Stefan Ziller

GRÜN für Marzahn, Biesdorf, Kaulsdorf, Mahlsdorf und Hellersdorf

Senat

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Erweitertes Führungszeugnis – warum nicht mal einfach und digital?

Erweiterte Führungszeugnisse werden häufig im Ehrenamt mit Schutzbedürftigen benötigt und sind mit etwas bürokratischem Aufwand verbunden. Ich habe mich beim Senat erkundigt, wie er den Aufwand der Ausstellung des erweiterten Führungszeugnisses bewertet (Drucksache 19/18374). Sowohl das einfache als auch das erweiterte Führungszeugnis kann auf Berlin.de online beantragt werden. Benötigt wird dafür jedoch ein Ausweis mit Online-Ausweisfunktion (eID) und ein Smartphone mit AusweisApp2. Für das erweiterte Führungszeugnis beträgt derzeit die Gebühr 13 €. Für ehrenamtliche hat Berlin ein alternatives Verfahren entwickelt bei dem die Gebühren entfallen.

Was offenbar fehlt ist ein unbürokratisches Verfahren für Träger die aus Landesmitteln finanziert werden und ihre Beschäftigen bzw. Honorarkräfte. Eine Erleichterung würde die Gewinnung von Fachkräften bspw. in der Hausaufgabenhilfe oder ähnlichen Angeboten im Auftrag des Landes von unnötiger Bürokratie entlasten.

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Nutzung von i-KFZ weiter auf niedrigem Niveau

Bundesweit sind in Kommunen der Zugang zu den i-KFZ-Dienstleistungen eingeschränkt aufgrund von fehlenden Sicherheitsstandards. Ich habe mich beim Senat erkundigt, ob dies auch für Berlin zutrifft und wie die Nutzungszahlen beim i-KFZ sich geändert haben (Drucksache 19/18276).

Beruhigend: es wird in Berlin keine Einschränkungen bei i-KFZ aufgrund der aktuellen IT-Sicherheitsvorfälle geben. Berlin erfüllt die Mindestsicherheitsanforderungen.

Seit Ende 2023 ist i-KFZ in Berlin in allen vier Stufen verfügbar. Dies bedeutet, sowohl Bürger*innen als auch Unternehmen können alle KFZ relevanten Behördendienstleistungen auch online in Anspruch nehmen.

Doch werden diese auch genutzt? Leider nein, die Anzahl der Vorgänge die im Internet getätigt werden, liegt im Schnitt bei 10 %. Der höchste Anteil an Vorgängen im Internet lag 2023 im Dezember bei circa 14 %. Damit ist zwar eine Steigerung im Vergleich zu 2022 zu von knapp 2 % zu erkennen. Bei im Schnitt 30.000 Vorgängen im Monat ist dies jedoch zu wenig, um Bürger*innen und Verwaltung wirksam zu entlasten. Ein Ausreißer ist dabei das Außerbetriebsetzen, hier stiegen die Vorgänge aus dem Internet von Januar mit circa 23 % auf circa 36 %. Der Senat sollte systematisch analysieren, warum die online Dienstleistungen von den Bürger*innen kaum genutzt werden.

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Hauptstadtzulage und weitere Refinanzierung des TV-L-Abschlusses

Im Dezember / Januar hatte der Senat in einer schriftliche Anfrage bestätigt: die Haupstadtzulage für freie Träger ist möglich. Noch bevor der Senat seine Entscheidung rückgängig gemacht hat, hatte ich den Senat nach den im Dezember zugesagten Hilfestellungen gefragt (Drucksache 19/18277).

Das Zentrale der Antwort ist nach den aktuellen Vorkommnissen sicher die Aussage zur Hauptstadtzulage: “Hinsichtlich der Hauptstadtzulage bleiben die Redaktionsverhandlungen zur weiteren Konkretisierung, sowie Art und Umfang und zum Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens und die genaue Ausgestaltung der Anschlussregelung für die Hauptstadtzulage abzuwarten.”

