Stefan Ziller

GRÜN für Marzahn, Biesdorf, Kaulsdorf, Mahlsdorf und Hellersdorf

Abgeordnetenhaus

Aktuelle Themen aus meiner Arbeit zu Verwaltungsmodernisierung und -digitalisierung im Berliner Abgeordnetenhaus.

Abgeordnetenhaus Netzpolitik & Digitalisierung Senat 

Eine Digitalagentur für Berlin

Mit der konstituierenden Sitzung des Aufsichtsrats schreitet der Aufbau der Berliner Digitalagentur voran. Wie die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe informierte wurde Nicole Voigt zur Geschäftsführerin berufen. Die Gründung der Digitalagentur Berlin GmbH ist ein wichtiges Vorhaben des Berliner Senats in der laufenden Legislaturperiode.

Ziel der Digitalagentur ist, als Mittler und Lotse die bereits vorhandenen Angebote, Leistungen und Ideen im Digitalisierungsbereich konkret für entsprechende Branchen und Geschäftsfelder aufzuschließen, zielgruppengerecht aufzubereiten und vor allem in der direkten Ansprache der Zielgruppe näherzubringen und diese für die Themen zu öffnen. Die Digitalagentur soll Unternehmen für digitale Themen sensibilisieren, in Fragen der IT-Sicherheit beraten und Unterstützungsangebote der Stadt transparent und einfacher nutzbar machen. Die Digitalagentur steht grundsätzlich allen Berliner Unternehmen offen, die einen Bedarf zum Thema Digitalisierung haben. Sie wird damit zu einer der führenden Adressen der digitalen Hauptstadt Berlin.

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Abgeordnetenhaus Soziale Gerechtigkeit und Armutsbekämpfung 

Unterbringung von wohnungslosen Menschen nach ASOG

Im Rahmen der Nacht der Solidarität wurde immer wieder nach den Zahlen der Unterbringung in Wohnheimen (ASOG-Unterkünfte) gefragt. Daher habe ich den Senat nach aktuellen Zahlen befragt (Drucksache 18/22935). Demnach wurden Ende 2018 knapp 37.000 Menschen nach ASOG untergebracht. Hintergrund ist die regelmäßige Frage, wie es gelingen kann mehr Menschen in eigenen und kostengünstigeren (!) Wohnraum unterzubringen.

Denn die Aufwendungen für diese Unterbringungsform betrugen ca. 202 Millionen Euro in 2017, 236,8 Millionen Euro in 2018 sowie nach den bisherigen vorläufigen Haushaltsdaten ca. 211,3 Millionen Euro im Jahr 2019. Hierin fehlen allerdings noch die Kosten für die Unterbringung von wohnungslosen SGB II-Leistungsberechtigten Personen im Dezember 2019. Wichtig sind dabei auch die Tagessätze, die zwischen 12 und knapp 70€ schwanken und die durchschnittlichen Kosten bei über 20€ pro Tag oder 600€ pro Monat und Mensch liegen. Da in den ASOG-Kosten die Kosten für Hilfen, wie den 67er Hilfen, fehlen ist klar, dass eine Unterbringung in Wohnraum finanziell günstiger wäre.

Dazu kommt, dass das Wohnen in diesen Einrichtungen zu selten von Sozialarbeitenden begleitet wird, um Wohnungslosen auf dem Weg zurück in eigenen Wohnraum zu unterstützen. Eine positive Ausnahme bilden beispielsweise die vier “ASOG plus-Unterkünfte” der GEBEWO, die mit zielgruppenspezialisierten sozialpädagogischen Fachkräften ausgestattet sind. Derartige Angebote müssen angesichts der steigenden Zahlen wohnungs- und obdachloser Menschen ausgeweitet werden.

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Abgeordnetenhaus Netzpolitik & Digitalisierung Verwaltung 

Rückschlag für die digitale Verwaltung – Vergabe der E-Akte gescheitert

Das Scheitern des Vergabeverfahrens für die geplante E-Akte für die Berliner Verwaltung ist ein Rückschlag für die künftige Arbeitsfähigkeit der Verwaltung. Wie in dieser Woche bekannt wurde, hat die Vergabekammer die Ausschreibung für das Multi-Millionen-Projekt gestoppt. Die Innenverwaltung rechnet demnach nicht mehr mit einer fristgerechten Einführung der E-Akte zum 1. Januar 2023, wie es im Berliner E-Government-Gesetz vorgesehen ist.

