Stefan Ziller

GRÜN für Marzahn, Biesdorf, Kaulsdorf, Mahlsdorf und Hellersdorf

Soziale Gerechtigkeit und Armutsbekämpfung

Im Koalitionsvertrag von Rot-Rot-Grün für Berlin steht: „Die nachhaltige Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung ist Schlüsselaufgabe für die Zukunft Berlins“. An dieser Stelle berichte ich über meine politische Arbeit und werde aktuelle Analysen, Strategien und Konzepte mit Blick auf die Bekämpfung von Armut in Berlin sammeln.

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Umgang mit Post in Hausbriefkästen der Berliner Jobcenter

Im September erreichte mich eine Beschwerde gegen das JobCenter Berlin Lichtenberg im Zusammenhang mit verloren gegangenen Unterlagen. Diese habe ich zum Anlass genommen den Senat zu fragen, wie der Umgang in der Berliner Jobcentern mit Papier-Post geregelt ist (Drucksache 18/16583).

Aus der Antwort wird deutlich, dass es hier kein geregeltes Verfahren gibt. Es heißt: “Die Berliner Jobcenter entscheiden jeweils eigenständig darüber, ob und ggf. wie sie Verlustmeldungen seitens der Kundinnen und Kunden erfassen.” Um sicher zu gehen, dass nix wegkommt, bleibt nur die Abgabe von Unterlagen in den Eingangszonen, z.T. am dafür vorhandenen Abgabetresen und auf Wunsch Bestätigung der persönlichen Abgabe oder die Übersendung per E-Mail.

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#Wahlkreistag: Sophia, Louise und das Tschechow-Theater

An meinem Wahlkreistag am 12. Oktober 2018 war ich in Marzahn-Nord und Marzahn-Mitte unterwegs. Die beiden QM-Gebiete dort sollen verstetigt werden (oder besser gesagt auslaufen). Wie geht es nun mit den verschiedenen Projekten weiter? Diese Frage beschäftigt viele Menschen vor Ort. Viele Projekte brauchen nun eine neue Finanzierung. Dies gilt bspw. für den interkulturellen Garten, das Berliner Tschechow-Theater, aber auch die Belebung des Barnimplatzes darf nicht einfach so “auslaufen”. Es muss dringend geklärt werden, welche Projekte in den Bezirkshaushalt aufgenommen werden können. Dazu braucht es weiter eine Kiezkasse, also ein festes Budget, aus dem Initiativen von Nachbar*innen ihre kleinen Projekte finanzieren können. Es bleibt also viel zu tun!

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Abgeordnetenhaus Kindergrundsicherung Senat Soziale Gerechtigkeit und Armutsbekämpfung Verwaltung 

Bürokratieabbau für „Bildung und Teilhabe“ (BuT) zu teuer

Die Umsetzung des Bildung und Teilhabe (BuT) verursacht ein Höchstmaß an Bürokratie bei allen Beteiligten. Dazu kommt es bei zu vielen Kindern- und Jugendlichen nicht an. Im Bereich Schule haben von den durchschnittlich 136.690 anspruchsberechtigten Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen 98.004 Personen die Leistungen des BuT in Anspruch genommen. Dies entspricht einer Quote von 71,7 %. Von den durchschnittlich 72.644 anspruchsberechtigten Kindern im Alter von 0 bis 5 Jahren haben gar nur 10.361 Kinder die Angebote im Rahmen des BuT genutzt. Dies entspricht einer Quote von 14,26 %. (Quelle: rote Nummern: 0451 B). Die Verwaltungskosten für die Gewährung der BuT – Leistungen betrugen im Land Berlin im Jahr 2017 ca. 16,9 Mio. Euro. Wie absurd das ganze ist, macht auch der folgende Fakt deutlich: “Wegen der komplexen Leistungsgewährung im Zusammenspiel zwischen Bezirken und Hauptverwaltung ist eine bezirksweise Aufteilung der Verwaltungskosten, die im Land Berlin in den Bezirken, den Jobcentern und in der Hauptverwaltung entstehen, nicht sinnvoll möglich.”

Seit 2013 gibt es nun den Versuch die schulnahen BuT-Leistungen durch ein IT-gestütztes Verfahren zu vereinfachen. “Die Entwicklung und Umsetzung eines IT-gestützten Verfahrens für die schulnahen BuTLeistungen (Lernförderung, Ausflüge, Mittagessen) wurde im Jahr 2013 im Rahmen einer Machbarkeitsstudie durch die Firma IMTB Consulting GMBH bereits geprüft.” Auf meine aktuelle Anfrage erklärt der Senat nun: “Die Entwicklung und Umsetzung eines elektronischen Verfahrens für die schulnahen BuT-Leistungen (Lernförderung, Ausflüge, Mittagessen) wird aus fachlicher Sicht befürwortet. Im Doppelhaushaltsplan 2018/2019 wurden Mittel hierfür aufgrund anderer Prioritätensetzung nicht vorgesehen.

