Stefan Ziller

GRÜN für Marzahn, Biesdorf, Kaulsdorf, Mahlsdorf und Hellersdorf

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Wernerbad: öffentliche Grünanlage oder Wohnanlage für Demenzkranke

Der Senat setzt sein Vorhaben weiter fort, auf dem Grundstück des früheren Wernerbades eine Wohnanlage für Demenzkranke entstehen zu lassen. Auf meine Anfrage, wie das Verfahren aussähe, das entsprechende Grundstück dem Bezirk zurückzugeben, bleibt der Senat eine Antwort schuldig. Da alle bisherigen Vermarktungsversuche gescheitert sind, ist zumindest Zweifelhaft ob mit dem aktuellen Konzeptverfahren ein Käufer gefunden wird, der bereit ist die Risiken für das Wohngebiet zu tragen. Ich setze mich weiter dafür ein, dass auf dem Gelände des ehemaligen Wernerbades eine öffentlich zugängliche Grünanlage entsteht.

„Das Wernerbad wurde vor über 100 Jahren nicht zufällig auf dieser Fläche inmitten des Siedlungsgebiets errichtet. Es war der Tatsache geschuldet, dass sich die Fläche für eine Bebauung schlecht eignet. Neben den sensiblen und dynamischen Wasserverhältnissen bietet der Standort ebenfalls stellenweise einen nichttragenden Untergrund, welcher bei Baumaßnahmen berücksichtigt werden muss. Ein Hinweis auf Schichtenwasser im Bauplan ist für das Gelände des Wernerbads bei Weitem nicht ausreichend (ein solcher kann pauschal für den größten Teil von Kaulsdorf gegeben werden). Es geht vielmehr darum, die besonderen Strömungsverhältnisse im Untergrund zu erfassen und deren Auswirkungen auf die neue und vorhandene Bebauung sowie auf den gesamten Pfuhlverbund einzuschätzen.“ (Quelle: jotwede: Planungspfusch oder G’schaftelhuberei?)


Frage: Welche Planungen hat der Senat bzw. die landeseiene BIM für das Grundstück des ehemaligen Wernerbades in Kaulsdorf?

Es ist vorgesehen, dass auf dem Grundstück eine Wohnanlage für Demenzkranke entsteht. Dazu wird das Grundstück des ehemaligen Wernerbaes in der Ridbacher Str. 44 (Eigentum der BBB Infrastruktur GmbH & Co.) gemeinsam mit dem angrenzenden landeseigenen Grundstück Ridbacher Str. 52 durch die BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH (BIM)aktuell im Rahmen eines Konzeptverfahrens vermarktet.

Frage: Wie bewertet der Senat die Möglichkeit das Wernerbad in bezirklicher Verantwortung zu einer öffentlichen Grünfläche zu entwickeln?

Im Bebauungsplan ist der Bereich desehemaligen Wernersees als private Parkanlage vorgesehen. Gemäß Bebauungsplan bleibt die städtebauliche Wirksamkeit dieses stadtbildprägenden landschaftlichen Elementes in den öffentlichen Straßenraum hinein auch nach erfolgter Entwicklung auf den Baugrundstückenerhalten.

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