Stefan Ziller

GRÜN für Marzahn, Biesdorf, Kaulsdorf, Mahlsdorf und Hellersdorf

Berlin

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Digitalgesetz für Berlin – ein Update für die digitale Verwaltung

Das Berliner E-Government-Gesetz (EGovG Bln) von 2016 braucht ein Update. Dieses muss unter anderem auf der Evaluation des Berliner E-Government-Gesetzes (Rote Nummer 18/2765 E) von 2021 aufbauen. Es soll dazu den neuen rechtlichen Grundlagen durch das neue OZG 2.0 und des aktuellen europäischen Rechtsrahmen gerecht werden. Mit einem Antrag legen Bündnis 90/Die Grünen konkrete Vorschläge vor (Drucksache 19/1501).

Mit der Weiterentwicklung zu einem Digitalgesetz schlagen wir ein Recht auf digitale Kommunikation mit der Verwaltung, die Verankerung der zentralen IKT-Steuerung, eine zentrale IT-Vergabe sowie eine klare Ausrichtung nach dem Leitmotiv „Public Money, Public Code“ vor. Im Sinne einer Bringschuld soll die Verwaltung Leistungen für Bürger*innen proaktiv vorschlagen oder sogar automatisch gewähren. Das neue Digitalgesetz soll garantieren, dass bei der Digitalisierung von Prozessen und Leistungen der Verwaltung die Bedürfnisse der Nutzenden, der Bürger*innen, der Wirtschaft und der Verwaltungsmitarbeiter*innen im Fokus stehen.

Es soll aktuellen Herausforderungen der Digitalisierung stand halten und „Security by Design“ sowie „Privacy by Design“ als Grundsatz der Digitalisierung festzulegen. Das neue Digitalgesetz soll sicherstellen, dass Berlin in den nächsten Jahren schnell und effektiv die Verwaltung digitalisiert. Wir schlagen dazu ein individuelles Recht auf eine regelmäßige Fortbildung für die Beschäftigten der Landes- und Bezirksverwaltungen vor. Darüber hinaus soll die Nutzer*innenfreundlichkeit zentrale Aufgabe bei der Weiterentwicklung von Fachverfahren werden.

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Stand des Mobilfunkausbaus in der U-Bahn

In der U-Bahn Zeitung lesen oder schnell eine Kurznachricht verschicken? Dafür wäre ein flächendeckender Mobilfunkausbau hilfreich. Ich habe mich beim Senat erkundigt, wie der Stand des 4G und 5G Ausbaus in Berlin ist (Drucksache 19/18053). Grundsätzlich ist demnach der 4G Ausbau abgeschlossen. Es geht jetzt “nur” noch um die Kapazitätserhöhung und Einbindung von weiteren Anbietern.

Laut der Antworten ist der 4G und LTE-Mobilfunkausbau sowohl in den oberirdischen U-Bahnstrecken und oberirdischen U-Bahnhöfen für alle Mobilfunknetzbetreiber (mit Ausnahme des Neueinsteigers 1&1 Mobilfunk) abgeschlossen. In Q2 und Q3 2024 sollen das Angebot verdichtet und Kapazitäten erhöht werden. Das Update auf 5G soll nach der Gigabitstrategie des Landes Berlin bis 2025 erfolgen.

Bezüglich des öffentlichen WLANs ist der 4G und LTE-Mobilfunkausbau eine Grundvoraussetzung. Eine Ausstattung aller von der BVG betriebenen ÖPNV Angebote mit WLAN wird voraussichtlich bis 2026 erreicht werden (Drucksache 19/17900). Nach Auskunft der BVG sind alle Berliner Bahnhöfe mit WLAN versorgt, hinzukommen im Jahr 2024 die Jelbi Stationen.

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IT-Sicherheitsvorfälle in Berlin 2023

Wie viele IT-Sicherheitsvorfälle wurden 2023 durch Behörden und Institutionen der Berliner Verwaltung gemeldet? Das habe ich den Senat wie im vergangenen Jahr gefragt (Drucksache 19/17898). Aus der Antwort geht hervor, dass im Zeitraum vom 01.01.2023 – 31.12.2023 insgesamt 15 Meldungen an das Berlin-CERT gegeben wurden. Eine mehr als als 2022. Neben den 15 Meldungen gab es 1.188 Meldungen an die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, davon fallen 180 auf öffentliche Stellen und 1.008 auf nicht öffentliche.

Im Jahr 2023 wurden 89 Meldungen im Intranet vom Berlin-CERT veröffentlicht, eine detaillierte Liste findet sich in der PDF der Anfrage. Im Vergleich zum letzten Jahr, ist keine starke Steigung zu verzeichnen, wohl aber bei den Meldungen an die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit.