Fazit: Das beste wäre das ganze BuT abzuschaffen und Ländern, Kommunen oder den Betroffenen das Geld direkt zur Verfügung zu stellen. Damit können dann die Schulen unbürokratischer unterstützt werden. Und am Ende kommt mehr Geld bei den Betroffenen Kindern und Jugendlichen an. Und ein IT-System braucht es dafür dann auch nicht mehr.

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Unterbringung von Unionsbürger*innen nach ASOG – Rechtskosten und Praxis in Berlin

Welchen Anspruch auf Unterbringung haben Unionsbürger*innen nach dem Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetz (kurz: ASOG)? In Berlin gibt es hier verschiedene gelebte Antworten. Die zuständige Senatsverwaltung sagt klar: “Der Senat geht vom Bestehen einer allgemeinen rechtlichen Verpflichtung zur Unterbringung aller unfreiwillig obdachlosen Personen aus, die unabhängig vom Herkunftsland gilt.” Die Bezirke (die die Unterbringung in der Praxis umsetzen müss(t)en) auf der anderen Seite handeln eher restriktiv.

In einer Anfrage an den Senat (Drs: 18/16514) habe ich mal abgefragt, wie viel Geld die Bezirke für Rechtskosten in diesem Zusammenhang ausgeben. Die gute Nachricht: es scheint nicht viel zu sein. Die schlechte Nachricht: offenbar versuchen auch zu wenige Betroffene ihr Recht (nach Auslegung des Senats) einzuklagen.

Fazit: Berlin braucht einen einheitlichen Umgang. Bezirke und Senat müssen sich auf klare Regelungen zur Unterbringung von Unionsbürger*innen nach ASOG verständigen. Den Bezirken müssen dann aber auch die nötigen Ressourcen zur Verfügung gestellt werden. All dies wird heute auch Thema auf der 2. Strategiekonferenz Wohnungslosenhilfe sein. In diesem Rahmen hat sich eine Arbeitsgruppe “EU-Bürger*innen (AG 5)” genau mit den Herausforderungen beschäftigt (Protokolle gibt es hier).

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berlinpass – Abbau von bürokratischen Hürden

Der berlinpass ermöglicht Berlinerinnen und Berlinern, die Hartz IV, Sozialhilfe, Grundsicherung, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, Wohngeld, Opferrenten nach dem SED-Unrechtsbereinigungsgesetz bzw. NS-Ausgleichsrenten nach dem Gesetz über die Anerkennung und Versorgung der Politisch, rassisch oder religiös Verfolgten des Nationalsozialismus (PrVG) erhalten, den vergünstigten Eintritt bei Kultur, Bildung, Sport und Freizeit. Ziel ist die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in Berlin zu erleichtern. Bisher gibt es den berlinpass aber nur auf Antrag (allerdings ohne vorherige Terminabsprache) bei den Berliner Bürgerämtern. Ich habe den Senat gefragt, welche bürokratischen Hürden ihm in diesem Zusammenhang bekannt sind.

In der Antwort (Drs. 18/16515) bewertet der Senat das aktuelle, standardisierte Verfahren positiv, kündigt aber doch an die zukünftige Ausgabe des berlinpass durch die zuständigen Leistungsstellen (Jobcenter, Sozialamt, Landesamt für Gesundheit und Soziales/LAGeSo und Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten/LAF) zu prüfen. Der Vorteil: für die Betroffen entfiele der Gang zu einer weiteren Behörde und bestenfalls kann auf einen zusätzlichen Antrag verzichtet werden. Dies würde in meinen Augen die bürokratischen Hürden spürbar senken.

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#Wahlkreistag: Unterwegs in Hellersdorf und Marzahn

Gemeinsam mit der bündnisgrünen Fraktionsvorsitzenden Silke Gebel besuchte ich im Rahmen meines Wahlkreistages am 08.06.2018 in Hellersdorf ein Familienzentrum, das Umweltbildungszentrum Kienberg, das Freilandlabor Marzahn sowie am Nachmittag in Marzahn das Projekt “Respekt und Halt” zur Unterstützung von Obdachlosen Menschen in Marzahn-Hellersdorf. Soziale Herausforderungen in der Familienhilfe, Wohnungslosigkeit sowie Umweltbildung waren unsere Themen vor Ort.