Der Senat drückt sich damit vor der Verantwortung, in dem er die notwendige Entscheidung auf andere Bundesländer abwälzt. Wie Berlin seine Zuwendungsempfänger finanziert, muss der Senat schon selbst entscheiden. Die Unfähigkeit zur eigenen Entscheidung durch Nebelkerzen und Ablenkungsmanöver zu verschleiern, schadet der Glaubwürdigkeit Berlins massiv.

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Schneller digital: IT-Vergaben bündeln

Angesichts zunehmender Digitalisierung und insbesondere der Umsetzung des Onlinezugangsgesetz (OZG) kommt der Softwarearchitektur und damit der Auswahl und Beschaffung von Software und anderer verfahrensabhängiger IKT durch das Land eine immer größere Bedeutung zu. In Berlin jedoch verzögern sich IT-Vergaben immer wieder. Die dezentrale Kompetenz der Vergabestellen wird dabei der Realität auf dem IT-Markt nicht gerecht. Mit einem Antrag fordern Bündnis 90/Die Grünen den Senat auf, die IKT-Vergabe in Berlin zu bündeln (Drucksache 19/1128).

Damit orientiert sich Berlin an anderen Bündesländern uns Städten, die ihre IKT-Vergabe, egal ob verfahrensabhängig oder -unabhängig, an einer Stelle gebündelt haben. Dr. Laura Dornheim hat im letzten Sommer von dem Erfolg des Models berichtet. Auch aktuelle Informationen über bundesweite Entwicklungen, die im IT-Planungsrat und anderen bundesweiten Gremien abgestimmt werden, können so zentral als Grundlage für Vergabeentscheidungen dienen.

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Berlins hat eine neue Open Data Strategie 2023

Im Jahr 2012 wurde die erste Open-Data Strategie veröffentlicht, 2020 folgte die Open-Data Rechtsverordnung. Und in diesem Jahr 2023 hat der Senat nun eine überarbeitete Open-Data Strategie vorgelegt (PDF). Im Zentrum steht darin der Kulturwandel innerhalb der Berliner Verwaltung zu einem Open-by-Default Mentalität, Datenmanagement und -kompetenz.

Mit der neuen Open-Data Strategie 2023 wird erstmals im Land Berlin das Ziel formuliert und verankert, Open Data als wesentlichen Bestandeil einer modernen digitalen Verwaltung zu begreifen und entsprechend Maßnahmen zu ergreifen. Auf der Agenda steht dazu die technische Weiterentwicklung des bestehenden Open-Data Portals. Gerade die Verwaltung kann nur davon profitieren, wenn Daten Verwaltungen übergreifend zur Verfügung stehen. Technisch soll der Berlin Data Hub ein Datenmanagementsystem schaffen, linked Open Data etabliert und Visualisierungen von Daten durch praxisorientierte Dashboards ausgebaut werden.

An der Entwicklung der Strategie war neben der Open Data Informationsstelle (ODIS) auch die Open Knowledge Foundation Deutschland e.V. beteiligt.

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Wo unterstützt KI und ADM die Berliner Verwaltung?

Obwohl Berlin die Digitalisierung an vielen Stellen verpasst hat, wird von der Berliner Verwaltung bereits KI gestützte Software eingesetzt. Ich habe daher mal gefragt wo KI-Basierte Entscheidungshilfen in Berlin zum Einsatz kommen und wie es durch den Einsatz zu potentieller Diskriminierung kommt. Die Antwort (Rote Nummer 1270, Bericht Nr. 21, Seite 133 ff. ) teilt dabei in KI-Systeme welche keine Entscheidungen treffen und jene die Entscheidungen treffen. Klare Kriterien oder ein Tranzparenzregister gibt es immer noch nicht für den Einsatz von ADM (Automated Decision Making).

Im Vergleich zum letzten Doppelhaushalt sind Anzahl und Zwecke deutlich angestiegen. Derzeit gibt es 15 verschiedene Anwendungen mit KI-Systemen. Ein Transparenzregister wäre schon jetzt ohne Gutachten möglich und würde modernes Verwaltungshandeln transparent machen. Auch der Ethikrat ist zu dem Schluss gekommen, dass es beim Einsatz von KI-Systemen in Verwaltung bestimmte Voraussetzung und Maßnahmen braucht. Zwar Ordnet der Senat das Potential von Diskriminierung richtig ein, benennt jedoch keine Maßnahmen oder Strategie für die Zukunft.

