Stefan Ziller

GRÜN für Marzahn, Biesdorf, Kaulsdorf, Mahlsdorf und Hellersdorf

Gesundheit

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Rufbus „Muva“ weiterentwickeln und auf Gesundheitsorte ausweite

Das Muva-Rufbus-Angebot stellt eine deutliche Verbesserung der Erschließung mit öffentlichen Verkehrsangeboten für Mahlsdorf und Kaulsdorf dar. Gerade die Erreichbarkeit von Arztpraxen und Gesundheitsorten wird durch Muva deutlich verbessert. Allerdings gelten diese Ziele nicht als „Zubringerfahrten“ und sind damit teurer. Rückmeldungen aus der Nachbarschaft bemängeln zurecht die unnötig teure Ereichbarkeit von Gesundheitsorten, insbesondere rund um das Ärztezentrum und Krankenhaus in Kaulsdorf.

Mit einem Antrag setzen sich Bündnis 90/Die Grünen im Berliner Abgeordnetenhaus dafür ein, die Fahrten zu diesen Zielen als „Zubringerfahrten“ einzustufen und damit die Erreichbarkeit von Gesundheitsorten wie den Krankenhäusern UKB und Vivantes Kaulsdorf für Menschen, die den ÖPNV nutzen möchten, deutlich zu verbessern.

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Hauptstadtzulage auch für Beschäftigte freier Träger

Die Entscheidung, den freien Trägern endlich die Hausstadtzulage zukommen zu lassen, ist ein überfälliger Schritt in die richtige Richtung. Es ist höchste Zeit, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Freien Wohlfahrtspflege die gleiche Anerkennung erfahren wie ihre Kollegen in landeseigenen Unternehmen. Diese Gleichbehandlung ist nicht nur ein längst überfälliger Lückenschluss, sondern auch ein deutliches Signal der Wertschätzung für diejenigen, die das Rückgrat unserer Stadt bilden. Die Beschäftigten der freien Träger leisten einen unschätzbaren Beitrag zur Aufrechterhaltung unserer sozialen Infrastruktur in Berlin.

Gute Arbeit in öffentlichem Auftrag ist seit einigen Jahren das Motto der Berliner Regierung. Ziel war und ist dabei unter anderem, dass Mitarbeiter*innen von freien Trägern die durch Zuwendungen (bspw. Sozialberatung oder Stadtteilzentren) oder Entgelte (bspw. Kitas oder Hilfen zur Erziehung) nach dem Tarif für den öffentlichen Dienst bezahlt werden (können). Im Hinblick auf die Tarifeinigung der Tarifgemeinschaft der Länder stellte sich nun die Frage, ob die Hauptstadtzulage auch als Teil des Tarifvertrages gilt. Denn es ist im Rahmen der Tarifeinigung gelungen die Zulage zu tarifieren. Sie ist ab sofort Teil des Tarifvertrages.

Eine Anfrage von meiner Kollegin Julia Schneider und mir schafft nun Klarheit.

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Umgang mit Periodenarmut in Berlin

“Rund 20.000 Euro gibt eine Person im Leben durchschnittlich für die Menstruation aus. Allerdings können sich das längst nicht alle leisten. Manche Menschen können sich nicht mal die absoluten Basics kaufen, also Tampons oder Binden. Sie müssen mit Klopapier oder Stoffresten improvisieren. Periodenarmut oder Period Poverty ist ein weltweites Problem.” (Quelle: Podcast Eine Stunde Liebe vom 15. Januar 2021)

Gemeinsam mit meiner Kollegin Fatos Topas und Social Period e.V. habe ich den Senat zum Umgang mit der Periodenarmut in Berlin gefragt (Drucksache 18/28115). Aus der Antwort geht hervor, dass es in einigen Bezirken entsprechende Debatten und Beschlüssen in den BVVen gibt.

Aus Tempelhof-Schöneberg enthält die Antwort auch Zahlen: “Für eine entsprechende Ausstattung aller Frauentoiletten in den vorbezeichneten Einrichtungen sind Ausgaben für Automaten (Erstausstattung) sowie Verbrauchartikel im ersten Haushaltsjahr in Höhe von rd. 90.000 € zu erwarten; die jährlichen Aufwendungen für Verbrauchartikel allein werden auf 60.000 €/Jahr prognostiziert.”

Bedenkenswert ist die Antwort zum Thema HousingFirst: “Grundsätzlich besteht eine solche Möglichkeit, diese wird aber vom Senat, in Abstimmung mit den Expertinnen der Housing First Projekte als wenig zielführend betrachtet. Auch wenn der für Housing First in Frage kommende Personenkreis obdachlose Frauen sind, ist mit der Vermittlung einer Wohnung der Leistungsbezug für Regelbedarfsleistungen nach dem SGB II oder SGB XII verbunden. Die Regelbedarfe nach § 20 SGB II, bzw. § 27 a SGB XII umfassen unter anderem auch Bedarfe für Hygieneprodukte, so dass – wenn von den Frauen gewünscht – eher Beratung zur wirtschaftlichen Haushaltsführung im Vordergrund stehen, welche auch den Bedarf an Menstruationsprodukten umfasst. Die Housing First Projekte sind im Übrigen sehr gut vernetzt und können den Frauen bei Bedarf Hinweis geben, wo kostenfreie Hygieneprodukte erhältlich sind, bzw. geben diese auch in geringem Umfang aus.”