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Stärkung der bezirklichen Schuldner- und Insolvenzberatung

Mit dem Berliner Landeshaushalt für die Jahre 2018 und 2019 haben wir die Voraussetzung geschaffen, dass die Berliner Bezirke die Angebote der Schuldner- und Insolvenzberatung ausbauen und gleichzeitig die Anpassung der Gehälter frühere Tarifsteigerungen ermöglichen können. Anlässlich eines Rundschreiben an die Bezirke über die 2. Fortschreibung der Globalsummen-Zuweisung 2018, habe ich den Senat zur Umsetzung befragt (Drucksache 18/14856).

Ich freue mich, dass die meisten Bezirke die Tarifanpassungen ermöglicht haben und die Ausweitung der Angebote der bezirklichen Schuldner- und Insolvenzberatung auf einem guten Weg ist. So werden die zusätzlichen Mittel in Marzahn-Hellersdorf für den Aufbau einer Zweigstelle von Julateg Finsolv in Marzahn eingesetzt.

Die vollständige Antwort des Senates finden sie hier. Folgend die Übersicht über die Bezirke.

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Quartiersmanagements in Marzahn: Senat darf Bezirks bei der Verstetigung nicht allein lassen

Das Fortbestehen der beiden Quartiersmanagementgebiete in Marzahn-Nord (Drucksache 18/14853) und Marzahn-Mitte (Drucksache 18/14854) stand seit einiger Zeit in Frage. Nun hat der Senat mir in einer Antwort bestätigt, dass die Förderung der beiden Gebiete zum 31.12.2020 beendet (verstetigt) werden soll.

Angesichts der weiter erschreckenden Werte bei den Einschulungsuntersuchungen 2016/17 darf der Bezirk bei einer solchen Verstetigung nicht allein gelassen werden. Die Bekämpfung von Armut und hier insbesondere Kinder- und Familienarmut muss eine gesamtstädtische Aufgabe bleiben. Insbesondere in den Großsiedlungen von Marzahn-Hellersdorf liegt der Anteil von Mädchen und Jungen aus sozial schwierigen Familien bei über 30 Prozent. Am höchsten ist er mit 34,4 Prozent in Hellersdorf-Nord, gefolgt von Marzahn-Nord (32,2 Prozent), Marzahn-Mitte (31,5 Prozent) und Hellersdorf-Ost (29,9 Prozent).

Der Senat macht es sich angesichts der angespannten Haushaltslage in Marzahn-Hellersdorf zu leicht, einfach zu sagen: “Gleichzeitig erscheint es wünschenswert, dass einige ausgewählte Leuchturmprojekte (z.B. Nachbarschaftseinrichtungen) in die Regelfinanzierung des Bezirkes überführt bzw. erfolgreich arbeitende Strukturen (z.B. Bildungsverbünde oder Runde Tische) durch die Bezirksverwaltung übernommen werden.” Ich werden mich im Rahmen des nächsten Landeshaushaltes 2019/2020 dafür einsetzen, dass der Bezirk die dafür notwendigen Mittel auch bekommt. Es wäre fatal wenn die mit den Quartiersmanagementgebieten aufgebaute soziale Infrastuktur wegfallen würde.

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Soziale Wohnhilfen zu Fachstellen zur Vermeidung von Wohnungslosigkeit weiterentwickeln

Mit dem Landeshaushalt hat die Rot-Rot-Grüne Koalition den Bezirken 1,2 Millionen Euro für die Weiterentwicklung der bezirklichen sozialen Wohnhilfen bereit gestellt. Kurz gefasst geht es dabei darum, alle Möglichkeiten zur Vermeidung und Behebung von Wohnungslosigkeit an einer zentralen Stelle in der Verwaltung zu konzentrieren.

Bisher ist es den Beteiligten jedoch nicht gelungen sich auf ein Konzept oder einen Rahmen zu verständigen. Nach einer aktuellen Antwort des Senats auf meine Anfrage (Drucksache 18/14858) bleibt unklar, wie das zur Verfügung stehende Geld im Jahr 2018 genutzt werden soll. Auch in einer Roten Nummer für den Hauptausschuss heißt es: “Ergebnisse bzw. Zwischenschritte, die bis zur Vorlage eines Konzeptes ggf. erfolgen sollen, werden von der Fachverwaltung definiert. Dies bleibt zunächst abzuwarten.”

Dem vernehmen nach, soll erstmal jeder Bezirk im Jahr 2018 100.000€ erhalten. Ein angedachtes Konzeptverfahren wurde offenbar vertagt. Dies bleibt aber Aufgabe für die Senatsverwaltung und die bezirklichen Ämter. Denn für 2019 erwarten wir als Haushaltsgesetzgeber schon ein Konzept für den Einsatz der öffentlichen Finanzmittel.

Die vollständigen Antworten des Senats finden sie hier.

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