Ich erwarte noch im April eine Entscheidung über das weitere Vorgehen. Die Verzögerungen sind bereits jetzt groß. Der Senat ist in der Verantwortung, die Fehler aufzuarbeiten und für den Neustart des Vergabeverfahrens sicherzustellen, dass diese sich nicht wiederholen.

Die Umsetzung des Berliner E-Government-Gesetzes muss von allen Senatsverwaltungen ernst genommen werden. In der aktuellen Krise wird deutlich wie sehr die Verzögerungen auf dem Weg in die digitale Verwaltung die Funktionsfähigkeit der Berliner Verwaltung gefährden. Allein die Vorstellung, Berlin hätte bereits ein ausgebautes Landesnetz, in der Mehrzahl funktionierende Onlinedienstleistungen und eine zeitgemäße Ausstattung an mobilen Arbeitsplätzen, zeigt welche Potentiale heute brach liegen. Die verlorene Zeit durch den Neustart der Vergabe für die E-Akte müssen wir nutzen, um an den anderen Baustellen Fortschritte zu erzielen.

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Abgeordnetenhaus Senat Soziale Gerechtigkeit und Armutsbekämpfung 

Keine Unterscheidung nach Herkunft, Staatsangehörigkeit oder Aufenthaltsstatus bei den niedrigschwelligen Beratungs- und Hilfsangeboten der Wohnungslosenhilfe

Mit einem Antrag hat sich die Rot-Rot-Grüne Koalition dafür eingesetzt, dass der Senat sicherstellt, dass die niedrigschwelligen Beratungs- und Hilfsangebote der Wohnungslosenhilfe allen wohnungslosen Menschen in Berlin unabhängig von Herkunft, Staatsangehörigkeit oder Aufenthaltsstatus zugänglich sind (Drucksache 18/1651). Der Senat hat nun über die Umsetzung des Arbeitsauftrages berichtet (Drucksache 18/2572).

In den Leitlinien der Wohnungsnotfallhilfe und Wohnungslosenpolitik stellen niedrigschwellige Hilfen einen wesentlichen Bestandteil dar. Diese sind allen wohnungslosen Menschen in Berlin unabhängig von Herkunft, Staatsangehörigkeit oder Aufenthaltsstatus zugänglich. Im Doppelhaushalt 2020/2021 steht mit einem weiteren Aufwuchs von 430.000,- EUR ein Fördervolumen von 8.996 Mio. EUR zur Verfügung. Über die reguläre Förderung des Integrierten Sozialprogramm hinaus fördert der Berliner Senat weitere Modellprojekte für wohnungslose und obdachlose Menschen zur Erprobung neuer fachlicher Ansätze wie zwei Projekte “Housing First Berlin”, eine Krankenwohnung sowie zwei Projekte „Warte- und Wärmeräume mit Sozialbetreuung“, die aus dem Projekt „Kältehilfebahnhöfe“ weiterentwickelt wurden. Der Zugang für Nachfragende ist ebenfalls durchgängig niedrigschwellig.

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Abgeordnetenhaus Berlin Datenschutz Netzpolitik & Digitalisierung 

Datencockpit wird vorbereitet – Ziel ein Online-Datencheck für Berlin

In einem Zwischenbericht hat der Senat über die Forschritte auf dem Weg zu einem Datencockpit informiert (Drucksache 18/2549). So wird im Rahmen der OZG-Umsetzung noch im laufenden I. Quartal 2020 ein sog. „Datencockpit“ – als Prototyp – im Digitalisierungslabor (federführend ist das Land Berlin) entwickelt, um damit eine IT-Lösung zu schaffen, die einen einfachen, schnellen und vollständigen Überblick über den Datenaustausch gewährleistet und zur Entlastung jeder einzelnen Behörde des Landes Berlin führt. Den Nutzenden werden die Datenflüsse zwischen Behörden angezeigt, denen sie vorher zugestimmt haben.

Die Iniative geht auf meinen Antrag “Volle Kontrolle für Bürger*innen – Einführung eines Online-Datenchecks für Berlin” aus dem November 2018 zurück (Drucksache 18/1477).

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Abgeordnetenhaus Berlin Netzpolitik & Digitalisierung Senat Verwaltung 

Wie viel Beschäftigte der Berliner Verwaltung haben wie viel IKT-Arbeitsplätze?

