Stefan Ziller

GRÜN für Marzahn, Biesdorf, Kaulsdorf, Mahlsdorf und Hellersdorf

Netzpolitik & Digitalisierung

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Einsatz von KI-Lösungen in der Berliner Steuerverwaltung

Die Berliner Steuerverwaltung setzt vermehrt auf künstliche Intelligenz (KI) und automatisierte Prozesse, um effizienter zu arbeiten und das Personal zu entlasten. Ein Bericht zeigt den Einsatz in den Finanzämtern (RN 1529). In Sachen Transparenz der Algorithmen muss die Berliner Steuerverwaltung aber noch nacharbeiten.

In der Berliner Steuerverwaltung werden regelbasierte Expertensysteme als Teilbereich der KI mit dem Risikomanagementsystem (RMS) eingesetzt. RMS ist ein Teilprojekt von KONSENS und zeigt verschiedene steuerlich relevante Zusammenhänge mittels eines maschinellen Risikofilters auf, um (menschliche) Entscheidungen vorzubereiten. Steuerfälle können so in Risikoklassen eingeteilt werden. Je nach Risikopotential der vorliegenden Steuererklärung erfolgt – unter Berücksichtigung der vergebenen Risikoklasse – eine vollautomatische Verarbeitung (sog. Autobescheid) oder eine Überprüfung durch die Dienstkräfte.

Im Zusammenhang mit dem Onlinehandel werden sog. Webcrawler eingesetzt, die Webseiten automatisiert zwecks Ermittlung steuerrechtlicher Sachverhalte analysieren, so dass konzipierte Prüfungen in Fällen des Internethandels vorgenommen werden können. Der Einsatz von KI wird zudem im Rahmen der Modernisierung von ELSTER und der Förderung der Digitalisierung durch KONSENS weiterhin angestrebt.

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Wie steht’s um IPv6 in der Berliner Verwaltung?

Seit 2010 sind die IPv4 Adressen erschöpft. Die Antwort ist die Umstellung auf IPv6. Während IPv4 nur etwa 4,3 Milliarden eindeutige IP-Adressen unterstützt, bietet IPv6 praktisch unendlich viele Adressen. Dies ist besonders wichtig, da der Bedarf an IP-Adressen mit der Zunahme von vernetzten Geräten und Anwendungen exponentiell steigt. Ich habe den Senat aus Auskunft zur derzeitigen Nutzung von IPv6 gebeten und mich dabei auch nach den aktuellen Planung erkundigt (Drucksache 19/18469). Die Antwort zeigt, dass Berlin IPv6 nutzt, aber keine strategische Planung hat.

Demnach sieht der Senat keinen dringenden Handlungsbedarf für eine flächendeckende IPv6-Umstellung in der Verwaltung, da die in Betrieb befindliche Infrastruktur mit IPv4 im Berliner Landesnetz, das physisch vom Internet und allen anderen Drittnetzen wie dem Verbindungsnetz des Bundes getrennt ist und mit einem großen privaten IPv4-Adresspool arbeitet, den Anforderungen genügt. Das durch Berlin Online für Berlin betriebene Stadtportal berlin.de ist allerdings auch über IPv6 erreichbar. Dies gilt auch für die in Domänen unterhalb von berlin.de verfügbaren Online- Angebote der Verwaltung. Der konkrete Anteil der vom Land Berlin oder im Auftrag des Landes Berlin im Internet betriebenen Dienste, die über IPv6 erreichbar sind, ist nicht bezifferbar.

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Erweitertes Führungszeugnis – warum nicht mal einfach und digital?

Erweiterte Führungszeugnisse werden häufig im Ehrenamt mit Schutzbedürftigen benötigt und sind mit etwas bürokratischem Aufwand verbunden. Ich habe mich beim Senat erkundigt, wie er den Aufwand der Ausstellung des erweiterten Führungszeugnisses bewertet (Drucksache 19/18374). Sowohl das einfache als auch das erweiterte Führungszeugnis kann auf Berlin.de online beantragt werden. Benötigt wird dafür jedoch ein Ausweis mit Online-Ausweisfunktion (eID) und ein Smartphone mit AusweisApp2. Für das erweiterte Führungszeugnis beträgt derzeit die Gebühr 13 €. Für ehrenamtliche hat Berlin ein alternatives Verfahren entwickelt bei dem die Gebühren entfallen.