Trotz der niedrigen Zahlen zeichnet Berlin bei der IT-Sicherheit kein gutes Bild: IT-Sicherheitsberichte der letzten zwei Jahren wurden dem Parlament immer noch nicht vorgelegt, es fehlt an IT-Sicherheitsbeauftragten, Sicherheitsübungen finden nicht statt und noch immer werden Windows Server 2012, unter anderem bei der Polizei, eingesetzt. Die Digitalisierung der Verwaltung braucht gute IT-Sicherheit die vertrauen schafft – ein wichtiger Schritt wäre eine Zentralisierung der IT-Vergabe, dies würde einheitliche Sicherheitsstandards sorgen.

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Bits & Berlin – Newsletter – 02/2024

Zum Start von “Bits & Berlin” im Jahr 2024 wünsche ich ein Frohes Neues Jahr. Auch in diesem Jahr möchte ich mit meinem Newsletter über aktuelle Themen aus meiner Arbeit zu Verwaltungsmodernisierung und -digitalisierung informieren.

Im ersten Newsletter des Jahres geht es um zwei neue Anträge: Einheitliche Zahlungsmöglichkeiten in allen Ämtern Berlins – IKT-Basisdienst „Bezahlen“ und Schneller digital: IT-Vergaben bündeln. Außerdem geht es um Pannen bei der Einführung der E-Akte, der Terminvergabe und um die Digitalisierung der Bürgerämter.

Viel Spaß beim Lesen!

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Ausbau der Ostbahn – 30-Minuten-Takt bis Müncheberg ab Dezember

Gute Nachrichten für die Ostbahn. Die Aufnahme eines 30-Minuten-Takts im Schienen-Personennahverkehr zwischen Berlin und Müncheberg ist voraussichtlich ab Dezember 2024 geplant. Dafür wurde eine zusätzliche Bahnsteigkante in Müncheberg errichtet. Dies ist der erste Schritt des geplanten Ausbaus. Als Grundlage dafür wurde eine Studie zum stufenweisen Ausbau durch die VBB GmbH beauftragt.

Die Ostbahn mit ihrer Teilstrecke zwischen Ostkreuz und dem neuen Regionalhalt in Mahlsdorf hat nicht nur eine regionale, sondern auch eine überregionale Bedeutung. Die Ostbahn ist die am stärksten frequentierte Verbindung zwischen Deutschland und Polen. Der Streckenabschnitt auf deutscher Seite zwischen Berlin und Küstrin-Kietz ist eine größtenteils eingleisige, nicht-elektrifizierte Trasse.

Der „Umsetzungsfahrplan“ für den zukunftsfähigen Infrastrukturausbau der Ostbahn sieht dabei verschiedene Phasen vor. Phase 1 sieht bis 2036 die durchgängige Elektrifizierung vor. Zwischen Berlin-Mahlsdorf und Neuenhagen, zwischen Rehfelde und Müncheberg und zwischen Werbig und Golzow sollen zweigleisige Begegnungsabschnitte entstehen, wo die Züge aneinander vorbeifahren können.

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Welche Kollaborationstools nutzt eigentlich die Verwaltung?

Digitale Kollaborationstools wie gemeinsame Textbearbeitung, Videokonferenzen und Chats sind aus dem Arbeitsalltag nicht mehr wegzudenken. Jedoch nicht in der Berliner Verwaltung, wie der Bericht zum IKT-Basisdienst Digitale Kollaboration zeigt (rote Nummer 0066 D). Bis heute gibt es kein standardisiertes Angebot, um kollaborativ in der Verwaltung zu arbeiten. Und es gibt keinen Zeitplan, wann ein IKT-Basisdienst Digitale Kollaboration, oder Teile, der Berliner Verwaltung zur Verfügung stehen.

Ziel der Einführung des IKT-Basisdienstes DiKo ist es, den ca. 75.000 – 80.000 IT-Arbeitsplätzen der Berliner Verwaltung einen anhand der Anforderungsanalyse standardisierten und zentralisierten IKT-Basisdienst DiKo zeitnah zur Verfügung zu stellen um die digitale Kollaboration behördenintern, als auch mit dem Land beteiligungsrechtlich verbundenen Unternehmen und externen Dienstleistern zu optimieren.

Eine Ist-Analyse zeigt, derzeit wird im Grunde alles verwendet von OneNote, NextCloud, OfficeNet/SON zu Open Project oder Intrexx, um nur ein paar zu nennen (rote Nummer 0066 D, vollständige Liste Seite 6). Sehr bunt wird es bei der Videokonferenz, dort sind zum Beispiel WebEx, Skype, Zoom und Microsoft Teams zu finden, obwohl für die Verwaltung im Mai 2023 die Open-Source Lösung Big Blue Button eingeführt wurde.