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Auslastung der Notunterkünfte für wohnungslose Familien

In Berlin existieren gegenwärtig zwei Notunterkünfte für wohnungslose Familien mit Kindern. Diese Notübernachtungen können von Familien mit minderjährigen Kindern unabhängig ihrer Herkunft genutzt werden, die mittel- oder unmittelbar von Wohnungslosigkeit betroffen sind. Da sich die Angebote durch ihre Niedrigschwelligkeit auszeichnen, ist ein Leistungsanspruch auf Sozialleistungen keine Voraussetzung für eine Aufnahme in den Notunterkünften. So müssen für die Aufnahme beispielsweise keine gültigen Ausweispapiere vorgelegt werden.

Ich habe beim Senat die Belegung für das vergangene Jahr abgefragt (Drucksache 18/28039). Bereits in einer früheren Anfrage habe ich die Zahlen für frühere Jahre erfahren. Problematisch ist, dass an immer mehr Tagen Familien, die ein Dach über dem Kopf suchen, nicht aufgenommen werden können. Dieser Trend lässt sich auch im Jahr 2020 ablesen.

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Mehr Lärmschutz für die Anwohner*innen Kaulsdorfer Straße

Die Kaulsdorfer Straße braucht mehr Tempo 30! Dieses Anliegen erreicht mich immer wieder von Anwohner*innen. Der Weg dahin: Die Verkehrsbehörde kann insbesondere auf Antrag von Anwohnenden zum Schutz der Bevölkerung straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen anordnen. In einer schalltechnischen Untersuchung dazu wird die Fahrbahnart und deren Zustand berücksichtigt. Bei schlechten Fahrbahnzuständen werden Zuschläge zum Emissionspegel addiert. Dies dürfte für die Kaulsdorf Straße größtenteils zur Geltung kommen.

Die Ursache, also der schlechte Fahrbahnzustand, wird immerhin zwischen Lindenstraße und Falkstätter Straße beseitigt. Hier sind vom Montag, dem 7. Juni, bis Freitag, dem 11. Juni 2021 Straßeninstandsetzungsmaßnahmen auf der Chemnitzer Straße/Kaulsdorfer Straße geplant.

Im Abschnitt der im Bezirk Treptow-Köpenick gelegenen Kaulsdorfer Straße von Egersfelder Allee bis Gehsener Straße WURDE Aufgrund eines Antrags eines bereits im Januar 2021 aus Lärmschutzgründen Tempo 30 ganztags eingeführt. Grundsätzlich ist zu beachten, dass nur unmittelbar betroffene Anwohnende berechtigt sind, für ihre Straße Anträge auf Überprüfung der Notwendigkeit straßenverkehrsbehördlicher Maßnahmen, wie Tempo 30, zum Schutz vor verkehrsbedingtem Lärm nach § 45 Abs.1 Nr. 3 der Straßenverkehrsordnung (StVO) zu stellen. Diese Anträge sind an die jeweils zuständigen Straßenverkehrsbehörden, für Hauptverkehrsstraßen an die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz und für Nebennetzstraßen an die bezirklichen Straßenverkehrsbehörden, zu richten.

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Jahresbericht der Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit 2020

Am gestrigen Donnerstag hat die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit ihren Jahresbericht für das vergangene Jahr vorgelegt. Auf 308 Seiten wird umfangreich zur Arbeit der unabhängigen Stelle berichtet und besondere Fälle vorgestellt. Der Bericht ist auf der Homepage im Volltext abrufbar, die entsprechende Pressemitteilung gibt es hier als PDF.

Der Jahresbericht 2020 umfasst folgende Schwerpunkte: Datenschutzfragen im Zusammenhang mit Corona; Internationaler Datenverkehr nach der „Schrems II“-Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs; Einsatz von Videokonferenzsystemen; Digitalisierung der Schulen – BER 2.0?; Startschuss für die Zertifizierung

Wir werden den Bericht und die aufgeworfenen Probleme in den parlamentarischen Beratungen diskutieren und wenn nötig Empfehlungen dazu an die Verwaltungen verabschieden.

Mit der Vorstellung des Berichts gab Maja Smoltczyk zudem bekannt, dass sie für eine weitere Amtszeit als Datenschutzbeauftragte nicht zur Verfügung steht. Der Bericht für das Jahr 2020 ist damit zugleich ihr letzter Jahresbericht. Das Berliner Abgeordnetenhaus hatte sie am 28. Januar 2016 für eine fünfjährige Amtszeit gewählt. Diese ist nun zu Ende.