Was offenbar fehlt ist ein unbürokratisches Verfahren für Träger die aus Landesmitteln finanziert werden und ihre Beschäftigen bzw. Honorarkräfte. Eine Erleichterung würde die Gewinnung von Fachkräften bspw. in der Hausaufgabenhilfe oder ähnlichen Angeboten im Auftrag des Landes von unnötiger Bürokratie entlasten.

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Bits & Berlin – Newsletter – 04/2024

In meinem Newsletter “Bits & Berlin” möchte ich wie gewohnt über aktuelle Themen aus meiner Arbeit zu Verwaltungsmodernisierung und -digitalisierung informieren.

In diesem Newsletter geht es meinen Antrag für ein Digitalgesetz für Berlin, den aktuellen Stand zur Einführung der eAkte in der Berliner Verwaltung und mein Fachgespräch “KI am Bürgertelefon?”

Viel Spaß beim Lesen!

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Nutzung von i-KFZ weiter auf niedrigem Niveau

Bundesweit sind in Kommunen der Zugang zu den i-KFZ-Dienstleistungen eingeschränkt aufgrund von fehlenden Sicherheitsstandards. Ich habe mich beim Senat erkundigt, ob dies auch für Berlin zutrifft und wie die Nutzungszahlen beim i-KFZ sich geändert haben (Drucksache 19/18276).

Beruhigend: es wird in Berlin keine Einschränkungen bei i-KFZ aufgrund der aktuellen IT-Sicherheitsvorfälle geben. Berlin erfüllt die Mindestsicherheitsanforderungen.

Seit Ende 2023 ist i-KFZ in Berlin in allen vier Stufen verfügbar. Dies bedeutet, sowohl Bürger*innen als auch Unternehmen können alle KFZ relevanten Behördendienstleistungen auch online in Anspruch nehmen.

Doch werden diese auch genutzt? Leider nein, die Anzahl der Vorgänge die im Internet getätigt werden, liegt im Schnitt bei 10 %. Der höchste Anteil an Vorgängen im Internet lag 2023 im Dezember bei circa 14 %. Damit ist zwar eine Steigerung im Vergleich zu 2022 zu von knapp 2 % zu erkennen. Bei im Schnitt 30.000 Vorgängen im Monat ist dies jedoch zu wenig, um Bürger*innen und Verwaltung wirksam zu entlasten. Ein Ausreißer ist dabei das Außerbetriebsetzen, hier stiegen die Vorgänge aus dem Internet von Januar mit circa 23 % auf circa 36 %. Der Senat sollte systematisch analysieren, warum die online Dienstleistungen von den Bürger*innen kaum genutzt werden.

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Broadcom / VMWare: teuere Sackgasse oder digital souverän?

Das Unternehmen Broadcom kaufte VMWare und änderte das Geschäftsmodell. In Zukunft sind die Produkte nur noch als Abo. Da VMWare Produkte auch in den Berliner Verwaltungen im Einsatz sind, hat diev Änderung des Lizenzmodelles Konsequenten für den Landeshaushalt. Ich habe mich daher beim Senat erkundigt, was das neue Lizenzmodell für Berlin beutetet (Drucksache 19/18300).

Das ITDZ Berlin hat derzeit 538 Lizenzen zur Server-Virtualisierung der Berliner Cloud im Einsatz. Für die Sicherung der bestehenden Infrastruktur sind in den nächsten 5 Jahren bereits rund 7 Mio. EUR für Investition eingeplant. Dieses Geld kann nun für die Abokosten genutzt werden. Damit verursacht der Wechsel auf das neue Lizenzmodell von Broadcom offenbar keine Mehrkosten. Trotzdem zeigt die Übernehme von VMWare und das neue Lizenzmodell, wie abhängig Berlin von einer Singel-Vendore Strategie ist, welche auf lange Sicht die digitale Souveränität der Stadt schaden kann. Um das zu ändern gibt es seit Winter 2023 das Open-Source Kompetenzzentrum.