Wie viele Beschäftige hat die Berliner Verwaltung und wie viele IKT-Arbeitsplätze stehen ihr zur Verfügung. Und welche IKT-Arbeitsplätze laufen unter Windows 10 und sind für mobiles Arbeiten geeignet? Noch vor der aktuellen Corona-Krise habe ich den Senat nach aktuellen Zahlen gefragt (Drucksache 18/22797).

Da der Berliner Senat keine aktuelle Übersicht über die Zahl der IKT-Arbeitsplätze, wurden mir die Zahlen von 2019 übermittelt. Es wäre gut, wenn Berlin bald wieder eine Übersicht über die vorhandenen IKT-Arbeitsplätze hat! Im Jahr 2019 standen knapp 100.000 Beschäftigten knapp 10.000 mobile Geräte zur Verfügung.

In Sachen Windows 10-Umstellung geht es sichtbar voran. Einzig zwei Senatsverwaltungen haben zusammen noch 3200 Nicht-Windows 10-Arbeitsplätze im Einsatz. Über alle Verwaltungen liegt der Umstellungsgrad bei über 90%.

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Abgeordnetenhaus Berlin Netzpolitik & Digitalisierung Open Data Senat Verwaltung 

Open Data Berlin – Neue Rechtsverordnung stärkt Transparenz

Mit der neuen Open-Data-Rechtsverordnung hat der Berliner Senat einen Meilenstein auf dem Weg der Öffnung von Verwaltungsdaten für Bürger*innen, Institutionen und für den behördeninternen Austausch vereinbart. Auf Initiative der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe hat Berlin damit das Fundament für eine umfangreiche Transparenzinitiative von Rot-Rot-Grün gelegt. Die Rechtsverordnung wird nun vor Erlass durch den Senat dem Rat der Bürgermeister zur Stellungnahme unterbreitet.

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Abgeordnetenhaus Netzpolitik & Digitalisierung Stadtentwicklung 

Straßenbeleuchtung in der Smart City

Wem gehören die Laternenmasten in der Stadt? Welche Rollen spielen sie auf dem Weg in die Smart City? Dies und andere Fragen habe ich dem Senat gestellt (Drucksache 18/22539). Hier die Antworten:

Frage 1: Wer ist Eigentümer von Installationen der Straßen-, Park- und Wegebeleuchtung im Land Berlin?

Zuständig für die Straßenbeleuchtungsanlagen im öffentlich gewidmeten Straßenland ist das Land Berlin, vertreten durch die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz. Darüber hinaus betreiben die Bezirke ca. 5.000 Leuchten in Grünanlagen in eigener Zuständigkeit.

Frage 2: In wessen Auftrag werden diese Installationen betrieben und welche Vertragszeiträume sind vereinbart?

Das Land Berlin hatte den Betrieb der Beleuchtungsanlagen in 2018 europaweit ausgeschrieben und an die Stromnetz Berlin GmbH vergeben. Der Vertrag hat eine Laufzeit von 10 Jahren und endet am 31.10.2028. Die Lieferung von Energie ist nicht Gegenstand des Vertrages.

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Abgeordnetenhaus Netzpolitik & Digitalisierung Senat Verwaltung 

Was gibt es im Berliner Technik-Zoo – Kleinstverfahren, Makros und Windows 10

Es ist bedauerlich, dass auch nach der Umstellung auf Windows 10 keine Übersicht über die Fachverfahren der Berliner Verwaltung besteht. Dies ergibt eine Antwort auf eine Anfrage die ich an den Senat gestellt habe (Drucksache 18/22541).

Für die Umstellung auf Windows 10 musste jeder PC angeschaut werden. Dies hätte die Chance geboten, danach eine Übersicht über den Technik-Zoo der Berliner Verwaltung zu haben. Diese Übersicht ist zwingend notwendig, um einen fundierten Fahrplan für die weitere Standardisierung aufzustellen. Alle Senatsverwaltungen sind in der Verantwortung endlich ihren Beitrag zur Umsetzung des Berliner E-Government-Gesetzes zu leisten. Ich erwarte, dass die Abläufe im IKT-Lenkungsrat aufgearbeitet werden. Dieser muss endlich den ressort- und verwaltungsebenen übergreifenden Angelegenheiten des IKT-Einsatzes und des E-Government in der Berliner Verwaltung gerecht werden.

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