Mein Fazit: Was der Bund derzeit mit dem BundesMessenger und OpenDesk vorhat, sieht vielversprechend aus. Beim Thema IKT-Basisdienst Digitale Kollaboration kann bestimmt auch das neu gegründete Open-Source Kompetenzzentrum unterstützen.

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Schneller digital: IT-Vergaben bündeln

Angesichts zunehmender Digitalisierung und insbesondere der Umsetzung des Onlinezugangsgesetz (OZG) kommt der Softwarearchitektur und damit der Auswahl und Beschaffung von Software und anderer verfahrensabhängiger IKT durch das Land eine immer größere Bedeutung zu. In Berlin jedoch verzögern sich IT-Vergaben immer wieder. Die dezentrale Kompetenz der Vergabestellen wird dabei der Realität auf dem IT-Markt nicht gerecht. Mit einem Antrag fordern Bündnis 90/Die Grünen den Senat auf, die IKT-Vergabe in Berlin zu bündeln (Drucksache 19/1128).

Damit orientiert sich Berlin an anderen Bündesländern uns Städten, die ihre IKT-Vergabe, egal ob verfahrensabhängig oder -unabhängig, an einer Stelle gebündelt haben. Dr. Laura Dornheim hat im letzten Sommer von dem Erfolg des Models berichtet. Auch aktuelle Informationen über bundesweite Entwicklungen, die im IT-Planungsrat und anderen bundesweiten Gremien abgestimmt werden, können so zentral als Grundlage für Vergabeentscheidungen dienen.

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Einheitliche Zahlungsmöglichkeiten in allen Ämtern Berlins

Berliner*innen sind es gewöhnt, kontaktlos und mit verschiedenen Geldkarten in Geschäften, Cafés und Restaurants zu bezahlen. In den verschiedenen Ämtern von Berlin sieht die Realität jedoch anders aus. Abhängig von Bezirk und Behörde ist eine Bezahlung mit EC-Karte oder Kreditkarte möglich oder eben auch nicht. Denn die Bezahlmöglichkeiten sind nicht einheitlich gelöst. Mit einem Antrag schlägt meine Fraktion Bündnis 90/Die Grünen nun vor, mit einem “IKT-Basisdienst „Bezahlen“” einheitliche Zahlungsmöglichkeiten in allen Ämtern Berlins zu schaffen (Drucksache 19/1384).

Derzeit müssen die Bezirke eigene Verträge für Bezahlmöglichkeiten abschließen. Dies führt zu einem uneinheitlichen Angebot für die Berliner*innen. In einigen Bezirken existieren heute bis zu acht verschiedene Verträge für Kartenzahlungen (siehe Drucksache 19/15260). Eine Vereinheitlichung abgeschlossener Verträge ist dazu geeignet, dieser Ineffizienz Abhilfe zu schaffen.

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Hauptstadtzulage auch für Beschäftigte freier Träger

Die Entscheidung, den freien Trägern endlich die Hausstadtzulage zukommen zu lassen, ist ein überfälliger Schritt in die richtige Richtung. Es ist höchste Zeit, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Freien Wohlfahrtspflege die gleiche Anerkennung erfahren wie ihre Kollegen in landeseigenen Unternehmen. Diese Gleichbehandlung ist nicht nur ein längst überfälliger Lückenschluss, sondern auch ein deutliches Signal der Wertschätzung für diejenigen, die das Rückgrat unserer Stadt bilden. Die Beschäftigten der freien Träger leisten einen unschätzbaren Beitrag zur Aufrechterhaltung unserer sozialen Infrastruktur in Berlin.

Gute Arbeit in öffentlichem Auftrag ist seit einigen Jahren das Motto der Berliner Regierung. Ziel war und ist dabei unter anderem, dass Mitarbeiter*innen von freien Trägern die durch Zuwendungen (bspw. Sozialberatung oder Stadtteilzentren) oder Entgelte (bspw. Kitas oder Hilfen zur Erziehung) nach dem Tarif für den öffentlichen Dienst bezahlt werden (können). Im Hinblick auf die Tarifeinigung der Tarifgemeinschaft der Länder stellte sich nun die Frage, ob die Hauptstadtzulage auch als Teil des Tarifvertrages gilt. Denn es ist im Rahmen der Tarifeinigung gelungen die Zulage zu tarifieren. Sie ist ab sofort Teil des Tarifvertrages.

Eine Anfrage von meiner Kollegin Julia Schneider und mir schafft nun Klarheit.

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