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Verwaltung, aber Modern – KI am Bürgertelefon?

Die Nutzung von Chatbots in der deutschen Verwaltung hat in den letzten Jahren zugenommen. Besonders beliebt sind Chatbots auf der Website von Kommunen, die dabei helfen, Informationen und Dienstleistungen der Verwaltung in Anspruch zu nehmen. München, Hamburg, Heidelberg, Flensburg und auch Berlin haben sie mittlerweile.

Ich habe am 6. März 2024 mit Experten zum Berliner Chatbot Bobbi und dem Wuebot aus Würzburg eingeladen, um darüber zu sprechen, wie solche Chatbots und KI in Zukunft die Interaktion zwischen Bürger*innen und Staat verändern werden. Chatbots können dabei versuchen, Bürger*innenanfragen zu beantworten und Informationen bereitzustellen. Sie können etwa Fragen zu Öffnungszeiten, Antragsverfahren, gesetzlichen Vorschriften oder allgemeinen Informationen beantworten. So können Berliner*innen den Berliner ChatBot „Bobbi“ nach den Standorten von Ämtern im eigenen Bezirk fragen und bekommen rund um die Uhr eine entsprechende Liste. Ein weiterer Klick und Bobbi zeigt die Öffnungszeiten des gewählten Bürgeramts an und die passende Website.

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Bits & Berlin – Newsletter – 03/2024

In meinem Newsletter “Bits & Berlin” möchte ich wie gewohnt über aktuelle Themen aus meiner Arbeit zu Verwaltungsmodernisierung und -digitalisierung informieren.

Es geht um das ITDZ und die neue Leitung, IT-Sicherheit, das OZG 2.0, eine Anhörung zum Einsatz von Automatisierten Systemen und Künstlicher Intelligenz (KI) in der Verwaltung und den Datenschutzbericht 2022.

Und ich lade herzlich zum Fachgespräch „Verwaltung, aber modern – KI am Bürgertelefon?“ ein. Das Fachgespräch findet am 06.03.2024 um 18:30 Uhr im Abgeordnetenhaus statt (Anmeldung).

Viel Spaß beim Lesen!

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Digitalgesetz für Berlin – ein Update für die digitale Verwaltung

Das Berliner E-Government-Gesetz (EGovG Bln) von 2016 braucht ein Update. Dieses muss unter anderem auf der Evaluation des Berliner E-Government-Gesetzes (Rote Nummer 18/2765 E) von 2021 aufbauen. Es soll dazu den neuen rechtlichen Grundlagen durch das neue OZG 2.0 und des aktuellen europäischen Rechtsrahmen gerecht werden. Mit einem Antrag legen Bündnis 90/Die Grünen konkrete Vorschläge vor (Drucksache 19/1501).

Mit der Weiterentwicklung zu einem Digitalgesetz schlagen wir ein Recht auf digitale Kommunikation mit der Verwaltung, die Verankerung der zentralen IKT-Steuerung, eine zentrale IT-Vergabe sowie eine klare Ausrichtung nach dem Leitmotiv „Public Money, Public Code“ vor. Im Sinne einer Bringschuld soll die Verwaltung Leistungen für Bürger*innen proaktiv vorschlagen oder sogar automatisch gewähren. Das neue Digitalgesetz soll garantieren, dass bei der Digitalisierung von Prozessen und Leistungen der Verwaltung die Bedürfnisse der Nutzenden, der Bürger*innen, der Wirtschaft und der Verwaltungsmitarbeiter*innen im Fokus stehen.

Es soll aktuellen Herausforderungen der Digitalisierung stand halten und „Security by Design“ sowie „Privacy by Design“ als Grundsatz der Digitalisierung festzulegen. Das neue Digitalgesetz soll sicherstellen, dass Berlin in den nächsten Jahren schnell und effektiv die Verwaltung digitalisiert. Wir schlagen dazu ein individuelles Recht auf eine regelmäßige Fortbildung für die Beschäftigten der Landes- und Bezirksverwaltungen vor. Darüber hinaus soll die Nutzer*innenfreundlichkeit zentrale Aufgabe bei der Weiterentwicklung von Fachverfahren werden.

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