen Richtsätze sind die Mieten von 86.000 Bedarfsgemeinschaften wieder angemessen. Insbesondere für 18.000 Familien und ca. 16.000 Alleinerziehende mit einem oder mehreren Kindern bedeutet das, dass sie ihre Miete nicht mehr aus dem Kühlschrank bezahlen müssen.

Es ist erklärtes Ziel der Koalition, die soziale Spaltung der Stadt zu überwinden und den gesellschaftlichen Zusammenhalt zu stärken. Wir begrüßen daher ausdrücklich den sogenannten “Umzugsvermeidungszuschlag”. Jeder Umzug der dadurch vermieden werden kann, sichert die soziale Mischung in unseren Kiezen.

Ganz besonders freut uns, dass mit der Neuregelung der AV-Wohnen die Rechte der Betroffenen in den Kostensenkungsverfahren gestärkt wurden. Die neue AV Wohnen ist ein gemeinsamer Erfolg dieser Koalition und ein großer Schritt auf dem Weg hin zu einer sozialen Stadt für alle.

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Kältehilfe und Kältebus starten

Am heutigen 1. November startet in Berlin die Kältehilfe mit fast 700 Plätzen für Notübernachtungen. Ende November sollen mit den Plätzen in ehemaligen Notunterkünften über 1000 Plätze werden. Dazu ist auch der Kältebus Berlin der Berliner Stadtmission unterwegs und kann angefunkt werden, wenn ihr Menschen in Not seht, die in eine Notunterkunft wollen. Haltet die Augen offen, sprecht Menschen ohne Obdach an.

Der Kältebus der Berliner Stadtmission bringt die Hilfsbedürftigen zu einer der Notunterkünfte Berlins. Dort bekommen die Obdachlosen – zusätzlich zu einer warmen Mahlzeit und einem Schlafplatz – die Möglichkeit, eine medizinische Betreuung und ein Beratungsangebot wahrzunehmen. Jeder soll sich willkommen fühlen. Deshalb sind immer Mitarbeiter vor Ort, die ein offenes Ohr für die Schicksale der Obdachlosen haben.


Sie können das Video abspielen. Dabei werden Daten an Youtube & Co gesendet.

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