Ich möchte mich herzlich für die jahrelange Arbeit für den Datenschutz in Berlin und darüber hinaus bedanken. Die Fußstapfen für eine Nachfolger:in von Maja Smoltczyk sind groß! Und die Arbeit für Datenschutz ist weiter dringend nötig.

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Schnelltests an Schulen und Kitas – wie kann das funktionieren?

Die Infektionszahlen in Berlin sind nach wie vor zu hoch. Eine wichtige Maßnahme für die Rückkehr zum gewohnten Alltag ist die Nutzung von Antigen-Schnelltests; in Ergänzung zur Impfung, der Einhaltung der Hyniegeregeln sowie der Reduzierung der persönlichen Kontakte. Rapidtests.de, ein ehrenamtlicher ThinkTank, der die Schnelltests als strategisches Public-Health-Instrument konzeptionell weiter entwickeln und verbreiten will, stellt ein sehr gutes Informationsangebot zur Verfügung. Die Antigen-Schnelltests sind nicht nur an Schulen und Kitas ein gutes und wichtiges Instrument, um die weitere Ausbreitung des Corona Virus zu verhindern.

In dem Video „Schnelltests an Schulen und Kitas – wie kann das funktionieren?” werden Antigen-Schnelltests als Maßnahme detailliert erläutert. Es zeigt, dass bereits 2 – 3 Tests pro Woche ausreichen, um Infektionsketten zu unterbrechen. Durch die häufige Testung werden Coronapositive Fälle so zuverlässig und frühzeitig erkannt. Schnelltest sind damit insbesondere bei hohen Inzidenz-Zahlen eine sinnvolle Maßnahme, um Ausbrüche zu verhindern. Auch ein Selbsttest zu Hause, ist mit den Schnelltests möglich. Eine Anleitung (bei 60 min) zeigt, wie dieser sicher zu handhaben ist. Und auch was bei einem möglicherweise positiven Testergebenis weiterhin zu tun ist.

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Notunterkünfte für wohnungslose Familien

In Berlin existieren gegenwärtig zwei Notunterkünfte für wohnungslose Familien mit Kindern. Dies geht aus einer Antwort auf meine Anfrage hervor (Drucksache 18/26639). Diese Notübernachtungen können von Familien mit minderjährigen Kindern unabhängig ihrer Herkunft genutzt werden, die mittel- oder unmittelbar von Wohnungslosigkeit betroffen sind. Da sich die Angebote durch ihre Niedrigschwelligkeit auszeichnen, ist ein Leistungsanspruch auf Sozialleistungen keine Voraussetzung für eine Aufnahme in den Notunterkünften. So müssen für die Aufnahme beispielsweise keine gültigen Ausweispapiere vorgelegt werden.

Dazu gibt es das Projekt „Vorübergehende Unterbringung von wohnungslosen Familien mit Kindern – berlinweit (Nostel)“. Es handelt sich um ein Modellprojekt, welches einen erfolgversprechenden Weg darstellt, die Lage von wohnungslosen Roma-Familien zu verbessern.

Problematisch ist, dass an immer mehr Tagen Familien, die ein Dach über dem Kopf suchen, nicht aufgenommen werden können. Dieser Trend lässt sich in der folgenden Tabelle (für das Jahr 2019) ablesen. Hier muss das Angebot bedarfsgerecht ausgebaut werden.

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Berliner Erfahrungen mit dem Planungssicherstellungsgesetz

Der Bundestag hat am 14. Mai 2020 den Gesetzentwurf von CDU/CSU und SPD „zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der Covid-19-Pandemie“ angenommen. Mit diesem befristeten „Planungssicherstellungsgesetz“ soll gewährleistet werden, dass Planungs- und Genehmigungsverfahren sowie besondere Entscheidungsverfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung auch unter den erschwerten Bedingungen während der Pandemie ordnungsgemäß durchgeführt werden können. Ich habe den Senat nach den Berliner Erfahrungen mit dem Gesetz befragt (Drucksache 18/25459).

Aus der Antwort geht hervor, dass es bisher kaum Anwendungfälle in Berlin gibt. Für viele Verfahren, für welche Vereinfachungen geschaffen wurden, bestand bereits vor Inkrafttreten des Gesetzes die Möglichkeit, diese digital abzuwickeln. Insofern ist auch die Zahl der Anwendungsfälle sehr begrenzt. Nur in einem Planfeststellungsverfahren wurde in Anwendung des Planungssicherstellungsgesetzes auf den Erörterungstermin verzichtet (konkret für die „Straßenbahnstrecke Verkehrslösung Schöneweide von Schnellerstraße bis Sterndamm/Südostallee“). Auch in Planung ist bisher nur die Anwendung in wenigen Fällen.

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