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Bits & Berlin – Newsletter – 10/2023

In meinem Newsletter “Bits & Berlin” möchte ich wie gewohnt über aktuelle Themen aus meiner Arbeit zu Verwaltungsmodernisierung und -digitalisierung informieren.

In diesem Newsletter geht es unter anderem um die Berichte zum Doppelhaushalt für die Jahre 2024 und 2025. Die Berichte decken vom FreeWifi, die geplante Low-Code Plattformen bis zur katastrophalen IT-Sicherheit in Berlin vieles ab. Oft fehlen allerdings genaue Zahlen und viele konkrete Umsetzungsdetails werden erst im Jahr 2024 “fertig”.

Damit ist aber auch klar: die Schonfrist für den neuen Senat endet mit dem Jahreswechsel. Anfang 2024 werden wir uns das Voran kommen genau anschauen. Die Zeit der Ausreden ist dann vorbei.

Viel Spaß beim Lesen!

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Open-Data in Berlin: so steht’s um unsere Daten

Wie entwickelt sich Open-Data in der Berliner Verwaltung? Welche Daten werden bereit gestellt? Welche konkreten Pläne gibt es für 2024 und 2025? Diese Fragen habe ich dem Senat im Zuge der Haushaltsdebatte 2024/2025 gestellt.

Demnach wurden in 2022 81 Datensätze manuell veröffentlicht (eine vollständige Liste findet sich im Bericht auf Seite 82). Von den aktuell 18 Open-Data-Beauftragten haben 5 eine Dateninventur im jeweiligen Verantwortungsbereich durchgeführt. Weitere sind in Planung (siehe Maßnahmenliste im Bericht). Aucj die von mir eingeforderte Open-Data Musterklausel wurde veröffentlicht. Dazu soll der Berlin Open Data Day in 2024 wieder stattfinden. Als politischer Rahmen soll es zeitnah einen Senatsbeschluss für eine Open-Data Strategie geben.

Nicht so schön ist, dass die Arbeitzum DataHub aufgrund von mangelnden Ressourcen noch nicht gestartet wurde. Als Rückmeldung ist dem Bericht auch zu entnehmen, dass die die zeitlichen Ressourcen der Open-Data Beauftragten nicht ausreichen. Bei fünf Beauftragten ist nicht klar zu wie viel Prozent diese Zeit für Open-Data haben, bei einer mit 2 % und bei weiteren fünf etwa 5 % bis 10 %. Bei wiederum fünf mit 20 %.

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Gemeinsam Berlin – Die Digitalstrategie für Berlin

Seit Dezember 2022 hat Berlin eine neue Digitalstrategie unter dem Namen Gemeinsam Digital: Berlin. Diese Strategie bündelt die Smart City- und Digitalstrategie von Berlin zusammen und unterlegt sie mit einem Wertekompass und einer Governance Struktur. Zudem können Maßnahmen online eingesehen werden, verfolgt und sogar neue eingereicht werden.

Ein paar Worte zum Hintergrund: Berlin hat sich erfolgreich auf “Modellprojekt Smart Cities” der Bundesregierung beworben und erhält eine Fördersumme von 65% (11,375 Mio. Euro) vom Bund, welcher ergänzt wird durch den Landesanteil von 35% (6,125 Mio. Euro). Der Umsetzungsraum ist von 2020 bis 2026 und teilt sich in verschiedene Phasen, von der die Konzeptionsphase und Ausarbeitungsphase abgeschlossen sind und bis 2026 die Umsetzungsphase läuft. Das CityLAB Berlin begleitet den Prozess der Strategie. Wer sich ein genaues Bild über die einzelnen Phasen und Bestandteile der Strategie machen will, dem sei die Vorstellung der Strategie im Februar 2023 zusammen mit der Technologiestiftung auf Youtube empfohlen.

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